Hilfe !! Umschreibung PKW auf LKFZ ??

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Cavaluna
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Hilfe !! Umschreibung PKW auf LKFZ ??

Beitrag von Cavaluna » Sa 7. Jan 2012, 17:57

Hallo Liiebe Gemeinde , ich bin Neuling , und habe ein JS 16 den ich gerne als LFKZ fahren möchte .Nach kurzer Suche habe ich diese Forum gefunden , und benötige eure hilfe in Sachen Umschreibung , wenn es überhaupt noch möglich ist .

Kurz zu meiner Person ,

Ich bin 45 J. Leitender Angestellter ,und ein Vespa Fanatiker mit einer Kleinen Hobby Werkstatt wo auch schon mal der Prüfer kommt :mrgreen:

Zu meinen Problem , ich habe einen JS16 Bj. 99. Der läuft aber als PKW 49 km/h , ich möchte den aber als vierrädriges LKFZ 45 km/H mit kleinen Versicherungskennzeichen umschreiben lassen. Als ich mit dem Tüv Mann gesprochen habe , hat er mir direkt gesagt , er bräuchte ein Abgasgutachten eines LKFZ ?? für diesen Motor ??

Gibt es jemanden hier der sich in Sachen Umschreibung auskennt und mir ggf. ein paar Tips geben könnte ??

Dank schon mal im Vorraus .

Gruß aus Wuppertal

Enzo
Zuletzt geändert von Cavaluna am Mo 9. Jan 2012, 16:12, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von guidolenz123 » Sa 7. Jan 2012, 22:29

1) Vorstellung wäre nett:
http://www.lepori.de/forum/forum4.html

2) Signatur ist erwünscht:
http://www.lepori.de/forum/ftopic1581.html

3) SuFu (Suchfunktion) benutzen wäre eine Idee.
Es gibt zu diesem Thema mehrere Threads.
http://www.lepori.de/forum/forum2.html

Einfach mal durchklicken.

Oder explizit hier:
http://www.lepori.de/forum/ftopic1331.html

Gibt aber noch andere Threads---bin momentan zu entspannt zum Suchen-----wo Tüftler speziell einen Ligier 50ccm als LKFZ umschlüsseln ließen.

Edith. Die Jungs vom TÜV müßten --zumindest in der Zentrale---alle Datenblätter haben. Dein größtes Prob wird wohl die Drosselung auf 45kmh sein.
Ist mittels zusätzl. Distanzringes auf die Achse der motorseitigen Vario oder ggf per Vergaserdrossel zu bewerkstelligen.
Gruß Guido
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Beitrag von Niko » Di 10. Jan 2012, 12:46

klar abgasgutachten, geräuschprüfung, etc. etc. etc. schreib den händler an und frage dort nach ob es das modell einmal mit 45km/h zulassung gab. wenn nicht, kannst du das abgasgutachten auch beim tüv erstellen lassen. sollte ja kein problem sein, hat das teil doch mal die hürde abgaswete vbereits geschafft. was der prüfer nun aber wissen muss, ob durch die drosselung das fahrzeug immern och bei der ggf geringeren v-max die abgasgrenzen nicht überschreitet. ebenso ob der geräuschpegel eingehalten wird.

dir frage die sich hier aber stellt :

warum die umschreibung ? ok, auf mofakennzeichen.
warum auf mofakennzeichen ? um geld zu sparen ?
nun dann stellt sich nur eine entscheidende frage : wie viel dardf die umschreibung mit allem kosten ?
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Beitrag von guidolenz123 » Mi 11. Jan 2012, 18:23

Guckst Du
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Beitrag von Niko » Do 12. Jan 2012, 00:14

wenn man "guckdt du" macht und was erkennen würde, ausser das es sich wohl um einen kfz-brief handelt, was würde man da geguckt ? :lol:
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Beitrag von guidolenz123 » Do 12. Jan 2012, 10:55

Niko hat geschrieben:wenn man "guckdt du" macht und was erkennen würde, ausser das es sich wohl um einen kfz-brief handelt, was würde man da geguckt ? :lol:
Hallo Niko...
runterladen auf Deinen Comp. Anklicken...vergrößern...dann kann man dort viele Zahlen pp erkennen. Könnte ggf hilfreich sein. 8) :shock: :? :mrgreen:
Ich habs mir jedenfalls so runtergeladen und nach Vergrößerung ist (fast) alles gut lesbar.
Hier der Link wo ich es hochgeladen habe:
http://www.ebay.de/itm/Ligier-Ambra-GLX ... 46000d5070
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Beitrag von Niko » Do 12. Jan 2012, 11:10

ja ich vermisse da was dieses "anklicken und schwups ist es groß" :-)

aber davon abgesehen, habe es mal runter geladen und vergrößert, aber auch im IE vergrößtert, geht ja mit STRG und + für größer bzw - für kleiner. viel zu erkennen gibt es da nicht - lese da was von beschilderung wo die 49 hin soll und ggf kann ich noch die reifengröße erkennen, aber für welche fahrgestellnummer das ist ?!? das erkenne ich beim besten willen nicht :-(

