Um es eher auf den Nenner zu bringen, nur ein Leichtkraftfahrzeug mit behördlicher (!) Bestätigung eines „Krankenfahrstuhles“ wird Dich auf das rechte (sichere) Ufer bringen, wenn denn nicht das linksseitige gelegene Ufer, die nachfolgenden Anforderungen erfüllt:
- bei Alter von vor 01.04.1965 geborenen,
- bis 01.12.1989 eingetragenen und zweisitzigen Fortbewegungsmittel mit weniger als 300 kg mit maximal 30 km/h
- oder Einsitzer bis 31.08.2002 in der damals geltenden FEV geltenden Erfassung
- oder der motorisierten Krankenfahrstühle im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn diese bis zum 28. Februar 1991 erstmals in den Verkehr gekommen sind!



