Deswegen wüsste ich gerne die Quelle. Ich hatte vor ewigen Zeiten mal eine endlose Diskussion weil in Mofapapieren stand 85 kg, mindestens aber eine Person, und ich wog ein "wenig" mehr als 100 kg.
Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???
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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???
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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???
Bei der Gewichtsermittling wiegt ein Fahrer und sein Gepäck immer 75kg
und wiegt ein BeiFahrer und sein Gepäck immer 65kg
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lieben Gruß
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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???
Aber wo steht das?
Hilft mir ganz ehrlich jetzt auch nicht so richtig weiter

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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???
hier sind die Abschnitte aufgelistet in denen es drinnen steht
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bun ... 87185.html
ich schaffe das heut nicht mehr es rauszusuchen. Damals hab ich Stunden drangesessen um durchzublicken
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bun ... 87185.html
ich schaffe das heut nicht mehr es rauszusuchen. Damals hab ich Stunden drangesessen um durchzublicken
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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???
.at?HerrToeff hat geschrieben: ↑Di 15. Nov 2022, 00:13hier sind die Abschnitte aufgelistet in denen es drinnen steht
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bun ... 87185.html
ich schaffe das heut nicht mehr es rauszusuchen. Damals hab ich Stunden drangesessen um durchzublicken
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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???
Doch hier .. aus dem obigen Link
für Fahrzeuge der Klassen M1, M2, M3, N1, N2 und N3: das Eigengewicht ist die tatsächliche Fahrzeugmasse gemäß der Begriffsbestimmung in Artikel 2 Ziffer 6 der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012, ABl L 353 vom 21.12.2012, S. 31 bzw. wie in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung angegeben, abzüglich 75 kg
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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???
Da fliessen also erst 75kg für den Fahrer in die Leergewichtsermittlung ein, und werden dann wieder abgezogen
also hier
so ein Quatsch
muss man dreimal lesen um den Erguss zu schnallen
also hier
für Fahrzeuge der Klasse L, genehmigt nach den Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 168/2013: das Eigengewicht ist die tatsächliche Fahrzeugmasse gemäß der Begriffsbestimmung in Artikel 2 Ziffer 29 der Verordnung (EU) Nr. 44/2014, ABl L 25 vom 28.1.2014, S. 1 bzw. wie in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung angegeben, abzüglich 75 kg;
so ein Quatsch
muss man dreimal lesen um den Erguss zu schnallen
Zuletzt geändert von HerrToeff am Di 15. Nov 2022, 00:22, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???
OK, EU Richtlinien. Schaue ich mir morgen mal an.
Dein Zitat verweist aber auf Klasse "M" und "N"
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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???
ich bin jetzt schon den ganzen Tag mit Autos beschäftigt.
Ich entwickel eine Allergie
unsere Beiträge haben sich überkreuzt
Aus den beiden letzten Zitaten geht Deine Quelle hervor
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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???
Ich würde mich wieder über Links zu Gesetzestexten freuen. Was sagt Ihr denn zu meinem letzten Link zu dem 2013er Gesetzestext. Wie kann das noch mit meinem Leergewicht von 350kg zusammenpassen ??
Ich denke auch, dass der Link für Östereich gilt: https://www.ris.bka.gv.at/ : ".. Landesgesetzblättern der Länder (Kärnten, Steiermark, Tirol und Wien seit 2014 und Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg seit 2015"
Hier die Wert aus meiner fr-CoC:
12.1 Masse du véhicule (avec carrosserie) en ordre de marche: 720 kg
12.2 Masse du véhicule à vide: 350 kg
14.1 Masse en charge maximale techniquement admissible: 1025 kg
12.2 ist dann wohl das leergewicht incl. fahrer. Sprich ohne mich wiegt das ding 275 kg.
12. ist die fahrbereite masse und enhält zusätzliche 370 kg für die ehemals 12 Bleiakkus - kommt hin.
