Darf man dieses Mopedauto mit AM/A1 fahren?

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Darf man dieses Mopedauto mit AM/A1 fahren?

Beitrag von MaMiMo » So 23. Mär 2025, 22:22

Hallo,

wir wollten heute für unseren Sohn ein Mopedauto (L6e 2012) kaufen. Sind aber nicht sicher, ob er es überhaupt fahren darf. Er ist dabei A1 zu machen, da wäre AM inkludiert. Es geht um die Angabe der Masse. Die Leermasse ist lediglich 349 kg, aber die Masse in fahrbereitem Zustand 430 kg. Gesamtmasse ist noch höher. Welche Angabe ist jetzt relevant?

Viele Grüße
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Re: Darf man dieses Mopedauto mit AM/A1 fahren?

Beitrag von HerrToeff » So 23. Mär 2025, 23:49

leermasse ist entscheidend, undklasse l6e sowie hubraum unter 500ccm

mit AM darf er mwn bis 420 leermasse

Wikipedia weiss es genau, der Fahrlehrer auch
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

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Re: Darf man dieses Mopedauto mit AM/A1 fahren?

Beitrag von MaMiMo » Mo 24. Mär 2025, 05:45

Die offizielle Seite BMDV nutzt nicht den Begriff "Leermasse" sondern "Masse in fahrbereitem Zustand".
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Re: Darf man dieses Mopedauto mit AM/A1 fahren?

Beitrag von HerrToeff » Mo 24. Mär 2025, 09:41

klar, die Masse in fahrbereitem Zustand < 425 kg, das isr bei den grossen genauso

Als ich meinen Transit auflasten lies, war das Leergewicht das Wiegegewicht, plus vollem Tank plus 75kg für den Fahrer und sein Gepäck.

Das ist wichtig falls es sich um Fahrzeuge handelt die jemals nach Nutzlast versichert werden. Und dann macht man es eben einheitlich für alle so.

Wie Du den erwähnten Quellen ganz richtig entnimmst, darfst Du bis 425 kg Leermasse

Dein Auto hat 430

Die Logikkette für Unwissende ist kristallklar. Frag trotzdem Deinen Fahrlehrer und viell, auch die Zulassungsstelle.

immerhin scheint das Auto ja noch nach den Normenänderung von vor 2016, der Ausnahmeregelung von 2017 und der zwingenden Umsetzung dieser ab 2018 gebaut zu sein, sowie auf L6e getyped. Vielleicht geht das ja klar. Frag dort einfach.

Nebenbei. Wenn der Wagen schon älter ist, der Steuerriemen muss beim Lombardini nach Werkvorschrift alle 5 J getauscht werden. Ist er fällig und Du kannst es nicht selbst, sind ein paar Hunderter angesagt in einer Werkstatt die allgemein nicht leicht zu finden ist.

Übrigens ist die CoC evtl einlaminiert? in dem Fall ist sie verändert, also ungültig, da gab es schon Ärger. Neuausstellung der CoC sind dann nochmal 300 Ocken. Ich mach solche Regeln nicht, verstehe sie nicht, gebe es nur weiter als Warnung vor evrl Ärger. Also nicht krumm nehmen.
lieben Gruß

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Re: Darf man dieses Mopedauto mit AM/A1 fahren?

Beitrag von 45kmh » Fr 28. Mär 2025, 00:05

Ich verweise mal ganz trocken auf die entsprechende EU-Verordnung (PDF), Seite 48.

Artikel 5 (Seite 12) regelt die Bestimmung der Masse in fahrbereitem Zustand. Klasse L übrigens wohl ohne Fahrer/Beifahrer.

Mit Blick auf meine eigene COC: Streng ausgelegt sind 425 kg nicht "< 425 kg", oder? 072)

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Re: Darf man dieses Mopedauto mit AM/A1 fahren?

Beitrag von HerrToeff » Fr 28. Mär 2025, 00:20

45kmh hat geschrieben:
Fr 28. Mär 2025, 00:05
... Klasse L übrigens wohl ohne Fahrer/Beifahrer.
...
oh danke.. das war mir neu.. da verlasse ich mich ab jetzt auf Deine Expertise

ohne Beifahrer war aber schon klar.

Bei Rollern auch.. bei l6e hielt ichs für missverständlich
lieben Gruß

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Re: Darf man dieses Mopedauto mit AM/A1 fahren?

