Seite 1 von 1
Anhänger versichern
Verfasst: Mo 30. Dez 2019, 11:47
von bangen
Ich überlege einen Aixam Mega Truck 2 Kastenwagen mit 125 kg Leergewicht Teardrop Schlafanhaenger zu kaufen.
Brauche ich dafür eine Anhaengerversicherung und TUEV?
Der Anhaenger hat ein 220 mal 130 cm großes Bett. Etwas Stauraum aber sonst keine Einbauten.
Die Küche und Esszimmer hätte ich dann im Truck.
Auch nur ca 120 cm hoch, deshalb so leicht.
Diese Teardrop Anhänger werden immer beliebter.
Weil hinter einem Allrad SUV sind sie geländegaengig.
Re: Anhänger versichern
Verfasst: Mo 30. Dez 2019, 16:55
von bangen
Zum Beispiel den hier:
Piccolino
Gesamthöhe: 142 cm
Kabinenhöhe : 116 cm
Gesamtlänge: 297 cm
Kabinenlänge: 219 cm
Gesamtbreite: 166 cm
Kabinenbreite: 124 cm
Liegefläche: 205 x 120 cm
Leergewicht (ungebremst): ca. 120 kg
Zulässiges Gesamtgewicht: 300 kg
Reifen: 4.80 / 4.00-8
Felgen: 2,5 x 8“

- piccolino.jpg (131.65 KiB) 9457 mal betrachtet

- piccolino2.jpg (121.76 KiB) 9457 mal betrachtet
Re: Anhänger versichern
Verfasst: Mo 30. Dez 2019, 17:29
von guidolenz123
TÜV wirst Du brauchen...Versicherung ist nur eine billige Ruheversicherung, Steuer maximal minimal...
Re: Anhänger versichern
Verfasst: Mo 30. Dez 2019, 19:07
von 50ccm
Hallo
Schon mal über einen Zeltanhänger //
http://www.klappcaravanforum.de nachgedacht . Kommt immer darauf an was man machen will .
Re: Anhänger versichern
Verfasst: Mo 30. Dez 2019, 19:39
von bangen
Diese Zeltanhaenger sind zu schwer und ich will gerade etwas festes haben. Kann maximal 200 kg ziehen.
Was ist eine Ruheversicherung?
Ich meine ein Anhänger hinter einem Moped braucht auch nur eine Kopie des Mopedkennzeichens.
Re: Anhänger versichern
Verfasst: Mo 30. Dez 2019, 20:21
von macbloke
Versicherungen für Anhänger sind immer Ruhe Versicherungen, sobald das Ding am Zugfahrzeug hängt, haftet die KFZ Versicherung für den entstandenen Schaden. Sobald abgehängt....
Mein Doppelachser mit 2,8 to Gesamtgewicht kostet etwa 40€ im Jahr. Für die 2,1to Nutzlast muss ich aber mehrere Hundert € Steuer bezahlen. Irgendwas unter 500€.
Anhänger Versicherung ist nicht teuer. Und die Steuer iist auch nicht so hoch bei Wohnanhängern, nur bei Nutzanhängern gehts in Abhängigkeit der Nutzlast richtig gut ins Geld.
Re: Anhänger versichern
Verfasst: Mi 1. Jan 2020, 10:23
von bangen
Oder den hier:
Den Birdy von Nano-Caravan.
Wiegt auch nur 125 Kilogramm und ist wärmeisoliert.
Mit der Seitentür finde ich es auch besser.
Etwas teurer.
Ganz links ist der Birdy.
Die anderen sind zu schwer.

