Fragen und Kontaktsuche zu Leichtkraftfahrzeugbenutzern

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

Moderatoren: guidolenz123, Fichte

Antworten
Benutzeravatar
Marion
Beiträge: 42
Registriert: Sa 7. Jan 2006, 20:24
Fahrzeuge: noch Fußgänger
Wohnort: Braunfels

Fragen und Kontaktsuche zu Leichtkraftfahrzeugbenutzern

Beitrag von Marion » So 8. Jan 2006, 01:56

--------------------------------------------------------------------------------

Grüsse !
Bin seit Anfang Dezember im Besitz eines Ligier mit sog. "Bestandsschutz", so dass die Gesetzeslage wohl umstritten ist, ob ich dieses Fahrzeug mit 25 km/h plus Schwerbeschädigtenausweis nun eigentlich fahren darf oder nicht: die örtliche Führerscheinstellenleiterin lehnte schon vorurteilsvoll jede geschwindigkeitsgedrosselten Autos ab, jedoch gab mir der Verkäufer Paragraphennotizen, die mir ein Führen des Autos genehmigen. - So weiss ich nicht mehr, was richtig und falsch zu diesem Thema ist und zittere vor der ersten Polizeikontrolle. ... Wahrscheinlich ist die Gesetzeslage nicht gesichert in einem solchen Fall ?!?!?

Nächste Frage: ich wohne in sehr bergigem Land und fürchte, den "Kleinen" zu überfordern, da ich dauernd bergauf fahren muss. Die Stau-Schlangen von "richtigen" Autos lerne ich, mehr und mehr zu ignorieren, es sei denn, dass ich auf einem sehr steilen Hang Lust habe, rechts auszublinken, um die anderen im Überholverbot vorbeifahren zu lassen. ... Ich muss wohl noch das richtige Bewusstsein bekommen, mich im Strassenverkehr bergauf - also ca. 15 km/h - nicht komplexhaft verstecken zu wollen ?!

Zudem möchte ich gerne Kontakt zu anderen Ligier-Fahrer/Innen aufnehmen, da ich zu Sylvester ca. 100 km am Stück fuhr, vom Motorraum her einige "Signale" hörte, dass das Fahrzeug vielleicht nicht für Langstrecken geeignet sei?! oder mache ich mir zu viele Sorgen ?!?!

Hoffe, mit dem einen oder anderen von Euch in Kontakt zu kommen.

Marion
Endlich wieder beweglich ! Su. f. das sensible Gefährt Erfahrungsaustausch, um techn. Fehler bzw. Überbelastung des Motors o. Getriebes zu vermeiden und zu wissen, was wichtig ist, um dieses zu erhalten und Gleichgesinnte zu treffen. Grüsse von Marion

Mario
Moderator
Beiträge: 41
Registriert: Mo 14. Nov 2005, 17:09
Wohnort: Bottrop

Beitrag von Mario » Mo 16. Jan 2006, 11:47

Hallo Marion,

bezüglich des sogenannten Bestandschutz ist es meines Wissens nach so:
Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, muss eine Fahrerlaubnis haben.
Ausgenommen sind: :!: Kraftfahrzeuge die nach Bauart für den Gebrauch von Körperlich Gebrechlichen oder Behinderten umgerüstet sind.
Diese Fahrzeuge dürfen nur einen Sitz haben, ein Leergewicht von unter 300 Kg und die Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als 25 Kmh betragen. Dies sind dann sogenannte Motorisierte Krankenfahrstühle.

Um 100% sicher zu sein ob Sie das Fahrzeug führen dürfen, wenden SIe sich bitte an die Polzeistelle in Ihrem Ort.
Dort wird Ihnen sicherlich eine genaue Auskunft erteilt.

Um Ihre zweite Frage beantworten zu können müsste ich genau wissen um was für ein Fahrzeug es sich handelt. Motorausstattung, Typenbezeichnung etc....

Mit Freundlichen Grüßen

Mario

Hustelienchen
Beiträge: 5
Registriert: Mi 12. Jul 2006, 21:07

Beitrag von Hustelienchen » Sa 15. Jul 2006, 14:43

Hallo Marion, Hallo Mario,

nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 29,01,2002 ist die Rechtslage eindeutig geklärt. Diese Fahrzeuge, wenn sie denn als Krankenfahrstühle zugelassen sind, sind auch Krankenfahrstühle - Bayern und Sachsen hatten damals dagegen geklagt.

Ferner ist es nach diesem Urteil auch nicht notwendig, schwehrbehindert zu sein, um einen Krankenfahrstuhl ohne Führerschein zu fahren.

Darauf hin hat die Bundesregierung diese Regelungen zum 01,09,2002 geändert. Es werden seitdem Krankenfahrstühle nicht mehr für 25 km/h zugelassen. Außerdem muß die Mofaprüfbescheinigung vor dem 01,09,2002 ausgestellt worden sein. Wenn man vor dem 01,04,1965 geboren ist, brauch man nicht mal eine Mofaprüfbescheinigung.

Die Sache mit dem einen Sitz ist auch nur die halbe Wahrheit. Es gibt da noch den Paragraphen 76 (Übergangsrecht), wonach Fahrzeuge, die vor dem 01,07,1999 in den Verkehr gebracht wurden, mit max. 30 km/h und (ganz wichtig) mit 2 Sitzplätzen zugelassen sein können.

Ganz wichtig ist allerdings, daß das Fahrzeug wirklich als Krankenfahrstuhl eingetragen ist. Es gibt in letzter Zeit Betrüger, die den Leuten weiß machen wollen, daß ein auf 25 km/h eingetragenes Leichtkraftfahrzeug auch führerscheinfrei zu fahren sei. Das ist absoluter Bullshit !!! FINGER WEG VON SOLCHEN TEILEN !!!