14.1 wäre dann das zulässige Gesamtgewicht ? Und damit die Nutzlast also 305 kg ?
Aufgrund welches Gesetzestextes hat der Tüv nun bei dem anderen 2005er Aixam Mega Electric die Nutzlast auf 200kg reuziert ? (Vielleicht hatte der in der alten CoC nur 8 Bleiakkus und der Besitzer hatte eigenständig auf 12 Akkus hochgerüstet - unwahrscheinlich)
Meine 14 kWh LiFePo4 wiegen nur zirka 100kg. Könnte ich den Tüv für die neue Betriebserlaubnis "anweisen", nur noch 170 kg für die Batterie zu addieren, dann hätte ich 200kg mehr Nutzlast..
Ich denke auch, dass der Link für Östereich gilt: https://www.ris.bka.gv.at/ : ".. Landesgesetzblättern der Länder (Kärnten, Steiermark, Tirol und Wien seit 2014 und Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg seit 2015"
Hier die Wert aus meiner fr-CoC:
12.1 Masse du véhicule (avec carrosserie) en ordre de marche: 720 kg
12.2 Masse du véhicule à vide: 350 kg
14.1 Masse en charge maximale techniquement admissible: 1025 kg
12.2 ist dann wohl das leergewicht incl. fahrer. Sprich ohne mich wiegt das ding 275 kg.
12. ist die fahrbereite masse und enhält zusätzliche 370 kg für die ehemals 12 Bleiakkus - kommt hin.
14.1 wäre dann das zulässige Gesamtgewicht ? Und damit die Nutzlast also 305 kg ?
Aufgrund welches Gesetzestextes hat der Tüv nun bei dem anderen 2005er Aixam Mega Electric die Nutzlast auf 200kg reuziert ? (Vielleicht hatte der in der alten CoC nur 8 Bleiakkus und der Besitzer hatte eigenständig auf 12 Akkus hochgerüstet - unwahrscheinlich)
Meine 14 kWh LiFePo4 wiegen nur zirka 100kg. Könnte ich den Tüv für die neue Betriebserlaubnis "anweisen", nur noch 170 kg für die Batterie zu addieren, dann hätte ich 200kg mehr Nutzlast..
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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???
Ohne gemein sein zu wollen .. wieso freust Du Dich drüber, liest sie aber offensichtlich nicht durch.. da stand doch, wie alles zusammenpasst. Wobei für Dein Auto eben max 350 gelten - und auch nicht 425 (aufgrund des frühen Baujahrs).
Das sind EU Richtlinien, die gelten im Vorarlberg genauso wie in Paris oder BerlinIch denke auch, dass der Link für Östereich gilt: https://www.ris.bka.gv.at/ : ".. Landesgesetzblättern der Länder (Kärnten, Steiermark, Tirol und Wien seit 2014 und Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg seit 2015"

Wieso soll für Deine Wenigkeit das Gewicht um 75kg reduziert werden. Oben in den Links und Kommentaren steht doch , bei L Fahrzeugen wird das Gewicht NICHT inkl Fahrer ermittelt. Ausdrücklich.Hier die Wert aus meiner fr-CoC:
12.1 Masse du véhicule (avec carrosserie) en ordre de marche: 720 kg
12.2 Masse du véhicule à vide: 350 kg
14.1 Masse en charge maximale techniquement admissible: 1025 kg
12.2 ist dann wohl das leergewicht incl. fahrer. Sprich ohne mich wiegt das ding 275 kg.
12. ist die fahrbereite masse und enhält zusätzliche 370 kg für die ehemals 12 Bleiakkus - kommt hin.
14.1 wäre dann das zulässige Gesamtgewicht ? Und damit die Nutzlast also 305 kg ?
