Tag der Erstzulassung bei freiwilliger Zulassung

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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OK73
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Tag der Erstzulassung bei freiwilliger Zulassung

Beitrag von OK73 » Do 16. Feb 2023, 09:08

Leider sind die passenden Beitragsreihen, die ich zu diesem Thema gefunden habe, gesperrt. D'rum mache ich eine neue auf, darf aber gerne verschoben werden.

Nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge können auf Antrag gemäß FZV §3 (3) freiwillig zugelassen werden.
Nun ist mein Citroen Ami seit Herbst 2021 mit einem Versicherungskennzeichen und ohne Zulassung unterwegs.
Jetzt will ich diesen Gebrauchtwagen freiwillig zulassen.
Der Tag der ersten Zulassung ist nach meinem Verständnis der Tag, an dem das Fahrzeug erstmals zugelassen wurde, das wäre also heute gewesen (wenn die Zulassungsstelle meinen Termin nicht abgesagt hätte).
Leider finde ich für die Definition des Erstzulassungsdatums keinen Gesetzestext.
Jedenfalls hat die Zulassungsstelle irgendwie herausgefunden, dass mein Ami schon seit Herbst 2021 versichert ist (außer dem französischen CoC haben die eigentlich nichts von mir). Das wollen die mir als Erstzulassug eintragen.

Weiß jemand, wie der Tag der ersten Zulassung vorschriftskonform definiert wird? Muss ich diese Rückdatierung hinnehmen? Dann wird meine Versicherung nämlich teurer (kein Neuwagenrabatt).

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Re: Tag der Erstzulassung bei freiwilliger Zulassung

Beitrag von Fichte » Do 16. Feb 2023, 09:29

Hey, eine ganz gute Abhandlung meine ich hier nachlesen zu können:

https://www.kfzversicherungsvergleich.n ... llten.html

Rein tatsächlich ist die straßenverkehrsrechtliche Beurteilung einer "Erstzulassung" von der Versicherungsrechtlichen "Erstzulassung" (Stichwort: Neuwagenentschädigung) zu unterscheiden. Die Versicherungen werden den "Neuwagenrabatt" in deren Versicherungsbedingungen wohl davon abhängig machen, wie alt das Fahrzeug tatsächlich ist. Bitte mal in den Versicherungsbedingungen im Detail dieses Definition nachlesen, da diese meist Einzelvertraglich geregelt sind...
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Re: Tag der Erstzulassung bei freiwilliger Zulassung

Beitrag von OK73 » Do 16. Feb 2023, 11:30

"Meine" Zulassungsstelle verlangt von mir ein Gutachten über den geschätzten Tag der 1. Zul.
Sie weigert sich, den Tag zu nehmen, an dem das Fahrzeug freiwillig zugelassen wird.
Angeblich gibt es auch die THG-Prämie nur für Neufahrzeuge.

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Re: Tag der Erstzulassung bei freiwilliger Zulassung

Beitrag von Fichte » Do 16. Feb 2023, 11:41

OK73 hat geschrieben:
Do 16. Feb 2023, 11:30
"Meine" Zulassungsstelle verlangt von mir ein Gutachten über den geschätzten Tag der 1. Zul.
Sie weigert sich, den Tag zu nehmen, an dem das Fahrzeug freiwillig zugelassen wird.
Angeblich gibt es auch die THG-Prämie nur für Neufahrzeuge.
"Inbetriebnahme" des Fahrzeuges und "Zulassung" zwei unterschiedliche Handlungen/Zeitstränge. Die Inbetriebnahme ist ab Nutzung, die Zulassung ab dem Tag des Antrages der Zulassung, aber nur meine Meinung ohne konkreten Fund einer gesetzlichen Grundlage/Definition.
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Re: Tag der Erstzulassung bei freiwilliger Zulassung

Beitrag von OK73 » Do 16. Feb 2023, 12:40

Ich teile Deine Meinung. Nur das Amt will mir eine "rückwirkende" Erstzulassung eintragen...
Dafür soll ich auch noch einen Gutachter bezahlen.

Außerdem soll ich von Citroen Frankreich eine Bescheinigung besorgen, dass kein Kfz-Brief ausgestellt wurde (abgesehen vom CoC). Ich muss nachweisen, dass es keine (französischen) Fahrzeugpapiere gibt.

Sind diese Forderungen rechtens?

