Alle Fahrzeuge über 500 ccm müssen angemeldet werden?
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Re: Alle Fahrzeuge über 500 ccm müssen angemeldet werden?
Hallo,
ich habe in dem Thema und um schriftliche Auskünfte zu erhalten mehrere Behörden angeschrieben.
Als erste hat das KBA geantwortet und zwar sehr interessant, das Problem ist bekannt, war nicht beabsichtig und an einer Lösung wird gearbeitet.
Hier die Auszüge der Mail:
Mit der 55. Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 25.06.2021 (gültig ab dem 02.07.2021) wurde auch die Definition von leichten vierrädrigen Kraftfahrzeugen (L6e)
in § 2 Nr. 12 FZV geändert. Mit Anpassung an Artikel 4 Abs. 2 Buchstabe f in Verbindung mit Anhang I der die EU VO 168/2013 wurden diese Fahrzeuge auch Zulassungsfrei nach § 3 FZV.
Die Einstufungskriterien für L6e Fahrzeuge umfassen nach EU VO 168/2013 nunmehr u.a. ein Hubvolumen von ≤ 50 cm3, falls ein PI-Motor Teil der Antriebskonfiguration des Fahrzeugs ist,
oder ein Hubvolumen von ≤ 500 cm3, falls ein CI-Motor Teil der Antriebskonfiguration des Fahrzeugs ist. Dieses Kriterium war in der RL 2002/24 (typgenehmigt bis 31.12.2016) nicht enthalten.
Die EU VO 168/2013 umfasst jetzt keine L6e Fahrzeuge mit einem Selbstzündungsmotor und einem Hubraum von über 500 cm3.
Diese waren vor dem 02.07.21 zulassungsfrei nach § 3 FZV i.V. mit § 2 Nr. 12 FZV alte Fassung. Nunmehr sind diese unbeabsichtigt zulassungspflichtig.
Fahrerlaubnisrechtlich wurde dies in §76 Nr. 8a FeV mit einer Übergangsregelung gelöst.
Der von Ihnen aufgezeigte Sachverhalt ist den Bundesländern demnach grundsätzlich bekannt und nach Behandlung im Bund-Länder-Fachausschuss-Fahrzeugzulassung bereits Inhalt
einer sich in Arbeit befindlichen Änderung der FZV. Meines Wissens sollten bisher zulassungsfreie Fahrzeuge der Klasse L6e auch weiterhin als zulassungsfrei behandelt werden.
Bis zum Inkrafttreten der FZV Änderung (in 2023) sollten die Innenministerien/Polizei durch die Bundesländer zum Sachverhalt informiert werden und sich mit den zuständigen
Zulassungsbehörden (ggfls. über einen Halterantrag) auf eine entsprechende Ausnahmegenehmigungen verständigen.
Wenn Bedarf besteht einfach bei mir melden dann schicke ich euch die Mail zu.
Grüsse René
ich habe in dem Thema und um schriftliche Auskünfte zu erhalten mehrere Behörden angeschrieben.
Als erste hat das KBA geantwortet und zwar sehr interessant, das Problem ist bekannt, war nicht beabsichtig und an einer Lösung wird gearbeitet.
Hier die Auszüge der Mail:
Mit der 55. Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 25.06.2021 (gültig ab dem 02.07.2021) wurde auch die Definition von leichten vierrädrigen Kraftfahrzeugen (L6e)
in § 2 Nr. 12 FZV geändert. Mit Anpassung an Artikel 4 Abs. 2 Buchstabe f in Verbindung mit Anhang I der die EU VO 168/2013 wurden diese Fahrzeuge auch Zulassungsfrei nach § 3 FZV.
Die Einstufungskriterien für L6e Fahrzeuge umfassen nach EU VO 168/2013 nunmehr u.a. ein Hubvolumen von ≤ 50 cm3, falls ein PI-Motor Teil der Antriebskonfiguration des Fahrzeugs ist,
oder ein Hubvolumen von ≤ 500 cm3, falls ein CI-Motor Teil der Antriebskonfiguration des Fahrzeugs ist. Dieses Kriterium war in der RL 2002/24 (typgenehmigt bis 31.12.2016) nicht enthalten.
