Neue Klasse AM am 19.01.2013
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- Thopsi
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Neue Klasse AM am 19.01.2013
Neue Klasse AM am 19.01.2013
Es wird eine neue Klasse AM für Kleinkrafträder eingeführt, die die bisherigen Klassen M und S ersetzen wird. Diese umfasst alle zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 50ccm bzw. einer Leistung von 4 kW bei Elektromotoren und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h.
Das Mindestalter dieser Klasse ist 16 Jahre.
was soll das bedeuten bis 4 kW bei Elektromotoren
da ja der Diesel mehr ccm. hat
darf man den nicht mehr fahren mit der Klasse AM ( 45 KM/h )
Es wird eine neue Klasse AM für Kleinkrafträder eingeführt, die die bisherigen Klassen M und S ersetzen wird. Diese umfasst alle zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 50ccm bzw. einer Leistung von 4 kW bei Elektromotoren und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h.
Das Mindestalter dieser Klasse ist 16 Jahre.
was soll das bedeuten bis 4 kW bei Elektromotoren
da ja der Diesel mehr ccm. hat
darf man den nicht mehr fahren mit der Klasse AM ( 45 KM/h )
- Niko
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wenn ich das richtig verstehe, geht es nur darum das die leute schon mit 15
roller und mopedauto fahren dürfen, wo sie bisher noch 16 für sein mussten.
der rest bleibt, scheinbar fehlt bei dir nur ein stückchen ... siehe hier.
roller und mopedauto fahren dürfen, wo sie bisher noch 16 für sein mussten.
der rest bleibt, scheinbar fehlt bei dir nur ein stückchen ... siehe hier.

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Ist aber die Regelung für Austria. Ich schau mal ,obs besonders in Hinblick auf die Aufstiege von zB A1 auf A2 auch in BRD so geregelt werden soll.
In BRD --anders als in Austria--bedarf es einer praktischen Prüfung zum Aufstieg von zB A1 auf A2 oder A2 auf A.---In Austria genügt ein 7 Stunden-Kursus in der Fahrschule.
Sonst ist ,scheint es,alles gleich.
Ansonsten:
Thopsie...KEINE SORGE:
Du darfst alles sooo weiterfahren wie bisher...versprochen!
In BRD --anders als in Austria--bedarf es einer praktischen Prüfung zum Aufstieg von zB A1 auf A2 oder A2 auf A.---In Austria genügt ein 7 Stunden-Kursus in der Fahrschule.
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Gruß Guido
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- Niko
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echt eine prüfung ?
A1 und so ist doch motorrad, dato als ich den motorrad schein machte, da reichte es
das man eine erklärung abgab das man mit dem 27 ps motrrrad glaube 10.000 km gefahren
ist, zudem über X jahre war und bekam dann gegen eine gebühr den unbegrenzten schein
ja die tabelle ist für austria, also österreich, dachte wegen eu führerschein das wäre dann
überall in der eu gleich .... zumindest die nach EU kommenden änderungen.
A1 und so ist doch motorrad, dato als ich den motorrad schein machte, da reichte es
das man eine erklärung abgab das man mit dem 27 ps motrrrad glaube 10.000 km gefahren
ist, zudem über X jahre war und bekam dann gegen eine gebühr den unbegrenzten schein

