Wer unter Drogeneinfluss ein Auto oder sonstiges erlaubnispflichtiges Fahrzeug führt, dem kann das Fahren nach § 3 FeV untersagt werden. Für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge, wie Fahrräder, Mofas oder E-Scooter, findet die Fahrerlaubnis-Verordnung dagegen keine Anwendung, wie das OVG Münster jetzt klargestellt hat.
Trotz Drogenkonsum: Fahrradfahren darf nicht verboten werden
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Trotz Drogenkonsum: Fahrradfahren darf nicht verboten werden
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Re: Trotz Drogenkonsum: Fahrradfahren darf nicht verboten werden
War schon immer meine Rechtsauffassung, daß diese Untersagungen nicht verfassungskonform waren.
Mal abgesehen von der Durchsetzbarkeit.
Falls jemand Rad fährt ,wird wohl kaum nachgeprüft werden können, daß er zB auch nicht radeln dürfte....
Kommt doch niemand von der Trachtentruppe drauf, so einen Mist zu kontrollieren ...mal abgesehen wurde sowas auch nie zentral niedergelegt.
Sowas war ergo eh ein zahnloser Tiger.
Aber gut, daß ein höheres Gericht (siehe Urteil/link )dies nun im Kanon mit höheren Gerichten in anderen Bundesländern feststellte.
Mal abgesehen von der Durchsetzbarkeit.
Falls jemand Rad fährt ,wird wohl kaum nachgeprüft werden können, daß er zB auch nicht radeln dürfte....
Kommt doch niemand von der Trachtentruppe drauf, so einen Mist zu kontrollieren ...mal abgesehen wurde sowas auch nie zentral niedergelegt.
Sowas war ergo eh ein zahnloser Tiger.
Aber gut, daß ein höheres Gericht (siehe Urteil/link )dies nun im Kanon mit höheren Gerichten in anderen Bundesländern feststellte.
Gruß Guido
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Re: Trotz Drogenkonsum: Fahrradfahren darf nicht verboten werden
In Bezug auf Alkohol kenne ich eine Untersagung mit dem Fahrrad zu fahren. Ich konnte anfangs nicht glauben, dass es so etwas gibt.
Derjenige ist aber mehrfach so besoffen mit dem Fahrrad gefahren, das es nicht zu übersehen war. Scheinbar wurde das irgendwo gespeichert, den die Polizei wusste bei der Kontrolle und nach Aufnahme der Personalien darüber bescheid.
Solange nichts passiert oder man nicht auffällt, ist eine Kontrolle sehr unwahrscheinlich.
Aber es kann auch ganz blöd laufen, so wie hier:
https://www.merkur.de/lokales/erding/in ... 11148.html
Ob man den Unfall ohne Alkoholeinfluss hätte vermeiden können, spielt dann keine Rolle mehr.
Derjenige ist aber mehrfach so besoffen mit dem Fahrrad gefahren, das es nicht zu übersehen war. Scheinbar wurde das irgendwo gespeichert, den die Polizei wusste bei der Kontrolle und nach Aufnahme der Personalien darüber bescheid.
Solange nichts passiert oder man nicht auffällt, ist eine Kontrolle sehr unwahrscheinlich.
Aber es kann auch ganz blöd laufen, so wie hier:
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Ob man den Unfall ohne Alkoholeinfluss hätte vermeiden können, spielt dann keine Rolle mehr.
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Re: Trotz Drogenkonsum: Fahrradfahren darf nicht verboten werden
Was hat das mit der Untersagung fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen zu tun? Zwischen besoffen einen Dodge RAM oder ein Fahrrad / Mofa / eScooter zu führen sehe ich doch einen Unterschied. Zumeist zu Lasten des BesoffenensLKF24 hat geschrieben: ↑Sa 7. Dez 2024, 21:56Aber es kann auch ganz blöd laufen, so wie hier:
https://www.merkur.de/lokales/erding/in ... 11148.html

Re: Trotz Drogenkonsum: Fahrradfahren darf nicht verboten werden
Klar ist da ein Unterschied und zum Glück ist das Gefährdungspotential geringer. Aber so kann es eben auch mal enden, obwohl es vielleicht nur ein kleines Feierabendbier war.
Man fängt u.U. immer klein an (Dosis, führerscheinfreies Fahrzeug) um sich dann zu steigen (höhere Dosis, führerscheinpflichtiges Fahrzeug). Passiert doch nichts. Es wird eh nicht kontrolliert. …
Die erlaubten Grenzwerte sind für führerscheinfreie Fahrzeuge zwar höher, aber auch da kann man eine Straftat begehen. Im Falle eines Unfalls und Schädigung Dritter, können einem Regressforderungen teuer zu stehen kommen.
Falls man einen Führerschein hat, kann dieser auch entzogen werden, obwohl man nur mit einem führerscheinfreien Fahrzeug auffällig wurde.
Jeder muss halt selber wissen was er tut, was unter dem Einfluss von Rauschmitteln, nicht so einfach ist.
Man fängt u.U. immer klein an (Dosis, führerscheinfreies Fahrzeug) um sich dann zu steigen (höhere Dosis, führerscheinpflichtiges Fahrzeug). Passiert doch nichts. Es wird eh nicht kontrolliert. …
Die erlaubten Grenzwerte sind für führerscheinfreie Fahrzeuge zwar höher, aber auch da kann man eine Straftat begehen. Im Falle eines Unfalls und Schädigung Dritter, können einem Regressforderungen teuer zu stehen kommen.
Falls man einen Führerschein hat, kann dieser auch entzogen werden, obwohl man nur mit einem führerscheinfreien Fahrzeug auffällig wurde.
Jeder muss halt selber wissen was er tut, was unter dem Einfluss von Rauschmitteln, nicht so einfach ist.
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Re: Trotz Drogenkonsum: Fahrradfahren darf nicht verboten werden
nicht so pauschal..
Bei Mariuana reichen die Abbauprodukte - THC miss gar nicht im Blut sein
Was die fs freien Fzg betrifft : Es wurde sogar schon die Benutzung von Rollstühlen verboten.
ist das führen von Motorfahrzeugen verboten gilt das auch für Mofas
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ist das führen von Motorfahrzeugen verboten gilt das auch für Mofas
lieben Gruß
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Re: Trotz Drogenkonsum: Fahrradfahren darf nicht verboten werden
Ja, das ist richtig... Der Mofaschein darf Dir nicht entzogen werden, is eine Prüfbescheinigung - KEIN Führerschein !!! Trotzdem ist bei Verbot Motorfahrzeuge zu lenken das Mofa als kleinster Fisch im Teich dazuzurechnen.
Bei einer allgemeinen Fahrzeugkontrolle kann evtl der Mofaschein reichen, aber nicht, wenn per Funk / Internetz abgefragt wird. Dann wirds knifflig und in jedem Fall unschön ...
gr
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Hätte, wäre, wenn und aber gibt zum Schluss nur blöd Gelaber !

