Aixam Coupe GTI Bj. 2013 mit neuem AM??

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

Moderatoren: guidolenz123, Fichte

Kurti
Beiträge: 37
Registriert: Sa 17. Aug 2024, 05:57
Fahrzeuge: noch Fußgänger

Aixam Coupe GTI Bj. 2013 mit neuem AM??

Beitrag von Kurti » Sa 17. Aug 2024, 06:02

Liebes Forum,
mein Sohn ist nun 16,5 und macht seinen B mit dem AM um ab 17 begleitet zu fahren, darin der "neue" AM.
Nun haben wir uns einen Aixam Coupe GTI aus Bj. 2013 zugelegt, scheinbar passt daran soweit alles bis auf die Länge, der ist 3105 lang, somit offensichtlich zu lang??
Was nun, wieder das Fahrzeug abgeben, oder ist der doch so fahrbar für ihn?

Grüße Kurti

Benutzeravatar
guidolenz123
Beiträge: 21128
Registriert: Di 17. Feb 2009, 20:38
Fahrzeuge: Mercedes 500SEC Coupe
Krause Duo Dreirad
Simson Habicht
Wohnmobil Hymer 522 Bj 83
Trike Anthrotech
Velomobil Quest
Liegerad Challenge Wizard
Bergamont Pedelec
Hyosung Aquila Chopper
Jeep Commander Diesel
Smart 450 u Roadster
Wohnort: Ilmenau/Thüringen
Kontaktdaten:

Re: Aixam Coupe GTI Bj. 2013 mit neuem AM??

Beitrag von guidolenz123 » Sa 17. Aug 2024, 09:27

Sicher , daß er über 3m lang ist...schau mal hier...ist er das...dann wäre er unter 3m lang


https://www.nordwestmobil.de/45kmh-aixa ... -2013.html

Bild

Bild
Gruß Guido
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.

Kurti
Beiträge: 37
Registriert: Sa 17. Aug 2024, 05:57
Fahrzeuge: noch Fußgänger

Re: Aixam Coupe GTI Bj. 2013 mit neuem AM??

Beitrag von Kurti » Sa 17. Aug 2024, 18:18

Die Angaben stimmen leider nicht, der GTI hat andere Stoßstangen, der ist 3100 lang. Das normale Coupe würde gehen.
Hier ist das besser aufgeführt:
https://www.1000ps.com/de-de/marke/83/aixam

Insgesamt ist diese Regelung ähnlich sinnfrei wie die Krümmung von Gurken oder die Beschränkung auf 45, eben EU, ein Kropf den man nicht braucht!

Wir konnten den Wagen nun leider nicht kaufen, obwohl der echt gut war und sogar ABS hatte.

Grüße Kurti

Kurti
Beiträge: 37
Registriert: Sa 17. Aug 2024, 05:57
Fahrzeuge: noch Fußgänger

Re: Aixam Coupe GTI Bj. 2013 mit neuem AM??

Beitrag von Kurti » So 18. Aug 2024, 09:04

Ich werde bald wahnsinnig. Gamma Automobile sind ja diejenigen die das mit der Längeneinschränkung veröffentlicht haben. Ich habe nun Bundesministerium für Verkehr alles gelesen, KB und EU Verordnungen studiert, nirgendwo finde ich die Längenbeschränkung auf 3 Meter für die Fahrzeugklasse L6e die ja auch mit dem neuen AM gefahren werden darf.
Kann mir da jemand helfen??

Grüeß Kurti

Benutzeravatar
guidolenz123
Beiträge: 21128
Registriert: Di 17. Feb 2009, 20:38
Fahrzeuge: Mercedes 500SEC Coupe
Krause Duo Dreirad
Simson Habicht
Wohnmobil Hymer 522 Bj 83
Trike Anthrotech
Velomobil Quest
Liegerad Challenge Wizard
Bergamont Pedelec
Hyosung Aquila Chopper
Jeep Commander Diesel
Smart 450 u Roadster
Wohnort: Ilmenau/Thüringen
Kontaktdaten:

Re: Aixam Coupe GTI Bj. 2013 mit neuem AM??

Beitrag von guidolenz123 » So 18. Aug 2024, 09:50

Die 3 m sind nur für die Einstufung der Tupperdose als L6e wichtig.
Für den AM (ob alt oder neu ) nicht.

