Was darf ich jetzt wirklich fahren??

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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Fichte
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Re: Was darf ich jetzt wirklich fahren??

Beitrag von Fichte » So 14. Mai 2023, 10:03

Hallo Elias,

da Du den Führerschein nach 2017 (nach neuen Regelungen) erworben hast, ist rein Führerscheintechnisch für Dich nie ein „Bestandsschutz“ entstanden, dass Fahrzeug wiederum selbst darf ja gefahren werden, aber halt nicht von Dir.

Eine „Ausnahmegenehmigung“ (wegen Breite/Länge) kommt auch nicht in Betracht, denn Du hast ja die Wahl bei Deiner Kaufentscheidung, „Wünsche“ sind im Dezember angebracht….. 022)
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Re: Was darf ich jetzt wirklich fahren??

Beitrag von bittnin » Di 23. Mai 2023, 12:39

Vielen Dank erstmal für die Antwort.
Wann genau kann man jetzt eine Ausnahmegenehmigung bezüglich der Zulassungspflicht beantragen? (Bzw. damit rechnen, dass der Antrag genehmigt wird) Die Führerscheinklasse AM bezieht sich ja nur auf Hubraum und Leergewicht. Ein Ligier IXO 2011 Mit 440cm³ sollte also mit Führerschein AM fahrbar sein, oder? Jetzt wäre dieser aber wegen seiner Länge und Breite zulassungspflichtig. Dürfte ich das Fahrzeug (auch wenn es nicht viel Sinn machen würde) ohne Ausnahmegenehmigung, aber mit Zulassung fahren? Und wie schätzt ihr meine Chancen bezüglich einer Ausnahmegenehmigung ein? Ich habe nur das GAMMA Video gesehen, welches ja auch viele Falschinformationen enthält, wie zum Beispiel bei der benötigten Führerscheinklasse. Die haben ja ein Schreiben vom KBA, indem es heißt, dass man sich eine Ausnahmegenehmigung besorgen soll, ergo, dass man auch eine bekommt. Habe ich das etwas falsch verstanden?

Gruß
Elias

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Re: Was darf ich jetzt wirklich fahren??

Beitrag von Fichte » Di 23. Mai 2023, 14:30

bittnin hat geschrieben:
Di 23. Mai 2023, 12:39
Vielen Dank erstmal für die Antwort.
Wann genau kann man jetzt eine Ausnahmegenehmigung bezüglich der Zulassungspflicht beantragen? (Bzw. damit rechnen, dass der Antrag genehmigt wird) Die Führerscheinklasse AM bezieht sich ja nur auf Hubraum und Leergewicht. Ein Ligier IXO 2011 Mit 440cm³ sollte also mit Führerschein AM fahrbar sein, oder? Jetzt wäre dieser aber wegen seiner Länge und Breite zulassungspflichtig. Dürfte ich das Fahrzeug (auch wenn es nicht viel Sinn machen würde) ohne Ausnahmegenehmigung, aber mit Zulassung fahren? Und wie schätzt ihr meine Chancen bezüglich einer Ausnahmegenehmigung ein? Ich habe nur das GAMMA Video gesehen, welches ja auch viele Falschinformationen enthält, wie zum Beispiel bei der benötigten Führerscheinklasse. Die haben ja ein Schreiben vom KBA, indem es heißt, dass man sich eine Ausnahmegenehmigung besorgen soll, ergo, dass man auch eine bekommt. Habe ich das etwas falsch verstanden?

Gruß
Elias
Also, der AM beschränkt sich auf den Hubraum, mithin sind 440 cm³ für Dich als Leichtkraftfahrzeug fahrbar. Die "Ausnahmegenehmigung" bei der Zulassungspflicht hat - zumindest habe ich es bisher nicht mitbekommen - bisher keiner beantragt und erhalten. Es ist auch nur noch eine Zeitfrage, bis die Fahrzeugzulassungsverordnung um diesen Fehler bereinigt wird und das kleine Versicherungskennzeichen sodann auch wieder gesetzeskonform ist.

Zwischenzeitlich kannst Du das Fahrzeug als solches zulassen, wenn Du gesetzestreu sein möchtest. Die Versicherung ist als solches nicht zwingend und arg viel teurer, auch profitierst Du vom Rabattsystem bei Versicherungsgesellschaft. Die Kraftfahrzeugsteuer bemisst sich jedoch nach Hubraum und Zeitpunkt der Erstzulassung und kann daher über 100,00 EUR/Jahr durchaus einnehmen.

Eine "Ausnahmegenehmigung" kannst Du im Vorfeld der Anschaffung eines Kraftfahrzeuges nicht beantragen, mithin müsstest das Fahrzeug erst kaufen und dann diese Ausnahmegenehmigung beantragen. Ob es glückt, wird wohl von der Zulassungsstelle abhängig sein, eine unverbindliche Vorabanfrage wäre vielleicht möglich.

