Mack hat geschrieben:Hallo,
als "Grauzone" meine ich, das wohl einige Fahrzeuge durch Hintertüren mit 6kw/425kg mit kleinem Vers. Kennzeichen fahren. Das in Werbung nicht unbedingt auf dem ersten Blick ersichtlich ist, das die neue Generation Zulassungspflichtig ist.
Ich bin froh einen D-Truck der alten, Zulassungsfreien, Art gefunden zu haben.
Ansonsten hätte ich die Finger von der freiwilligen Entschleunigung gelassen
Die Werbung sagt eigentlich da gar nix bezgl. Versicherung. Habe bei den verschiedenen Herstellern nichts mehr an Infos dazu gesehen.
2015 warb man mit "ohne HU/AU" und "Mopedkennzeichen:
https://web.archive.org/web/20151114081 ... /aixam.de/
Habe selbst beim Kauf eines Crossline vor fast genau einem Jahr VKZ dazu bekommen und es erst dieses Jahr durch die WGV anders erfahren. Für 2019/2020 habe ich dann von einer anderen Gesellschaft ein VKZ bekommen, bis mir dann klar wurde, was da eigentlich der Fall ist, ist jetzt im Ordner abgeheftet.
Er wurde aber eh de facto seit dem Kauf nicht gefahren (und springt jetzt auch nicht mehr an, entweder Batterie oder vllt. Marder, habe da nicht weiter geschaut, da ich ihn ja nicht zugelassen habe bisher und ihn auch nicht vernüftig fahren kann).
Mit den jetzigen Rahmenbedingungen (Steuer wohl so um die 140 €/p.a. und Versicherung 240 €/p.a. TK) macht so ein Fahrzeug nur dann Sinn, wenn man es unbedingt möchte oder nur den AM hat.
Hintertür ist es wohl nicht, die Gesellschaften machen es einfach, die Motivation kann ich nicht nachvollziehen, da ist so wenig dran verdient. Ich hatte der Gesellschaft die mir das VKZ gab, die CoC als Scan geschickt, wobei die so "schlau" waren, mich dann anzurufen, damit ich keine schriftliche Aussage wohl zu dem Thema von ihnen habe.