Fuddschi hat geschrieben:http://www.ebay.de/itm/Mopedauto-Moped- ... SwKtVWz2gI
Zitat:
In manchen Bundesländern lässt er sich auch noch als Krankenfahrstuhl umschreiben, dann wäre er für Menschen mit Behinderung Zulassungsfrei und sogar Führerscheinfrei!
Fahrzeug hat eine Leistungs-Reduzierung, eingetragen 25 km/h sowie 8 KW, fährt aber 38 km/h, 3.-4. Gang ist gesperrt sowie die Zündanlage gedrosselt...
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Also ist das Auto als normales 25 Km/h- Auto zugelassen, aber 8 KW ???

Nö...rechtl. geht das nicht. Selbst mit bestehendem Eintrag als So.-KFZ-Krankenfahrstuhl (und schon gar nicht mit lediglich eingetragener V-max 25kmh), ist das nicht wirkl. ein Krankenfahrstuhl .
Eine solche Eintragung (sollte sie tatsächl. fälschlicherweise bestehen) ,könnte sofort von der Zulassungsbehörde zurückgenommen werden.
Ärger wg Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Steuerhinterziehung, Fahrens ohne notwendige Versicherung,ohne TÜV und ggf ohne Umweltplakette etc etc etc...wäre vorprogrammiert.
Der Spruch, dass es in einzelnen Bundesländern ginge (gern von Verkäufern verleutbart) ist grober Unfug.
Das Ganze ist Bundesgesetzgebung ( STVZO und/oder STVO ) ,deshalb ist die Regelung in allen Bundesländern gleich.
UND !!!!! Seit 2002 werden überhaupt keine "richtigen"KFZ mehr als Krankenfahrstuhl zugelassen, nur noch die wirkl. klitzekleinen Einsitzer-Leichtbau-Elektro-Rollstühle mit Vmax 15KMH bzw 12 oder 10KMH.
Die lediglich auf 25KMH gedrosselten Fahrzeuge waren auch früher ohne Eintrag SONDER-KFZ-KRANKENFAHRSTUHL niemals rechtl. solche So.-KFZ-Krankenfahrstühle.
Am Rande... Um einen wirkl. rechtl. legalen alten Krankenfahrstuhl zu fahren bedarf es NICHT einer Behinderung (Urteil des Oberverwaltungsgericht Leipzig aus den 90ern.).