Die unendliche Geschichte vom 6km/h-Fahrzeug
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Die unendliche Geschichte vom 6km/h-Fahrzeug
So Leute...ich erzähle euch jetzt eine "spannende" Geschichte:
Damit ich rechtlich wirklich einwandfrei mit meiner "Rennsemmel"(Ligier Prima Eco6) unterwegs sein kann, dachte ich, es wäre eine gute Idee, bei der Führerscheinstelle anzufragen, auf was ich alles achten muss und welche Art von Fahrerlaubnis für dieses Fahrzeug notwending ist. Auch ab welchem Alter man dieses Fahrzeug fahren darf, wollte ich wissen, da laut meiner Recherche sogar Kinder ab 15 (mit Ausnahmegenehmigung der "Behörder" sogar früher) ohne Fahrerlaubnis damit fahren dürfen(da Gleichstellung mit Krankenfahrstuhl).
Also beim zuständigen Amt(Führerscheinstelle) angerufen und sofort abgewürgt worden. Sie hätten keine Zeit, müssen sich um andere Dinge kümmern, ich soll die Verordnungen/Gesetzestexte lesen und im Zweifel bei der Zulassungsstelle anfragen.
Ok...danke für nichts. Ich also die genannten Gesetze und Verordnungen durchgelesen und erneut zum dem Schluss gekommen, dass ich keine Fahrerlaubnis benötige und dieses Fahrzeug ab 15 Jahren gefahren werden darf.
Der nächste Versuch bei der Zulassungsstelle schien anfangs vielversprechend, da der Herr am Telefon sehr motoviert und sachkundig wirkte. Als wir aber ins Detail gingen und es darum ging, ob ich jetzt wirklich ohne Fahrerlaubnis fahren dürfte und auch 15jährige ohne AM Schein damit am Straßenverkehr teilnehmen dürften, war auch der nette Herr überfragt, da mein Fahrzeug in keine Katagorie passt, welche im Gesetzestext genannt wird. Er verwies mich an den TüV Süd. Schließlich müssen die Fachkräfte dort ja wissen, welche Vorraussetzungen mein Fahrzeug erfüllen muss und wie es einzuordnen sei.
Also beim TüV angerufen und tatsächlich nur 1 Stunde später einen Rückruf von einem Sachverständigen erhalten, welche mir in den erste 5 Minuten erklärte, dass mein Fahrzeug ein AM-Schein-pflichtiges Fahrzeug sei und auch nur damit geführt werden darf (immerhin ab 15). Als ich aber auf einen Artikel im EU-Recht verwies(Amtsblatt L60/2013 Artikel 2), war auch er überfragt und verwies mich......zum Hersteller.
Email an Ligier geschrieben mit der Bitte um Auskunft...später mehr dazu.
Am nächsten Tag, bekam ich einen weiteren Anruf eines TüV'lers, der sich meiner Sache ebenfalls angenommen hatte (hier wird noch gearbeitet), welcher mir dann zuerst ebenfalls erzählte, ich dürfe nur ab AM Schein mit diesem Fahrzeug fahren. Ferner wäre es ohne Betrieberlaubnis(welche ich nicht habe) überhaupt nicht erlaubt, damit am Straßenverkehr teilzunehmen. Als ich dann auf den Bestandschutz verwies, konnte er mir gar nichts mehr sagen und wir waren am Ende genau so weit wie vorher. Keine Ahnung, aber davon jede Menge. Immerhin kam er auf die Idee, ich solle bei der Polizei nachfragen. Wer, wenn nicht die, wissen, mit welcher Vorraussetzung man welches Fahrzeug bewegen darf?!
So schrieb ich eine ausführliche Email an die Landespolizei, mit der Bitte um Auskunft, welche Fahrerlaubnis notwendig sei um mein Fahrzeug im Straßenverkehr zu bewegen.
Während ich auf Antwort wartete, bekam ich vom Hersteller die Nachricht, dass es zu meinem Fahrzeug keine Informationen gibt, da es als Import nach Deutschland kam. Also hier auch nichts zu Holen.
