Umweltzone ist losgegangen
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Umweltzone ist losgegangen
Bin mal gespannt, ob die Ordnungsämter mit Leicht-Kfz klar kommen und mir so einen Zettel an die Scheibe anheften. Heute haben die natürlich stärker kontrolliert, bin allerdings heute nicht in den Bereich der Umweltzone gefahren. Für Leicht-KfZ gilt die Umweltzone nicht.
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- Michael
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Ausnahme Umweltzone Leichtkraftfahrzeuge
Giorgio hat mir Ende des Jahres ein Schreiben gezeigt, aus dem hervorgeht, daß Leichtkraftfahrzeuge ausgenommen sind. Das kann man wunderbar vorzeigen wenn die grünen bzw. blauen Freunde Nachhilfe brauchen. Man kann ja nicht alles wissen
. Wir werden es zum Download hier reinstellen, sobald er (und ich) aus dem Urlaub zurück ist.
Michael

Michael
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Hallo Michael, gute Idee das Schreiben als Download anzubieten. Ich kann mir die eine oder andere Diskussion mit Ordnungshütern gut vorstellen. Am Tankdeckel steht bei mir "Diesel". Vielleicht sollte man das Schild abmachen, könnte ja auch ein Anschluss für einen Ladestecker sein, nach dem Motto Elektroauto 

- Michael
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Hallo Leute,
hier sind zwei Links zur Erklärung, warum LKFZ von der Feinstaubregelung ausgenommen sind.
1)Tabelle der Einstufung: Ausgenommen sind u.a. zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
http://www.gtue.de/sixcms/media.php/392 ... tufung.jpg
2)Begriffserklärung: Was sind zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge:
Die unter diese Richtlinie fallenden Kraftfahrzeuge werden unterteilt in....
http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l21024.htm
Hier findet ihr in der zweiten Aufzählung die vierrädrigen LKFZ. Warum vierrädrige Fahrzeuge unter zwei- bzw. dreirädrige laufen wird zwar immer ein Geheimnis bleiben, aber es ist halt eine typische europäische Richtlinie
Also, mit dem ersten Dokument kann man nachweisen, dass zwei- und dreirädrige Fahrzeuge ausgenommen sind, mit dem zweiten dass vierrädrige LKFZ unter diese zwei- bzw. dreirädrigen fallen
.
Der erste, der Kontakt mit den Ordnungshütern (Politesse, Polizei, ...) hat, kann uns von seinen Erfahrungen erzählen
.
Viel Spaß
Michael
hier sind zwei Links zur Erklärung, warum LKFZ von der Feinstaubregelung ausgenommen sind.
1)Tabelle der Einstufung: Ausgenommen sind u.a. zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
http://www.gtue.de/sixcms/media.php/392 ... tufung.jpg
2)Begriffserklärung: Was sind zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge:
Die unter diese Richtlinie fallenden Kraftfahrzeuge werden unterteilt in....
http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l21024.htm
Hier findet ihr in der zweiten Aufzählung die vierrädrigen LKFZ. Warum vierrädrige Fahrzeuge unter zwei- bzw. dreirädrige laufen wird zwar immer ein Geheimnis bleiben, aber es ist halt eine typische europäische Richtlinie

Also, mit dem ersten Dokument kann man nachweisen, dass zwei- und dreirädrige Fahrzeuge ausgenommen sind, mit dem zweiten dass vierrädrige LKFZ unter diese zwei- bzw. dreirädrigen fallen

Der erste, der Kontakt mit den Ordnungshütern (Politesse, Polizei, ...) hat, kann uns von seinen Erfahrungen erzählen

Viel Spaß
Michael
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Umweltzone- Downloads
Hallo Michael,hallo Giorgio
Danke für die Downloads , bin mit unsicheren Gefühl in die grüne Zone Unterwegs
gewesen ,werde mir diese Schreiben runterladen und im Auto mitführen um eventuelle Kontrollen zu verkürzen .
Also Danke an Euch für diese Info und Grüße von Mir
Danke für die Downloads , bin mit unsicheren Gefühl in die grüne Zone Unterwegs
gewesen ,werde mir diese Schreiben runterladen und im Auto mitführen um eventuelle Kontrollen zu verkürzen .
Also Danke an Euch für diese Info und Grüße von Mir
Moin
Man könnte auch am PC einen Aufkleber für die Windschutzscheibe (als PDF-File) entwerfen und im Copyshop ausdrucken lassen. (Folie ist recht wetterbeständig).
Dort steht dann die Verordnung noch mal im "Kleingedruckten" drauf, am besten mit einem "Natursymbol" (z.B. Baum) für kurzsichtige Politessen, wenn man in diesen Zonen parkt. Oder man empfindet es einem echten Zonenaufkleber nach, der dann wie ein Halteverbotszeichen durchgestrichen ist.
Im Grunde bräuchte man auf solche Knöllchen gar nicht reagieren, sondern nur so lange abwarten, bis sich nach wiederholter Abmahnung der Staatsanwalt meldet. Dann schickt man eine kleine Aufklärung der Sachlage und es wird eingestellt auf Kosten der Behörde. So lernen sie es vielleicht schneller.
Hmmm, nee, lieber nicht, denn das wäre ja wieder Verschwendung von Steuergeldern oder gar "Behinderung der Justiz" oder auf Normaldeutsch Verarsche. *fg*
Man könnte sich aber auch rot-Weiß-reflektierende Balken rund ums Fahrzeug kleben - dann sieht es aus, wie ein offizielles Auto der Stadtwerke, um auch mal kurz in der Fußgängerzone frech abzuparken.
Doch das könnte wiederum als "Amtsanmaßung" ausgelegt werden ...
also vergesst am besten alle "Tips", außer dem Ersten mit dem selbstgemachten Aufkleber.
Gruß,
Ritch
Man könnte auch am PC einen Aufkleber für die Windschutzscheibe (als PDF-File) entwerfen und im Copyshop ausdrucken lassen. (Folie ist recht wetterbeständig).
Dort steht dann die Verordnung noch mal im "Kleingedruckten" drauf, am besten mit einem "Natursymbol" (z.B. Baum) für kurzsichtige Politessen, wenn man in diesen Zonen parkt. Oder man empfindet es einem echten Zonenaufkleber nach, der dann wie ein Halteverbotszeichen durchgestrichen ist.
Im Grunde bräuchte man auf solche Knöllchen gar nicht reagieren, sondern nur so lange abwarten, bis sich nach wiederholter Abmahnung der Staatsanwalt meldet. Dann schickt man eine kleine Aufklärung der Sachlage und es wird eingestellt auf Kosten der Behörde. So lernen sie es vielleicht schneller.

