auch danke an dich
aber um das persönliche komme ich wohl nicht herum, ich glaube das hängt wohl damit zusammen, das die bilder die da gewünscht werden mit der Person abgeglichen werden sollen / müssen / können. dies wohl weil ein spaßvpgel bei der krankenversicherungskarte sich nicht mit Brad pitt, Madonna oder sonst wem als Foto zufrieden gab, sondern darth vader hochladen musste ......

toller spaß und andere leiden darunter ..... na mal hören ob es doch noch geht das man falls man nicht kann einen anderen schicken kann, wozu sonst kann man vollmachten erteilen wenn diese dann unnütz sind .....
aber zu:
Was soll diese Fahrerkarte für LKW sein ?
Erklärung dazu, siehe hier :
Klick mich an
oder in kurz : der Fahrtenschreiber mit tachoscheibe wurde von einem digitalen gerät abgelöst. da steckt jeder Fahrer eine auf sich gemachte fahrerkarte mit Speicherchip ein, da werden dann die letzten 28 tage gespeichert und so kann die Polizei die besser kontrollieren ..... ist natürlich auch leicht zu manipulieren, aber .......
wie sieht das eigentlich aus mit dem alten "3er" wenn der umgeschrieben wird, verfällt dann das von dem neuen auch nach Beendigung des 50sten ? oder bleibt das bestehen ? sprich ich hatte ja den 3er vor dem 2er gemacht, wenn nun mein 2er verfällt, kann ich dann noch das fahren, was ich früher mit meinem alten 3er durfte? oder fällt dann so viel weg, das ich ev tl ab 50 ohe gesundheitsprüfung und pi pa po nicht nur die alte 2 verliere sondern ggf auch noch die Berechtigung Anhänger zu ziehen und 7,5t zu fahren ?