rolf.g3 hat geschrieben: ↑Di 8. Aug 2023, 09:09
Michael123 hat geschrieben: ↑Di 8. Aug 2023, 08:35
aber wir hatten ein sondengängertreffen
Sondengänger = Rutengänger ??
gr
Also um den meisten quatsch (

) der in den folgenden antworten zu bereinigen , werde ich dir das mal erklären . Erstens hat ein rutengänger nichts mit einem sondengänger zutun , denn einer mit einer rute sucht etwas mit zwei zusammengebogenen metallstäben . Dieser braucht auch keine genehmigung um mit den stäben in der gegend rumzulaufen . Damit gold , silber oder auch römische schwerter oder dergleichen zu finden ist pure fiktion . Ich kenne einige die mit solchen dingern seit 20 - 30 jahren rumfummeln , jedoch wurde von denen laut ihrer aussage ausser wasser und quellen nichts bedeutentes gefunden .
Ein sondengänger hingegen braucht zu allererst einmal eine NFG ( Nachforschungs Genehmigung ) die vom landesamt für archäologie ausgestellt wird . Diese hat eine gültigkeit von 2 jahren , und muss nach ablauf wieder neu beantragt werden . Hat er diese nicht , und er geht ohne dann begeht er eine ordnungswiedrigkeit .
Um dann sondeln zu gehen brauchst du eine sonde , oder auch in der ottonormalverbraucher sprache : einen metalldetektor . Ich besitze einen Garrett AT Pro sowie einen Eurothek Pro und einen Orx . Dann brauchst du noch einen pinpointer damit du nach dem graben auch den fund direkt finden kannst . Dann eine schaufel , ein grabungsmesser , einen fundbeutel , ein gps gerät um funde einzumessen , viele batterien und gute kondition . Alles zusammen , ausser der kondition , beläuft sich auf ungefähr 2000 euro was nur die anschaffung der geräte betrifft . Zudem muss der besitzer eines feldes oder ackers auf dem ich sondeln gehen möchte vorher um erlaubnis gebeten werden . Hab ich dort dann einen fund gemacht , der sich vor dem 18 jh datieren lässt , so muss ich diesen einmessen , einpacken und mit einem fundbericht dann im landesmuseum in trier abgeben oder hinschicken via einschreiben . Sollte dieser dann nicht von kulturhistorischer bedeutung sein , dann bekomme ich den zurück und kann ihn in meine vitrine legen .
Was kampfmittel betrifft , so ist jeder sondler dazu angehalten um den fund umgehen der polizei zu melden , oder ggf den kampfmittelräumdienst sollte die nummer mitgeführt werden .
Was die himmelsscheibe von nebra betrifft , so wurde diese 1999 auf dem mittelberg nahe der kuppe illegal von raubgräbern ausgewühlt . Es wurde weder etwas an ihr herumgeschnitten oder verbogen , sondern sie wurde verkauft und gelangte in den folgenden jahren in die hände verschiedener hehler und händler. Im februar 2002 hat dann die baseler polizei in zusammenarbeit mit dem landeskriminalamt , dem kultusministerium und dem landesamt für archäologie sachsen anhalt den fund sicher gestellt . Sie befindet sich jetzt in der schatzkammer des landesmuseums für vorgeschichte in halle . Diese geschichte mit der spitzhacke ist aus der luft gegriffen , und mal wieder pure fiktion . Ich musste an einem seminar teilnehmen , um die NFG zu erlangen , in dem ua die geschichte der himmelsscheibe ausführlich behandelt wurde . Der vortrag wurde von einem archäologen gehalten .
Ich hoffe das hat dir ein wenig geholfen um das sondeln etwas zu verstehen , solltest du weitere fragen zu dem thema haben , dann frag einfach .
MfG Mike