Die EU VO 168/2013 umfasst jetzt keine L6e Fahrzeuge mit einem Selbstzündungsmotor und einem Hubraum von über 500 cm3.
Diese waren vor dem 02.07.21 zulassungsfrei nach § 3 FZV i.V. mit § 2 Nr. 12 FZV alte Fassung. Nunmehr sind diese unbeabsichtigt zulassungspflichtig.
Fahrerlaubnisrechtlich wurde dies in §76 Nr. 8a FeV mit einer Übergangsregelung gelöst.
Der von Ihnen aufgezeigte Sachverhalt ist den Bundesländern demnach grundsätzlich bekannt und nach Behandlung im Bund-Länder-Fachausschuss-Fahrzeugzulassung bereits Inhalt
einer sich in Arbeit befindlichen Änderung der FZV. Meines Wissens sollten bisher zulassungsfreie Fahrzeuge der Klasse L6e auch weiterhin als zulassungsfrei behandelt werden.
Bis zum Inkrafttreten der FZV Änderung (in 2023) sollten die Innenministerien/Polizei durch die Bundesländer zum Sachverhalt informiert werden und sich mit den zuständigen
Zulassungsbehörden (ggfls. über einen Halterantrag) auf eine entsprechende Ausnahmegenehmigungen verständigen.
Wenn Bedarf besteht einfach bei mir melden dann schicke ich euch die Mail zu.
Grüsse René
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Re: Alle Fahrzeuge über 500 ccm müssen angemeldet werden?
Danke für Deine Mühen….
Ich bleibe mal noch dabei, dass die Übergangsvorschrift und die Typschlüsselung als solches ausreichend sind/sein müßten. Zumindest lässt sich damit diese Ausnahmegenehmigung sicherlich begründen…..
Ich bleibe mal noch dabei, dass die Übergangsvorschrift und die Typschlüsselung als solches ausreichend sind/sein müßten. Zumindest lässt sich damit diese Ausnahmegenehmigung sicherlich begründen…..
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Re: Alle Fahrzeuge über 500 ccm müssen angemeldet werden?
Problem ist halt dass diese Fahrzeuge geschichtlich gewachsen sein... Und eine unbedeutende Nische darstellten. Die kaum jemand überblickt. Ist wie bei Mikado, man zieht an einem der Stöckchen und zack fliegt hinten was raus
Beim Führerschein war es ja auch ein Hick-Hack bis S eingeführt wurde
https://www.volksfreund.de/region/wirts ... id-5088141
S kam ja, weil die EU Druck machte, soweit ich weiss durfte man von 1989 bis zum S die "Kleinen" nur mit dem 3er/B fahren. Das machte die Fahrzeuge in DE natürlich uninteressant, besonders zu dem Preis.
Beim Führerschein war es ja auch ein Hick-Hack bis S eingeführt wurde
https://www.volksfreund.de/region/wirts ... id-5088141
S kam ja, weil die EU Druck machte, soweit ich weiss durfte man von 1989 bis zum S die "Kleinen" nur mit dem 3er/B fahren. Das machte die Fahrzeuge in DE natürlich uninteressant, besonders zu dem Preis.
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Re: Alle Fahrzeuge über 500 ccm müssen angemeldet werden?
Wenn es nichts ausmacht würde ich auf Facebook auf den Thread hier verlinken, weil da auch schon heiss wegen der Sachen diskutiert wurde nach dem Gamma-Video.
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Re: Alle Fahrzeuge über 500 ccm müssen angemeldet werden?
Gerne kannst Du auf diesen Thread verweisen oder auf meine rechtliche Zusammenfassung diese Thematik:starik1968 hat geschrieben: ↑Fr 6. Mai 2022, 08:35Wenn es nichts ausmacht würde ich auf Facebook auf den Thread hier verlinken, weil da auch schon heiss wegen der Sachen diskutiert wurde nach dem Gamma-Video.
viewtopic.php?f=2&t=10128
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Re: Alle Fahrzeuge über 500 ccm müssen angemeldet werden?