- birdy1konz.jpg (101.75 KiB) 9406 mal betrachtet

- birdy2konz.jpg (43.48 KiB) 9406 mal betrachtet
Re: Anhänger versichern
Verfasst: Mi 1. Jan 2020, 10:48
von bangen
Auszug §27 FZV
(3) Das Versicherungskennzeichen ist an der Rückseite des Kraftfahrzeugs möglichst unter der Schlussleuchte fest anzubringen. Das Versicherungskennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein. Der untere Rand des Versicherungskennzeichens darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen. Versicherungskennzeichen müssen hinter dem Kraftfahrzeug in einem Winkelbereich von je 45 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse auf eine Entfernung von mindestens 15 m lesbar sein.
(4) Wird ein Anhänger mitgeführt, so ist die Erkennungsnummer des Versicherungskennzeichens an der Rückseite des Anhängers so zu wiederholen, dass sie in einem Winkelbereich von je 45 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse bei Tageslicht auf eine Entfernung von mindestens 15 m lesbar ist; die Farben der Schrift und ihres Untergrundes müssen denen des Versicherungskennzeichens des ziehenden Kraftfahrzeugs entsprechen. Eine Einrichtung zur Beleuchtung des Versicherungskennzeichens am ziehenden Kraftfahrzeug und der Erkennungsnummer am Anhänger ist zulässig, jedoch nicht erforderlich.
Anscheinend reicht ein Folgekennzeichen oder Wiederholungskennzeichen aus, solange der Anhänger angekuppelt ist.
Was ist wenn ich ihn unterwegs abkoppel und abstelle?
Re: Anhänger versichern
Verfasst: Mi 1. Jan 2020, 12:12
von Fichte
Gesetze und Verordnungen sind wie Bücher, diese werden von Anfang bis zum Ende gelesen, andernfalls irrwitzige Ergebnisse die Runde machen würden....
Gretel hätte sich eindeutig des Mordes an der Hexe strafbar gemacht und wäre diesbezüglich auch zu lebenslänglicher Haftstrafe verurteilt worden. Würde man nicht die ganze Geschichte kennen, so käme man nicht darauf, dass in dieser Geschichte ein rechtfertigender Notstand/Notwehr vorgelegen hat, mithin die Strafbarkeit auf der Schuldebene entfällt und Gretel mithin straffrei ist. Beide Male die gleiche Geschichte, aber mit einem unterschiedlichen Ausgang des Strafverfahrens...
So liegt es auch hier...
Es ist nicht ersichtlich, dass dieser Wohnanhänger „zulassungsfrei“ ist, § 3 Abs. 2 FZV:
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html
Mithin ist der Anhänger Zulassungspflichtig, Versicherungspflichtig und TÜV muß durchgeführt werden.
§ 27 Abs. 4 FZV ist jedoch nur für jene Anhänger gedacht, welche Zulassungsfrei sind oder freiwillig zugelassen werden können. In diesem Falle kann das Kennzeichen vom Fahrzeug (wiederholt) genommen werden, da die Versicherung des Zugfahrzeuges ausschließlich und maßgeblich ist.
Bei Zulassungsfreien Anhänger muss zwar keine gesonderte Versicherung abgeschlossen werden, jedoch entsteht dann ein Problem wenn - wie bereits angedeutet - der Anhänger abgekoppelt und durch Eigenantrieb (am Berg abrollend) einen Schaden verursacht.

Re: Anhänger versichern
Verfasst: Mi 1. Jan 2020, 16:17
von bangen
Danke. Par 3. 2. 2. f ist wichtig. Nur Einachsanhaenger hinter Mofas und Mopeds und Motorrädern sind zulassungsfrei. In diesem Zusammenhang sind Mopedautos keine Mopeds obwohl sie ein Mopedschild haben.
