6 kw, 425 kg kleines VKZ?
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Re: Vorstellung der LKFZ in Wort und Bild: Zeigt her eure Auto´s
der Crossover hat 6 kw, 425 kg Leergewicht, und Mopedkennzeichen?
Urteile nie über einen anderen, bevor Du nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gelaufen bist.
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Re: Vorstellung der LKFZ in Wort und Bild: Zeigt her eure Auto´s
Wollte ich auch gerade fragen.....
Da kennt sich wohl eine Versicherung nicht aus....
Gruß Guido
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Re: Vorstellung der LKFZ in Wort und Bild: Zeigt her eure Auto´s
Hallo,
nur kurz auf die Schnelle im Internet gesucht:
Die Fahrzeug-Klasse ist L6eBP. Führerscheinklassen lt Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Anlage 3
https://linzda.de/Informationen/Fuehrerscheinklassen/
Ciao, Fritz
nur kurz auf die Schnelle im Internet gesucht:
Die Fahrzeug-Klasse ist L6eBP. Führerscheinklassen lt Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Anlage 3
https://linzda.de/Informationen/Fuehrerscheinklassen/
Ciao, Fritz
Zuletzt geändert von Fritz am Sa 16. Mai 2020, 16:17, insgesamt 1-mal geändert.
**Was nicht geht, wird gerollt.**
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Re: Vorstellung der LKFZ in Wort und Bild: Zeigt her eure Auto´s
liebe mods .. bitte die Diskussionsbeiträge zu dem 6kw Verskennz Thema in den enrsprechenden Thread verschieben.. muss nicht unbedingt auch noch im Vorstellungsthread sein.
Und ja .. fast alle 6kw L6e fahren mit VKZ und 4kw Vers Schein .. und keinen scheints zu stören
Mich auch nicht
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6 kw, 425 kg kleines VKZ?
Beiträge hierher verschoben....
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Re: 6 kw, 425 kg kleines VKZ?
Ich werde mir mal (am Montag) die Kommentierung zur Fahrzeugzulassungsverordnung zur Brust nehmen, der Gesetzestext ist hingegen eindeutig, bis 350 kg.....
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Re: 6 kw, 425 kg kleines VKZ?
Das aber auch nur und ausschließlich in der FZV. Das entspricht leider nicht mehr der Europanorm. Dies ist dem Ministerium auch bewußt. Deshalb weisen die Mitarbeiter auch auf eine bevorstehende Veränderung hin. Ich denke das die Benutzung solange i.O. ist bis... entweder es geändert weitergeht ooooder... Nur in Deutschland diese L6E Klasse abgeschafft wird. Geht das ohne EU Recht zu verletzen?Gesetzestext ist hingegen eindeutig, bis 350 kg
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Re: 6 kw, 425 kg kleines VKZ?
Die Klassifizierung von Fahrzeugen ist EU-weit die Norm, wie mit den Fahrzeugklassen national umgegangen wird, bleibt dem jeweiligen Mitgliedsstaat überlassen, deshalb haben wir ja die „Divergenzen“ bei den Zulassungen. Ich denke aber auch, dass sich die Versicherungen nicht ausreichend auskennen/damit beschäftigt haben. Insofern dem jeweiligen Leichtkraftfahrzeug bei genauer Angaben von kg und kw dieses kleine VKZ zugeteilt wurde, kann sich die Versicherung zumindest nicht auf Leistungsfreiheit im Falle des Falles berufen...
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Re: 6 kw, 425 kg kleines VKZ?
Genau. Und Fritzhat das Teil von einem Aixam Händler bekommen und von ihm wahrscheinlich auch die verlinkten Unterlagen und das VKZ.
Mit interesse habe ich das Dokument download/file.php?id=4601 gelesen, welche von 425 kg schweren Leichtfahrzeugen handelt die 350kg wiegen.
Also hat er im guten Glauben gehandelt. Maximal gibt es vielleicht ein paar Problemchen wegen Nichteinhaltung der Zulassungspficht, aber sonst dürfte alles gut sein, solange kein Schadenfall auftritt.
Mit interesse habe ich das Dokument download/file.php?id=4601 gelesen, welche von 425 kg schweren Leichtfahrzeugen handelt die 350kg wiegen.
Also hat er im guten Glauben gehandelt. Maximal gibt es vielleicht ein paar Problemchen wegen Nichteinhaltung der Zulassungspficht, aber sonst dürfte alles gut sein, solange kein Schadenfall auftritt.
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Re: 6 kw, 425 kg kleines VKZ?
