HerrToeff hat geschrieben:macbloke hat geschrieben:
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Kann man eigentlich die alten Papp Betriebserlaubnisse von Mofa, Krankenfahrstuhl oder Einachser einfach auf Zulassungsbesch, Teil II umschreiben lassen? Bei PKW geht das problemlos ..
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Hmm... jetzt komme ich nicht mit. Denn " Papp Betriebserlaubnisse von Mofa, Krankenfahrstuhl oder Einachser" sind ZULASSUNGSFREI.
Demnach keine! Zulassungsbesch, Teil II.
Für Mofa Krankenfahrstuhl LKFZ L6e gibts Betriebserlaubnis. COC ist auch eine Betriebserlaubnis.
Und dieses oben von Dir genannte Käseblättchen ist ein Dokument. Ein TüV- Gutachten, das Datum Stempel und Unterschrift trägt.
So ein Gutachten habe ich auch bei meinem silbernen Aixam 400. Für den Roten habe ich ein COC. Auf Französisch.
Gemäss FZV §4 (5) "...... genügt es, wenn im Falle des Satzes 1 die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung nach Satz 1 aufbewahrt und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt wird."
Das Gutachten stellt somit eine Datenbestätigung dar.
@Guido:
So, nun eine Frage an dich zu deiner Einschätzung, lieber Guido!
Die bei holländischen LKFZ migegebenen Fahrzeugdokumente im Scheckkarten- Format enthält den kompletten Datensatz.
Die österreichischen Betriebserlaubnisse, die erst sehr spät eine COC in Österreich eingeführt haben für die LKFZ, selbst als es für die meisten Fahrzeuge schon eine Typgenehmigung als COC gab, stellen für mich auch eine Datenbestätigung dar.
Guido: reicht das nicht als Datenbestätigung?
Mein Schwiegervater hat, und das war noch im letzten Jahrhundert, Medizin für unsere Bienen aus Luxemburg gekauft. Die war dort wesentlich billiger. Die medikamente aus Luxemburg waren für EU komplett zugelassen. Es gab Stress, weil ein Namhaftes Chemieunternehmen ein neues medikament auf den Markt gebracht hat und daraufhin gewirkt hat, das alte Medikament in Deutschland zu verbieten. In Luxemburg hat man das weiterhin und billiger bekommen. Deswegen gab es denn Stress. Letztenendes ging es soweit das statt in Deutschland eine Europäische Instanz dazu eingeschaltet worden ist. jedenfalls hätte mein Schwiegervater unsere Bienen weiter mit dem Medikament behandeln dürfen.
mein Schwiegervater stand auf dem Standpunkt und das nach Recherche, Europäische Verordnung Gesetz ect. stehen über der nationalen Ebene. Es gibt bereiche wo Europa den NAtionen eigenen Freiraum läßt, in anderen Bereichen nicht.
ich argumentiere jetzt mal so: Die COC gibt es als Europäische BE schon länger. Tatsächlich gibt es Fristen dazu die gesetzt worden ist. Einer meiner Aixam hat eine COC von 2002 glaub ich, und der andere der aus Österreich kam hat ein TüV - Gutachten bekommen. ich glaube in Österreich gab es bis 2004 oder sogar noch bis 2008 österreichische BE.
Da diese zu einer Zeit ausgestellt wurden als die Regelungen dazu schon EU-weit festlagen, sage ich: die Österreichische BE muss als Datenblatt in Deutschland anerkannt werden, zumal die Bauweise der Fahrzeuge zu diesem Zeitpunkt schon EU weit den gleichen Standard erfüllen musste, die Österreichische BE lediglich ein Zugeständnis der EU war, somit als EU recht unterliegt.
ich würde damit genauso fahren wie mit einem holländischen Plastikkärtchen. Wenn mich jemand doof anmacht sage ich das ist EU Standard, besonders das holländische Plastikkärtchen da nur noch der Schriftzug COC fehlt. Sonst sind alle Merkmale dafür gegeben. Fälschungssicherheiten eingebaut usw...
Wenn da sin NL gilt, dann hier ebenfalls als Datenbestätigung. Alle Kürzel usw sind lesbar genauso gut wie in irgendeiner COC auf englisch deutsch französisch Tschechisch ect.
Je nachdem in welchem LAnd der Typ gebaut und genehmigt wird, ist es dann die dortige Landessprache in der es diese COC gibt. Muss man nicht "übersetzetn" lassen oder so. Der Prozentsatz ist gering aber es gibt diese exotischen COC.
Fast alle sind in deutsch oder englisch oder französisch oder italienisch. weniger in Portugisisch und Spanisch. Noch weniger in Tschechisch, Rumänisch Schwedisch Niederländisch....
Ich meine das ist ein Zankthema, aber ich würde mit österreichischen BE oder niederländischen BE rumfahren.
(Wenn ich mich recht erinnere ist das niederländische Kärtchen von der versicherung und da steht ein begrenztes Gültigkeitsdatum darauf. Das wäre mir sogar noch egal. Die Versicherung habe ich ja denn in D erneuert.
ich würde es darauf ankommen lassen. ich schwöre.