Tipps zur Zulassung L6e-BP

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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Re: Tipps zur Zulassung L6e-BP

Beitrag von 45kmh » Do 28. Mär 2024, 12:30

CrossAixam hat geschrieben:
Do 28. Mär 2024, 09:06
Darf ich fragen, was Du nun für VK bezahlst?
Beim Versicherungskennzeichen gibt es ja keinen Schadenfreiheitsrabatt. Man zahlt praktisch immer 100%.

Für die Versicherung mit Zulassung konnte ich schadensfreie Jahre anrechnen lassen, sodass ich mit einem Beitragssatz von derzeit 38% auf knapp 214,- EUR im Jahr komme (alles komplett, Haftpflicht + TK mit 150,- SB + VK mit 300,- SB).

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HerrToeff
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Re: Tipps zur Zulassung L6e-BP

Beitrag von HerrToeff » Do 28. Mär 2024, 13:31

Stimmt. Ich wollte niemand diskreditieren. Sorry wenn falsch angekommen.

Das wäre auch echt un-nett von mir, jemand in den Mund zu legen, dass er Dummes Zeug redet.

Zum anderen ist mir absolut klar dass eine Schwalbe kein L6e ist. Das hatte ich in meinen Beitrag so auch nicht behauptet, ich meine nur, man kann aus "verwandten" Klassen Rückschlüsse ziehen. Hier deshalb ein Link zu einer Zusammenfassung freiwilliger Zulassungs Formalitäten zu Motorrollern,

https://www.mydealz.de/deals/freiwillig ... rn-1164407

wobei ich hier nochmals explizit erwähne, dass mir völlig klar ist, es handelt sich nicht um L6e, bevor das nochmal aufkommt.
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

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Re: Tipps zur Zulassung L6e-BP

Beitrag von 45kmh » Do 28. Mär 2024, 17:06

Okay, alles cool.

Natürlich gibt's Gemeinsamkeiten bei der freiwilligen Zulassung für alles was ein Versicherungskennzeichen hat(te).

Das Dokument vom Kraftfahrtbundesamt bezieht sich (unter anderem) auf Fahrzeuge die nach der EU-Verordnung 168/2013 + EU-Verordnung 901/2014 typgenehmigt wurden, das sind potentiell alle in Deutschland in Verkehr gebrachten (also mit deutscher COC und deutscher Emissionsklasse) leichten Vierradmobile mit 6 KW Diesel-Motor und 425 kg Leergewicht. Und der Schrieb ist nicht die Einschränkung, sondern die Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung.

Gibt's jemanden mit anderen Marken und 6 KW Verbrenner?
Was habt ihr denn für eine Emissionsklasse in den Papieren?

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Re: Tipps zur Zulassung L6e-BP

Beitrag von Fichte » Sa 30. Mär 2024, 18:37

Hey, 45 km/h…

Schon mal meinen Beitrag hier gelesen:

viewtopic.php?f=2&t=10774

„ Und jetzt wird es kniffliger:

Eine anderweitige Beurteilung ergibt sich jedoch bei einer "freiwilligen" Zulassung des Fahrzeuges (vertiefend hier: viewtopic.php?f=2&t=10654), denn mit der Erteilung einer Zulassungsbescheinigung Teil I (Altdeutsch: Fahrzeugschein) wird der Emissionsrichtwert/die Abgasnorm in die Papiere des dann zugelassenen Fahrzeuges eingetragen.

Die Abgasnorm (0, 1, 2, 3, 4, 5, 6) wiederum ergibt sich bei Leichtfahrzeugen u.a aus der Zeit, innerhalb welcher die Typgenehmigung erteilt wurde, da diese (für die Hersteller verbindlich) vorgegeben wurde. So z.B.: ab 15.01.2013 die Abgasnorm 4 bzw. 5 gem. Anhang VI der VERORDNUNG (EU) Nr. 168/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 68&from=DE

Dasselbige wird unter Ziffer 14 der Zulassungsbescheinigung Teil I des jeweils zugelassenen Fahrzeuges eingetragen und wird hieraus ersichtlich.

