Moin,
@ Tasso02
... Du verweist auf die Fahrerlaubnis.
Das hatte selbst Wiltschka nicht bestritten L6e ist mit AM (seit 2016 auch mit alt M) zu fahren.
Hier geht es um die FZV (Zulassung).
So sehr ich auch suche: Ich finde immer wieder nur die (nationale) FZV- LKfz-Definition 350kg und 4kw.
Was mir nicht in den Kopf will:
Wenn L6e Untergruppen hat, müßten diese doch somit in der Obergruppe (eben L6e) enthalten sein, oder?
(einfache, laienhafte Mengenlehre

)
Von daher (und dieser Logik folgend (bin kein Jurist)) würde es theoretisch doch noch nicht einmal einer Änderung bedürfen.
(bestenfalls irgendwann einer neuen Begriffsdefinition)
Und selbst, wenn o.a. Logik nicht zutrifft:
Geht hier (noch) nationale Verordnung vor EU-Verordnung?
Dass was hier starik1968 widerfährt, müsste doch bereits hundertfach Leuten passiert sein, die neue LKfz kauften.
Oder ist Starik der ERSTE LKfz-Käufer eines 425kg 6kw?
(Möglich, dass es sich bis zur Küste, bzw. der entsprechende Zulassungsstelle noch nicht herumgesprochen hat)
Mindestens im Saum der Holländischen Grenze (NRW etc) muss es diesen Fall doch schon häufig gegeben haben.
Wie dem auch sei, klinke mich wieder aus. Wie gesagt seeeeehhhhr schwer zu begreifen.
(Was sagen denn nun die LKfz-Händler. Aixam/Legier/Microcar .de müssen doch Erfahrungen haben)
LG Klaus-Peter
(wieder mitlesend, zu meinem Sohn fahrend und am Super Luxe weiter schraubend)
Habe FZV-technisch nur diesen Link
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/
Und da steht unter Begriffsbestimmung punkt 12 die alte Definition.
Alle anderen sind zulassungspflichtig, mit entsprechenden Konsequenzen.
Hat jemand etwas Aktuelles ???
PS2:
Aixam.de verweist auf
https://aixam.de/wp-content/uploads/201 ... chland.pdf
Da wird behauptet, dass die EU-Regelung von 2013 am 01.01.2016 auch für Deutschland umgesetzt sei...