Klasse AM (aktuell), zu den Altregelungen hier: viewtopic.php?f=2&t=9664
Im Hinblick auf den Verweis auf „ Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013“ hier die passende Fahrzeugbeschreibung:
Die Notsitze sind anscheinend keine „Sitzplätze“ und werden so in den Fahrzeugpapieren wohl nicht aufgeführt werden, mit der Fahrerlaubnisklasse B sehe ich es als unproblematisch an, selbst bei der Fahrerlaubnisklasse AM dürfte es passen, wenn das Leichtkraftfahrzeug als „L6e“ eingetragen/verschlüsselt ist….
![kratz 017)](./images/smilies/017.gif)