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Re: Tag der Erstzulassung bei freiwilliger Zulassung

Beitrag von Fichte » Do 16. Feb 2023, 12:52

OK73 hat geschrieben:
Do 16. Feb 2023, 12:40

Außerdem soll ich von Citroen Frankreich eine Bescheinigung besorgen, dass kein Kfz-Brief ausgestellt wurde (abgesehen vom CoC). Ich muss nachweisen, dass es keine (französischen) Fahrzeugpapiere gibt.

Sind diese Forderungen rechtens?
Kann ich dem Grunde nach nicht beurteilen, da vieles bei Behörden auch nach "Ermessungsspielraum" stattfindet.

Eine Bescheinigung, dass kein KFZ-Brief ausgestellt wurde, kenne ich allenfalls als "Unbedenklichkeitsbescheinigung":

https://www.bussgeldkatalog.org/unbeden ... igung-kfz/

Fraglich ist, ob die Behörde nicht einen Auszug aus der Fahrzeughistorie akzeptiert, insoweit Deines dort hinterlegt ist/wurde:

https://de.vin-info.com/

017)
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Re: Tag der Erstzulassung bei freiwilliger Zulassung

Beitrag von OK73 » Di 21. Feb 2023, 12:53

Wegen dem geforderten Gutachten über den Tag der Erstzulassung war ich inzwischen bei der Dekra.
Die Dekra teilte mir nun mit, dass ein solches Gutachten nicht möglich sei. Man könne allenfalls (für 70 oder 80 €) ein Gutachten erstellen, dass besagt, dass es kein Erstzulassungsdatum für mein Fahrzeug gibt, solange es nicht erstmalig zugelassen wurde.

Zur Forderung der Zulassungsstelle nach einer Bescheinigung dafür, dass für mein Fahrzeug noch nie (französische) Fahrzeugpapiere (abgesehen vom CoC) ausgestellt wurden erhielt ich folgende Auskunft vom Kraftfahrtbundesamt:

Die frühere Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt es so nicht mehr. Jetzt muss sich die Zulassungsstelle mit o.g. Anliegen an das KBA wenden, Ansprechpartner ist hier Frau Haberland, Tel.: 0461 - 316 1605.
Das KBA wendet sich dann an eine dritte Stelle, die Zugriff auf die entsprechenden französischen Daten hat und dann die geforderte Bestätigung erteilt.
Das KBA darf die o.g. Auskunft nicht an Privatpersonen, sondern nur an die jeweilige Zulassungsstelle erteilen. Auch vom Hersteller (Citroen Frankreich) erhalte ich diese Bescheinigung nicht.

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Re: Tag der Erstzulassung bei freiwilliger Zulassung

Beitrag von Fichte » Di 21. Feb 2023, 13:51

:roll: Na, dass ist eine Odysee, dann halt uns mal weiter auf dem Laufenden, damit wir hierzu vielleicht ein "ToDo" für andere machen können....
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Re: Tag der Erstzulassung bei freiwilliger Zulassung

Beitrag von OK73 » Di 21. Feb 2023, 14:01

Ja, gerne. Also der Stand ist:
1. Verbreitung von Falschinformation durch die Zulassugsstellen des Landkreises Dahme Spreewald: "keine THG-Förderung für Gebrauchtfahrzeuge": scheint vom Tisch zu sein, haben sie möglicherwiese eingesehen, dass es die auch für Gebrauchte gibt.
2. Forderung nach "Gutachten über Tag der Erstzulassung" scheint auch vom Tisch zu sein...
3. Die Bescheinigung "keine Ausländischen Fahrzeugpapiere ausgestellt" haben sie jetzt selbst beim KBA angefordert. Die Zulassungsstelle will sich dann bei mir melden, wenn sie die Bestätigung erhalten hat.

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Re: Tag der Erstzulassung bei freiwilliger Zulassung

Beitrag von OK73 » Di 21. Feb 2023, 19:54

So, bei mir hat es heute geklappt!
Als "Tag der ersten Zulassung" haben sie den Versicherungsbeginn genommen. Da ich die Versicherung aufgrund zahlreicher Verwirrungen viel zu früh abgeschlossen hatte, habe ich jetzt wohl das einzige Fahrzeug mit Zulassungsdatum vor der Herstellung ;-) aber egal!
Das mit dem Anruf durch die Zulassungsstelle beim KBA hat wenigstens geklappt, so dass sich das mit dem Nachweis von Citroen Frankreich erübrigt hat.
Es sind schwarze Kennzeichen (normale schwarze Schrift) mit -E geworden.
Ich bin sehr erleichtert und mache mich nun an die THG-Beantragung.