Das maximale Gewicht des Bleiakkus ermittelt sich aus dem maximalen technisch zulässigen Gewicht minus des Gesamtgewichtes. Ausserdem wichtig Achslast und was der TüV einträgt
Da kann man nur raten. Der Aixamhat eine Fahrgestellzulassung. Möglicherweise hatten sie bei dem anderen eine Fahrzeugzulassung draus gemacht, sprich den Cargoaufbau -Kasten- mitgewogen. Sprich, sie haben einen Fehler gemachtAufgrund welches Gesetzestextes hat der Tüv nun bei dem anderen 2005er Aixam Mega Electric die Nutzlast auf 200kg reuziert ? (Vielleicht hatte der in der alten CoC nur 8 Bleiakkus und der Besitzer hatte eigenständig auf 12 Akkus hochgerüstet - unwahrscheinlich)
Nein. Du hast das Prinzip -trotz aller Gesetzestexte- nicht verstandenMeine 14 kWh LiFePo4 wiegen nur zirka 100kg. Könnte ich den Tüv für die neue Betriebserlaubnis "anweisen", nur noch 170 kg für die Batterie zu addieren, dann hätte ich 200kg mehr Nutzlast..
Für Den Auto gilt max 350 kg leer. max 625 kg Gesamtgewicht. Darauf kommt die Last des Akkus. Das darf maximal in Summe bis zum technisch möglichen Gesamtgewicht gehen. Bei höheren Werten für leer und gesamt ist es kein L6e mehr. Die Werte einer früheren L7e COC führen nicht zur Überschreitung der max L6e Werte in einer neuen L6e BE
Lese die EU Gesetzestexte. Und wenn Du sie verstanden hast, zeige sie dem Prüfer auf. Aber versuche nicht mit Forenkollegen um eine EU Gesetzestextänderung für speziell Dein Auto zu feilschen.
Im Zweifelsfall wird Dir der User Guidolenz123 weiterhelfen - er ist von Profession, Anwaltzulassung und Jura Studium her Verkehrsrechtexperte, allerdings im Ruhestand. Deswegen ist er auch sehr ruhig und geduldig solche Auslegungen durch zu spielen.
Verinnerliche die EU Regeln, halte dann einen gemarkerten Ausdruck beim TüV bereit und versichere Dich, dass sie Dir das Optimum eintragen. Am besten entfernst Du vor dem Vorfahren den Zeltaufbau und die Solarsegel. ist zwar nur Nutzlast, macht aber einen spiessigen Prüfer wahnsinnig. Sind auch nur Menschen.
lieben Gruß
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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???
hier nochmal:
Korrigierte Endfassung 11. KBA-Bekanntmachung zur Fahrzeugsystematik (SV 1)
Kraftfahrt-Bundesamt • Fahrzeugstatistik • Telefon: 0461 316-1297 • Telefax: 0461 316-2833
E-Mail: Fahrzeugstatistik@kba.de • Internet: www.kba.de
10
„Artikel 5“
„Bestimmung der Masse in fahrbereitem Zustand“
(1) Die Masse eines Fahrzeugs der Klasse L in fahrbereitem Zustand wird bestimmt durch die Messung
der Masse des unbeladenen Fahrzeugs, das für den normalen Betrieb bereit ist, und umfasst die
Masse
a) der Flüssigkeiten;
b) der Standardausrüstung gemäß den Spezifikationen des Herstellers;
c) des „Kraftstoffs“ in den Kraftstoffbehältern, die zu mindestens 90 % ihres Fassungsvermögens ge-
füllt sind.