Heute dann, bekam ich eine Email von der zuständigen Polizeistelle mit der Information, dass ich für mein Fahrzeug einen B-Führerschein benötige, da mein Fahrzeug mit einem Leergewicht von 450kg zu schwer sei um als "Moped-Auto" eingestuft zu werden. Für alle weiteren Fragen verwies er....dreimal dürft ihr raten.....an die Führerscheinstelle, die Zulassungsstelle und an den TüV
Naja...viel erlebt, viel gelernt und immer noch nicht schlauer als zuvor. Jetzt warte ich auf Antwort der Polizei und auch der Führerscheinstelle, welche ich um eine schriftliche Stellungnahme zu dem Thema gebeten habe.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Wünsche einen schönen Tag
Damit ich rechtlich wirklich einwandfrei mit meiner "Rennsemmel"(Ligier Prima Eco6) unterwegs sein kann, dachte ich, es wäre eine gute Idee, bei der Führerscheinstelle anzufragen, auf was ich alles achten muss und welche Art von Fahrerlaubnis für dieses Fahrzeug notwending ist. Auch ab welchem Alter man dieses Fahrzeug fahren darf, wollte ich wissen, da laut meiner Recherche sogar Kinder ab 15 (mit Ausnahmegenehmigung der "Behörder" sogar früher) ohne Fahrerlaubnis damit fahren dürfen(da Gleichstellung mit Krankenfahrstuhl).
Also beim zuständigen Amt(Führerscheinstelle) angerufen und sofort abgewürgt worden. Sie hätten keine Zeit, müssen sich um andere Dinge kümmern, ich soll die Verordnungen/Gesetzestexte lesen und im Zweifel bei der Zulassungsstelle anfragen.
Ok...danke für nichts. Ich also die genannten Gesetze und Verordnungen durchgelesen und erneut zum dem Schluss gekommen, dass ich keine Fahrerlaubnis benötige und dieses Fahrzeug ab 15 Jahren gefahren werden darf.
Der nächste Versuch bei der Zulassungsstelle schien anfangs vielversprechend, da der Herr am Telefon sehr motoviert und sachkundig wirkte. Als wir aber ins Detail gingen und es darum ging, ob ich jetzt wirklich ohne Fahrerlaubnis fahren dürfte und auch 15jährige ohne AM Schein damit am Straßenverkehr teilnehmen dürften, war auch der nette Herr überfragt, da mein Fahrzeug in keine Katagorie passt, welche im Gesetzestext genannt wird. Er verwies mich an den TüV Süd. Schließlich müssen die Fachkräfte dort ja wissen, welche Vorraussetzungen mein Fahrzeug erfüllen muss und wie es einzuordnen sei.
Also beim TüV angerufen und tatsächlich nur 1 Stunde später einen Rückruf von einem Sachverständigen erhalten, welche mir in den erste 5 Minuten erklärte, dass mein Fahrzeug ein AM-Schein-pflichtiges Fahrzeug sei und auch nur damit geführt werden darf (immerhin ab 15). Als ich aber auf einen Artikel im EU-Recht verwies(Amtsblatt L60/2013 Artikel 2), war auch er überfragt und verwies mich......zum Hersteller.
Email an Ligier geschrieben mit der Bitte um Auskunft...später mehr dazu.
Am nächsten Tag, bekam ich einen weiteren Anruf eines TüV'lers, der sich meiner Sache ebenfalls angenommen hatte (hier wird noch gearbeitet), welcher mir dann zuerst ebenfalls erzählte, ich dürfe nur ab AM Schein mit diesem Fahrzeug fahren. Ferner wäre es ohne Betrieberlaubnis(welche ich nicht habe) überhaupt nicht erlaubt, damit am Straßenverkehr teilzunehmen. Als ich dann auf den Bestandschutz verwies, konnte er mir gar nichts mehr sagen und wir waren am Ende genau so weit wie vorher. Keine Ahnung, aber davon jede Menge. Immerhin kam er auf die Idee, ich solle bei der Polizei nachfragen. Wer, wenn nicht die, wissen, mit welcher Vorraussetzung man welches Fahrzeug bewegen darf?!
So schrieb ich eine ausführliche Email an die Landespolizei, mit der Bitte um Auskunft, welche Fahrerlaubnis notwendig sei um mein Fahrzeug im Straßenverkehr zu bewegen.
Während ich auf Antwort wartete, bekam ich vom Hersteller die Nachricht, dass es zu meinem Fahrzeug keine Informationen gibt, da es als Import nach Deutschland kam. Also hier auch nichts zu Holen.