Beitrag von HerrToeff » Fr 28. Mär 2025, 07:54

Ah ja.. hatte es damit verbuchselt:

20. „Masse des Fahrers“ bezeichnet eine Masse, die mit 75 kg
am Sitzbezugspunkt des Fahrers veranschlagt wird;
21. „Nutzlast“ bedeutet den Unterschied zwischen der technisch
zulässigen Höchstmasse in beladenem Zustand und der
Masse in fahrbereitem Zustand, erhöht um die Masse der
Fahrgäste und die Masse der Zusatzausrüstung;
..
aber
4.
für Fahrzeuge der Klasse L, genehmigt nach den Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 168/2013: das Eigengewicht ist die tatsächliche Fahrzeugmasse gemäß der Begriffsbestimmung in Artikel 2 Ziffer 29 der Verordnung (EU) Nr. 44/2014, ABl L 25 vom 28.1.2014, S. 1 bzw. wie in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung angegeben, abzüglich 75 kg;


aus https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 32012R1230



Begriffsbestimmung in Artikel 2 Ziffer 29 der Verordnung (EU) Nr. 44/2014, ABl L 25

29.

„tatsächliche Masse“ bezeichnet bei einem Fahrzeug dessen Masse im fahrbereitem Zustand im Sinne des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 zuzüglich der Masse des Fahrers (75 kg) sowie der Masse, die gegebenenfalls durch die Speicherung des Alternativkraftstoffs erforderlich ist, und der Masse der Sonderausrüstung;

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bun ... 87185.html

Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013

ab s.12
d) des Aufbaus, des Führerhauses, der Türen und
e) der Scheiben, der Anhängevorrichtung, der Ersatzräder sowie
des Werkzeugs.
(2) Die Masse eines Fahrzeugs der Klasse L in fahrbereitem
Zustand schließt folgende Massen nicht ein:
a) die Masse des Fahrers (75 kg) und des Beifahrers (65 kg);


---

nun ist in manchen Ländern ein Ersatzrad vorgeschrieben .. in anderen hingegen nicht ..
lieben Gruß

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Re: Darf man dieses Mopedauto mit AM/A1 fahren?

Beitrag von 45kmh » Fr 28. Mär 2025, 22:03

Oh, das wiederum ist mir neu, dass in der tatsächlichen Masse schon 75 kg Fahrer stecken. Über Nacht 25% mehr Zuladung sozusagen - vielleicht bau ich doch noch ein Radio ein... :lol:

coc.png
coc.png (54.91 KiB) 2020 mal betrachtet

Zurück zum Ursprungspost: Um die Verwirrung perfekt zu machen steht in meinem Fahrzeugschein in der Definition der Felder
G Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse)
Bei mir sind das die 425 kg, in der COC von oben wären das laut 12.2. 349 kg, was dann ja eigentlich passen würde. 101)

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Re: Darf man dieses Mopedauto mit AM/A1 fahren?

Beitrag von HerrToeff » Sa 29. Mär 2025, 16:50

45kmh hat geschrieben:
Fr 28. Mär 2025, 22:03
... Über Nacht 25% mehr Zuladung sozusagen - vielleicht bau ich doch noch ein Radio ein... :lol:


.... 101)
Vergiss aber nicht, dass im Anhängebetrieb noch die Stützlast von der Nutzlast abgezogen wird .. es sollte also so ein federgewichtiges China Gerät werden und nicht etwa ein solides Röhren-Autoradio aus den Fünfzigern..

...und dann auch nur leichte Unterhaltungsmusik hören und keine schwere Klassik :lol:
lieben Gruß

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Re: Darf man dieses Mopedauto mit AM/A1 fahren?

Beitrag von 45kmh » Sa 29. Mär 2025, 22:51

HerrToeff hat geschrieben:
Sa 29. Mär 2025, 16:50
[…] nur leichte Unterhaltungsmusik hören und keine schwere Klassik :lol:
Hahaha, das ist der Tipp für die ganze Fahrzeugkategorie überhaupt! :lol:

#equalmobility

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Re: Darf man dieses Mopedauto mit AM/A1 fahren?

Beitrag von HerrToeff » So 30. Mär 2025, 09:20

... genau.... obwohl .. es kommt da immer auch drauf an - bei Vivaldis 4 Jahreszeiten regnets zwar nur rein aber bei Beethoovens 8ter fliegen schon mal die Plasteteile vom Dach und man fährt plötzlich Cabrio :mrgreen: :wink:
lieben Gruß

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Re: Darf man dieses Mopedauto mit AM/A1 fahren?