Nunmehrig wurde für einzelne Städte Verfügungen/Verordnungen (Grundlage § 40 Abs. 1 BImSchG, https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__40.html) erlassen, welche das Fahrverbot innerhalb der Umweltzonen nach der jeweiligen Abgasnorm noch erweitern, angeordnet durch Zusatzschilder ähnlich wie folgt:

IMG_3734.jpeg
IMG_3734.jpeg (42.38 KiB) 773 mal betrachtet



Achtung! Die Grüne Umweltplakette mit der Ziffer 4 (an der Windschutzscheibe) ist nicht gleichzusetzen mit der Abgasnorm, letztere ist aus der Zulassungsbescheinigung Teil I zu entnehmen. Mithin (nach meiner Rechtsansicht) unterliegen die (freiwillig) zugelassenen Leichtkraftfahrzeuge diesem Verbot, insofern die Abgasnorm die Anforderung nicht erfüllt.

Aber nur meine bescheidene Meinung….. 022)

Im Übrigen gibt es vom KBA eine Liste der Fahrzeuge, wie folgt:

„ HSN/TSN Nummer
Seitens der Zulassungsstelle muss die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II neu erstellt werden, hierfür und in Vorbereitung dessen benötigen diese die HSN/TSN Nummer (Herstellernummer und Typbezeichnung) welche vorab hier recherchiert werden kann: https://www.kba.de/SharedDocs/Downloads ... onFile&v=5

Hieraus kann nach Hersteller auch die jeweilige kw eruiert werden… :wink:
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Re: Tipps zur Zulassung L6e-BP

Beitrag von 45kmh » Sa 30. Mär 2024, 19:17

Vielen Dank Fichte für den erweiterten Lesestoff.

Wenn ich jetzt nur mal von meinem Fahrzeug ausgehe, ist es laut der COC zwar EURO 5, die ebenfalls eingetragene deutsche Emissionsklasse 1464 ist allerdings nur EURO 4 - und so wurde es auch in die Zulassungsbescheinigung übernommen.

Damit ist man also nicht nur bei der Erstzulassungsfähigkeit eingeschränkt, sondern wohl auch noch bei der Umweltzone angeschmiert.

Das Kraftfahrbundesamt gibt auch ein 199-seitiges Pamphlet "Schadstoff-Typprüfwerte von zwei-, drei-, und leichten vierrädrigen Kraftfahrzeugen" heraus, aber die Liste ist meiner Ansicht nach für L6e wenig brauchbar, weil zwar Stand 15. März '24 für Aixam einige S8, S9 und MW12 genannt sind, für Ligier aber nur Werte bis 4 KW drinstehen, Microcar, Chatenet oder Casalini finde ich gar nicht.

Deshalb wäre ich wirklich interessiert wie das bei diesen Marken aussieht.

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Re: Tipps zur Zulassung L6e-BP

Beitrag von 45kmh » Sa 30. Mär 2024, 19:44

Kleine Anekdote noch bzgl. Umweltplakette: Da das Fahrzeug ja jetzt ein Kennzeichen hat, habe ich für den kleinen Franzosen eine französische Umweltplakette bestellt. Rein zur Deko. Zugeteilt wurde trotz Diesel die Kategorie 1, das ist gleich nach Vollelektrisch.

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Re: Tipps zur Zulassung L6e-BP

Beitrag von guidolenz123 » Sa 30. Mär 2024, 23:26

45kmh hat geschrieben:
Sa 30. Mär 2024, 19:44
Kleine Anekdote noch bzgl. Umweltplakette: Da das Fahrzeug ja jetzt ein Kennzeichen hat, habe ich für den kleinen Franzosen eine französische Umweltplakette bestellt. Rein zur Deko. Zugeteilt wurde trotz Diesel die Kategorie 1, das ist gleich nach Vollelektrisch.
Guckst du auch hier:


https://www.ebay.de/sch/i.html?_from=R4 ... e&_sacat=0
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Re: Tipps zur Zulassung L6e-BP

Beitrag von Fichte » So 31. Mär 2024, 13:22

45kmh hat geschrieben:
Sa 30. Mär 2024, 19:17
Vielen Dank Fichte für den erweiterten Lesestoff.

Wenn ich jetzt nur mal von meinem Fahrzeug ausgehe, ist es laut der COC zwar EURO 5, die ebenfalls eingetragene deutsche Emissionsklasse 1464 ist allerdings nur EURO 4 - und so wurde es auch in die Zulassungsbescheinigung übernommen.

