6kmh "Zulassung" ..
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- HerrToeff
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6kmh "Zulassung" ..
Ich hätte da mal ein Gedankenspiel..
Ich kaufe ein Fahrzeug.. sagen wir ruhig mal, was neueres .. Bj zb 2010
Da schmeisse ich den Motor/Getriebe raus und baue eine antriebseinheit rein die das FZG auf 5,9 kmh beschleunigt und hält. Ich lasse beim TÜV ein Gutachten machen und beantrage beim ZUL. Amt/Landratsamt kraft dieses Gutachtens erfolgreich eine Betriebsgenehmigung.
Ich benutze es nicht ausschliesslich für LOF es ist auch keine selbstfahrende Arbeitsmaschine und soll in den Strassenverkehr gebracht werden
Ist das Ding dann zulassungs und versicherungsfrei?
Sagen wir es hat ein zGG von 1 to .. ist ein FS erforderlich?
Ich kaufe ein Fahrzeug.. sagen wir ruhig mal, was neueres .. Bj zb 2010
Da schmeisse ich den Motor/Getriebe raus und baue eine antriebseinheit rein die das FZG auf 5,9 kmh beschleunigt und hält. Ich lasse beim TÜV ein Gutachten machen und beantrage beim ZUL. Amt/Landratsamt kraft dieses Gutachtens erfolgreich eine Betriebsgenehmigung.
Ich benutze es nicht ausschliesslich für LOF es ist auch keine selbstfahrende Arbeitsmaschine und soll in den Strassenverkehr gebracht werden
Ist das Ding dann zulassungs und versicherungsfrei?
Sagen wir es hat ein zGG von 1 to .. ist ein FS erforderlich?
lieben Gruß
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- guidolenz123
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Re: 6kmh "Zulassung" ..
Soweit ich mich erinnere werden solche 6-Km/h-Geschosse nicht mehr "zugelassen" bzw bekommen keine Betriebserlaubnis mehr seit auch ungefähr 2002...glaube ich...habe ich vor paar Jährchen iwo gelesen...
Gruß Guido
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- HerrToeff
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Re: 6kmh "Zulassung" ..
habbisch selber was Gefunden:
"Im Gegensatz zum Fahrerlaubnisrecht, das langsam fahrende Fahrzeuge nicht
mehr von der Fahrerlaubnispflicht ausnimmt (vgl. § 4 FeV), ist die neue FZV – wie
bislang auch insoweit die StVZO - nur auf die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und die Zulassung ihrer Anhänger anzuwenden (§ 1 FZV). Es reicht aus, dass auf Grund von vorhandenen technischen Einrichtungen ohne deren Entfernung die Geschwindigkeitsgrenze von 6 km/h nicht überschritten werden kann. Die Grenze muss nicht auf einer konstruktiven Beschaffenheit des Kraftfahrzeugs beruhen. "
https://www.fhr.nrw.de/infos/publikatio ... -ZulVO.pdf
Versteh ich das richtig dass man dann für das Teil dann gar keine BE braucht?
ist jetzt die Frage... wie erklärt man sein Fantasiegefährt der Polizeistreife
"Im Gegensatz zum Fahrerlaubnisrecht, das langsam fahrende Fahrzeuge nicht
mehr von der Fahrerlaubnispflicht ausnimmt (vgl. § 4 FeV), ist die neue FZV – wie
bislang auch insoweit die StVZO - nur auf die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und die Zulassung ihrer Anhänger anzuwenden (§ 1 FZV). Es reicht aus, dass auf Grund von vorhandenen technischen Einrichtungen ohne deren Entfernung die Geschwindigkeitsgrenze von 6 km/h nicht überschritten werden kann. Die Grenze muss nicht auf einer konstruktiven Beschaffenheit des Kraftfahrzeugs beruhen. "
https://www.fhr.nrw.de/infos/publikatio ... -ZulVO.pdf
Versteh ich das richtig dass man dann für das Teil dann gar keine BE braucht?
ist jetzt die Frage... wie erklärt man sein Fantasiegefährt der Polizeistreife
lieben Gruß
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- Metaphysik
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Re: 6kmh "Zulassung" ..
Der ist cool - ich nehm ihn
- guidolenz123
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Re: 6kmh "Zulassung" ..
Den hatte ich vor Jahren mal hier verlinkt....
Gruß Guido
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Re: 6kmh "Zulassung" ..
Mit dem Teil lass ich mich dann von Wiltschka kontrollieren Wir werden Tage wenn nicht Wochen an der Kontrollstelle diskutieren warum oder warum nicht die Weiterfahrt mit dem Teil möglich istguidolenz123 hat geschrieben: ↑Di 30. Mär 2021, 18:52Den hatte ich vor Jahren mal hier verlinkt....