Für die Zwecke dieses Buchstabens:
i) wenn ein Fahrzeug mit einem „flüssigen Brennstoff“ angetrieben wird, gilt dieser als „Kraftstoff“,
ii) wenn ein Fahrzeug mit einem flüssigen „Kraftstoff-Öl-Gemisch“ angetrieben wird:
- wenn Kraftstoff zum Antrieb des Fahrzeugs und Schmieröl im Vorhinein gemischt werden,
dann gilt dieses „Vorgemisch“ als „Kraftstoff“,
- wenn Kraftstoff zum Antrieb des Fahrzeugs und Schmieröl getrennt gelagert werden, dann
gilt lediglich der „Kraftstoff“ zum Antrieb des Fahrzeugs als „Kraftstoff“, oder
iii) wenn ein Fahrzeug mit einem gasförmigen Kraftstoff oder einem Kraftstoff aus verflüssigtem
Gas oder mit Druckluft betrieben wird, kann die Masse des „Kraftstoffs“ in dem bzw. den Behäl-
tern für den gasförmigen Kraftstoff mit 0 kg angesetzt werden;
d) des Aufbaus, des Führerhauses, der Türen und
e) der Scheiben, der Anhängevorrichtung, der Ersatzräder sowie des Werkzeugs.
(2) Die Masse eines Fahrzeugs der Klasse L in fahrbereitem Zustand schließt folgende Massen nicht
ein:
a) die Masse des Fahrers (75 kg) und des Beifahrers (65 kg);
b) die Masse der im Bereich der Ladefläche installierten Maschinen oder Ausrüstungen;
c) im Falle eines Hybridfahrzeugs oder eines Fahrzeugs mit reinem Elektroantrieb die Masse der An-
triebsbatterien;
d) im Falle von Fahrzeugen mit Einstoff-, Zweistoff- oder Mehrstoffbetrieb die Masse des Zufuhrsys-
tems für gasförmige Kraftstoffe sowie die Masse der Behälter für gasförmigen Kraftstoff; und
e) im Falle des Antriebs mit komprimierter Luft die Masse der Behälter für die Speicherung von Druck-
luft.“
Korrigierte Endfassung 11. KBA-Bekanntmachung zur Fahrzeugsystematik (SV 1)
Kraftfahrt-Bundesamt • Fahrzeugstatistik • Telefon: 0461 316-1297 • Telefax: 0461 316-2833
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10
„Artikel 5“
„Bestimmung der Masse in fahrbereitem Zustand“
(1) Die Masse eines Fahrzeugs der Klasse L in fahrbereitem Zustand wird bestimmt durch die Messung
der Masse des unbeladenen Fahrzeugs, das für den normalen Betrieb bereit ist, und umfasst die
Masse
a) der Flüssigkeiten;
b) der Standardausrüstung gemäß den Spezifikationen des Herstellers;
c) des „Kraftstoffs“ in den Kraftstoffbehältern, die zu mindestens 90 % ihres Fassungsvermögens ge-
füllt sind.
Für die Zwecke dieses Buchstabens:
i) wenn ein Fahrzeug mit einem „flüssigen Brennstoff“ angetrieben wird, gilt dieser als „Kraftstoff“,
ii) wenn ein Fahrzeug mit einem flüssigen „Kraftstoff-Öl-Gemisch“ angetrieben wird:
- wenn Kraftstoff zum Antrieb des Fahrzeugs und Schmieröl im Vorhinein gemischt werden,
dann gilt dieses „Vorgemisch“ als „Kraftstoff“,
- wenn Kraftstoff zum Antrieb des Fahrzeugs und Schmieröl getrennt gelagert werden, dann
gilt lediglich der „Kraftstoff“ zum Antrieb des Fahrzeugs als „Kraftstoff“, oder
iii) wenn ein Fahrzeug mit einem gasförmigen Kraftstoff oder einem Kraftstoff aus verflüssigtem
Gas oder mit Druckluft betrieben wird, kann die Masse des „Kraftstoffs“ in dem bzw. den Behäl-
tern für den gasförmigen Kraftstoff mit 0 kg angesetzt werden;
d) des Aufbaus, des Führerhauses, der Türen und
e) der Scheiben, der Anhängevorrichtung, der Ersatzräder sowie des Werkzeugs.
