Heute mal in Kiel gewesen und wie das so ist, Dorfkind in der Stadt, prompt verfahren. Bin dann also in so einer Ministraße und freue mich total, als ich endlich eine Wendemöglichkeit gefunden habe. Dann aber das Problem: Ein freundlicher Herr weißt mich darauf hin, dass ich mich in einer Einbahnstraße befinde (Falls jener Herr das liest, an dieser Stelle noch mal herzlichen Dank). Ich wunder mich noch darüber, dass mir das gar nicht aufgefallen war, als ich in die Straße eingefahren bin, frage bei der Gelegenheit gleich mal nach, wie ich da wieder weg komme und setze meine Tour fort, am Ende der Straße steht tatsächlich das entsprechende Verbotsschild. Als ich dann wieder bei dem Beginn der Straße angekommen war, dachte ich ich steh im Wald. Da stand überhaupt kein Schild von wegen Einbahnstraße. Ich war also nicht zu doof, ich konnte das gar nicht wissen.
Jetzt interessiert mich natürlich, was passiert wäre, wenn der nette Herr eben nicht der nette Herr, sondern die Polizei gewesen wäre. Die hätten mir keine Strafe aufbrummen können, oder? Ich hätte sogar mit Reifenspuren belegen können, dass ich gewendet habe...
Beschilderung nicht ausreichend
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Beschilderung nicht ausreichend
LG Ole
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Re: Beschilderung nicht ausreichend
Da hätte dir nix passieren können. (Ausnahme siehe unten).
AUßERDEM
DU mußt gar nix niemals nicht beweisen. Nicht mal vor Ort etc behaupten.
Mein grundsätzl. Rat heißt gegenüber der Trachtentruppe zu schweigen. Personalien und Papiere und das wars. Alles andere allenfalls nach Rechtsrat schriftlich. Selten, dass man was für einen selbst Positives zu erzählen hat, meist gehts in die Hose ...das Ding mit dem Geplapper.
O.g. Ausnahme:
Wenn Du auf der Straße wendest (auf ganz normaler Straße) und deshalb das Parkverbot nicht siehst, nutzt Dir das nur ,wenn das Schild (in Deinem dann Rücken ) sich minimum 70 Meter hinter Dir befindet. Ist die Distanz kleiner, sagt Dir nahezu jedes Gericht , dass Du nach dem Wendemanöver hättest diese Strecke aus Vorsicht zurückgehen müssen, um zu schauen , ob ein selbiges dort ggf sei.
Gilt aber nur beim ruhenden Verkehr...nicht beim Fahren wie zB in Deinem Einbahnstraßenfall..
AUßERDEM
DU mußt gar nix niemals nicht beweisen. Nicht mal vor Ort etc behaupten.
Mein grundsätzl. Rat heißt gegenüber der Trachtentruppe zu schweigen. Personalien und Papiere und das wars. Alles andere allenfalls nach Rechtsrat schriftlich. Selten, dass man was für einen selbst Positives zu erzählen hat, meist gehts in die Hose ...das Ding mit dem Geplapper.
O.g. Ausnahme:
Wenn Du auf der Straße wendest (auf ganz normaler Straße) und deshalb das Parkverbot nicht siehst, nutzt Dir das nur ,wenn das Schild (in Deinem dann Rücken ) sich minimum 70 Meter hinter Dir befindet. Ist die Distanz kleiner, sagt Dir nahezu jedes Gericht , dass Du nach dem Wendemanöver hättest diese Strecke aus Vorsicht zurückgehen müssen, um zu schauen , ob ein selbiges dort ggf sei.
Gilt aber nur beim ruhenden Verkehr...nicht beim Fahren wie zB in Deinem Einbahnstraßenfall..
Gruß Guido
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Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
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Re: Beschilderung nicht ausreichend
Wunderbar! Danke
Das mit dem Schweigen muss ich mir hinter die Ohren schreiben, bin doch immer so'ne Plaudertasche...
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Re: Beschilderung nicht ausreichend
Als Du klein warst, haben Dir Deine Eltern wahrscheinlich gesagt ,Du sollst nicht mit fremden Leuten reden....(und ich setze noch einen drauf !!)...schon gar nicht , wenn sie grün oder blau angezogen sind.ixo369 hat geschrieben:Wunderbar! Danke
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