Ich hoffe ich konnte Dir soweit weiterhelfen.
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Re: Was darf ich jetzt wirklich fahren??

Beitrag von bittnin » Di 23. Mai 2023, 15:58

Ja du konntest mir auf jeden Fall weiterhelfen, vielen Dank. Ich habe halt wie gesagt Teile meiner Informationen aus diesem GAMMA Fahrzeuge Video: https://youtu.be/IrXt2l7LswE (indem auch viel Falsches gesagt wird)
Auf jeden Fall haben die ein Schreiben vom KBA, was darum bittet, dass sich Fahrzeugführer solcher Fahrzeug (> 3m Länge) eine Ausnahmegenehmigung besorgen, bis ihre Fahrzeuge eben wieder nicht zulassungspflichtig sind. Ob ich das machen werde, mal schauen. Ich habe halt auch Angst, dass ich damit die örtliche Zulassungsstelle erst darauf aufmerksam mache und dann im Falle des Falles schlechtere Chancen habe. Am sichersten wäre es natürlich das Fahrzeug zuzulassen, was ich jetzt auch im Betracht ziehe.

Alles in allem nochmal vielen Dank! ;)

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Re: Was darf ich jetzt wirklich fahren??

Beitrag von macbloke » Do 25. Mai 2023, 10:24

Ui.... das ist mir neu, das du mit dem AM nach 2017 das Fahrzeug nicht wegen der Länge fahren dürftest?

HAb da keine weiteren Informationen zu, bisher hieß es nur: Ab 2017 AM Führerschein Hubraumbeschränkt. Und es gibt ja FAhrzeuge die vor 2014 nur 4kW (bis 2017 das maximale Erlaubte ) haben, aber dennoch über 500ccm Hubraumbesitzen. Das trifft allerdings auf keinen Kubota motor zu.

Und die länge vom Crossover/Crossline, das ist klar das die jetzt kürzer sein sollen, aber bisher bin ich davon ausgegeangen, das die fahrzeuge vopn damals weiter Zulassungsfrei bleiben. Das hat aber nix mit dem Führerschein zu tun.

Wie ist denn da jetzt tatsächlich der Stand? Würde bei der Länge nicht der Bestandsschutz greifen?
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Re: Was darf ich jetzt wirklich fahren??

Beitrag von Fichte » Do 25. Mai 2023, 10:44

macbloke hat geschrieben:
Do 25. Mai 2023, 10:24
Ui.... das ist mir neu, das du mit dem AM nach 2017 das Fahrzeug nicht wegen der Länge fahren dürftest?
Nee, dass ist in der Fragestellung und in meiner Antwort nicht enthalten, die Länge ist bei der Fahrerlaubnis als solches nicht entscheidend, nur für die Zulassung(pflicht). :wink:
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Re: Was darf ich jetzt wirklich fahren??

Beitrag von macbloke » Mo 5. Jun 2023, 10:44

Fichte hat geschrieben:
Do 25. Mai 2023, 10:44
macbloke hat geschrieben:
Do 25. Mai 2023, 10:24
Ui.... das ist mir neu, das du mit dem AM nach 2017 das Fahrzeug nicht wegen der Länge fahren dürftest?
Nee, dass ist in der Fragestellung und in meiner Antwort nicht enthalten, die Länge ist bei der Fahrerlaubnis als solches nicht entscheidend, nur für die Zulassung(pflicht). :wink:
Und die unterliegt nicht dem Bestandsschutz? Also ehemals als L6e zulassungsfrei bleibt nicht so?
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Re: Was darf ich jetzt wirklich fahren??

Beitrag von Fichte » Mo 5. Jun 2023, 11:59

macbloke hat geschrieben:
Mo 5. Jun 2023, 10:44

Und die unterliegt nicht dem Bestandsschutz? Also ehemals als L6e zulassungsfrei bleibt nicht so?
Nein, leider nicht, aber der Gesetzgeber hat den Fehler erkannt und will dasselbe korrigieren:

viewtopic.php?f=2&t=10128

Bleibt abzuwarten, wann es geändert wird... 090
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Re: Was darf ich jetzt wirklich fahren??

Beitrag von macbloke » Di 6. Jun 2023, 11:46

schlamperei!

Naja, denn isses so ähnlich wie mit den 8kW für L6e.
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Re: Was darf ich jetzt wirklich fahren??

Beitrag von info@visualbowling.de » So 27. Aug 2023, 22:23

Hallo nur noch mal ganz sicher:

Jemand mit 20 Jahren in 2023 Klasse B mit AM integriert gemacht hat und einen Hummer fahren könnte, darf aber keinen 505ccm Microcar fahren? Verstehe ich das richtig?