Damit ist man also nicht nur bei der Erstzulassungsfähigkeit eingeschränkt, sondern wohl auch noch bei der Umweltzone angeschmiert.

Das Kraftfahrbundesamt gibt auch ein 199-seitiges Pamphlet "Schadstoff-Typprüfwerte von zwei-, drei-, und leichten vierrädrigen Kraftfahrzeugen" heraus, aber die Liste ist meiner Ansicht nach für L6e wenig brauchbar, weil zwar Stand 15. März '24 für Aixam einige S8, S9 und MW12 genannt sind, für Ligier aber nur Werte bis 4 KW drinstehen, Microcar, Chatenet oder Casalini finde ich gar nicht.

Deshalb wäre ich wirklich interessiert wie das bei diesen Marken aussieht.
Entscheidend ist, so meine ich, welche Emissionsschlüsselnummer bei (Erst-)Zulassung in die Zulassungsbescheinigung eingetragen wurde. Ich meine auch, dass es bei vergleichbaren Fahrzeugen/Herstellern das gleiche Problem geben wird bzw. der Fall ist.

Erst durch diese Zulassung bedingt, entsteht meines Erachtens die Plakettenpflicht, da die Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen wohl hiervon ausgenommen sind bzw. keine konkrete Regelung bei Zulassungsfreien Fahrzeugen existiert.
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Re: Tipps zur Zulassung L6e-BP

Beitrag von 45kmh » So 31. Mär 2024, 20:21

Zur Umweltplakette habe ich ausführlich im Originalthread Dieselfahrverbot geantwortet.

Für die Erstzulassungsfähigkeit ist die Emissionsklasse in der COC entscheidend, vor der Eintragung in eine Zulassungsbescheinigung. Kenne einen Fall, wo dann auf dem Verkehrsamt ein Fenster auf dem Bildschirm aufploppt, dass das Fahrzeug nicht mehr zugelassen werden kann.

Betrifft nicht nur L6e, sondern zum Beispiel auch Motorräder, siehe Artikel "Vorsicht, Euro-4-Falle".

Für meine Emissionsklasse gibt es ja eine noch eine Ausnahmegenehmigung bis Ende 2024. Wer später kommt hat dann Pech gehabt. :cry:

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Re: Tipps zur Zulassung L6e-BP

Beitrag von NF_Rudi » Do 11. Apr 2024, 19:30

Moin Leute,
da ich neu hier bin, bin ich etwas auf den Schlauch.
Beim Anmelden bei der Bayrischen Versicherung wäre günstig gegen über den anderen stolperte ich über den Anmeldepunkt:
Hiermit bestätige ich, dass mir für das Kleinkraftrad eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) vorliegt. Mir ist bewusst, dass ohne ABE/EBE kein Versicherungsschutz besteht und der Versicherer berechtigt ist, im Schadenfall Regressansprüche mir gegenüber geltend zu machen, soweit der Versicherer gegenüber dem Geschädigten zur Leistung verpflichtet ist.
Ich habe aber nur diese Bescheinigung bekommen:
Frage reicht das aus um eine Versicherungskennzeichnung zubekommen?
Danke für die Hilfe
NF_Rudi
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Re: Tipps zur Zulassung L6e-BP

Beitrag von 45kmh » Do 11. Apr 2024, 20:44

NF_Rudi hat geschrieben:
Do 11. Apr 2024, 19:30
Frage reicht das aus um eine Versicherungskennzeichnung zubekommen?
Das sieht für mich aus wie eine Konformitätsbescheinigung aus den Niederlanden, daher würde ich annehmen, dass das ausreichend für ein Versicherungskennzeichen ist. Auf der sicheren Seite wärst du mit einem Besuch bei einem Berater der Bayerischen vor Ort. In der Regel kann man das Kennzeichen dann gleich mitnehmen. Wichtig ist die Auswahl der richtigen Fahrzeugart; Leichkraftfahrzeug/Quad mit 350 bzw. 425 kg Leergewicht, je nachdem was in den Papieren steht, nicht Roller oder so, auch wenn es preiswerter sein sollte.