Bild

viewtopic.php?t=10416

Bitte den link zum Forumsbeitrag von Fichte (Anwalt wie ich ehedem auch, trotzdem aus rein rechtl. Gründen ohne Gewähr...stimmt aber 8) :lol: ) ganz durchlesen.

Fazit:
Die bereits als L6e in Verkehr gebrachten L6e bleiben L6e und können mit dem neuen AM auch gefahren werden, wenn sie die anderen 2017 geänderten Fahrerlaubnis-Kriterien wie zB max. 500ccm erfüllen.
Die Länge darf bis max 4,25m betragen, wenn die Teile schon so in Verkehr gebracht wurden.

Die 3m beziehen sich nicht auf neue AM-Fähigkeit ab 2017, sondern die mögliche Betriebserlaubnis !!!!

Die Bestimmungen ,was aktuell heute noch erstmalig als 6Le auf die Straße gebracht werden können
und
die Bestimmungen zur Fahrerlaubnis AM sind also nicht deckungsgleich.
Gruß Guido
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.

Kurti
Beiträge: 37
Registriert: Sa 17. Aug 2024, 05:57
Fahrzeuge: noch Fußgänger

Re: Aixam Coupe GTI Bj. 2013 mit neuem AM??

Beitrag von Kurti » So 18. Aug 2024, 09:58

Ich glaube es gefunden zu haben, EU-Verordnung 168/2013
Da steht Anhang 1, Fahrzeugeinstufungen zu allen Fahrzeugen der Klasse L:
(1) Länge ≤ 4 000 mm oder ≤ 3 000 mm für ein L6e-B-Fahrzeug oder ≤ 3 700 mm für ein L7e-C-Fahrzeug, und
(2) Breite: ≤ 2 000 mm, oder ≤ 1 000 mm für ein L1e-Fahrzeug, oder ≤ 1 500 mm für ein L6e-B- oder ein L7e-C-Fahrzeug und
(3) Höhe ≤ 2 500 mm

Was mich da aber nicht ganz schlau macht, gehört die Unterkategorie L6e-B zwingend zu L6e (das ist die Klasse zu der der führerschein AM gültig ist)?

Weil die Einstufung L6e:
(4) vier Räder und eine der unter Artikel 4 Absatz 3 genannten Antriebsformen und
(5) bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ≤ 45 km/h und
(6) Masse in fahrbereitem Zustand < 425 kg und
(7) ein Hubvolumen von ≤ 50 cm3 , falls ein PI-Motor Teil der Antriebskonfiguration des Fahrzeugs ist, oder ein Hubvolumen von ≤ 500 cm3 , falls
ein CI-Motor Teil der Antriebskonfiguration des Fahrzeugs ist, und
(8) ausgerüstet mit höchstens zwei Sitzplätzen, einschließlich des Fahrersitzes, und

Unterklasse L6e-B:
(9) geschlossener, höchstens von drei Seiten zugänglicher Fahrer- und Fahrgastraum und
(10) maximale Nenndauerleistung oder Nutzleistung ( 1 ) ≤ 6 000 W und

Unter-Unterklasse L6e-BP:
(11) hauptsächlich für die Beförderung von Personen ausgelegtes L6e-B-Fahrzeug und
(12) L6e-B-Fahrzeug, das nicht dem spezifischen Einstufungskriterium für ein L6e-BU-Fahrzeug entspricht.

Man könnte denken Loriot hätte das geschrieben, oder?

Ich schließe daraus das zu der Klasse (l6e) die Unterklasse (L6e-B) mit der UnterUnterklasse (L6e-BP) gehört und somit tatsächlich nur Fahrzeuge bis 3000 mm gefahren werden dürfen wie in der Fahrerlaubnisverordnung (Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
§ 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen) hinterlegt ist.

Also jeder der ein Fahrzeug mit über 3000 mm bewegt und seinen Führerschein nach 2017 bekommen hatmacht sich zum einen strafbar, was viel schlimmer ist, man hat beim Unfall keinen Versicherungsschutz!