Danke, poste es gleich, gab nach dem Gammavideo ja viele Fragen
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Re: Alle Fahrzeuge über 500 ccm müssen angemeldet werden?
Also.. ich würde da eher auf Fichtes Rechtsinterpretation vertrauen. Im Zweifel hat er mehr Ahnung von der Sache als die Hilfsbeamten vom KBA
lieben Gruß
PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online
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- Fichte
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Re: Alle Fahrzeuge über 500 ccm müssen angemeldet werden?
Vertrauen ist gut, mehrere Meinungen bilden eine Entscheidungsgrundlage….
Das Recht der Fahrerlaubnisverordnung und Fahrzeugzulassungsverordnung ist - wie viele Rechtsgrundlagen - so kompliziert, dass bei mangelnder Beteiligung im Zeitpunkt der Entstehung der Wille/Sinn des Gesetzes nicht für jeden ergründbar ist/wird.
Gerade deshalb gibt es die Aussage: Zwei Juristen vertreten drei unterschiedliche Meinungen….
Leider kenne ich die Begründung für die eingeführte Übergangsbestimmung zu Artikel 77 der europäischen Verordnung nicht und kann diese auch nicht ergoogeln/nachlesen, so dass diese (als erste Kommentierung zu diesem Artikel) nicht erfahrbar/auslegbar ist…..
In einem bin ich mir zumindest sicher, ich bin in meinem Berufsleben nicht immer zu 100% richtig gelegen, aber in der Lage, auch Fehler oder Fehlmeinungen einzugestehen.
Hauptsache ist, wir kommen alle zu einer uns konformen Auslegung/Regelung dieses Missverständnisses/Umstandes…
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Re: Alle Fahrzeuge über 500 ccm müssen angemeldet werden?
Hallo,
da die anderen Behörden noch nicht geantwortet hatten habe ich diese mit den Erkenntnissen vom KBA nochmal angeschrieben.
Meine Zulassungsstelle hat mir heute geantwortet:
Sehr geehrter Herr *****,
folgendes kann ich Ihnen zu den L6e Fahrzeugen mitteilen.
Dies sind 4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leermasse bis zu 350 kg (o. Batterien bei Elektrofzg) mit bbH bis zu 45 km/h und Hubraum bis zu 50 cm³ oder 4 kW bei anderen Verbrennungsmotoren oder bei Elektromotoren. Über die Länge (3,00 Mtr) ist mir bei L6e Fahrzeugen nichts bekannt.
Zulassungspflicht: nein
Betriebserlaubnis-Pflicht: ja
Steuerpflicht: nein
Versicherungspflicht: ja (Versicherungskennzeichen)
Inwieweit eine Änderung in der FZV kommen wird, kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen.
Mit freundlichen Grüßen
*****
Sachgebietsleiterin
Straßenverkehrsamt/Kfz-Zulassung[/i]
Also hab ich mit dem Ausdruck der bei mir zuständigen Zulassungsstelle auf jeden fall den Beweis das ich meiner Informationspflicht nachgekommen bin.
auch wenn die Daten von denen sie hier ausgeht definitiv veraltet sind. aber ich hab langsam keine lust mehr mich mit dehnen rumzustreiten.
Grüsse
René
Name Sachbearbeiterin entfernt. Metaphysik
da die anderen Behörden noch nicht geantwortet hatten habe ich diese mit den Erkenntnissen vom KBA nochmal angeschrieben.
Meine Zulassungsstelle hat mir heute geantwortet:
Sehr geehrter Herr *****,
folgendes kann ich Ihnen zu den L6e Fahrzeugen mitteilen.
Dies sind 4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leermasse bis zu 350 kg (o. Batterien bei Elektrofzg) mit bbH bis zu 45 km/h und Hubraum bis zu 50 cm³ oder 4 kW bei anderen Verbrennungsmotoren oder bei Elektromotoren. Über die Länge (3,00 Mtr) ist mir bei L6e Fahrzeugen nichts bekannt.