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Re: Was darf ich jetzt wirklich fahren??

Beitrag von Metaphysik » Mo 28. Aug 2023, 01:53

Nein. Eine 2023 erworbene AM enthält keine 505ccm. Eine 2023 erworbene B schon. Er darf ihn also wegen der B fahren.

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Re: Was darf ich jetzt wirklich fahren??

Beitrag von info@visualbowling.de » Mo 28. Aug 2023, 08:12

Hallo danke für die Antwort ich frage, weil Fichte oben folgendes schreibt:

Fichte hat geschrieben:
Mi 31. Aug 2022, 15:18
M38A1 hat geschrieben:
Mi 31. Aug 2022, 12:20

Eine Frage ist aber noch unbeantwortet:
Sind zwei Fragen, aber eine Antwort gebe ich als Bonus mit… :wink:

Fahrerlaubnisneulinge dürfen mit Fahrerlaubnisklasse „B“ mit 17 Jahren auch ohne Begleitung die Fahrzeuge der Fahrerlaubnisklasse „AM“ führen, da dieses nur für PKW (begleitet) vorgeschrieben ist. Es besteht auch die Möglichkeit, nur für diese Fahrerlaubnisklasse (AM) einen Kartenführerschein bis zum Austausch gegen den Kartenführerschein „B“ (ohne Beschränkung der Begleitung) zu beantragen/zu erhalten. Maßgeblich ist jedoch hier wieder das Datum der Ausstellung der Fahrerlaubnis, da „AM“ in „B“ inkludiert ist. Wurde der „B“ nach dem 24.08.2017 erteilt, gilt auch hier wieder die Höhenbeschränkung von 500 cm3 (Diesel) oder 50 cm3 (Benzin), davor nicht.
Da stünde das ich mit B keine >500ccm fahren dürfte.

Und eine letzte Frage. Wenn das Minicar vor 2017 gebaut wurde und 505ccm hat, kann man es dann mit AM fahren weil es ja "Bestandsschutz" hat oder sind die ganzen Cars dann wirklich raus für AM Fahrer. Und das wegen 5ccm die mehr sind?

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Re: Was darf ich jetzt wirklich fahren??

Beitrag von Fichte » Mo 28. Aug 2023, 09:13

info@visualbowling.de hat geschrieben:
Mo 28. Aug 2023, 08:12
Hallo danke für die Antwort ich frage, weil Fichte oben folgendes schreibt:

Da stünde das ich mit B keine >500ccm fahren dürfte.

Und eine letzte Frage. Wenn das Minicar vor 2017 gebaut wurde und 505ccm hat, kann man es dann mit AM fahren weil es ja "Bestandsschutz" hat oder sind die ganzen Cars dann wirklich raus für AM Fahrer. Und das wegen 5ccm die mehr sind?
Bei Führerscheinneulingen, welche im Alter von 17 bis zum erreichen des 18.ten Lebensjahres die Fahrerlaubnis B mit begleitetem Fahren haben können (soweit die Prüfungen bestanden werden), dürfen diese wegen der Einschränkungen des AM auch nur unter 500 ccm (Eigenzünder) oder 50 ccm (Fremdzünder) fahren. Mit dem 18.ten Geburtstag und mit Erhalt des unbeschränkten B Führerscheines dürfen diese dann auch die 503 oder 505 ccm fahren. Letzten Endes handelt es sich nur um dieses Zeitfenster….

Und nein, ein Bestandsschutz für Fahrzeuge vor 2017, dass diese von Führerscheinneulingen nach 2017 gefahren werden dürfen, gibt es nicht. Der Führerschein/die Fahrerlaubnisverordnung steht nicht in der Betriebserlaubnis… :wink:
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Re: Was darf ich jetzt wirklich fahren??

Beitrag von info@visualbowling.de » Mo 28. Aug 2023, 09:15

Danke :) Dann muss ich nun nur noch ein passendes Auto für meinen Sohn finden.

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Re: Was darf ich jetzt wirklich fahren??

Beitrag von Fichte » Mo 28. Aug 2023, 09:38

info@visualbowling.de hat geschrieben:
Mo 28. Aug 2023, 09:15
Danke :) Dann muss ich nun nur noch ein passendes Auto für meinen Sohn finden.
Lege Dein Augenmerk auf „Aixam“, diese sind die meisten mit Motoren unter 500 ccm, keinesfalls einen Benziner wählen. Letztere sind bei Steigungen oder Beschleunigung (soweit man dieses überhaupt schreiben kann) eine Katastrophe und der Vergaser meist schlecht einzustellen…
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Re: Was darf ich jetzt wirklich fahren??

