Also, gerne von mir auch noch ein Kommentar:
Klasse AM (aktuell), zu den Altregelungen hier: viewtopic.php?f=2&t=9664
Im Hinblick auf den Verweis auf „ Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013“ hier die passende Fahrzeugbeschreibung:
Die Notsitze sind anscheinend keine „Sitzplätze“ und werden so in den Fahrzeugpapieren wohl nicht aufgeführt werden, mit der Fahrerlaubnisklasse B sehe ich es als unproblematisch an, selbst bei der Fahrerlaubnisklasse AM dürfte es passen, wenn das Leichtkraftfahrzeug als „L6e“ eingetragen/verschlüsselt ist….
E-GO! eK4 4kW Elektroauto
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Re: E-GO! eK4 4kW Elektroauto
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