Zulassungspflicht: nein
Betriebserlaubnis-Pflicht: ja
Steuerpflicht: nein
Versicherungspflicht: ja (Versicherungskennzeichen)
Inwieweit eine Änderung in der FZV kommen wird, kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen.
Mit freundlichen Grüßen
*****
Sachgebietsleiterin
Straßenverkehrsamt/Kfz-Zulassung[/i]
Also hab ich mit dem Ausdruck der bei mir zuständigen Zulassungsstelle auf jeden fall den Beweis das ich meiner Informationspflicht nachgekommen bin.
auch wenn die Daten von denen sie hier ausgeht definitiv veraltet sind. aber ich hab langsam keine lust mehr mich mit dehnen rumzustreiten.
Grüsse
René
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Re: Alle Fahrzeuge über 500 ccm müssen angemeldet werden?
Damit sollte mans auch gut sein lassen
ich denk Gamma wollte mit dem Video auch nur verunsichern, dass die Leute sich nix gebrauchtes kaufen, sondern was neues bei Gamma
in ihrem neuesten Video plädieren sie für eine TÜV Pflicht für Leichtfahrzeuge..
ich denk Gamma wollte mit dem Video auch nur verunsichern, dass die Leute sich nix gebrauchtes kaufen, sondern was neues bei Gamma
in ihrem neuesten Video plädieren sie für eine TÜV Pflicht für Leichtfahrzeuge..
lieben Gruß
PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online
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Re: Alle Fahrzeuge über 500 ccm müssen angemeldet werden?
vor allen Dingen will Gamma zweimal zum begutachten Fahren? vorher bei Ankauf oder danach und zum Verkauf. Hä.... so was nennt sich Tüv Durchsicht und sollte jede Meisterbude beherrschen. Naja beim Ankauf kann man natürlich den Preis schön drücken.
Ist aber schon nen cleveren Schachzug Umsatz zu generieren und so mit der Angst der Leute zu spekulieren.
Grüße
Bernd
Ist aber schon nen cleveren Schachzug Umsatz zu generieren und so mit der Angst der Leute zu spekulieren.
Grüße
Bernd
Grundsätzlich gilt:
Arbeiten an Motor, Bremse, Lenkung und Aufhängung/Fahrwerk bedürfen erweiterter Sachkenntniss.
Unbedarftes Basteln an besagten Teilen kann zu gefährlichen Fehlfunktionen führen.
Es besteht Gefahr für Leib und Leben!
Arbeiten an Motor, Bremse, Lenkung und Aufhängung/Fahrwerk bedürfen erweiterter Sachkenntniss.
Unbedarftes Basteln an besagten Teilen kann zu gefährlichen Fehlfunktionen führen.
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- Fahrzeuge: Zu viele für eine Liste
Re: Alle Fahrzeuge über 500 ccm müssen angemeldet werden?
https://gamma-fahrzeuge.de/wp-content/u ... terium.pdf
Hier eine Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums zum Thema Zulassungspflicht.
Die Quintessenz ist, Fahrzeuge die ab dem 01.03.2007 in Verkehr gekommen sind und nicht der aktuellen EU Verordnung 168/2013 entsprechen sind Zulassungspflichtig. Dies war allerdings nicht beabsichtigt, weshalb sich Fahrer solcher Fahrzeuge eine Sondergenehmigung bei der Zulassungsstelle ausstellen lassen sollen.