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Re: 6kmh "Zulassung" ..
Mit der ausgedehnten Kontrolle lässt sich dann der Urlaubsaufenthalt vor Ort rechtfertigen...
lieben Gruß
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Re: 6kmh "Zulassung" ..
Metaphysik hat geschrieben: ↑Di 30. Mär 2021, 19:19Mit dem Teil lass ich mich dann von Wiltschka kontrollieren Wir werden Tage wenn nicht Wochen an der Kontrollstelle diskutieren warum oder warum nicht die Weiterfahrt mit dem Teil möglich istguidolenz123 hat geschrieben: ↑Di 30. Mär 2021, 18:52Den hatte ich vor Jahren mal hier verlinkt....
Gruß Guido
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Re: 6kmh "Zulassung" ..
guidolenz123 hat geschrieben: ↑Di 30. Mär 2021, 18:52Den hatte ich vor Jahren mal hier verlinkt....
Ja klar!
Denkste etwa wir suchen sowas selber?
lieben Gruß
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Re: 6kmh "Zulassung" ..
Also ich bin jetzt schon über 13 tausend Kilometer mit meinem selbstgebauten 6 kmh solarmobil durch Bayern gerollt.
Das Ding ist allerdings so lieb klein dass es die meisten Polizisten nicht stört.
Drei viermal ist es natürlich doch vorgekommen, dass die Polizisten einen Nachweis sehen wollten dass das Ding auch wirklich nur 6 kmh bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit hat.
Ich stelle mich dann immer auf den Standpunkt dass es dieses Gutachten nicht bedarf weil es ja eben von der Zulassungspflicht befreit ist.
Sprich den Nachweis dass es mehr als 6 kmh fährt können die Polizisten ja wie üblich durch Blitzer machen. Oder wenn ein begründeter Verdacht bestünde dass ich die Zulassungspflicht unterlaufe.
Einmal haben Polizisten auch Fotos gemacht, so dass ich durchaus damit gerechnet habe, mein kleines Ding beim TÜV vorführen zu müssen. Ist aber nie was gekommen.
Ihr kennt alle den Artikel 2 des Grundgesetzes nicht..
Wenn etwas nicht ausdrücklich verboten ist, dann muss es erlaubt sein.
Natürlich muss das Fahrzeug verkehrssicher sein.
Hab von einem 6 kmh Wohnmobil gehört das so überbaut wurde das es aus dem Verkehr gezogen wurde weil die Bremskraft völlig unzureichend erschien.
Das ein Fahrzeug eine Betriebserlaubnis braucht um in den Verkehr zu bringen gilt meiner Meinung nach nur für Hersteller. Selber kann man alles bauen - nur eben nicht ohne Betriebserlaubnis es jemand anderem übertragen.
Wäre gar nicht so abgeneigt, bei TÜV prüfen und bescheinigen zu lassen dass mein Ding wirklich nicht schneller kann.
Problem ist eben nur dass ich das Ding selbst gebaut habe. Ich brauche nur eine Zeile im Programmcode ändern und das Ding kommt nicht über 3 kmh hinaus. Und danach setze ich die Grenze aus 11 kmh hoch Mehr geht getriebetechnisch nicht.
So ein Gutachten mach also für Selberbauer Null Sinn. Völlig egal ob ich Gutachten hätte oder nicht, wenn ich schneller fahren wollte könnte ich das.
Die Polizisten mit dem Fotoapparat hatten schon korrekt gehandelt. Sie haben mich belehrt dass es Straftat etz. wäre und haben mich weiterfahren lassen.
Wenn ich nun doch schneller fahre und überführt werde kann ich mich nicht mehr herausreden dass ich es nicht gewusst hätte.
Selbes Ergebnis hätte ein Gutachten und geänderter Programmcode.
Ergo, für Selbstbauer ist ein 6 kmh Gutachten sinnlos.
Und ich kenne kein Gesetz dass dieses vorschreibt.
Kenne aber natürlich nicht alle Gesetze.
Das Ding ist allerdings so lieb klein dass es die meisten Polizisten nicht stört.
Drei viermal ist es natürlich doch vorgekommen, dass die Polizisten einen Nachweis sehen wollten dass das Ding auch wirklich nur 6 kmh bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit hat.
Ich stelle mich dann immer auf den Standpunkt dass es dieses Gutachten nicht bedarf weil es ja eben von der Zulassungspflicht befreit ist.
