Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell
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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell
War aber auch eine schwierig Geburt...und Fichte hat den Sack zugemacht....
Ihm gebührt die Ehre....
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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell
Bitte, Guido, nochmals querlesen und gegebenenfalls noch optimieren/korrigieren (dürfen auch andere noch einen Kommentar schreiben), sodann würde ich es als gemeinsames Bastelwerk von uns beiden in einem eigenen Tread posten, sperren und anpinnen.
Fertisch.....
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Urteile nie über einen anderen, bevor Du nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gelaufen bist.
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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell
Nein, nein, uns beiden.guidolenz123 hat geschrieben: ↑Mo 20. Jan 2020, 17:44War aber auch eine schwierig Geburt...und Fichte hat den Sack zugemacht....
Ihm gebührt die Ehre....
Ich bin erst durch einen Deiner Beiträge auf die Lösung gekommen, war zwar auf Seite 319 dieser Bundestagsdrucksache erst zu finden, aber was les ich denn nicht sonst so alles den ganzen Tag.
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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell
Mach ...Fichte hat geschrieben: ↑Mo 20. Jan 2020, 17:45Bitte, Guido, nochmals querlesen und gegebenenfalls noch optimieren/korrigieren (dürfen auch andere noch einen Kommentar schreiben), sodann würde ich es als gemeinsames Bastelwerk von uns beiden in einem eigenen Tread posten, sperren und anpinnen.
Fertisch.....
..man (ich ) kann dann im Nachhinein auch noch rumpfuschen...
Also AUF GEHT'S mit
POSTEN
SPERREN
PINNEN....
Gruß Guido
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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell
Jup
Und danke für die Mühe! Da werden bestimmt viele Leute von profitieren können!
Heute kann ich wieder ohne qualmenden Kopf
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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell
Hallo Leute ich habe das mal alles grob überflogen...also hat sich seit 2019 nix geändert oder doch? Das heißt das ich immer noch mit meiner Prüfbescheinigung von 1989 immer noch ein casalini sulky m11 bj. 89 oder mein Ligier prima bj.95 (beides krankenfahrstuhl eingetragen) weiter fahren darf?
Bzw falls ich meine Prüfbescheinigung verlieren würden und die Bullen halten mich an muss ich nur ein Bußgeld bezahlen? Gruß olli
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- guidolenz123
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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell
Hat sich nix geändert...Alles beim Alten...bleibt auch so wg Bestandsgarantie.Olles hat geschrieben: ↑Di 21. Jan 2020, 09:52Hallo Leute ich habe das mal alles grob überflogen...also hat sich seit 2019 nix geändert oder doch? Das heißt das ich immer noch mit meiner Prüfbescheinigung von 1989 immer noch ein casalini sulky m11 bj. 89 oder mein Ligier prima bj.95 (beides krankenfahrstuhl eingetragen) weiter fahren darf?
Bzw falls ich meine Prüfbescheinigung verlieren würden und die Bullen halten mich an muss ich nur ein Bußgeld bezahlen? Gruß olli
Mach eine als solche gekennzeichnete Kopie Deiner Prüf-Besch und führe diese mit, kostet dann bei überprüfung durch Trachtentruppe max 10 Euro und ggf später das Orig. vorweisen.
Wenn Deine Prüf-Besch weg ist (ich denke, ob Du eine hast ,ist iwo gespeichert (ohne Gewähr)...), kannst Du sicher eine Zweitschrift beantragen.
Solltest Du keine haben und nie besessen haben , ist es beim Mofa so, dass dies strafrechtl. kein Fahren ohne Fahrelaubnis darstellt , sondern dies (klingt komisch ist aber so) lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellt...ich gehe davon aus , dass wg der temporären Gleichstellung von Mofa-und Krankenfahrstuhl-Prüf-Besch dies für Krankenfahrstühle entsprechend gilt (ohne Gewähr)...jedenfalls denke ich (auch ohne Gewähr) gilt das für die Personen, die bis 2002 eine Mofa-Prüf-Besch hätten erlangen können...