Und was das Tüv Video angeht. Ich bin nicht ganz sicher wo wir uns da falsch ausgedrückt haben, aber wir sprechen uns nicht für eine generelle Tüv-Pflicht aus! Nur als Händler im Einzugbereich der Holländer, geht es uns tierisch auf den Sack, dass dort Schrottreife Fahrzeuge zum Premiumpreis verkauft werden. Und wir müssen den Kunden dann anschließend sagen, dass sie Schrott gekauft haben und jetzt noch mehrere Tausend Euro in die Reparatur investieren müssen. Deshalb der Tipp, dass man mit einem gebrauchten entweder selbst zum Tüv zu einer Prüfung fährt. Oder das seriöse Händler das schon von selbst machen und die Fahrzeuge mit einer Sachverständigenprüfung verkaufen. Um den schwarzen Schafen das Leben ein bisschen schwerer zu machen. Leider ist Youtube nun mal so gestrickt, dass man im Titel und Thumbnail auf die Kacke hauen muss, damit die Videos auch angesehen werden. Aber auch dort haben wir nie gesagt, dass wir eine Tüv Pflicht wollen, noch haben wir gesagt es gäbe sie.
Trotz allem Herzliche Grüße und weiterhin viel Spass beim Diskutieren und Fachsimpeln.
Team GAMMA Fahrzeuge GmbH
Hier eine Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums zum Thema Zulassungspflicht.
Die Quintessenz ist, Fahrzeuge die ab dem 01.03.2007 in Verkehr gekommen sind und nicht der aktuellen EU Verordnung 168/2013 entsprechen sind Zulassungspflichtig. Dies war allerdings nicht beabsichtigt, weshalb sich Fahrer solcher Fahrzeuge eine Sondergenehmigung bei der Zulassungsstelle ausstellen lassen sollen.
Und was das Tüv Video angeht. Ich bin nicht ganz sicher wo wir uns da falsch ausgedrückt haben, aber wir sprechen uns nicht für eine generelle Tüv-Pflicht aus! Nur als Händler im Einzugbereich der Holländer, geht es uns tierisch auf den Sack, dass dort Schrottreife Fahrzeuge zum Premiumpreis verkauft werden. Und wir müssen den Kunden dann anschließend sagen, dass sie Schrott gekauft haben und jetzt noch mehrere Tausend Euro in die Reparatur investieren müssen. Deshalb der Tipp, dass man mit einem gebrauchten entweder selbst zum Tüv zu einer Prüfung fährt. Oder das seriöse Händler das schon von selbst machen und die Fahrzeuge mit einer Sachverständigenprüfung verkaufen. Um den schwarzen Schafen das Leben ein bisschen schwerer zu machen. Leider ist Youtube nun mal so gestrickt, dass man im Titel und Thumbnail auf die Kacke hauen muss, damit die Videos auch angesehen werden. Aber auch dort haben wir nie gesagt, dass wir eine Tüv Pflicht wollen, noch haben wir gesagt es gäbe sie.
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Re: Alle Fahrzeuge über 500 ccm müssen angemeldet werden?
Ach, welch Neuigkeit, welche ich nicht schon ehemals gepostet habe:GAMMA Fahrzeuge GmbH hat geschrieben: ↑Mi 18. Mai 2022, 14:37https://gamma-fahrzeuge.de/wp-content/u ... terium.pdf
Hier eine Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums zum Thema Zulassungspflicht.
Die Quintessenz ist, Fahrzeuge die ab dem 01.03.2007 in Verkehr gekommen sind und nicht der aktuellen EU Verordnung 168/2013 entsprechen sind Zulassungspflichtig. Dies war allerdings nicht beabsichtigt, weshalb sich Fahrer solcher Fahrzeuge eine Sondergenehmigung bei der Zulassungsstelle ausstellen lassen sollen.
Und was das Tüv Video angeht. Ich bin nicht ganz sicher wo wir uns da falsch ausgedrückt haben, aber wir sprechen uns nicht für eine generelle Tüv-Pflicht aus! Nur als Händler im Einzugbereich der Holländer, geht es uns tierisch auf den Sack, dass dort Schrottreife Fahrzeuge zum Premiumpreis verkauft werden. Und wir müssen den Kunden dann anschließend sagen, dass sie Schrott gekauft haben und jetzt noch mehrere Tausend Euro in die Reparatur investieren müssen. Deshalb der Tipp, dass man mit einem gebrauchten entweder selbst zum Tüv zu einer Prüfung fährt. Oder das seriöse Händler das schon von selbst machen und die Fahrzeuge mit einer Sachverständigenprüfung verkaufen. Um den schwarzen Schafen das Leben ein bisschen schwerer zu machen. Leider ist Youtube nun mal so gestrickt, dass man im Titel und Thumbnail auf die Kacke hauen muss, damit die Videos auch angesehen werden. Aber auch dort haben wir nie gesagt, dass wir eine Tüv Pflicht wollen, noch haben wir gesagt es gäbe sie.
