Damit ich rechtlich wirklich einwandfrei mit meiner "Rennsemmel"(Ligier Prima Eco6) unterwegs sein kann, dachte ich, es wäre eine gute Idee, bei der Führerscheinstelle anzufragen, auf was ich alles achten muss und welche Art von Fahrerlaubnis für dieses Fahrzeug notwending ist. Auch ab welchem Alter man dieses Fahrzeug fahren darf, wollte ich wissen, da laut meiner Recherche sogar Kinder ab 15 (mit Ausnahmegenehmigung der "Behörder" sogar früher) ohne Fahrerlaubnis damit fahren dürfen(da Gleichstellung mit Krankenfahrstuhl).
Also beim zuständigen Amt(Führerscheinstelle) angerufen und sofort abgewürgt worden. Sie hätten keine Zeit, müssen sich um andere Dinge kümmern, ich soll die Verordnungen/Gesetzestexte lesen und im Zweifel bei der Zulassungsstelle anfragen.
Ok...danke für nichts. Ich also die genannten Gesetze und Verordnungen durchgelesen und erneut zum dem Schluss gekommen, dass ich keine Fahrerlaubnis benötige und dieses Fahrzeug ab 15 Jahren gefahren werden darf.
Der nächste Versuch bei der Zulassungsstelle schien anfangs vielversprechend, da der Herr am Telefon sehr motoviert und sachkundig wirkte. Als wir aber ins Detail gingen und es darum ging, ob ich jetzt wirklich ohne Fahrerlaubnis fahren dürfte und auch 15jährige ohne AM Schein damit am Straßenverkehr teilnehmen dürften, war auch der nette Herr überfragt, da mein Fahrzeug in keine Katagorie passt, welche im Gesetzestext genannt wird. Er verwies mich an den TüV Süd. Schließlich müssen die Fachkräfte dort ja wissen, welche Vorraussetzungen mein Fahrzeug erfüllen muss und wie es einzuordnen sei.
Also beim TüV angerufen und tatsächlich nur 1 Stunde später einen Rückruf von einem Sachverständigen erhalten, welche mir in den erste 5 Minuten erklärte, dass mein Fahrzeug ein AM-Schein-pflichtiges Fahrzeug sei und auch nur damit geführt werden darf (immerhin ab 15). Als ich aber auf einen Artikel im EU-Recht verwies(Amtsblatt L60/2013 Artikel 2), war auch er überfragt und verwies mich......zum Hersteller.
Email an Ligier geschrieben mit der Bitte um Auskunft...später mehr dazu.
Am nächsten Tag, bekam ich einen weiteren Anruf eines TüV'lers, der sich meiner Sache ebenfalls angenommen hatte (hier wird noch gearbeitet), welcher mir dann zuerst ebenfalls erzählte, ich dürfe nur ab AM Schein mit diesem Fahrzeug fahren. Ferner wäre es ohne Betrieberlaubnis(welche ich nicht habe) überhaupt nicht erlaubt, damit am Straßenverkehr teilzunehmen. Als ich dann auf den Bestandschutz verwies, konnte er mir gar nichts mehr sagen und wir waren am Ende genau so weit wie vorher. Keine Ahnung, aber davon jede Menge. Immerhin kam er auf die Idee, ich solle bei der Polizei nachfragen. Wer, wenn nicht die, wissen, mit welcher Vorraussetzung man welches Fahrzeug bewegen darf?!
So schrieb ich eine ausführliche Email an die Landespolizei, mit der Bitte um Auskunft, welche Fahrerlaubnis notwendig sei um mein Fahrzeug im Straßenverkehr zu bewegen.
Während ich auf Antwort wartete, bekam ich vom Hersteller die Nachricht, dass es zu meinem Fahrzeug keine Informationen gibt, da es als Import nach Deutschland kam. Also hier auch nichts zu Holen.
Heute dann, bekam ich eine Email von der zuständigen Polizeistelle mit der Information, dass ich für mein Fahrzeug einen B-Führerschein benötige, da mein Fahrzeug mit einem Leergewicht von 450kg zu schwer sei um als "Moped-Auto" eingestuft zu werden. Für alle weiteren Fragen verwies er....dreimal dürft ihr raten.....an die Führerscheinstelle, die Zulassungsstelle und an den TüV
Naja...viel erlebt, viel gelernt und immer noch nicht schlauer als zuvor. Jetzt warte ich auf Antwort der Polizei und auch der Führerscheinstelle, welche ich um eine schriftliche Stellungnahme zu dem Thema gebeten habe.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Wünsche einen schönen Tag