Heute dann, bekam ich eine Email von der zuständigen Polizeistelle mit der Information, dass ich für mein Fahrzeug einen B-Führerschein benötige, da mein Fahrzeug mit einem Leergewicht von 450kg zu schwer sei um als "Moped-Auto" eingestuft zu werden. Für alle weiteren Fragen verwies er....dreimal dürft ihr raten.....an die Führerscheinstelle, die Zulassungsstelle und an den TüV
Naja...viel erlebt, viel gelernt und immer noch nicht schlauer als zuvor. Jetzt warte ich auf Antwort der Polizei und auch der Führerscheinstelle, welche ich um eine schriftliche Stellungnahme zu dem Thema gebeten habe.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Wünsche einen schönen Tag
Re: Die unendliche Geschichte vom 6km/h-Fahrzeug
Update:
Meine Nachfrage bei der Polizei, wurde beantwortet:
Laut Aussage eines "Fachlehrers" des Fortbildungsinstitutes der Polizei, benötige ich für meinen Prima Eco6 einen B-Führerschein, da er in keine, im Gesetz genannte, Kategorie passt.
Meine Nachfrage bei der Polizei, wurde beantwortet:
Laut Aussage eines "Fachlehrers" des Fortbildungsinstitutes der Polizei, benötige ich für meinen Prima Eco6 einen B-Führerschein, da er in keine, im Gesetz genannte, Kategorie passt.
- HerrToeff
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- Registriert: Do 14. Jan 2016, 11:18
- Fahrzeuge: Aixam 400 , Sachs zx 50, erste Serie-
D-truck 400, Schwalbe, letzte Serie- u.a. - Kontaktdaten:
Re: Die unendliche Geschichte vom 6km/h-Fahrzeug
Du brauchst einen amtlichen Nachweis dass Dein Fzg vor 2005 in Verkehr gebracht wurde oder eine ABE oder eine Einzelbetriebsgenehmigung vom Landratsamt
Es sei denn es ist als Fahrrad, Roller, Rollstuhl oder Spielzeug anzusehen, es ist dann auch Fs frei, ab 14, Spielzeug auf gesichertem Bereich, unter Aufsicht
.. zb wenn er an allen Sitzplätzen Tretpedale hat, die dem hpv Vortrieb dienen .. Mindestlänge der Tretkurbeln beachten.. es könnte auch sein, dass der motorische Antrieb el. sein muss..
LaFo Maschinen siehe Arb.m., aber im LaFo Betrieb ohne Adressdruck, und nur im LaFo Betrieb
Sonderregelung für an Holmen geführte Maschinen zähle ich hier nicht auf
ist es als Arbeitsmaschine ist es fs frei aber ab Bj 2005 BE pflichtig und mit Adresse der Fachfirma bedruckt die es betreibt
Dient es erkennbar prior dem Personentransport hast Du schlechte Karten fürchte ich, mit der FS Freiheit, es sei denn es wurde nachweislich vor 2005 in Verkehr gebracht
ist im Ligier hinten zb ein Kanalspülgerät -zb kärcher mit Spülschlauch fest montiert angebracht könnte die Arbeitsmaschine gelten, zb wenn Du im Nebenberuf eine Rohrreinigung führst und das Fzg in Deinem Firmenbestand geführt wird, hier greift in bestimmten uhrZeiten aber der Jugendschutz->kinderarbeit. Fragst Du dazu zb bei Tüv oder Pol an, erkundigst Du Dich also auch nach den Regeln für den Betrieb Deiner mobilen Rohr - Spülmaschine und nicht ob Dein Sohn mit dem Auto fahren darf wenn Du einen Kärcher dran festschraubst. Ist politisch gesehen sinnvoller.
Persönlich habe ich schonmal eine Ape TM mit Kran als 8 kmh Ar.Maschine gesehen.. und einen Unimog als 25kmh Traktor.. und einen 6kmh Multicar mit original 6kmh Zettel von der Vopo.. und einen fs freien Ascona aus den 80ern mit Zettel vom TüV (der Typ bekam eine Mordsstrafe als er mal ausgekuppelt bergab 60 fuhr)
es geht also..
.. Auskunft vorbehaltlich der Rechtsprüfung
und jetzt genug mit dem Mist. kauf Deinem Sohn ein Velomobil. Dann lebt er länger.
Es sei denn es ist als Fahrrad, Roller, Rollstuhl oder Spielzeug anzusehen, es ist dann auch Fs frei, ab 14, Spielzeug auf gesichertem Bereich, unter Aufsicht
.. zb wenn er an allen Sitzplätzen Tretpedale hat, die dem hpv Vortrieb dienen .. Mindestlänge der Tretkurbeln beachten.. es könnte auch sein, dass der motorische Antrieb el. sein muss..