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Re: Tipps zur Zulassung L6e-BP

Beitrag von rolf.g3 » Do 11. Apr 2024, 22:16

NF_Rudi hat geschrieben:
Do 11. Apr 2024, 19:30
Frage reicht das aus um eine Versicherungskennzeichnung zubekommen?
Seit Jahren sind wir auf immer seltsameren Wegen und Eigenheiten unserer LKFZ-Versicherungen gestoßen. In diesem Jahr zB ist es die DEVK, die den günstigsten Versicherungstarif anbietet. Ohne Gewissensbisse würde ich mein Fahrzeug beim günstigsten Anbieter versichern. Heuer hat mich mein " Hausversicherer " belehrt, das er mir ausnahmsweise ein VKZ verkauft - das, obwohl ich bestandskunde bin - und nur die bekommen, wenn überhaupt, ein VKZ. Das dürfen die gern behalten.
In Husum gibt es eine DEVK-Versicherungstante, einfach dort mit Deinem oranje-Zettel aufschlagen und gut.
Bitte darauf achten, das das Fahrzeug als LKFZ der Klasse L6e, 4rädrig und mit 400ccm Dieselmotor versichert wird.

Soweit ich informiert bin versichert die Bayrische online und man soll bestätigen entsprechende Dokumente zu besitzen.
Allerdings hatte genau die Bayrische lange Jahre in ihren AGB`s, das ausschließlich Benzingetriebene, also 50 ccm Motoren, versichert werden. Darauf angesprochen wiegelte der Bayrische-Vertreter ab und schickte mit tatsächlich ein neues VKZ.
Ob die AGBs mittlerweile korrigiert wurden weiss ich nicht, es gibt aber einen Beitrag hier darüber.

viewtopic.php?f=2&t=11008
hier mein letzter Beitrag inkl Link dürfte Deine Frage beantworten. Vorweggenommen sage ich aber: Ja, Die Papiere dürften ausreichen.

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Re: Tipps zur Zulassung L6e-BP

Beitrag von 45kmh » Do 11. Apr 2024, 22:59

rolf.g3 hat geschrieben:
Do 11. Apr 2024, 22:16
Heuer hat mich mein " Hausversicherer " belehrt, das er mir ausnahmsweise ein VKZ verkauft - das, obwohl ich bestandskunde bin - und nur die bekommen, wenn überhaupt, ein VKZ
Das klingt merkwürdig, weil die Kfz-Versicherung eine Pflichtversicherung ist, für deren Ablehnung dem Versicherer eigentlich nur ein recht schmaler Rahmen bleibt, siehe Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter.

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Re: Tipps zur Zulassung L6e-BP

Beitrag von rolf.g3 » Fr 12. Apr 2024, 09:26

45kmh hat geschrieben:
Do 11. Apr 2024, 22:59
Das klingt merkwürdig, weil die Kfz-Versicherung eine Pflichtversicherung ist, für deren Ablehnung dem Versicherer eigentlich nur ein recht schmaler Rahmen bleibt, siehe Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter.
Dahingehend belehrt waren die auch bereit mir eine Versicherung zu verkaufen - zumal ich ja auch Bestandskunde bin. DAS war aber anfangs nicht ganz klar, weil ich nämlich, man möchte es kaum glauben, nur 3 Versicherungen bei denen laufen hab, eigentlich zu wenige !

viewtopic.php?f=2&t=11358
Mein Beitrag samt Nachtrag I +II bearbeitet diese Sache

Selbst mein Versicherungsmarkler, der mich set 20 Jahren kennt und bei dem ich schon öfter VKZ bekommen hab, wollte mir erst keins ausstellen.
Erst als ich sagte, ich rescherschire für ein Forum und werde meine Ergebnisse veröffentlichen ruderten die zurück, drohten mir, sollte ich deren Namen nennen und versuchten die Sache als merkwürdigkeit der Geschäftsleitung, die wir, die armen, armen Mitarbeiter auszulöffeln hätten, zu verkaufen ...

Und ja, eine weitere Stilblüte aus der Welt der Versicherer, freue mich schon auf nächstes Jahr ...

gr
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Re: Tipps zur Zulassung L6e-BP

Beitrag von guidolenz123 » Sa 13. Apr 2024, 11:48

OJOJOJOjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjj
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