verbanskasten und warndreieck für sonder kfz krankenfahrstuh

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verbanskasten und warndreieck für sonder kfz krankenfahrstuh

Beitrag von tausend » So 22. Jul 2012, 09:32

muß ich bei meinem erad agora 25 km/h ein warndreiech und einen verbandskasten mitführen
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guidolenz123
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Beitrag von guidolenz123 » So 22. Jul 2012, 16:21

Wenn der Erad über 50ccm hat (der hat doch 163ccm oderso) ,dann Ja.
Ist 'ne blöde Regelung ,ist aber so.

Edit:
Upps... Ist ja ein Krankenfahrstuhl und kein LKFZ.
Sorry Krankenfahrstuhl ist ne Ausnahme...aber wohl nicht mehr lang...noch nicht umgesetztes Europa-Recht.

Bitt mach mal ne Sig,dann fällt das mit Krankenfahrstuhl eher auf.
Zuletzt geändert von guidolenz123 am Mo 23. Jul 2012, 16:12, insgesamt 2-mal geändert.
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Beitrag von Felix-95 » Mo 23. Jul 2012, 02:04

Ja Guido ? Ist Krankenfahrstull nicht Krankenfahrstuhl unabhängig vom Hubraum ? - Wo steht eigentlich genaueres dazu ? Müssen wir in den Dieseln denn Warndreieck und Verbandskasten mitnehmen ? (Ich habs eh immer im Kofferraum, auch wenns nur freiwillig sein sollte...)
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Beitrag von guidolenz123 » Mo 23. Jul 2012, 13:22

Selbst bei Mopeds über 50ccm muß die Apotheke mit,egal ob's dafür einen Platz gibt oder nicht-----


Edit: Upps Europarecht...noch nicht umgesetzt.
Bild
....hängt tatsächl. NUR am Hubraum...egal welches KFZ. Bin ehrlich mom ein wenig zu faul zum Suchen wo's genau steht....stimmt aber...habs selbst so mehrfach im Gesetzestext gelesen.
Zuletzt geändert von guidolenz123 am Mo 23. Jul 2012, 16:09, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Guido
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Beitrag von Felix-95 » Mo 23. Jul 2012, 15:47

§35h stvzo

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__35h.html

(3) In anderen als den in Absatz 1 genannten Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie anderen Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind, ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen = bedeutet das jetzt das alles was mehr als eine Achse hat, den Sanikasten brauch, oder bezieht sich die eine Achse auf "anderen Zug- oder Arbeitsmaschienen" ? :mrgreen:
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Beitrag von guidolenz123 » Mo 23. Jul 2012, 16:12

Hast Recht,schau oben mein Edit.
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Beitrag von Felix-95 » Mo 23. Jul 2012, 17:50

...da unsere LKFZ aber keine Krankenfahrstühle, oder Land- / Forstwirtschaftliche Zugmaschienen pp. sind brauchen wir also den Kasten !?

Der Fragensteller braucht aber keinen, da Krankenfahrstuhl...



^^Es kann aber nicht schaden trotzdem einen Kasten + Warndreieck dabei zu haben...
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Beitrag von guidolenz123 » Mo 23. Jul 2012, 18:57

Felix-95 hat geschrieben:...da unsere LKFZ aber keine Krankenfahrstühle, oder Land- / Forstwirtschaftliche Zugmaschienen pp. sind brauchen wir also den Kasten !?

Der Fragensteller braucht aber keinen, da Krankenfahrstuhl...



^^Es kann aber nicht schaden trotzdem einen Kasten + Warndreieck dabei zu haben...
Genau...da hab ich gepennt.
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Re: verbanskasten und warndreieck für sonder kfz krankenfahr

Beitrag von Noch_Like_Fahrer » Mi 17. Jul 2013, 20:34

Mh, ich würde mir grundsätzlich nen Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste (neben dem Notwendigsten Werkzeug) in die Karre packen. Zum einen um selbst Helfen zu können, zum Anderen um mich selbst zu schützen.

Habe selbst auf meinem 50ccm Roller ne kleine erste Hilfe Box, wichtigstes Werkzeug und ne Warnweste. Ein Warndreieck findet nicht direkt Platz. Habe aber eben gelesen, das es da welche (reflektierende) aus Stoff gibt, die werden z.B. über den Helm gezogen und können dann "aufgestellt" werden.

Denke, wenn man den gesunden Verstand nutzt, macht man das freiwillig auch ohne Zwangsvorschrift (Gesetz).
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Re: verbanskasten und warndreieck für sonder kfz krankenfahr

Beitrag von tausend » Mi 17. Jul 2013, 21:24

das ist alles richtig aber die frage war ob ich es "muß"!
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Re: verbanskasten und warndreieck für sonder kfz krankenfahr

Beitrag von Noch_Like_Fahrer » Do 10. Okt 2013, 23:36

OK, ob du es gesetzlich musst, sollte Dir unser Guido beantworten können. Er ist schließlich Anwalt.

Ob du es letztlich verantworten kannst, keine erste Hilfe, Warndreieck usw. mitzuführen und damit anderen evt. in einem Notfall nicht helfen kannst musst du selbst beantworten.

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