LaFo Maschinen siehe Arb.m., aber im LaFo Betrieb ohne Adressdruck, und nur im LaFo Betrieb
Sonderregelung für an Holmen geführte Maschinen zähle ich hier nicht auf
ist es als Arbeitsmaschine ist es fs frei aber ab Bj 2005 BE pflichtig und mit Adresse der Fachfirma bedruckt die es betreibt
Dient es erkennbar prior dem Personentransport hast Du schlechte Karten fürchte ich, mit der FS Freiheit, es sei denn es wurde nachweislich vor 2005 in Verkehr gebracht
ist im Ligier hinten zb ein Kanalspülgerät -zb kärcher mit Spülschlauch fest montiert angebracht könnte die Arbeitsmaschine gelten, zb wenn Du im Nebenberuf eine Rohrreinigung führst und das Fzg in Deinem Firmenbestand geführt wird, hier greift in bestimmten uhrZeiten aber der Jugendschutz->kinderarbeit. Fragst Du dazu zb bei Tüv oder Pol an, erkundigst Du Dich also auch nach den Regeln für den Betrieb Deiner mobilen Rohr - Spülmaschine und nicht ob Dein Sohn mit dem Auto fahren darf wenn Du einen Kärcher dran festschraubst. Ist politisch gesehen sinnvoller.
Persönlich habe ich schonmal eine Ape TM mit Kran als 8 kmh Ar.Maschine gesehen.. und einen Unimog als 25kmh Traktor.. und einen 6kmh Multicar mit original 6kmh Zettel von der Vopo.. und einen fs freien Ascona aus den 80ern mit Zettel vom TüV (der Typ bekam eine Mordsstrafe als er mal ausgekuppelt bergab 60 fuhr)
es geht also..
.. Auskunft vorbehaltlich der Rechtsprüfung
und jetzt genug mit dem Mist. kauf Deinem Sohn ein Velomobil. Dann lebt er länger.
lieben Gruß
PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online
PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online
Re: Die unendliche Geschichte vom 6km/h-Fahrzeug
HerrToeff hat geschrieben: ↑Mo 11. Nov 2024, 12:46Du brauchst einen amtlichen Nachweis dass Dein Fzg vor 2005 in Verkehr gebracht wurde oder eine ABE oder eine Einzelbetriebsgenehmigung vom Landratsamt
Es sei denn es ist als Fahrrad, Roller, Rollstuhl oder Spielzeug anzusehen, es ist dann auch Fs frei, ab 14, Spielzeug auf gesichertem Bereich, unter Aufsicht
.. zb wenn er an allen Sitzplätzen Tretpedale hat, die dem hpv Vortrieb dienen .. Mindestlänge der Tretkurbeln beachten.. es könnte auch sein, dass der motorische Antrieb el. sein muss..
LaFo Maschinen siehe Arb.m., aber im LaFo Betrieb ohne Adressdruck, und nur im LaFo Betrieb
Sonderregelung für an Holmen geführte Maschinen zähle ich hier nicht auf
ist es als Arbeitsmaschine ist es fs frei aber ab Bj 2005 BE pflichtig und mit Adresse der Fachfirma bedruckt die es betreibt
Dient es erkennbar prior dem Personentransport hast Du schlechte Karten fürchte ich, mit der FS Freiheit, es sei denn es wurde nachweislich vor 2005 in Verkehr gebracht
ist im Ligier hinten zb ein Kanalspülgerät -zb kärcher mit Spülschlauch fest montiert angebracht könnte die Arbeitsmaschine gelten, zb wenn Du im Nebenberuf eine Rohrreinigung führst und das Fzg in Deinem Firmenbestand geführt wird, hier greift in bestimmten uhrZeiten aber der Jugendschutz->kinderarbeit. Fragst Du dazu zb bei Tüv oder Pol an, erkundigst Du Dich also auch nach den Regeln für den Betrieb Deiner mobilen Rohr - Spülmaschine und nicht ob Dein Sohn mit dem Auto fahren darf wenn Du einen Kärcher dran festschraubst. Ist politisch gesehen sinnvoller.
Persönlich habe ich schonmal eine Ape TM mit Kran als 8 kmh Ar.Maschine gesehen.. und einen Unimog als 25kmh Traktor.. und einen 6kmh Multicar mit original 6kmh Zettel von der Vopo.. und einen fs freien Ascona aus den 80ern mit Zettel vom TüV (der Typ bekam eine Mordsstrafe als er mal ausgekuppelt bergab 60 fuhr)
es geht also..
.. Auskunft vorbehaltlich der Rechtsprüfung
und jetzt genug mit dem Mist. kauf Deinem Sohn ein Velomobil. Dann lebt er länger.