Hmmm, nee, lieber nicht, denn das wäre ja wieder Verschwendung von Steuergeldern oder gar "Behinderung der Justiz" oder auf Normaldeutsch Verarsche. *fg*
Man könnte sich aber auch rot-Weiß-reflektierende Balken rund ums Fahrzeug kleben - dann sieht es aus, wie ein offizielles Auto der Stadtwerke, um auch mal kurz in der Fußgängerzone frech abzuparken.

Doch das könnte wiederum als "Amtsanmaßung" ausgelegt werden ...
also vergesst am besten alle "Tips", außer dem Ersten mit dem selbstgemachten Aufkleber.
Gruß,
Ritch
Hier übrigens nochmal ausführlich.
"Quads" fallen grundsätzlich unter die Ausnahmeregelung. Man muss also nicht umständlich darauf verweisen, dass Ambras&Co vom Gesetz her "Dreiräder" sind.
http://www.umwelt-plakette.de/ausnahmer ... 3mq52va5q0
"Quads" fallen grundsätzlich unter die Ausnahmeregelung. Man muss also nicht umständlich darauf verweisen, dass Ambras&Co vom Gesetz her "Dreiräder" sind.
http://www.umwelt-plakette.de/ausnahmer ... 3mq52va5q0
Ärgere mich schon seit längerem über die Plaketten, werde mir wohl nächste Woche beim TÜV eine holen und es wird wahrscheinlich ne gelbe werden ~~
Schließe mich mal voll und ganz diesem Herrn hier an http://www.finanznachrichten.de/nachric ... ne-003.htm
Spenden
Gruß Manuel
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Zuletzt geändert von Boschl am Di 26. Jul 2011, 09:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Was hast Du denn für ein plakettenrelevantes Gefährt ?Boschl hat geschrieben:Ärgere mich schon seit längerem über die Plaketten, werde mir wohl nächste Woche beim TÜV eine holen und es wird wahrscheinlich ne gelbe werden ~~
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Gruß Manuel

Guido
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Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
Dann musst DU aber auch mal alles lesen!ritch hat geschrieben:Hier übrigens nochmal ausführlich.
"Quads" fallen grundsätzlich unter die Ausnahmeregelung. Man muss also nicht umständlich darauf verweisen, dass Ambras&Co vom Gesetz her "Dreiräder" sind.
http://www.umwelt-plakette.de/ausnahmer ... 3mq52va5q0
Fahrzeuge der speziellen Art wie Quads und Trikes fallen in der Regel nicht unter die Plakettenpflicht. Es ist hier wesentlich, als was das Fahrzeug zugelassen wurde. Die Zuordnung erfolgte hier zumeist als Motorrad und von daher nicht als Fahrzeug, welches der Plakettenpflicht unterliegen könnte. Die Quads und Trikes, die aber eine PKW-Zulassung haben, unterliegen der Plakettenverordnung.
Der zweite Link von Michael geht leider nicht mehr, hier ist der neue Link:Michael hat geschrieben:Hallo Leute,
hier sind zwei Links zur Erklärung, warum LKFZ von der Feinstaubregelung ausgenommen sind.
1)Tabelle der Einstufung: Ausgenommen sind u.a. zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
http://www.gtue.de/sixcms/media.php/392 ... tufung.jpg
2)Begriffserklärung: Was sind zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge:
Die unter diese Richtlinie fallenden Kraftfahrzeuge werden unterteilt in....
http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l21024.htm
Hier findet ihr in der zweiten Aufzählung die vierrädrigen LKFZ. Warum vierrädrige Fahrzeuge unter zwei- bzw. dreirädrige laufen wird zwar immer ein Geheimnis bleiben, aber es ist halt eine typische europäische Richtlinie![]()
Also, mit dem ersten Dokument kann man nachweisen, dass zwei- und dreirädrige Fahrzeuge ausgenommen sind, mit dem zweiten dass vierrädrige LKFZ unter diese zwei- bzw. dreirädrigen fallen.
Der erste, der Kontakt mit den Ordnungshütern (Politesse, Polizei, ...) hat, kann uns von seinen Erfahrungen erzählen.
Viel Spaß
Michael
http://europa.eu/legislation_summaries/ ... 024_de.htm