Re: Anhänger versichern
Verfasst: Mi 1. Jan 2020, 16:46
von Fichte
Re: Anhänger versichern
Verfasst: Mi 1. Jan 2020, 19:49
von guidolenz123
Gibt sogar Wohnwagen für Fahrräder...das ganze mit Pedelec und der Geschwindigkeitsrausch wird wahr...
https://www.youtube.com/watch?v=TWe8dFO4VN0
Re: Anhänger versichern
Verfasst: Do 2. Jan 2020, 09:02
von macbloke
Mir gefällt dieser hier ganz gut:
https://www.youtube.com/watch?v=qdcnOx6Zxfk
HAb diese erklärung gefunden:
Es gibt zwar demnach zulassungsfreie Anhänger in der Landwirtschaft, allerdings dürfen diese nur dann geführt werden, wenn das Zugfahrzeug an eine Geschwindigkeit von maximal 25 km/h gebunden ist.
Das Gleiche gilt für Packwagen im Schaustellergewerbe und Wohnwagen. Für diese wird ebenfalls keine Zulassungsbescheinigung benötigt, wenn das Zugfahrzeug an eine Geschwindigkeit von maximal 25 km/h gebunden ist.
Weiterhin besagt die Verordnung in § 4 FZV Folgendes: Zulassungsfreie Fahrzeuge sowie Anhänger
„dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist.“
Der jeweilige Führer des Fahrzeugs hat die Pflicht, diese Bescheinigungen stets mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen. Tut er dies nicht, muss er mit einer Strafe rechnen.
Welche Sanktionen sind bei Verstößen gegen § 4 FZV möglich?
§ 4 FZV bestimmt, wann zulassungsfreie Fahrzeuge eine Betriebserlaubnis erhalten. Diese bleibt jedoch nur bestehen, wenn die genannten Bedingungen erfüllt werden und nicht dagegen verstoßen wird.
Liegt beispielsweise keine Einzel- oder Typgenehmigung vor und Sie führen das Fahrzeug trotzdem im Straßenverkehr, müssen Sie mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Fehlt hingegen das notwendige Kennzeichen, wird ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro fällig.
Bewegen Sie sich mit einem Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr und können keine Betriebserlaubnis vorweisen, so kostet Sie das ein Bußgeld von 50 Euro.
https://www.bussgeldkatalog.org/zulassu ... _anhaenger
Das heißt, mit einer Einzelabnahme und einer 25km/h Begrenzung könnte man so einen Wohnwagen ziehen. spannt man ihn hinter ein LKFZ L6e, und fährt schneller, erlischt die betriebserlaubnis und man muss Bussgeld bezahlen. Im Falle eines Unfalls könnte es sein, das man der Versicherung einen teil des erstatteten Schadens zurückzahlen muss...
Tatsächlich habe ich bei den neuen L6e Fahrzeugen Trucks mit 6kW Motor gesehen, das diese nun auch in Deutschland mit Anhängerkupplung angeboten werden. Dahinter so einen Anhänger wie den Goldwing Anhänger, alles mit Zulassung und Versicherung, ist doch gar nicht so übel. Den Truck mit rundum befensterter Kabine, Sitzgruppe und Minikochzeile, hat man wirklich ein recht komfortables rundum Paket:
Den Schlafanhänger läßt man auf dem Stellplatz, mit dem Trucky fährt man Tagesausflüge machen und hat die Rundumversorgung mit dabei...
Re: Anhänger versichern
Verfasst: Do 2. Jan 2020, 22:53
von bangen
Der Goldwing Anhänger.ist.sicher.zu schwer. Wie.kommst du auf die 25 kmh Beschraenkung?
Re: Anhänger versichern
Verfasst: Fr 3. Jan 2020, 09:55
von macbloke
Das steht so im Gesetzestext.
Schau mal die links, da werden die Paragraphen dazu angegeben.
Nutzt dir aber nicht viel, wenn du mit einem L6e fährst. Das ist ja nicht auf 25km/h beschränkt.
Das einzige was es dir nutzt, ist, wenn du Dir so ein Ding hinten dran hängst, mit 25 km/h, begehst du wenn du erwischt wirst, lediglich eine Ordnungswiedrigkeit die mit dem obigen angegebenen Bußgeld belegt wird. Das ist überschaubar.