Grüße Kurti

Benutzeravatar
guidolenz123
Beiträge: 21128
Registriert: Di 17. Feb 2009, 20:38
Fahrzeuge: Mercedes 500SEC Coupe
Krause Duo Dreirad
Simson Habicht
Wohnmobil Hymer 522 Bj 83
Trike Anthrotech
Velomobil Quest
Liegerad Challenge Wizard
Bergamont Pedelec
Hyosung Aquila Chopper
Jeep Commander Diesel
Smart 450 u Roadster
Wohnort: Ilmenau/Thüringen
Kontaktdaten:

Re: Aixam Coupe GTI Bj. 2013 mit neuem AM??

Beitrag von guidolenz123 » So 18. Aug 2024, 09:59

Nein...lese meinen post vor deinem letzten post...hat sich überschnitten
Gruß Guido
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.

Kurti
Beiträge: 37
Registriert: Sa 17. Aug 2024, 05:57
Fahrzeuge: noch Fußgänger

Re: Aixam Coupe GTI Bj. 2013 mit neuem AM??

Beitrag von Kurti » So 18. Aug 2024, 10:00

guidolenz123 hat geschrieben:
So 18. Aug 2024, 09:50
Die 3 m sind nur für die Einstufung der Tupperdose als L6e wichtig.
Für den AM (ob alt oder neu ) nicht.
Leider nicht, die Fahrerlaubnis wird ja nur nach folgendem Kriterium erteilt, und da steht klar L6e-B:
"Klasse AM:


leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),

dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),

leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52)."

Grüße Kurti

Benutzeravatar
guidolenz123
Beiträge: 21128
Registriert: Di 17. Feb 2009, 20:38
Fahrzeuge: Mercedes 500SEC Coupe
Krause Duo Dreirad
Simson Habicht
Wohnmobil Hymer 522 Bj 83
Trike Anthrotech
Velomobil Quest
Liegerad Challenge Wizard
Bergamont Pedelec
Hyosung Aquila Chopper
Jeep Commander Diesel
Smart 450 u Roadster
Wohnort: Ilmenau/Thüringen
Kontaktdaten:

Re: Aixam Coupe GTI Bj. 2013 mit neuem AM??

Beitrag von guidolenz123 » So 18. Aug 2024, 10:06

Du musst fICHTE UND7ODER MIR NICHT GLAUBEN:
dEIN dENKFEHLER IST ABETR; DAß DU (scheixx-Shift-Taste)
den Unterschied von "Zulassung" von Fahrzeugen und Fahrerlaubnissen in einen Topf wirfst....

siehe auch hier

https://daubner-verkehrsrecht.info/2018 ... m-klartext
Gruß Guido
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.

Kurti
Beiträge: 37
Registriert: Sa 17. Aug 2024, 05:57
Fahrzeuge: noch Fußgänger

Re: Aixam Coupe GTI Bj. 2013 mit neuem AM??

Beitrag von Kurti » So 18. Aug 2024, 10:35

Nee, mach ich nicht. FAhrerlaubnis: FAhreuge nach EU 186/2013.
Und zu der Klasse L6e gehört nun mal die Unterklasse L6e-B und Unterunterklasse L6-BP. Erkennbar im Anhang 1, da werden genau 12 Punkte aufgeführt die zu der Klasse L6e gehören, ganz oben in der Übersicht über die Klasse L sind die Maße angegeben, leider hat Gamma-Automobile absolut recht, das man mit AM ab 2017 eben nur bis 3000 mm fahren darf.
Gamma:
https://gamma-fahrzeuge.de/rechtliches/ ... schein-am/

Eu-Verordnung, da Anhang 1, FAhrzeugeinstufung!:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 32013R0168

Ich habe 4 Stunden gebraucht weil ich sicher gehen wollte!

Grüße Kurti

Benutzeravatar
guidolenz123
Beiträge: 21128
Registriert: Di 17. Feb 2009, 20:38
Fahrzeuge: Mercedes 500SEC Coupe
Krause Duo Dreirad
Simson Habicht
Wohnmobil Hymer 522 Bj 83
Trike Anthrotech
Velomobil Quest
Liegerad Challenge Wizard
Bergamont Pedelec
Hyosung Aquila Chopper
Jeep Commander Diesel
Smart 450 u Roadster
Wohnort: Ilmenau/Thüringen
Kontaktdaten:

Re: Aixam Coupe GTI Bj. 2013 mit neuem AM??