Sprich den Nachweis dass es mehr als 6 kmh fährt können die Polizisten ja wie üblich durch Blitzer machen. Oder wenn ein begründeter Verdacht bestünde dass ich die Zulassungspflicht unterlaufe.
Einmal haben Polizisten auch Fotos gemacht, so dass ich durchaus damit gerechnet habe, mein kleines Ding beim TÜV vorführen zu müssen. Ist aber nie was gekommen.
Ihr kennt alle den Artikel 2 des Grundgesetzes nicht..
Wenn etwas nicht ausdrücklich verboten ist, dann muss es erlaubt sein.
Natürlich muss das Fahrzeug verkehrssicher sein.
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Das ein Fahrzeug eine Betriebserlaubnis braucht um in den Verkehr zu bringen gilt meiner Meinung nach nur für Hersteller. Selber kann man alles bauen - nur eben nicht ohne Betriebserlaubnis es jemand anderem übertragen.
Wäre gar nicht so abgeneigt, bei TÜV prüfen und bescheinigen zu lassen dass mein Ding wirklich nicht schneller kann.
Problem ist eben nur dass ich das Ding selbst gebaut habe. Ich brauche nur eine Zeile im Programmcode ändern und das Ding kommt nicht über 3 kmh hinaus. Und danach setze ich die Grenze aus 11 kmh hoch Mehr geht getriebetechnisch nicht.
So ein Gutachten mach also für Selberbauer Null Sinn. Völlig egal ob ich Gutachten hätte oder nicht, wenn ich schneller fahren wollte könnte ich das.
Die Polizisten mit dem Fotoapparat hatten schon korrekt gehandelt. Sie haben mich belehrt dass es Straftat etz. wäre und haben mich weiterfahren lassen.
Wenn ich nun doch schneller fahre und überführt werde kann ich mich nicht mehr herausreden dass ich es nicht gewusst hätte.
Selbes Ergebnis hätte ein Gutachten und geänderter Programmcode.
Ergo, für Selbstbauer ist ein 6 kmh Gutachten sinnlos.
Und ich kenne kein Gesetz dass dieses vorschreibt.
Kenne aber natürlich nicht alle Gesetze.
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Re: 6kmh "Zulassung" ..
In dem Fall bist Du ja der Hersteller und würdest in entsprechende Papiere auch so eingetragen werden, wie z.B. bei den Fiberfab Bonitos. (Ich Trottel hätte in den 80ern so einen mal billig kaufen können und habs nicht getan).
- verlierer
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Re: 6kmh "Zulassung" ..
Ja, Inverkehrbringen betrifft wohl auch eigenbauer :-/
Und dann scheint es noch unabhängig von der ZVO Maschinenrichtlinien zu geben die bei Inverkehrbringen zu beachten/begutachten sind
https://ebike-mtb.com/e-mtb-selbst-bauen/
Zitat:
""
Risikoanalyse erforderlich
Stückliste und Entsorgungshinweise
Betriebsfestigkeitsnachweis aller sicherheitsrelevanten Bauteile muss erbracht werden
EMV-Nachweis (elektromagnetische Verträglichkeit) für das komplette Fahrzeug erforderlich
Nachweis der funktionalen und elektrischen Sicherheit
Original-Betriebsanleitung in Landessprache in gedruckter Form
Konformitätsbewertung
Konformitätserklärung
CE-konformes Typenschild
""
Und da oben drauf käme dann bei 6,1 kmh noch die Strassenverkehrszulassung..
Und dann scheint es noch unabhängig von der ZVO Maschinenrichtlinien zu geben die bei Inverkehrbringen zu beachten/begutachten sind
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Und da oben drauf käme dann bei 6,1 kmh noch die Strassenverkehrszulassung..
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Re: 6kmh "Zulassung" ..
Ich hatte damals unter vielen verschiedenen Fahrzeugen einen Bonito ca 2 Wochen (im Rahmen , dass ich einen privaten inoffiziellen Autohandel in der Studentenzeit betrieb....ich bin mit den Dingern immer mit der mit übernommenen Zulassung so um die i.d.R. 2 Wochen gefahren und habe die Kisten dann auch so weiter verkauft...war damals alles noch nicht so verkrampft...)Metaphysik hat geschrieben: ↑Di 20. Apr 2021, 15:48In dem Fall bist Du ja der Hersteller und würdest in entsprechende Papiere auch so eingetragen werden, wie z.B. bei den Fiberfab Bonitos. (Ich Trottel hätte in den 80ern so einen mal billig kaufen können und habs nicht getan).