Gruß Guido
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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell
Ok danke... ich hab die Bescheinigung nie mitgeführt weil ich Angst hab sie zu verlieren..sie liegt noch in meinem Elternhaus das jetzt leer geräumt wird und hoffe das ich sie finde
Ansonsten muss ich ein Bußgeld bezahlen falls die mich anhalten..
Ne 2tschrift wirds nicht geben weil die Unterlagen der Bescheinigung nur 10 Jahre beim TÜV und Fahrschule gespeichert werden..und die Fahrschule gibts nicht mehr.
Ansonsten muss ich ein Bußgeld bezahlen falls die mich anhalten..
Ne 2tschrift wirds nicht geben weil die Unterlagen der Bescheinigung nur 10 Jahre beim TÜV und Fahrschule gespeichert werden..und die Fahrschule gibts nicht mehr.
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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell
Habe oben im post noch das eingesetzt:Olles hat geschrieben: ↑Di 21. Jan 2020, 10:14Ok danke... ich hab die Bescheinigung nie mitgeführt weil ich Angst hab sie zu verlieren..sie liegt noch in meinem Elternhaus das jetzt leer geräumt wird und hoffe das ich sie finde
Ansonsten muss ich ein Bußgeld bezahlen falls die mich anhalten..
Ne 2tschrift wirds nicht geben weil die Unterlagen der Bescheinigung nur 10 Jahre beim TÜV und Fahrschule gespeichert werden..und die Fahrschule gibts nicht mehr.
Müsste dem Text entsprechend auch für Krankenfahrstühle genau wie für Mofa gelten...ohne Gewähr ,aber sehr wahrscheinlich...
Gruß Guido
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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell
Hmmguidolenz123 hat geschrieben: ↑Di 21. Jan 2020, 10:05Hat sich nix geändert...Alles beim Alten...bleibt auch so wg Bestandsgarantie.Olles hat geschrieben: ↑Di 21. Jan 2020, 09:52Hallo Leute ich habe das mal alles grob überflogen...also hat sich seit 2019 nix geändert oder doch? Das heißt das ich immer noch mit meiner Prüfbescheinigung von 1989 immer noch ein casalini sulky m11 bj. 89 oder mein Ligier prima bj.95 (beides krankenfahrstuhl eingetragen) weiter fahren darf?
Bzw falls ich meine Prüfbescheinigung verlieren würden und die Bullen halten mich an muss ich nur ein Bußgeld bezahlen? Gruß olli
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... 1058079053
Meine AWDass alle früheren Fahr-Berechtigungen unverändert bis heute mitgenommen wurden, ist nur für Fahrerlaubnisse geregelt, nicht für Prüfbescheinigungen. Und wenn frühere Ausnahmen heute nicht mehr gelten bzw. nicht ausdrücklich geregelt sind, dann kann man auch nur schwer eine Besitzstandswahrung behaupten.
Die früheren Ausnahmen, (Prüfbescheinigung oder ohne wenn geboren bis 01.04.1965), wurden nicht neu geregelt bzw. aufgehoben somit hat sich der Wille des Gesetzgebers in diesem Punkt nicht geändert.
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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell
Es wird (aktuell) nicht die damalige Rechtslage abgestritten aber eine daraus ableitbare Besitzstandswahrung bis heute, da der damalige Wille des Gesetzgebers zur Gleichstellung von Mofas und Altfahrstühlen nicht mehr aus der heutigen FEV ableitbar ist. Gewissermaßen Berechtigungssende durch nicht mehr erwähnen.