(2) Die Masse eines Fahrzeugs der Klasse L in fahrbereitem Zustand schließt folgende Massen nicht
ein:
a) die Masse des Fahrers (75 kg) und des Beifahrers (65 kg);
b) die Masse der im Bereich der Ladefläche installierten Maschinen oder Ausrüstungen;
c) im Falle eines Hybridfahrzeugs oder eines Fahrzeugs mit reinem Elektroantrieb die Masse der An-
triebsbatterien;
d) im Falle von Fahrzeugen mit Einstoff-, Zweistoff- oder Mehrstoffbetrieb die Masse des Zufuhrsys-
tems für gasförmige Kraftstoffe sowie die Masse der Behälter für gasförmigen Kraftstoff; und
e) im Falle des Antriebs mit komprimierter Luft die Masse der Behälter für die Speicherung von Druck-
luft.“
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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???
Ganz grob gesagt, ohne auf die Feinmheiten einzugehen;
Masse in fahrbereitem Zustand also OHNE FAhreregewicht, OHNE Beifahrergewicht und OHNE das Gewicht der Elektrobatterien wenn es ein Elektrofahrzeug ist.
hilft das? Irgendwie blicke ichnämlich nicht ganz durch was du gerade vorhast?
Masse in fahrbereitem Zustand also OHNE FAhreregewicht, OHNE Beifahrergewicht und OHNE das Gewicht der Elektrobatterien wenn es ein Elektrofahrzeug ist.
hilft das? Irgendwie blicke ichnämlich nicht ganz durch was du gerade vorhast?
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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???
hier ist die QuelleMetaphysik hat geschrieben: ↑Mo 14. Nov 2022, 23:49Quelle? Bei meinem WoMo Trucky wäre die Info sehr interessant gewesen. Mit mir drin lag er drüber ..
https://www.kba.de/DE/Statistik/Bekannt ... asse%20L6e
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„Artikel 5“
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(1) Die Masse eines Fahrzeugs der Klasse L in fahrbereitem Zustand wird bestimmt durch die Messung
der Masse des unbeladenen Fahrzeugs, das für den normalen Betrieb bereit ist, und umfasst die
Masse
a) der Flüssigkeiten;
b) der Standardausrüstung gemäß den Spezifikationen des Herstellers;
c) des „Kraftstoffs“ in den Kraftstoffbehältern, die zu mindestens 90 % ihres Fassungsvermögens ge-
füllt sind.
Für die Zwecke dieses Buchstabens:
i) wenn ein Fahrzeug mit einem „flüssigen Brennstoff“ angetrieben wird, gilt dieser als „Kraftstoff“,
ii) wenn ein Fahrzeug mit einem flüssigen „Kraftstoff-Öl-Gemisch“ angetrieben wird:
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iii) wenn ein Fahrzeug mit einem gasförmigen Kraftstoff oder einem Kraftstoff aus verflüssigtem
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tern für den gasförmigen Kraftstoff mit 0 kg angesetzt werden;
d) des Aufbaus, des Führerhauses, der Türen und
e) der Scheiben, der Anhängevorrichtung, der Ersatzräder sowie des Werkzeugs.
(2) Die Masse eines Fahrzeugs der Klasse L in fahrbereitem Zustand schließt folgende Massen nicht
ein:
a) die Masse des Fahrers (75 kg) und des Beifahrers (65 kg);
b) die Masse der im Bereich der Ladefläche installierten Maschinen oder Ausrüstungen;
c) im Falle eines Hybridfahrzeugs oder eines Fahrzeugs mit reinem Elektroantrieb die Masse der An-
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d) im Falle von Fahrzeugen mit Einstoff-, Zweistoff- oder Mehrstoffbetrieb die Masse des Zufuhrsys-
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e) im Falle des Antriebs mit komprimierter Luft die Masse der Behälter für die Speicherung von Druck-
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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???
macbloke hat geschrieben: ↑Di 15. Nov 2022, 17:21hier ist die QuelleMetaphysik hat geschrieben: ↑Mo 14. Nov 2022, 23:49Quelle? Bei meinem WoMo Trucky wäre die Info sehr interessant gewesen. Mit mir drin lag er drüber ..