ja die tabelle ist für austria, also österreich, dachte wegen eu führerschein das wäre dann
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Nochmal ne frage zu dem ganzen Mist ab 2013, wenn ich mir das da so angucke = http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-F ... b-2013.htm dann kommen mir einige Fragen auf, ich hab im Oktober 2011 den großen Traktor gemacht (Klasse T / inkl. M, S, L), sehe ich das richtig, das wenn ich aus Grund X einen neuen Führerschein würde machen lassen AM eingetragen bekommen würde (da ich ja 2011 noch M und S miterworben habe = und das ja das gleiche ist), jedoch jemand der T erst nach dem 19.1.13 macht kein AM bekommt ?
Und noch was, jemand der dieses Jahr A1 gemacht hat, also nur M dazu bekommen hat, darf der dann ab 19.1.13 auch die Fahrzeuge der alten Klasse S fahren oder darf dieser das dann nicht, weil er ja nur "M" auf seinem Führerschein stehen hat, sodass er sich also einen neuen FS austellen lassen müsste damit er AM hat = die jetzige S fahren darf ???
- Ich finde diese ganzen neuen Regelungen eh total scheiße, eigentlich wollte ich nächstes jahr gleich CE mitmachen wenn ich 18 werde, jetz darf ich wieder 3 Jahre länger warten
Und noch was, jemand der dieses Jahr A1 gemacht hat, also nur M dazu bekommen hat, darf der dann ab 19.1.13 auch die Fahrzeuge der alten Klasse S fahren oder darf dieser das dann nicht, weil er ja nur "M" auf seinem Führerschein stehen hat, sodass er sich also einen neuen FS austellen lassen müsste damit er AM hat = die jetzige S fahren darf ???
- Ich finde diese ganzen neuen Regelungen eh total scheiße, eigentlich wollte ich nächstes jahr gleich CE mitmachen wenn ich 18 werde, jetz darf ich wieder 3 Jahre länger warten

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- Niko
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du kannst dich zur fahrschule auch früher anmelden
glaube nicht mal das du zur praktischen das alter erreicht haben musst.
nur wenn bestanden musst warten bis zur aushändigung
vielleicht brauchst doch keine 3 jahre warten

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Kommt drauf an,ob Stichtag "Anmeldung","Prüfung" oder sonst was ist....wird sich ,wenn der G-Text abschließend veröffentl. ist, zeigen.
Grundsätzl.:
Alles was Du vorher erwirbst als FE behälst Du auch---Bestandsgarantie---. Gibts später mehr ,kann es vorgesehen werden das der "Frühermacher" die gleichen Rechte bekommt....muß aber nicht.
Wäre aber die Regel: Z.B.
Zu meiner Jugend war der 4er für Moped 50ccm und Geschwindigkeit offen. Heute kann man mit dem alten 4er die 125er fahren--auch ohne PKW-FE.
Grundsätzl.:
Alles was Du vorher erwirbst als FE behälst Du auch---Bestandsgarantie---. Gibts später mehr ,kann es vorgesehen werden das der "Frühermacher" die gleichen Rechte bekommt....muß aber nicht.
Wäre aber die Regel: Z.B.
Zu meiner Jugend war der 4er für Moped 50ccm und Geschwindigkeit offen. Heute kann man mit dem alten 4er die 125er fahren--auch ohne PKW-FE.
Zuletzt geändert von guidolenz123 am Mo 13. Aug 2012, 13:20, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Guido
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geht eben nicht, da ich mich erst ein halbes jahr vor meinem 18ten anmelden kann, und das is rund 4 monate nach dem verdammten 19.1.13...
^^die praktische kann man 3 monate vorm erreichen des mindestalters machen, ich hatte die praktische letztes jahr im oktober gemacht, damit ich pünktlich an meinem geburtstag im november frühs zur dekra bin, nen zettel abgeholt hab und endlich mitn moped auf die straße durfte
/ aber das mit CE noch vorher machen wird nix, weil man für CE alles mögliche gleich mit machen muss (PKW ja auch vorher extra) und das geld auch erst ende des jahres da gewesen wäre, weil CE ja auch kein billiger spaß is...
ABER...
eigentlich ging es mir eher um die 2 Fragen oben, damit das ich CE erst in 3 1/2 jahren machen kann hab ich mich inzwischen abgefunden...
^^die praktische kann man 3 monate vorm erreichen des mindestalters machen, ich hatte die praktische letztes jahr im oktober gemacht, damit ich pünktlich an meinem geburtstag im november frühs zur dekra bin, nen zettel abgeholt hab und endlich mitn moped auf die straße durfte