Trotz allem Herzliche Grüße und weiterhin viel Spass beim Diskutieren und Fachsimpeln.
Team GAMMA Fahrzeuge GmbH
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Auf die Übergangsvorschrift, wonach L6e auch L6e bleiben und sind, wird national gar nicht eingegangen. Letztere verweist ja einfach nur so auf die EU-Regelung, wonach in der Übergangsvorschrift die "alten" L6e erhalten bleiben.
Wie auch immer, wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sich diese "Ausnahmegenehmigung" für Fahrzeuge, welche nach dem 01.03.2007 in Verkehr gebracht wurden und mehr als 500 ccm aufweisen, bei der Zulassungsstelle beantragen.....
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Re: Alle Fahrzeuge über 500 ccm müssen angemeldet werden?
Immerhin zeigt Gamma Fahrzeuge mit der Teilnahme an diesem Forum dass es ihnen nicht rein nur ums Geschäft geht sondern dass sie auch in der Szene mitlesen.
Kleine Überraschung für mich. Hoffentlich trübt der brandneue gute Eindruck sich nicht dadurch dass es keine weiteren Beiträge von Gamma gibt..
Kleine Überraschung für mich. Hoffentlich trübt der brandneue gute Eindruck sich nicht dadurch dass es keine weiteren Beiträge von Gamma gibt..
lieben Gruß
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Re: Alle Fahrzeuge über 500 ccm müssen angemeldet werden?
Darf ich euch Wissende trotzdem auf die Nerven gehen und Nachfragen wie es in meinem Fall nun ist? :
Aixam Mega Multitruck von 2010
Der ist 333 cm lang und 154 cm breit.
Gilt nun was 2010 Usus war und was in der COC steht oder fliegt der nach der neuen Verordnung raus, da zu lang und zu breit, und muss angemeldet werden mit TÜV und ASU??
Sorry, aber ich bin mittlerweile richtig duselig im Kopf deswegen... Les schon zwei Tage aber weiß immer noch nicht was nun rechtens ist
Danke für eure Hilfe!
Gruß
Peter
Aixam Mega Multitruck von 2010
Der ist 333 cm lang und 154 cm breit.
Gilt nun was 2010 Usus war und was in der COC steht oder fliegt der nach der neuen Verordnung raus, da zu lang und zu breit, und muss angemeldet werden mit TÜV und ASU??
Sorry, aber ich bin mittlerweile richtig duselig im Kopf deswegen... Les schon zwei Tage aber weiß immer noch nicht was nun rechtens ist
Danke für eure Hilfe!
Gruß
Peter
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Re: Alle Fahrzeuge über 500 ccm müssen angemeldet werden?
M.E. Bestandsschutz, COC gilt. M.E. weil kein RA und Rechtsauskunft. @Fichte, vielleicht kannst Du ja ein schlichtes "Ja" drunter postenSlowrider67 hat geschrieben: ↑Do 19. Jan 2023, 15:52Gilt nun was 2010 Usus war und was in der COC steht oder fliegt der nach der neuen Verordnung raus, da zu lang und zu breit, und muss angemeldet werden mit TÜV und ASU??
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Re: Alle Fahrzeuge über 500 ccm müssen angemeldet werden?