Beitrag von Metaphysik » So 30. Mär 2025, 12:03

Bild

Haben Sie Drogen genommen?

:lol: :lol:

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Re: Darf man dieses Mopedauto mit AM/A1 fahren?

Beitrag von HerrToeff » Mo 31. Mär 2025, 19:15

Metaphysik hat geschrieben:
So 30. Mär 2025, 12:03
Bild

Haben Sie Drogen genommen?

:lol: :lol:

nein

nur leichte Stimulanzien. Für schwere Delikte reicht die Zuladung nicht aus
lieben Gruß

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Re: Darf man dieses Mopedauto mit AM/A1 fahren?

Beitrag von 45kmh » Mo 14. Apr 2025, 20:32

HerrToeff hat geschrieben:
Fr 28. Mär 2025, 07:54
„tatsächliche Masse“ bezeichnet bei einem Fahrzeug dessen Masse im fahrbereitem Zustand im Sinne des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 zuzüglich der Masse des Fahrers (75 kg) sowie der Masse, die gegebenenfalls durch die Speicherung des Alternativkraftstoffs erforderlich ist, und der Masse der Sonderausrüstung;

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bun ... 87185.html
Verwirrend. Aixam scheint das irgendwie anders zu betrachten:

Bildschirmfoto_14-4-2025_0639_.jpeg
Bildschirmfoto_14-4-2025_0639_.jpeg (71.77 KiB) 648 mal betrachtet

Leergewicht sind 425 kg, nur mit Fahrerkabine, ohne Aufbau!

Also genau wie die seinerzeit geltenden, im Ursprungsbeitrag angegebenen 350 kg.

"Fahrbereit" soll das sein, aber ohne Aufbau darf man laut Bedienungsanleitung unter keinen Umständen fahren. Vermutlich sonst instabile Fahrzeugstruktur.

Und von den angegebenen Nutzlasten sind Fahrer, Beifahrer, Ausrüstung und Zubehör abzurechnen.

Die oben zitierte Bundesnorm ist von unseren südlichen Nachbarn. Doch kein Radio für mich.

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Re: Darf man dieses Mopedauto mit AM/A1 fahren?

Beitrag von HerrToeff » Di 15. Apr 2025, 00:47

45kmh hat geschrieben:
Mo 14. Apr 2025, 20:32
...

Die oben zitierte Bundesnorm ist von unseren südlichen Nachbarn. Doch kein Radio für mich.
ich hatte da keine Bundesnorm, sondern eine EU Verordnung zitiert.

Steht doch so da
lieben Gruß

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Re: Darf man dieses Mopedauto mit AM/A1 fahren?

Beitrag von 45kmh » Di 15. Apr 2025, 05:52

HerrToeff hat geschrieben:
Di 15. Apr 2025, 00:47
ich hatte da keine Bundesnorm, sondern eine EU Verordnung zitiert.

Steht doch so da
In welchem Zusammenhang steht dann die verlinkte AT-Bundesnorm?

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Re: Darf man dieses Mopedauto mit AM/A1 fahren?

Beitrag von HerrToeff » Di 15. Apr 2025, 09:07

45kmh hat geschrieben:
Di 15. Apr 2025, 05:52
HerrToeff hat geschrieben:
Di 15. Apr 2025, 00:47
ich hatte da keine Bundesnorm, sondern eine EU Verordnung zitiert.

Steht doch so da
In welchem Zusammenhang steht dann die verlinkte AT-Bundesnorm?
die verlinkte AT-Bundesnorm verweist auf die EU Verordnung
lieben Gruß

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Re: Darf man dieses Mopedauto mit AM/A1 fahren?

Beitrag von 45kmh » Di 15. Apr 2025, 16:10

Das dürfte in allen anderen EU-Ländern auch so sein, dass EU-Verordnungen in nationales Recht gegossen werden und sich rückbeziehen.

Während wir uns hier einen Wolf über EU-Recht diskutieren hat OP wahrscheinlich längst ein anderes Fahrzeug im Blick.

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Re: Darf man dieses Mopedauto mit AM/A1 fahren?

Beitrag von HerrToeff » Sa 19. Apr 2025, 21:19

Hoffentlich :lol:
lieben Gruß

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