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Re: Tag der Erstzulassung bei freiwilliger Zulassung

Beitrag von Caschy » Do 15. Feb 2024, 18:06

Hallo,

ich bin auf der Suche nach einer Versicherungsagentur, die ein Leicht Kraft Auto versichern.
Hier im Forum habe ich Deine Nachrichten gelesen und wollte fragen ob Du mir Deine Versicherungsagentur nennen kannst.
Selber bin ich mit meinen Fahrzeugen (Pkw u Moppeds) bei Verti versichert.
Diese wollen aber keinen Aixam City Sport versichern.
Mit der HSN u TSN komme ich bei den Internet Portalen auch nicht weiter.
Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Gruß Thomas

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Re: Tag der Erstzulassung bei freiwilliger Zulassung

Beitrag von OK73 » Fr 16. Feb 2024, 09:30

Hallo Thomas,
sicherlich brauchst Du eine Versicherung, die Dir für Dein Mopedauto eine günstige Schadensfreiheitsklasse vom PKW anrechnet.
Die andere Frage ist, ob mit dem Mopedauto junge Fahrer fahren, dann wird's oft teuer - wenn das Mopedauto nicht schon sehr alt ist. Für alte Autos mit jungen Fahrern ist die HUK erstaunlich günstig.

Da Du kein 0815-Auto versichern möchtest, brauchst Du einen Ansprechpartner.
Ich empfehle Dir, erstmal bei der HUK-Coburg anzurufen, also nicht bei der HUK-24.
Möglicherweise kannst Du mit dem Angebot der HUK-Coburg dann bei der HUK-24 doch noch was erreichen, falls Du das dann nicht irgendwie unfair findest...
Als zweite Gesellschaft würde ich bei der AXA fragen, aber bei einem lokalen Büro vor Ort.

Es gibt nicht viele Gesellschaften, die eine günstige SFK des Erstwagens auf einen Zweitwagen anrechnen. Eigentlich gehört die Verti (ehem. Direct Line) dazu, aber die versichern halt nicht jedes Fahrzeug. Und dann gibt es auch noch Gesellschaften, die zwar eine "günstige" SFK anbieten, aber trotzdem teurer sind, als andere bei SFK 0.

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Re: Tag der Erstzulassung bei freiwilliger Zulassung

Beitrag von Wolfgang » Fr 16. Feb 2024, 13:43

Hallo OK73
Da ich die Versicherung aufgrund zahlreicher Verwirrungen viel zu früh abgeschlossen hatte, habe ich jetzt wohl das einzige Fahrzeug mit Zulassungsdatum vor der Herstellung ;-) aber egal!
Wie hast Du das gemacht, dass ein Wagen, der noch nicht hergestellt ist und keine Papiere hat, versichert wurde?

Gruß
Wolfgang

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Re: Tag der Erstzulassung bei freiwilliger Zulassung

Beitrag von OK73 » Mo 19. Feb 2024, 11:08

Citroen Frankreich hatte mir vorab das COC zugeschickt. Citroen hatte damals als Bedigung für die Herausgabe des Fahrzeugs an mich von mir verlangt, dass ich zuerst den Nachweis der Zulassung erbringen musste. Wobei in Bundesrepublikanien ja gar keine Zulassungspflicht für L6e besteht. Jedenfalls habe ich zwecks "Zulassung" (tatsächlich: Versicherung) vorab das COC per Post bekommen.
Dann den Versicherungsnachweis an Citroen Frankreich gesendet. Die tatsächliche Auslieferung hat sich dann noch lange verzögert. Also musste ich das Fahrzeug lange vor der Lieferung versichern.
Beim ersten Ami war es ein irres Theater, beim zweiten ging es dann schon deutlich reibungsärmer.

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Re: Tag der Erstzulassung bei freiwilliger Zulassung

Beitrag von Wolfgang » Do 29. Feb 2024, 09:50

Völlig irre! Eine Idee, warum Citroen das verlangt hat?
Genau weiß ich es nicht, aber gefühlt sind die Deutschen eher die, welche die Gesetze ernst nehmen, teilweise sogar ernster, als es gemeint ist.
Unser Wagen steht seit 3 Wochen still, weil die COC fehlt. Der Wagen hat eine Fahrgestellnummer, die vor dieser besagten ....28431 liegt. Hierfür wurden wohl nicht automatisch COC ausgestellt. Die Niederländer hat das nicht interessiert. Letzte Woche war ich in Spanien unterwegs und habe jemanden getroffen, der fast den gleich Wagen hat. Eine COC kannte er gar nicht.

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