Beitrag von guidolenz123 » Mo 19. Aug 2024, 09:30

Wenn du meinst...du fragtest...ich antwortete nach weiterer Recherche...was du damit anfängst ,liegt selbstverständlich bei dir...viel Glück auf deiner Suche nach einer guten Tupperdose.... 8)
Gruß Guido
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.

Kurti
Beiträge: 37
Registriert: Sa 17. Aug 2024, 05:57
Fahrzeuge: noch Fußgänger

Re: Aixam Coupe GTI Bj. 2013 mit neuem AM??

Beitrag von Kurti » Mo 19. Aug 2024, 09:32

Ich hab mal das Bundesministerium für Verkehr
angeschrieben.

Benutzeravatar
guidolenz123
Beiträge: 21128
Registriert: Di 17. Feb 2009, 20:38
Fahrzeuge: Mercedes 500SEC Coupe
Krause Duo Dreirad
Simson Habicht
Wohnmobil Hymer 522 Bj 83
Trike Anthrotech
Velomobil Quest
Liegerad Challenge Wizard
Bergamont Pedelec
Hyosung Aquila Chopper
Jeep Commander Diesel
Smart 450 u Roadster
Wohnort: Ilmenau/Thüringen
Kontaktdaten:

Re: Aixam Coupe GTI Bj. 2013 mit neuem AM??

Beitrag von guidolenz123 » Mo 19. Aug 2024, 11:34

Na hoffentlich gerätst du an einen Kundigen....
Was sagen denn die Fahrschulen ?
Der Eine oder Andere aus der Zunft könnte peripher Ahnung vortäuschen... :lol:
Gruß Guido
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.

Kurti
Beiträge: 37
Registriert: Sa 17. Aug 2024, 05:57
Fahrzeuge: noch Fußgänger

Re: Aixam Coupe GTI Bj. 2013 mit neuem AM??

Beitrag von Kurti » Do 22. Aug 2024, 09:45

Also es hat etwas gedauert, ich habe aber nun die definitive Antwort vom SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR, Referat Verkehrssicherheit:
Die von mir oben erklärte Sichtweise, das mit dem AM ab 2017 nur Fahrzeuge bis 3000 mm Länge und 1500 mm Breite gefahren werden dürfen ist RICHTIG!

Wer diese Fahrzeuge trotzdem fährt begeht eine Straftat und fährt ohne Versicherungsschutz!

Für Führerscheine vor 2017 gibt es eine Ausnahmegenehmigung!

In den nächsten Jahren wird es in verschiedenen Führerscheinklassen weitere Einschränkungen für neue Führerscheine geben.

Grüße Kurti

Benutzeravatar
guidolenz123
Beiträge: 21128
Registriert: Di 17. Feb 2009, 20:38
Fahrzeuge: Mercedes 500SEC Coupe
Krause Duo Dreirad
Simson Habicht
Wohnmobil Hymer 522 Bj 83
Trike Anthrotech
Velomobil Quest
Liegerad Challenge Wizard
Bergamont Pedelec
Hyosung Aquila Chopper
Jeep Commander Diesel
Smart 450 u Roadster
Wohnort: Ilmenau/Thüringen
Kontaktdaten:

Re: Aixam Coupe GTI Bj. 2013 mit neuem AM??

Beitrag von guidolenz123 » Do 22. Aug 2024, 16:06

Frag noch mal beim ADAC..die sind oft kompetenter als Ministerien...klingt komisch...ist aber so...
Gruß Guido
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.

Kurti
Beiträge: 37
Registriert: Sa 17. Aug 2024, 05:57
Fahrzeuge: noch Fußgänger

Re: Aixam Coupe GTI Bj. 2013 mit neuem AM??

Beitrag von Kurti » Do 22. Aug 2024, 16:16

Wozu, es ist glasklar.

Grüsse Kurti

Benutzeravatar
guidolenz123
Beiträge: 21128
Registriert: Di 17. Feb 2009, 20:38
Fahrzeuge: Mercedes 500SEC Coupe
Krause Duo Dreirad
Simson Habicht
Wohnmobil Hymer 522 Bj 83
Trike Anthrotech
Velomobil Quest
Liegerad Challenge Wizard
Bergamont Pedelec
Hyosung Aquila Chopper
Jeep Commander Diesel
Smart 450 u Roadster
Wohnort: Ilmenau/Thüringen
Kontaktdaten:

Re: Aixam Coupe GTI Bj. 2013 mit neuem AM??