Wenn du einfach so mit einem Selbstgebastelten Anhänger ohne Zulassung und Anmeldung mit 40km/h rumdüst... na da weiß ich nicht ob das auch noch eine Ordnungswiedrigkeit ist die mit einem Bußgeld belegt wird, oder das als Starftat geahndet wird.
Nochmal zu 25km/h: Das gilt wie beschrieben für Landwirtschaftliche und Forstwirtschaftliche Betriebe, Schausteller, und Wohnwagen die max. mit einem Zugfahrzeug mit 25km/h betrieben werden.
Das mit den Wohnwagen gibt es recht häufig bei den Trecker Oldtimer Fans und deren treffen: Die Treckeroldies gelten in Privatbesitz, wenn man nicht gerade eine Landwirtschaft hat, nicht mehr als Landwirtschaftliche Fahrzeuge. Sie dürfen nicht mit grüner Nummer gefahren werden. Sie müssen zugelassen und angemeldet werden.
Da die alten Porsche Trecker, Deutz Trecker oder die alten Fendt Trecker ect. unter 25km/h Vmax liegen, dürfen diese einen Wohnanhänger ziehen, der nicht zugelassen werden muss. Das ist in der Praxis recht häufig der Fall und absolut Gesetzeskonform.
Schon mal auf einem Trecker Oldtimer Treffen gewesen? ich war Mitte der neunziger mal auf einem. Da standen die mit kleinen pittoresken Wohnwägelchen in Holzbauweise, in der Art der Schäferwagen, auf dem Treckertreffen zu Pfingsten im Bergischen. Das war nur ein Etappenziel, es ging bis ans Meer nach Holland. Damals hatten sie dazu noch spezielle Landkarten, sind so weit wie möglich über Feldwege gefahren. Coole Tour, die haben zwar eine Woche hin und eine zurück gebraucht, aber ihr Motto war: Der Weg ist das Ziel. Coole Tour, das würde ich auch sofort machen, wenigstens einmal im Leben, wenn sich eine gute Gelegenheit böte. ich glaube meine Frau eher nicht so...
Wenn du günstig davonkommen willst und dir für die reise diese 25km/h reichen, dann hol dir so ein Trecker und einen richtigen Wohnanhänger. Dann haste genug Platz. Mit LKFZ und kleinem Wohnanhänger biste bestimmt nicht viel schneller, vor allem am Berg nicht.
Humm den Goldwinganhänger schafft das LKFZ bestimmt. Aber ob du dann noch eine 2. Person mitnehmen kannst?
So ein trucky mit Pritsche schafft ja auch 5 Säcke Zement, davon wiegt einer 40kg.
Also die Stützlast ist ja recht klein, aber die 180kg müssen gezogen werden. Das ist wahr. Aber meine dicke Frau und unser großer Hund wiegen ja fast genausoviel wie der Anhänger...
Naja, den dachte ich auch eher als L6e mit 6kW oder dann sogar L7e Truck Diesel mit gleichzeitigem Ausbau des Trucks als Wohnzimmer und Küche. Würde aber auch mit dem 4kW Truck gehen, da vielleicht eher mit einem leichteren Modell als Schlafanhänger.
Re: Anhänger versichern
Verfasst: Fr 3. Jan 2020, 10:08
von macbloke
Mal zu Birdy gegen Piccolino:
Seitentür ist toll gar keine Frage. Birdy ist an sich klasse. Solange es nur zum Schlafen sein soll.
Der Piccoline ließe sich zum Beispiel an der Ostsee mit Blick aufs Meer quasi prima in eine Art "Strandkorb auf Rädern" verwandeln. An einem nieseligen Sommer Tag oder in der Übergangszeit schön eingekuschelt ein bisschen Schmökern, Tee trinken und den Blick aufs Meer geniessen.
Oder Nachts bei Sommerhitze komplett geöffnet schlafen, je nach Stellplatz...
Jedenfalls beides schöne leichte Dinger.