Ich habe immer eine Paragraphensammlung in der Tasche, falls ich bei einer Polizeikontrolle den Beamten Nachhilfestunden geben muß - Die sind sich aber so unsicher, daß sie bisher nur einmal eine längere Strecke hinter mir hergefahren sind, um zu sehen, ob ich die Höchstgeschwindigkeit einhalte. Nach 2 km war mein Fanclub hinter mir so groß, daß die Polizisten genervt aufgaben und an mir vorbei zogen...

Einen Führerschein werde ich wegen meiner Augen nie machen können - Darum sind für mich diese kleinen Hustenstörche nach 25 Jahren Mofa der Himmel auf Erden !!!

Benutzeravatar
Marion
Beiträge: 42
Registriert: Sa 7. Jan 2006, 20:24
Fahrzeuge: noch Fußgänger
Wohnort: Braunfels

Führerschein

Beitrag von Marion » Di 19. Sep 2006, 14:01

Hallo Hustelienchen,

herzlichen Dank für Deine wertvollen Infos und Deine humorvolle Beschreibung, mit so einem "kleinen roten Spielmobil" unterwegs zu sein. Inzwischen bin ich auch erhobenen Hauptes gegenüber meinem Fanclub - vor allem an steilen Bergauffahrten - selbstsicher geworden,.

Grüsse von Marion
Endlich wieder beweglich ! Su. f. das sensible Gefährt Erfahrungsaustausch, um techn. Fehler bzw. Überbelastung des Motors o. Getriebes zu vermeiden und zu wissen, was wichtig ist, um dieses zu erhalten und Gleichgesinnte zu treffen. Grüsse von Marion

Tobias Claren
Beiträge: 158
Registriert: Fr 17. Feb 2006, 18:03
Fahrzeuge: noch Fußgänger
Wohnort: Köln
Kontaktdaten:

"Applaus, Appplaus, Applaus....."

Beitrag von Tobias Claren » Fr 12. Jan 2007, 21:00

"Fanclub", hehehe :lol: .
Wenn Recht ein breiter Streifen ist, lass ich schon mal welche gönnerhaft vorbei.


Wie wäre es sich hinten so eine LED-Anzeige reinzumachen?:
"Applaus", und das blinkt dann wenn man auf einen Knopf drückt :mrgreen: .

Oder "Hallo Fanclub".....

Sonny
Beiträge: 45
Registriert: So 18. Feb 2007, 14:29

Beitrag von Sonny » Do 15. Mär 2007, 15:10

Hallo Tobias,

keine so schlecht idee als scherz... könnte ich mir doch glatt mal einbauen xD

grüße

Tobias Claren
Beiträge: 158
Registriert: Fr 17. Feb 2006, 18:03
Fahrzeuge: noch Fußgänger
Wohnort: Köln
Kontaktdaten:

Kleine ab 8,99 Euro.....

Beitrag von Tobias Claren » Fr 16. Mär 2007, 00:04

Hab mal geschaut:

http://cgi.ebay.de/LED-NAMENSSCHILD-Lau ... dZViewItem

8,99 Euro, und das passt sicher :mrgreen: .


Längere gibt es gebraucht ab ~25 Euro.

Sonny
Beiträge: 45
Registriert: So 18. Feb 2007, 14:29

Beitrag von Sonny » Fr 16. Mär 2007, 16:46

hey...
kosetet ja net viel ist vielleicht mal ganz lustig... will das nicht irgendjemand ausprobieren und berichten wie die Reaktion so war?!

Wölfchen
Beiträge: 64
Registriert: Mi 9. Jan 2008, 18:05
Fahrzeuge: noch Fußgänger
Wohnort: Schwalmstadt

Spannendes Thema

Beitrag von Wölfchen » Do 17. Jan 2008, 01:31

So wie ich das mitgekriegt habe darf alo einer der den Mopedführerschein hat nach 1989
auch einen 25 Sonderkrankenfahrstuhl fahren wenn er scchon älter ist,oder ist das alter des Fahrers egal? Natürlich Lehrgewicht max. 300kg. Was mich wundert ist das manche Teile über 160 Hupraum haben und der frühere 1b doch nur bis zum Schluss geändert 125Hupraum fahren durfte. O Gott, O Gott was ein durcheinander. Gruss Wölfchen.

speed-freak
Beiträge: 88
Registriert: Mi 17. Okt 2007, 19:56

Beitrag von speed-freak » Do 17. Jan 2008, 21:18

Wollte noch ergänzen, dass man auch mit einem "normalen" Mofaschein Krankenfahrstühle fahren darf unter der Vorraussetzung, dass man VIER zusätzliche Sonderfragen bezüglich Sonder-KFZ abgelegt hat, dies kostet an einigen Fahrschulen bis zu 20€ mehr, ich bekam es umsonst! Dann darf man auch 25km/h fahren doch leider nur einsitzig, es gibt aber auch die zweite möglichkeit des Führerscheins der Klasse L, diese ist eigentlich für Landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32km/h doch es lassen sich auch legal Krankenfahrstühle biszu 30km/h ZU ZWEIT fahrbar!!!
Der Schein kostet komplett etwa 100€...

Wölfchen
Beiträge: 64
Registriert: Mi 9. Jan 2008, 18:05
Fahrzeuge: noch Fußgänger
Wohnort: Schwalmstadt

Na wenn das so ist

Beitrag von Wölfchen » Fr 18. Jan 2008, 05:49

Ich glaube das das viele nicht gewusst haben und das unsere Beiträge möglichst vielen Menschen helfe´n sich in diesem Paragraphenchaos auszukennen. Gruss Wölfchen

Antworten