öffnet man es aber via deines 2ten links, also den hier :

http://www.ebay.de/itm/Ligier-Ambra-GLX ... 46000d5070

kann man natürlich alles gut lesen. nur wie besagt, allein mit dem bildchen weiter oben war ja nicht viel losgewesen ;-)

hier noch der direkte url des teiles in groß :
http://i.ebayimg.com/00/s/MTYwMFgxMjAw/$(KGrHqF,!hkE7SmTE+7bBPDYP!Y!c!~~60_12.JPG
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Beitrag von Niko » Do 12. Jan 2012, 11:15

was neben distanzring und abgasgutachten auch geht,
wäre ein gasschieberanschlag im vergaser bzw. anschlag des seilzuges da der diesel ja keinen vergaser hat. sozusagen eine gaspedaldrossel. da das fahrzeug so alle werte beibehält, nur eben nicht mehr vollgas fahren kann dürfte hier einer umschreibung ohne abgasgutachten etc. nichts ím wege stehen, da die abgaswerte etc unangetastet bleiben :-)
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Beitrag von Cavaluna » Sa 21. Jan 2012, 12:02

Hallo ,,

hier erst mal kurzen Zwischenbericht .

Also die Tüv Sache habe ich soweit durch , der PKW wird jetzt ein LKZF mit 45 km/h.

Zu erst schien es so das ich ein Abgasgutacheen brauchte nach EWG 97/ ??,nach weiteren suchen ist man dann zu der erkenntniß gekommen , das wie in meinen fall das Fahrzeug Bj.11/99 ist und somit hier in diese Norm nicht reinkommt. Also brauch ich auch kein Abgasgutachten . Mein Tüv Mann hat sich echt mühe gegeben und mit erfog eine möglichkeit gefunden . :D

Das Drosseln auf 45 Km/h wird mit einer 3 mm Distanzscheibe im Variator erledigt .
In diesen Zuge wollte ich auch den Riemen wechseln , der hat die Bez. Dayco 127227 , ich weiß , die Suche Benutzen ! Die Suche sagt nichts über eine Alternative .

Für alle die immer noch nicht wissen was für ein Riemen das ist , kann ich sagen das ich den Dayco Riemen 7186 Maße 16,8 x 808 genommen habe und der auch bei mir funktioniert . :mrgreen:

Weiter Infos folgen wenn ich die Umtragung gemacht habe .

Gruß
Cavaluna
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Beitrag von guidolenz123 » Sa 21. Jan 2012, 12:09

Gratuliere
UND:
Ein Feetback freut immer wieder.
Danke
Gruß Guido
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reinissimo
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Beitrag von reinissimo » Sa 21. Jan 2012, 23:18

Hi,
möchte gern wissen wv € das Umschreiben gekostet hat?
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Beitrag von Cavaluna » So 29. Jan 2012, 11:34

Hallo ,

Zu den Kosten kann ich nur ungefähr was dazu sagen ,die Vollabnahme wird um die
65 € Kosten , dazu kommen noch gut ca.50€ um bei der Zullassungsstelle die neue Betriebserlaubniss ab zu stempeln damit das alles dann seine Gültigkeit hat.

Sobald ich das erledigt habe werde ich noch mal Berichten , wird aber jetzt noch etwas dauern , da ich im Moment wenig Zeit dafür habe .

Gruß
Enzo
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Beitrag von Cavaluna » Mi 15. Feb 2012, 21:28

Hallo,

Heute war der große Tag und der Tüv war bei mir um den Ambra auf 45 Km/H umzutragen .

Die Umtragung auf 45Km/H war erfolgreich und ohne Probleme :D

Der Tüv Mann hat ne ordentliche Runde gedreht , alles ausprobiert ob er auch ungefähr 45 Km/H fährt :mrgreen:

Das Gutachten nach §21 StVZO in verbindung mit §4 FZV würde erstellt .