Machs Dir einfach und sag bescheid: Ich entsorge Dir Deinen Trucky recht kostengünstig !Slowrider67 hat geschrieben: ↑Do 19. Jan 2023, 15:52Sorry, aber ich bin mittlerweile richtig duselig im Kopf deswegen... Les schon zwei Tage aber weiß immer noch nicht was nun rechtens ist
Leg alle Papiere und Schlüssel auf den Beifarersitz und sag mir wo er ( vollgetankt ! ) steht, schon hast Du eine Sorge weniger
... Jaaaa, ich weiss, aber so geht Forum, da hilft man sich gegenseitig doch gerne
Vergiss die ganze Hysterie, die Gamma ins Land geschmissen hat und die Leute wuschig im Kopf gemacht hat ...
Was damals gut war ist heute noch gut. Deine Papiere sind NICHT wertlos geworden, blos weil Gamma das so sagt !
gr
Schreibfehler sind wie Ostereier, wer sie findet darf sie behalten...
Wer etwas will, findet Wege !
Wer etwas NICHT will, findet Argumente !
Grüße den König, wo immer er Dir begegnet !
Hätte, wäre, wenn und aber gibt zum Schluss nur blöd Gelaber !
Wer etwas will, findet Wege !
Wer etwas NICHT will, findet Argumente !
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Re: Alle Fahrzeuge über 500 ccm müssen angemeldet werden?
Sooo will ich das hören
Bleibt also schön L6e der schöne Elektro Mega Multi ISEKI Schnuckelpups
Die neuen sind ja schon auf die derzeitige Regelung gekürzt.
Aber der ist noch sooo teurer
Gruß und danke nochmals!
Peter
Bleibt also schön L6e der schöne Elektro Mega Multi ISEKI Schnuckelpups
Die neuen sind ja schon auf die derzeitige Regelung gekürzt.
Aber der ist noch sooo teurer
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Re: Alle Fahrzeuge über 500 ccm müssen angemeldet werden?
rolf.g3 hat geschrieben: ↑Do 19. Jan 2023, 17:29Machs Dir einfach und sag bescheid: Ich entsorge Dir Deinen Trucky recht kostengünstig !
Leg alle Papiere und Schlüssel auf den Beifarersitz und sag mir wo er ( vollgetankt ! ) steht, schon hast Du eine Sorge weniger
... Jaaaa, ich weiss, aber so geht Forum, da hilft man sich gegenseitig doch gerne
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Re: Alle Fahrzeuge über 500 ccm müssen angemeldet werden?
Ach, ja, wäre das Leben mit einem schlichten "Ja" oder "Nein" so einfach....Metaphysik hat geschrieben: ↑Do 19. Jan 2023, 17:10M.E. Bestandsschutz, COC gilt. M.E. weil kein RA und Rechtsauskunft. @Fichte, vielleicht kannst Du ja ein schlichtes "Ja" drunter postenSlowrider67 hat geschrieben: ↑Do 19. Jan 2023, 15:52Gilt nun was 2010 Usus war und was in der COC steht oder fliegt der nach der neuen Verordnung raus, da zu lang und zu breit, und muss angemeldet werden mit TÜV und ASU??
Hinsichtlich Länge und Breite und einer hiermit einhergehenden Zulassungspflicht habe ich - bis auf die Ausführungen bei Gamma-Fahrzeuge - nirgends etwas gelesen. Einzig wegen der Überschreitung der Kubikzahl (mehr als 500 Diesel bzw. mehr als 50 bei Benziner) ist eine "Zulassungspflicht" aktuell auf jeden Fall gegeben.
In diesem Falle gilt:
"Das Fahren mit einem nicht zugelassenen Auto kann zu einem teuren Verstoß werden. Laut Bußgeldkatalog kann ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro verhängt werden. Weiterhin erhält der Fahrer einen Punkt in Flensburg."
Handlungsempfehlung meinerseits:
1) Bestätigung über die mangelnde Zulassungspflicht bei der Behörde bzw. Ausnahmegenehmigung einholen, wie hier beschrieben: viewtopic.php?f=2&t=10128
2) Zulassung, wie hier beschrieben: viewtopic.php?f=2&t=10654
Um "Rechtssicher" unterwegs zu sein, müsste eine der vorgenannten Alternativen ergriffen werden, andernfalls bleibt es beim Graubereich mit Bußgeldandrohung...
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