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Re: Trotz Drogenkonsum: Fahrradfahren darf nicht verboten werden
Im Durchschnitts-Strafbefehl bzw Urteil nach zB Alk-Fahrten steht nur (falls Fahrerlaubnis vorhanden ist) der Entzug der Fahrerlaubnis und Dauer des Entzuges.(bzw die Dauer der Untersagung des Erwerbs einer hypothetischen zukünftigen Fahrerlaubnis)
...eine Formulierung , die das Führen von Kraftfahrzeugen (also auch Mofa) untersagt ist unüblich...kommt sehr selten vor.
Anders bei Fahrverboten...da ist das Führen von Kraftfahrzeugen (ergo auch Mofas) untersagt.
Insoweit (klingt komisch , ist aber so) ist ein Fahrverbot für einen Mofa-Fahrer störender als zB ein FahrerlaubnisEntzug.
...eine Formulierung , die das Führen von Kraftfahrzeugen (also auch Mofa) untersagt ist unüblich...kommt sehr selten vor.
Anders bei Fahrverboten...da ist das Führen von Kraftfahrzeugen (ergo auch Mofas) untersagt.
Insoweit (klingt komisch , ist aber so) ist ein Fahrverbot für einen Mofa-Fahrer störender als zB ein FahrerlaubnisEntzug.
Gruß Guido
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Re: Trotz Drogenkonsum: Fahrradfahren darf nicht verboten werden
Wer hat schon nur eine Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und keinen weiteren Führerschein?
Mein 15-jähriges Kind hat dieses Jahr gleich den Führerschein AM gemacht. Es kennt niemanden in seinem Alter, mit einem Mofa. Die Kids fahren doch lieber Pedelec, 45er Roller und am liebsten mit den Leichtkraftfahrzeugen.
Kiffen ist in der Schule leider schon ein Thema, saufen eher weniger.
Da der Sprössling an der Finanzierung seines Führerscheines beteiligt war, wird er diesen hoffentlich nicht leichtfertig wegen Rauschmittelkonsum aufs Spiel setzen.
Mein 15-jähriges Kind hat dieses Jahr gleich den Führerschein AM gemacht. Es kennt niemanden in seinem Alter, mit einem Mofa. Die Kids fahren doch lieber Pedelec, 45er Roller und am liebsten mit den Leichtkraftfahrzeugen.
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Re: Trotz Drogenkonsum: Fahrradfahren darf nicht verboten werden
Problematisch ist ein pdelec mit Schiebehilfe, denn bis 6 kmh ist es kein Fahrrad
Es gibt diesbezüglich eine neue Regelung, aber die kann ausgelegt werden..
unproblematisch hingegen der an Holmen geführte Einachsschlepper, da der Fahrzeugführer als Fussgänger gilt, jedoch nur ohne angekoppelte Achse..
Motorisch Schneefräsen darf man also noch
Es gibt diesbezüglich eine neue Regelung, aber die kann ausgelegt werden..
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Re: Trotz Drogenkonsum: Fahrradfahren darf nicht verboten werden
Das hat seine Gründe... nüchtern würd ich mich zb nie an Rolfs Schneefräse wagen 

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Re: Trotz Drogenkonsum: Fahrradfahren darf nicht verboten werden
... warum nich ?? Is eine ganz normale Schneefräse, nix unmögliches ! Heute morgen sprang der Kasten an und fräste sein Zeug und fertig ...
Gut, die Schneefräse an der Agria, die ist etwas speziell, aber die Agria als solches recht einfach - nur sollte man wissen was man macht - oder wirklich durch den Wind sein, so wie ich... Die Fräse wird vom Motor direkt angetrieben, ohne Zwischengetriebe. Läuft so lange der Motor läuft. Die Agria hat 2x 3 Gänge -im ersten sehr langsam, im 3. sehr schnell. Läßt man die Griffe los fährt das Teil von alleine weiter und fräßt alles was im Weg rumsteht. Das ganze Bauwerk ist aus der guten alten Zeit, also sehr schwer, sehr massiv, sehr Stahl ! ... sehr, sehr Stahl !!!
Man sollte etwas Respekt mitbringen ... ansonsten ... Ah, und guten Gehörschutz ! Man möchte für die Nachbarn doch nur das Beste !

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Re: Trotz Drogenkonsum: Fahrradfahren darf nicht verboten werden
Genau die meinte ich ..

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