https://www.kba.de/DE/Statistik/Bekannt ... asse%20L6e
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(2) Die Masse eines Fahrzeugs der Klasse L in fahrbereitem Zustand schließt folgende Massen nicht
ein:
a) die Masse des Fahrers (75 kg) und des Beifahrers (65 kg);


Müsste man nur noch klären ob die Masse des Fahrers und des Beifahrers auch in einer Person kumuliert sein darf

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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???
hehehe... guter Einwand! cool
Eigentlich stand das alles schon und noch mehr in dem link. Den hab ich Quasi nur repostet, aber will ja keiner lesen.
Ist abtr nicht schlimm bin manchmal genauso. DAnn ist man genervt und Gesetzestexte durchlesen, Seitenweise, um vielleichtgerade den Wälzer zu haben in dem die drei Wörter in richtigert Reihenfolge vorkommen, die man benötigt....
DAnn noch im Auge haben, wann der text galt und ob der vielleicht immer noch gilt, un dwenn nicht, ob er denn für das betreffende Fahrzeug noch gilt... huahhuah huah... gibt bessere Nachtlektüre.
Eigentlich stand das alles schon und noch mehr in dem link. Den hab ich Quasi nur repostet, aber will ja keiner lesen.
Ist abtr nicht schlimm bin manchmal genauso. DAnn ist man genervt und Gesetzestexte durchlesen, Seitenweise, um vielleichtgerade den Wälzer zu haben in dem die drei Wörter in richtigert Reihenfolge vorkommen, die man benötigt....
DAnn noch im Auge haben, wann der text galt und ob der vielleicht immer noch gilt, un dwenn nicht, ob er denn für das betreffende Fahrzeug noch gilt... huahhuah huah... gibt bessere Nachtlektüre.
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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???
Für Fahrer gilt 75kg inkl Gepäck, Beifahrer 65kg inkl GepäckMetaphysik hat geschrieben: ↑Di 15. Nov 2022, 17:28macbloke hat geschrieben: ↑Di 15. Nov 2022, 17:21hier ist die QuelleMetaphysik hat geschrieben: ↑Mo 14. Nov 2022, 23:49
Quelle? Bei meinem WoMo Trucky wäre die Info sehr interessant gewesen. Mit mir drin lag er drüber ..
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(2) Die Masse eines Fahrzeugs der Klasse L in fahrbereitem Zustand schließt folgende Massen nicht
ein:
a) die Masse des Fahrers (75 kg) und des Beifahrers (65 kg);![]()
Müsste man nur noch klären ob die Masse des Fahrers und des Beifahrers auch in einer Person kumuliert sein darf![]()
soweit ich weiss gibt es Persönlichkeitsrechte und niemand darf gezwungen werden sich wiegen zu lassen, aber dazu bitte die Volljuristen fragen
jedenfalls kriegst Du ein Vehikel dass nur 80kg tragen darf wegen dieser Regel nicht als Zweisitzer eingetragen. Dazu muss es eine Nutzlast von mindestens 75+65=140 kg haben
Es ist auch nirgends eingetragen, dass ein Moped auf jeden Fall zwei Strack-Äquivalente tragen kann. Es ist nur angegeben, dass es zwei zugelassene Sitzplätze hat.
lieben Gruß
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- Metaphysik
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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???
Ich hatte einen Peugeot Mofaroller bei dem eingetragen war "80kg, mindestens aber eine Person". Das hat zu ausufernden Diskussionen geführt


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Re: Oh weh aus meinem L6e Aixam Mega wurde plöltzlich L7e ???
Das führt bei mir grade zu ausuferndem Nachdenken..Metaphysik hat geschrieben: ↑Di 15. Nov 2022, 21:13Ich hatte einen Peugeot Mofaroller bei dem eingetragen war "80kg, mindestens aber eine Person". Das hat zu ausufernden Diskussionen geführt![]()
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lieben Gruß
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