Der Bonito war ein Schwimmbad....so richtig dicht waren die aber nie....auch gabs wie bei den Micros in fortschreitender Nutzung/Alter gern Spannungsrisse/Ermüdung...und laut war die Kiste...fast a la Microcar...außerdem wurde es im Sommer sehr heiß darin....(und im Winter war die Heizung a la Käfer annähernd wirkungslos)...
Bald drauf hatte ich einen Opel GT. (4 Jahre lang) ..auch optisch und eben auch technisch obergeil....(ganz andere Liga als der Bonito)...
Gruß Guido
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Re: 6kmh "Zulassung" ..
Der GT war eine geile Karre, keine Frage
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Re: 6kmh "Zulassung" ..
Ich persönlich denke aber weiterhin, dass "in Verkehr bringen" nicht "in Strassenverkehr bringen" und auch nicht "Nutzung im öffentlichen Raum" bedeutet, sondern vielmehr "in Handelsverkehr bringen".
Denn selten ist der Hersteller auch der Verkäufer. Und der Käufer kann weiterverkaufen.
Und um die Haftung des Herstellers an die Ware zu binden gibt es das CE Zertifikat und diverse Normen für die Handelsgüter.
Bei Eigennutzung macht das alles keinen Sinn, weil Schädiger und Geschädigter die selber Person wären.
Wenn dem nicht so wäre, dürfte man sich nicht mehr mit selbst geschreinertem Stuhl und selbstgebauter Angelroute an den Fluss setzen.
Daneben gibt es noch Reglementierung falls von dem Objekt eine Gefahr ausgeht. Aber gerade dazu hat die VZO ja entschieden, dass für Fahrzeuge bis 6 kmh dies nicht nötig ist.
Man muss auch bedenken, dass die Welt von Versagern bevölkert ist die aus Frust über ihre eigene Kläglichkeit jede Lebensfreude kaputt machen wollen.
Wenn also alle Welt nein sagt, muss das noch lange nicht so sein.
Das Roland
aka Robo Durden
die ersten beiden Regeln lauten: Sprich immer ja!
Denn selten ist der Hersteller auch der Verkäufer. Und der Käufer kann weiterverkaufen.
Und um die Haftung des Herstellers an die Ware zu binden gibt es das CE Zertifikat und diverse Normen für die Handelsgüter.
Bei Eigennutzung macht das alles keinen Sinn, weil Schädiger und Geschädigter die selber Person wären.
Wenn dem nicht so wäre, dürfte man sich nicht mehr mit selbst geschreinertem Stuhl und selbstgebauter Angelroute an den Fluss setzen.
Daneben gibt es noch Reglementierung falls von dem Objekt eine Gefahr ausgeht. Aber gerade dazu hat die VZO ja entschieden, dass für Fahrzeuge bis 6 kmh dies nicht nötig ist.
Man muss auch bedenken, dass die Welt von Versagern bevölkert ist die aus Frust über ihre eigene Kläglichkeit jede Lebensfreude kaputt machen wollen.
Wenn also alle Welt nein sagt, muss das noch lange nicht so sein.
Das Roland
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die ersten beiden Regeln lauten: Sprich immer ja!
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Re: 6kmh "Zulassung" ..
Das ist mir zu einfach. Des einen Lebensfreude kann das Mittagessen des anderen sein.
Manche Regeln machen auch Sinn, wie Du solltst Deinen Nachbarn nicht essen
- rolf.g3
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Re: 6kmh "Zulassung" ..
Wie jetzt ?? Der hat mich doch zum Essen eingeladen !!!Metaphysik hat geschrieben: ↑Di 20. Apr 2021, 20:59Manche Regeln machen auch Sinn, wie Du solltst Deinen Nachbarn nicht essen
...
... hättest Du das nich eher sagen können ... ???
Meine eigene Kläglichkeit und mein Frust sind Grundlage meiner Lebensfreude ... Einen Bezug zu meinem Versagen sehe ich darin aber nicht !
Versagen ist vielmehr ein Naturprinzip der Menschen !
Bedenke: Nur der tote Fisch schwimmt mit dem Strom !
gr
Schreibfehler sind wie Ostereier, wer sie findet darf sie behalten...
Wer etwas will, findet Wege !
Wer etwas NICHT will, findet Argumente !
Grüße den König, wo immer er Dir begegnet !
Hätte, wäre, wenn und aber gibt zum Schluss nur blöd Gelaber !
Wer etwas will, findet Wege !
Wer etwas NICHT will, findet Argumente !
Grüße den König, wo immer er Dir begegnet !
Hätte, wäre, wenn und aber gibt zum Schluss nur blöd Gelaber !
- guidolenz123
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Re: 6kmh "Zulassung" ..
Gruß Guido
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