Das ganze hat mich jetzt ca.82,- € TÜV gebühren gekostet , die Tage muß ich noch zur Zulasungsstelle und dann ist alles Perfekt um ein kleines Kennzeichen zu bekommen.

Gruß
Enzo
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Beitrag von Niko » Do 16. Feb 2012, 15:56

das bei der zulassungsstelle ist der hammer. geld zahlen für 'nen stempel.
ich fragte dato nach ob es wo vermerkt würde oder so , die antwort : nö.

eigentlich ein witz die sache bei der zulassungsstelle, aber nun ja.

gibt viele rolelrfahrer die sich den gang sparen wenn sie von 45km/h auf 25km/h runter schreiben. so sparen sie sich sozusagen die kosten für die umtragung auf 45km/h sagte man mir - aber wenn das eh nirgends vermerkt wird, frage ich mich wie man da wirklich was sparen kann .....

wie dem auch sei, meine gratulation zur umtragung ! und wenn du zeit hast, lade doch den prüfungsbericht mal hoch - evtl haben noch andere das problem und würden sich über eine solche hilfe freuen :-)
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Beitrag von Alminchen » Fr 17. Feb 2012, 13:58

Es wird sehr wohl vermerkt. Das Fahrzeug wird registriert, ist sicherlich nur bei Diebstahl wichtig.
Piaggio Ape TM Diesel, BJ 2001 Lombardini 422 ccm
Microcar M-Go SXI, BJ 2011, Lombardini DCI

Oben klar, unten dicht, mehr brauch ich nicht.

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Beitrag von Niko » Fr 17. Feb 2012, 20:01

bei mir ging der typ nicht an den computer. wüsst also nicht wo und wie er da etwas registriert haben soll ....
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Beitrag von Cavaluna » Di 21. Feb 2012, 20:19

Hallo ,

also die Zullasungsstelle hier in Wuppertal Scant das ein das weiß 100% ig.

Versuche diese Tage noch den TüV Bericht hier rein zu laden ,hoffe es geht !

Bild

Gruß
Enzo
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hjst

Re: Hilfe !! Umschreibung PKW auf LKFZ ??

Beitrag von hjst » Mo 2. Feb 2015, 20:01

Wer einen alten Klasse 5 Führerschein hat (den grauen Lappen, wo drinsteht bis 50 Kubik oder bis 50 kmh), darf das Ding bis 50kmh fahren und der Hubraum ist egal, nannte sich früher Treckerführerschein und den habe ich auch ! Also jemanden suchen, der so ein Teil hat, kann die Versicherung abschließen und dann hat man alle Zeit der Welt zum drosseln. Ich hatte noch nie deswegen Probleme.
Gruß Jürgen

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Re: Hilfe !! Umschreibung PKW auf LKFZ ??

Beitrag von Niko » Mo 2. Feb 2015, 22:03

hjst hat geschrieben:Wer einen alten Klasse 5 Führerschein hat (den grauen Lappen, wo drinsteht bis 50 Kubik oder bis 50 kmh), darf das Ding bis 50kmh fahren und der Hubraum ist egal, nannte sich früher Treckerführerschein und den habe ich auch ! Also jemanden suchen, der so ein Teil hat, kann die Versicherung abschließen und dann hat man alle Zeit der Welt zum drosseln. Ich hatte noch nie deswegen Probleme.
Gruß Jürgen
Wenn da steht bis 50 kubik ist der Hubraum weshalb doch gleich egal ?
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Re: Hilfe !! Umschreibung PKW auf LKFZ ??

Beitrag von abakadriver » So 22. Feb 2015, 18:10

Der Führerschein regelt die Zulassung des Fahrzeugs nicht, er bestimmt nur was du fahren darfst. Was mehr als 45 fährt und zweispurigist, ist ein Pkw Bus oder Lkw Ausnahmen macht da nur das Motorrad mit Beiwagen.

Altfahrzeuge werden bei Neuzulassung in das geltende Recht eingegliedert. Eine Art Bestandsgarantie gilt nur für die Original Zulassung. Muss aber aus welchem Grund auch immer eine neue ABE / CoC Papier ausgestellt werden. Wird die nach geltendem Recht gemacht. Das Fahrzeug war bisher Pkw und soll nun lkfz werden du brauchst eine neue Zulassung. Also muss es 45 fahren. Führerschein muß gültig sein kann also 5, 4, am, t,s, sein egal du darfst nur so schnell fahren wie im Papier steht nich wie im Führerschein steht.
Gruß Martin
Wer ein Tipp oder Rechtschreibfehler findet kann ihn für sich behalten.

Gruß der Abakadriver

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