ABER...
eigentlich ging es mir eher um die 2 Fragen oben, damit das ich CE erst in 3 1/2 jahren machen kann hab ich mich inzwischen abgefunden...
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Bestandsgarantie ... aber Auflagen kommen noch hinzu. So dürfen die Leute welche den 2er (LKW) machten heute doh alle ab (ich glaube) dem 50sten fein ein Gesundheitszeugniss nachschieben - so sagte mir das die freundl. Dame beim StVa. Glaube die sprach sogar was davon das man das öfters einreichen müsse. Also Bestandsschutz ist da auch so eine Sache, denn als die LEute den 2er machten (ich auch) war davon nie die Rede gewesen *grmpf*
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Bestandsschutz heißt erst mal: "Man darf noch"...Auflagen,die dieses "Dürfen" nicht (unjuristisch ausgedrückt) zur Farce werden lassen ,sind möglich (Einzelfallfrage). Ich persönl. halte zB die Innen-Stadt-Plaketten-Regelung (Smog) ,wenn sie dazu führt,daß ich mein KFZ nicht mehr in die Stadt bringen darf, für verfassungswidrig,da dies aus meiner Sicht zumindest für Anlieger dieser Gebiete einen enteignungsgleichen Eingriff darstellt....
Aber :
3 Juristen = 5 Meinungen.