Re: Anhänger versichern
Verfasst: Fr 3. Jan 2020, 23:13
von bangen
Der Piccolino ist nur aus GFK. Keinerlei Wärmedämmung. Hat wohl auch keine ordentliche.Lüftung.
Bei dem Birdy kann ich mit geöffneter Tür gut aufs Meer oder die Berge oder nur über die Wiesen schauen.
Der Goldwinganhaenger ist sicher zu schwer.
Schön ware es wenn im Zugfahrzeug eine Standheizung wäre die ich mit einem Luftschlauch mit dem Schlafzimmer verbinden könnte.
Zur Zeit ist das Problem einen Aixam Mega 2 Truck zu einem günstigen Preis zu finden. Ideal gleich mit AHK und Standheizung. Mega 1 wollte ich eher nicht. Ein Selberaufbau auf Fahrgestell ist mir auch zu umständlich.
Hatte neulich einen 1000 km gelaufenen Aixam truck 2 van von 2017 als vorfuehrwagen für 9990 Euro angeboten bekommen. Vollausstattung haendlereinkaufspreis 18000 Euro. Habe nicht schnell genug zugeschlagen.
Wahrscheinlich hätte ich da 19 Prozent.Mwst.abziehen koennen und ahk war auch dran.
Re: Anhänger versichern
Verfasst: Mi 8. Jan 2020, 13:47
von macbloke
Zwecks Standheizung: Irgendwo gibt es da auch schon einen Thread zu.
Da bin ich technisch auf ein Fakt gestoßen der die Erklärung darstellt, um die in dem Thread damals gestritten wurde:
Als Boootfahrer kenn ich die Standheizungen, und da reichen für so ein 10-12m lange Yacht eine Standheizung mit 1,1-3kW aus. Wenn der Deckssalon dazu noch eine Isolierung beseitzt, reicht die heizung locker den ganzen Herbst un ddas Frühling sowie an nicht allzu kalten Wintertagen. Wenn das Boot im Winter im Wasser liegt das nicht zufriert (Rhein, Nordsee, ostsee, Mittelmeer sowieseo) dann ist das Boot von unten gegen allzutiefe Minusgrade geschützt.
Hier wurde dann locker die Behauptung -zurecht- aufgestellt, das eine Standheizung besser 5kW haben müsse.
Mein Standpunkt war, das die Leistung vpn 1,1-3,0 kW für die winzige Fahrgastzelle eines LKFZ ausreichen müsse.
Beides ist richtig. Das liegt an zwei unterschiedlichen Prinzipen:
Standheizung für Fahrzeuge mit Verbrebnnungsmotor wärmen üblicherweise den Wasserkreislauf des Motors auf und somit ist, eine höhere Leistung nötig. Das schont den Motor, wenn man den Wagen vor Fahrtbeginn vorwärmt, kaltstart gibt es dann nicht und der hohe Anfangsverbrauch auf den ersten paar 100 metern fällt auch weg. Für diese Art der Standheizung wird 3-5kW tatsächlich benötigt. Ist auch bestimmt sinnvoll.
Boote, Wohnwagen und auch Standheizungen für Fahrerkabinen der Sattelschlepper im Ferntransport besitzen Standheizungen die direkt Luft anwärmen die sie von außen ansaugen und in den Fahrerraum blasen. Das geht schnell und ist auch sehr effektiv: dafür reicht eine Wesentlich kleinere Leistung.
Re: Anhänger versichern
Verfasst: Mi 8. Jan 2020, 13:54
von Metaphysik
macbloke hat geschrieben: ↑Mo 30. Dez 2019, 20:21
Versicherungen für Anhänger sind immer Ruhe Versicherungen, sobald das Ding am Zugfahrzeug hängt, haftet die KFZ Versicherung für den entstandenen Schaden. Sobald abgehängt....
Ging ich auch von aus, aber
https://www.iww.de/ue/kfz-versicherung/ ... ern-f18514