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... 1058079069
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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell
Bei dem Rechtsinstitut Besitzstandswahrung/Bestandsgarantie geht es ja gerade explizit darum, dass ein Recht bestand (Vergangenheit)...aber heute (Gegenwart) nicht mehr für zB Personen gilt, die dieses Recht nicht aus der Vergangenheit herleiten können, weil der Gesetzgeber eben heute diese alte Regelung nicht mehr im Gesetz erwähnt.Metaphysik hat geschrieben: ↑Sa 25. Jan 2020, 10:05Es wird (aktuell) nicht die damalige Rechtslage abgestritten aber eine daraus ableitbare Besitzstandswahrung bis heute, da der damalige Wille des Gesetzgebers zur Gleichstellung von Mofas und Altfahrstühlen nicht mehr aus der heutigen FEV ableitbar ist. Gewissermaßen Berechtigungssende durch nicht mehr erwähnen.
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... 1058079069
Die Bestandsgarantie garantiert (rechtsstaatliche /Verfassungs-mäßige Gründe) jedem , der ein Recht innehatte, dass ihm dieses nicht mehr genommen werden darf... Geschenkt ist geschenkt...Wiederholen ist gestohlen...
Es bräuchte ja auch keinerlei Rechtsinstitut der Bestandsgarantien , wenn alle alten Gesetze in den neuen regelmäßig als weitergeltend benannt würden...Also sagt der Umstand, dass es aktuell im Gesetz nicht mehr erwähnt wird rein gar nichts aus.
Vorsorglich: Um welches Recht (Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigungs-Umfang ) es sich handelt, ist rechtlich völlig gleichgültig.
Gruß Guido
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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell
Danke Dir, Guido. Wie soll denn ein Nichtanwalt mit dieser Schei.. umgehen können. Zum einen bauen Behörden Webseiten mit sog. "leichter Sprache", der Gesetzgeber verzapft aber den undurchsichtigsten Mist und erwartet Rechtstreue seiner Bürger, die sie wohl nur erfüllen können wenn sie die Gesetze, die sie tangieren, lesen. Ich klaue in Zitatform mal oben bei Dir für das VP. Ich hoffe Du verklagst mich nicht
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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell
Ebenfalls danke Guido..ja wie soll man da den Durchblick halten
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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell
OK....Metaphysik hat geschrieben: ↑Sa 25. Jan 2020, 10:33Danke Dir, Guido. Wie soll denn ein Nichtanwalt mit dieser Schei.. umgehen können. Zum einen bauen Behörden Webseiten mit sog. "leichter Sprache", der Gesetzgeber verzapft aber den undurchsichtigsten Mist und erwartet Rechtstreue seiner Bürger, die sie wohl nur erfüllen können wenn sie die Gesetze, die sie tangieren, lesen. Ich klaue in Zitatform mal oben bei Dir für das VP. Ich hoffe Du verklagst mich nicht
Gruß Guido
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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell
Selbst für Juristen nicht einfach...
Ich erinnere an den alten Anwalts-Sinn-Spruch:
Zwei Anwälte, drei Meinungen...
Gruß Guido
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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell
Du bist immer gut drauf
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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell
Meist schon.. außer etwas nervt mich tierisch...das sind normalerweise aber nur Kleinigkeiten, die mich auf die Palme bringen können...große Probleme werden angegangen und gelöst.....
Gruß Guido
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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell
Haben wir ein Problem? http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... 1058079161
(BR-Drs. 497/02)
(BR-Drs. 497/02)
Ist damit die Bestandsgarantie ausgehebelt?Die Regelungen zum Führen von motorisierten Krankenfahrstühlen werden aus Verkehrssicherheitsgründen und im Interesse der Leichtigkeit des Verkehrs neu gefasst. … Die bisher für andere Krankenfahrstühle bis 25 km/h geltende Fahrerlaubnisfreiheit wird aufgehoben
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Re: Mofa/Krankenfahrstühle Fahrerlaubnis aktuell
Muss ich mir in Ruhe nschauen/anlesen.... kann aber etwas dauern...
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