Beitrag von info@visualbowling.de » Mo 28. Aug 2023, 09:44

Danke am Ende ist es für einen Gehbehinderten Schüler, der 1-2 Jahre noch zur Schule muss und nicht transportiert werden kann. Bergfahrt ist wichtig. Daher denke ich schon an einen Diesel. Es gibt aber viel Schrott und bei max. 2500-3000€ wird es wohl auch eng. Am Ende muss das Ding täglich ca. 5km fahren.

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Re: Was darf ich jetzt wirklich fahren??

Beitrag von HerrToeff » Di 29. Aug 2023, 08:21

Fichte hat geschrieben:
Di 23. Mai 2023, 14:30
bittnin hat geschrieben:
Di 23. Mai 2023, 12:39
Vielen Dank erstmal für die Antwort.
Wann genau kann man jetzt eine Ausnahmegenehmigung bezüglich der Zulassungspflicht beantragen? (Bzw. damit rechnen, dass der Antrag genehmigt wird) Die Führerscheinklasse AM bezieht sich ja nur auf Hubraum und Leergewicht. Ein Ligier IXO 2011 Mit 440cm³ sollte also mit Führerschein AM fahrbar sein, oder? Jetzt wäre dieser aber wegen seiner Länge und Breite zulassungspflichtig. Dürfte ich das Fahrzeug (auch wenn es nicht viel Sinn machen würde) ohne Ausnahmegenehmigung, aber mit Zulassung fahren? Und wie schätzt ihr meine Chancen bezüglich einer Ausnahmegenehmigung ein? Ich habe nur das GAMMA Video gesehen, welches ja auch viele Falschinformationen enthält, wie zum Beispiel bei der benötigten Führerscheinklasse. Die haben ja ein Schreiben vom KBA, indem es heißt, dass man sich eine Ausnahmegenehmigung besorgen soll, ergo, dass man auch eine bekommt. Habe ich das etwas falsch verstanden?

Gruß
Elias
Also, der AM beschränkt sich auf den Hubraum, mithin sind 440 cm³ für Dich als Leichtkraftfahrzeug fahrbar. Die "Ausnahmegenehmigung" bei der Zulassungspflicht hat - zumindest habe ich es bisher nicht mitbekommen - bisher keiner beantragt und erhalten. Es ist auch nur noch eine Zeitfrage, bis die Fahrzeugzulassungsverordnung um diesen Fehler bereinigt wird und das kleine Versicherungskennzeichen sodann auch wieder gesetzeskonform ist.

Zwischenzeitlich kannst Du das Fahrzeug als solches zulassen, wenn Du gesetzestreu sein möchtest. Die Versicherung ist als solches nicht zwingend und arg viel teurer, auch profitierst Du vom Rabattsystem bei Versicherungsgesellschaft. Die Kraftfahrzeugsteuer bemisst sich jedoch nach Hubraum und Zeitpunkt der Erstzulassung und kann daher über 100,00 EUR/Jahr durchaus einnehmen.

Eine "Ausnahmegenehmigung" kannst Du im Vorfeld der Anschaffung eines Kraftfahrzeuges nicht beantragen, mithin müsstest das Fahrzeug erst kaufen und dann diese Ausnahmegenehmigung beantragen. Ob es glückt, wird wohl von der Zulassungsstelle abhängig sein, eine unverbindliche Vorabanfrage wäre vielleicht möglich.

Ich hoffe ich konnte Dir soweit weiterhelfen.
Sind l6e nicht grundsätzlich steuerfrei?
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

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Re: Was darf ich jetzt wirklich fahren??

Beitrag von Fichte » Di 29. Aug 2023, 10:23

HerrToeff hat geschrieben:
Di 29. Aug 2023, 08:21
Sind l6e nicht grundsätzlich steuerfrei?
Wenn Sie zugelassen werden, dann liegt eine Kraftfahrzeugsteuerpflicht vor..
Urteile nie über einen anderen, bevor Du nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gelaufen bist.

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Re: Was darf ich jetzt wirklich fahren??

Beitrag von Metaphysik » Di 29. Aug 2023, 14:52

Oder so rum: "Normal" betrieben = ohne Anmeldung = Versicherungskennzeichen, keine Steuer, kein TÜV in Deutschland.

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Re: Was darf ich jetzt wirklich fahren??

Beitrag von Fichte » Di 29. Aug 2023, 15:08

Metaphysik hat geschrieben:
Di 29. Aug 2023, 14:52
Oder so rum: "Normal" betrieben = ohne Anmeldung = Versicherungskennzeichen, keine Steuer, kein TÜV in Deutschland.
101) Ahh.. die Kehrseite der Medaille….

Wehe jemand frägt nach der Kante…. 019)
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