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Gruß Guido
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*g*
na das ist ja eine prima aussicht lacht.
aber was solls ....
wobei verfassungswidrig ? wir haben doch keine verfassung,
oder meinst du die des dt reiches ? lacht
na das ist ja eine prima aussicht lacht.
aber was solls ....
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Auch wenn welche in einer schlechten Verfassung sind...wir haben eine ...schimpft sich Grundgesetz.Niko hat geschrieben:*g*
na das ist ja eine prima aussicht lacht.
aber was solls ....
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Ich wurde gerade verwirrt. Nun habe ich mich mühsam dazu durchgerungen, den Pkw-Schein zumindest für Automatik doch noch zu machen, und plane die prakt. Prüfung nach dem 19.01.2013, weil ich dachte, es würden Beschränkungen wegfallen, was das Fahren mit Anhänger angeht. Dass ich dann bis 3,5 t Ges. wieder ohne Zusatzlizenz/ -prüfung ziehen dürfte. Nun sagt mir jemand, man solle bloß noch VOR dem Stichtag den Hänger-FS machen, weil man danach kaum noch was ziehen dürfe .. oder so ähnlich ..
Was stimmt denn nun? *kopfkratz*
PS: habe einen Link zur neuen Regelung verfolgt. Also bis 3500 kg Gesamtgewicht des Gespanns reicht in Zukunft wieder der Kl. B FS. Wenn die Pferde auf dem Anhänger etwas dicker sind, das Gesamtgespann aber unter 4250 kg wiegen würde, würde eine Fahrerschulung ohne zusätzliche Prüfung benötigt, die zu dokumentieren wäre (Eintrag im FS).
Und die Befugnisse, die man schon hat? (Alter 1b-FS) Ich lege Wert auf meine Möglichkeit, ein leichtes Motorrad oder eine Landmaschine (wiegt schon mal über 3500 kg) fahren zu können. Motorrad wäre aber in der neuen Kl. B nicht mehr inkludiert. Muss man alle schon vorhandenen Erlaubnisse extra einzutragen verlangen, oder macht die Behörde das "automatisch", wenn der schöne alte graue FS mit dem Jugendphoto der Absolventin leider in ein seelenloses Kartenexemplar zwangsumgetauscht würde? Habe von Fällen gehört, wo die Schweinebacken von der zuständigen Behörde z.B. ohne Extra-Antrag bei Umtausch des FS-Formulars in die "neuen" Ziffern die Landmaschinen unterschlagen haben, und was weg ist, ist weg?
Was stimmt denn nun? *kopfkratz*
PS: habe einen Link zur neuen Regelung verfolgt. Also bis 3500 kg Gesamtgewicht des Gespanns reicht in Zukunft wieder der Kl. B FS. Wenn die Pferde auf dem Anhänger etwas dicker sind, das Gesamtgespann aber unter 4250 kg wiegen würde, würde eine Fahrerschulung ohne zusätzliche Prüfung benötigt, die zu dokumentieren wäre (Eintrag im FS).
Und die Befugnisse, die man schon hat? (Alter 1b-FS) Ich lege Wert auf meine Möglichkeit, ein leichtes Motorrad oder eine Landmaschine (wiegt schon mal über 3500 kg) fahren zu können. Motorrad wäre aber in der neuen Kl. B nicht mehr inkludiert. Muss man alle schon vorhandenen Erlaubnisse extra einzutragen verlangen, oder macht die Behörde das "automatisch", wenn der schöne alte graue FS mit dem Jugendphoto der Absolventin leider in ein seelenloses Kartenexemplar zwangsumgetauscht würde? Habe von Fällen gehört, wo die Schweinebacken von der zuständigen Behörde z.B. ohne Extra-Antrag bei Umtausch des FS-Formulars in die "neuen" Ziffern die Landmaschinen unterschlagen haben, und was weg ist, ist weg?
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Ligier Nova 500 Diesel Bauj. 2004
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Auf alles ,was Du bereits hast ,bleibt Dein Anrecht bestehen.
Drauf achten ,daß alles eingetragen wird mußt Du selbst...geht aber "normal" automatisch.
Was nicht eingetragen ist,ist nach einer 2 oder 4-Wochenfrist (Einspruch pp.) ------kanns jetzt nicht genau sagen ,bin kein Verwaltungsrechtler und gerade zu faul zum Suchen ------ weg auf ewig.
Was anders wird:
Schau hier:
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-F ... b-2013.htm
Drauf achten ,daß alles eingetragen wird mußt Du selbst...geht aber "normal" automatisch.
Was nicht eingetragen ist,ist nach einer 2 oder 4-Wochenfrist (Einspruch pp.) ------kanns jetzt nicht genau sagen ,bin kein Verwaltungsrechtler und gerade zu faul zum Suchen ------ weg auf ewig.
Was anders wird:
Schau hier:
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Was für Landmaschienen meinst du eigentlich ?
Für die kleineren Landmaschienen reicht ja L, die bekommst du bei B sowieso dazu...
...für größere Landmaschienen etc. brauchst du dann T, oder im Sonderfall auch eine der LKW Klassen.
Ich fände es aber auch falsch, wenn man einfach so große Traktoren, Mähdrescher, Häcksler oder sonstige Arbeitsmaschienen bzw. Landmaschienen fahren dürfte, immerhin hat man dabei ja immer schon eine etwas größere Verantwortung zu tragen als wenn man mit nem Auto oder Motorrad unterwegs ist
Für die kleineren Landmaschienen reicht ja L, die bekommst du bei B sowieso dazu...
...für größere Landmaschienen etc. brauchst du dann T, oder im Sonderfall auch eine der LKW Klassen.
Ich fände es aber auch falsch, wenn man einfach so große Traktoren, Mähdrescher, Häcksler oder sonstige Arbeitsmaschienen bzw. Landmaschienen fahren dürfte, immerhin hat man dabei ja immer schon eine etwas größere Verantwortung zu tragen als wenn man mit nem Auto oder Motorrad unterwegs ist

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Hi Felix, ob das "L" in der zukünftigen Kl. B noch inclusive ist, weiß ich auf Anhieb eben nicht. Aber aus meinem alten 1b-FS stünde mir der Zusatz L 196 (glaub ich?) oder so zu, und den will ich dann auch behalten. Das sind natürlich nicht diese modernen landwirtschaftlichen "Monstertrucks". Aber ich will schon noch mal im Notfall einen kleinen Traktor fahren können, und wenn´s zum Heuwenden ist. Diese Lizenz (1b von 1981) und habe ich seit über 30 Jahren, und ich habe bisher keinen anderen Verkehrsteilnehmer auch nur gestriffen mit welchem Fahrzeug auch immer *holzklopf*. Also keine Rede davon, dass ich einfach mal so irgendwas fahren will. Dass die ganz großen Maschinen einer besonderen Erlaubnis bedürfen, ist schon o.k. .. ; ) .
Danke, Guido, "Widerspruchsfrist" ist ein gutes Stichwort, da werde ich dann drauf achten.
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