Beitrag von guidolenz123 » Do 22. Aug 2024, 16:50

OK...
Gruß Guido
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.

Kurti
Beiträge: 37
Registriert: Sa 17. Aug 2024, 05:57
Fahrzeuge: noch Fußgänger

Re: Aixam Coupe GTI Bj. 2013 mit neuem AM??

Beitrag von Kurti » Sa 31. Aug 2024, 08:12

Nun ist auich die Antwort vom Bundesministerium schriftlich gekommen, Fazit, mit AM ab 2017 darf man nur bis 3 Meter fahren! Die Anlagen der Verordnung habe ich mit angehangen. Wir haben nun einen 2008er Aixam City gekauft, der hat neben 0 Ausstattung auch unter 3 Meter.

"Sehr geehrter Herr XXXXX,

die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen und die daraus resultierende Berechtigung, welche Kraftfahrzeuge ab welchem Alter geführt werden dürfen, bestimmt die europäische Richtlinie 2006/126/EG - die sog. 3. EU-Führerscheinrichtlinie. An diese ist Deutschland gebunden. Es hat sie 1:1 umzusetzen.

Daraus ergibt sich, dass mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM, bezogen auf Ihre Anfrage, leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52) gefahren werden dürfen. Durch den Verweis auf die EU-Verordnung 168/2013 sind von der Klasse AM folgende Fahrzeug umfasst:

i) Fahrzeug der Klasse L6e-A (leichtes Straßen-Quad),
ii) Fahrzeug der Klasse L6e-B (leichtes Vierradmobil), mit den Unterklassen:
 Fahrzeug der Unterklasse L6e-BU (leichtes Vierradmobil für Güterbeförderung): ausschließlich für die Beförderung von Gütern ausgelegtes Nutzfahrzeug,
 Fahrzeug der Unterklasse L6e-BP (leichtes Vierradmobil für die Beförderung von Personen): hauptsächlich für die Beförderung von Personen ausgelegtes Fahrzeug.

Detaillierte Kriterien für die Einstufung der Fahrzeuge finden sich im Anhang I der EU-Verordnung sowie ergänzend unter Fahrzeuge L6e (s. Anlagen). So dürfen Fahrzeuge der Klasse L6e-B maximal 3 Meter lang, maximal 1,5 Meter breit und maximal 2,5 Meter hoch sein.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ihr Bürgerservice

Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Referat Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Tel.: 030 – 2008 – 3060
Fax: 030 – 2008 – 1920
E-Mail: buergerinfo@bmdv.bund.de
Internet: www.bmdv.bund.de"
Dateianhänge
Anhang I EU-VO 168-2013_L6e Fahrzeuge.pdf
(26.8 KiB) 191-mal heruntergeladen
Anhang I EU-VO 168-2013_L1e-L7e Fahrzeuge.pdf
(52.16 KiB) 194-mal heruntergeladen

Benutzeravatar
HerrToeff
Beiträge: 13117
Registriert: Do 14. Jan 2016, 11:18
Fahrzeuge: Aixam 400 , Sachs zx 50, erste Serie-
D-truck 400, Schwalbe, letzte Serie- u.a.
Kontaktdaten:

Re: Aixam Coupe GTI Bj. 2013 mit neuem AM??

Beitrag von HerrToeff » Sa 31. Aug 2024, 09:54

bis Du das abgeklärt hast, ist Dein Sohn 18
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

Kurti
Beiträge: 37
Registriert: Sa 17. Aug 2024, 05:57
Fahrzeuge: noch Fußgänger

Re: Aixam Coupe GTI Bj. 2013 mit neuem AM??

Beitrag von Kurti » Sa 31. Aug 2024, 10:06

Ja, die Mühlen der Ämter sind langsam, aber es ist ja nun geklärt und wir haben ein legales Fahrzeug gekauft.
Ich möchte ja nicht das mein Sohn gleich mal in ernste Schwierigkeiten kommt wenn er einen Unfall hätte.
Blöd nur das ganz viele der älteren Fahrzeuge damit nahezu wertlos für die Fahranfänger sind. Und bei meiner Suche fiel mir eben auf das mit Fahren ab 15 geworben wird was einfach mal falsch ist.

Grüsse Kurti

Antworten