Danke für deine ausführliche Antwort. Vorab: Ich habe keinen Sohn und ich würde mein Kind auch nicht mit diesem Fahrzeug am "normalen" Straßenverkehr" teilnehmen lassen. MIr geht es hier in erster Linie ums Prinzip. Dass mein Fahrzeug nachweislich vor 2005 in den Verkehr kam, ist schon aus den Dokumenten vom Händler ersichtlich (Preis in DM angegeben). Außerdem erfährt man nach kurzer Recherge im Internet, dass diese Fahrzeuge zwischen 1990 und 1994 gebaut wurden.
Ich werde mal beim TüV vorfahren und dort anfragen, was ich tun muss, damit ich das Fahrzeug fahren darf (ohne FE oder FS).
Ich werde berichten .-)
- guidolenz123
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Re: Die unendliche Geschichte vom 6km/h-Fahrzeug
Mal beim Verkehrsministerium anfragen
Gruß Guido
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
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Re: Die unendliche Geschichte vom 6km/h-Fahrzeug
Update:
Nach langem hin und her, habe ich jetzt endlichen eine finale Aussage vom TüV und vom Verkehrsministerium:
Da für mein Fahrzeug keine Betriebserlaubnis mehr vorhanden ist und es nicht in die gesetzlich möglichen Kategorien fällt (kein Mopedauto da 450kg Leergewicht), benötigt man zum Fahren dieses 6km/h Fahrzeugs tatsächlich einen B-Führerschein.
Einzige Möglichkeit wäre eine Komplettabnahme vom TüV, welche mind. 500€ kosten würde um eine ABE für das Fahrzeug zu bekommen. Danach besteht die Möglichkeit (aber ohne Gewähr vom TüV), dass das Fahrzeug als "Mopedauto" mit AM Führerschein gefahren werden darf.
Bestandsschutz gibt es nicht. Neue Gesetze = Pech gehabt...
Nach langem hin und her, habe ich jetzt endlichen eine finale Aussage vom TüV und vom Verkehrsministerium:
Da für mein Fahrzeug keine Betriebserlaubnis mehr vorhanden ist und es nicht in die gesetzlich möglichen Kategorien fällt (kein Mopedauto da 450kg Leergewicht), benötigt man zum Fahren dieses 6km/h Fahrzeugs tatsächlich einen B-Führerschein.
Einzige Möglichkeit wäre eine Komplettabnahme vom TüV, welche mind. 500€ kosten würde um eine ABE für das Fahrzeug zu bekommen. Danach besteht die Möglichkeit (aber ohne Gewähr vom TüV), dass das Fahrzeug als "Mopedauto" mit AM Führerschein gefahren werden darf.
Bestandsschutz gibt es nicht. Neue Gesetze = Pech gehabt...
- HerrToeff
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D-truck 400, Schwalbe, letzte Serie- u.a. - Kontaktdaten:
Re: Die unendliche Geschichte vom 6km/h-Fahrzeug
Es gibt Bestandschutz
Du kannst nur den Bestandsbeweis nicht vorlegen
Du müsstest zb tüv Gutachten über Vmax VOR 2005 vorlegen
Du kannst nur den Bestandsbeweis nicht vorlegen
Du müsstest zb tüv Gutachten über Vmax VOR 2005 vorlegen
lieben Gruß
PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online
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- Metaphysik
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Segway-Ninebot F2 PRO D
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+ 4 Anhänger
Re: Die unendliche Geschichte vom 6km/h-Fahrzeug
Wäre das Teil, mit ein wenig Veränderung damit die (nicht mehr vorhandene) BE erlischt nicht ein Eigenbau, und wie sähe es dann bei 6 km/h aus?
- HerrToeff
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Re: Die unendliche Geschichte vom 6km/h-Fahrzeug
bräuchte ABE oder Ebe wenn nicht nachweislich vor 2003
2005 war Fehlinfo meinerseits, sorry
ist EU Regelung
evtl Fs B wenn vor allem für Personentransport
letzteres ist auslegungssache
es sei denn es ist Spielzeug, Fahrrad etc - einige Sinclair C5 retteten sich in D mit dieser Regelung über die Zeit..
https://www.juraforum.de/lexikon/fahrzeuge-6-km-h
2005 war Fehlinfo meinerseits, sorry
ist EU Regelung
evtl Fs B wenn vor allem für Personentransport
letzteres ist auslegungssache
es sei denn es ist Spielzeug, Fahrrad etc - einige Sinclair C5 retteten sich in D mit dieser Regelung über die Zeit..
https://www.juraforum.de/lexikon/fahrzeuge-6-km-h
lieben Gruß
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