Die l6e klasse besteht weiterhin, nur darf sie momentan nicht zul.frei mit VKZ bewegt werden wenn über 350kg leergew und über 4kwPhenoh hat geschrieben: ↑Sa 16. Mai 2020, 17:59Das aber auch nur und ausschließlich in der FZV. Das entspricht leider nicht mehr der Europanorm. Dies ist dem Ministerium auch bewußt. Deshalb weisen die Mitarbeiter auch auf eine bevorstehende Veränderung hin. Ich denke das die Benutzung solange i.O. ist bis... entweder es geändert weitergeht ooooder... Nur in Deutschland diese L6E Klasse abgeschafft wird. Geht das ohne EU Recht zu verletzen?Gesetzestext ist hingegen eindeutig, bis 350 kg
im Europarecht steht nix von VKZ
Da muss auch nix abgeschafft werden
Schlimmstenfalls: Die lassen das vkz für l6e einfach vergreisen..
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Re: 6 kw, 425 kg kleines VKZ?
Hier mal ein paar weitere Erläuterungen:Phenoh hat geschrieben: ↑Sa 16. Mai 2020, 17:59Das aber auch nur und ausschließlich in der FZV. Das entspricht leider nicht mehr der Europanorm.Gesetzestext ist hingegen eindeutig, bis 350 kg
Welche Europanorm meinst du? Sicherlich ein Einstufung der Fahrzeuge in die entsprechenden Klassen. Die ist und bleibt in der EU gleich und ebenso die damit eng verküpfte EU Regelung zu den Führerscheinklassen.
Dies ist dem Ministerium auch bewußt.
Ist die Aussage belastbar? ich finde nichts dazu. Bitte teile uns deine Quellenangaben mit. DAs ist von höchstem Interesse
Deshalb weisen die Mitarbeiter Wer sind "die Mitarbeiter?"!auch auf eine bevorstehende Veränderung hin. Ich denke das die Benutzung solange i.O. ist bis... entweder es geändert weitergeht ooooder... Nur in Deutschland diese L6E Klasse abgeschafft wird. Geht das ohne EU Recht zu verletzen?
Was meinst du? In Deutschland wird die L6e klasse mit seinen Unterklassen nicht abgescghafft. Warum auch?
Es gibt mehrere Leichtkraftfahrzeugklassen... Da gehören Mofas dazu, ein zwei dreiräder. Quads, Dann unsere kleinen Automobile die 45km/h fahren dürfen, aber auch leichtkraftfahrzeuge der klasse L7e. Die gibts auch schon "Immer" solange es LKFZ Einteilung gibt, und die hattemn in Deutschland schon immer ein Nummernschild nötig und durften auf die Autobahn, TüV und Steuerpflichtig ebenso. Und dafür vbenötigt man den führerschein B. deswegen sind und bleiben es LKFZ und deswegen gehören sie nicht zu den PKW. Wenn es srtimmt, das ist jetzt nicht belastbar, dann benötigen sie als einzige Ausnahme auch keine Plakette für die Umweltzone, müssen aber bei neuzulassung bestimmte Abgasverordnungen einhalten. Mit der Plakette denke ich ist es so, aber das kann ich nicht belegen, ich denke dazu kann jemand abnderes eine belastbare Aussage schneller treffen.
Aber worauf ich hinaus will: Die EU schreiebt Ihren Mitgliedstatten nirgendwo vor, wie die fahrzeuge zu versichern sind und wie sie zu versteuern sind.
Deshalb gilt in den (meisten?) anderen EU Mitgliedstaaten auch, das die L6e Fahrzeuge eine Zulassung benötigen.
So wie in Deutschland bereits schon jetzt die Klasse L7e ebenfalls.
Ohne das etwas geändert werden muss, gehört durch die Ausweitung der Klasse L6e auf 425kg Masse und 6kW Leistung eben auch in Deutschland, wie in vielen anderen Mitgliedstaaten, die Klasse L6e zu den zulassungspflichtigen Fahrzeugen.
Das finde ich persönlich sehr schade, aber ein Handlungsbedarf besteht weder gesetzlich noch rechtlich. Allerdings: Dadurch nähert sich die Handhabe in Deutschland denen unserer EU Nachbarstaaten eher an, als eine Ausnahme zu bilden. Die Ausnahme hatten wir bis 2016 und haben wir für die 4kW fahrzeuge noch immer... neidisch schau(t)en unsere Nachbarn auf die Deutsche Regelung.
nirgendwo ist der Beitrag an Versicherung und Steuer für die L6e 4kW Fahrzeuge so günstig wie bei uns in der BRD. Keine Zulassung, kein TüV. Da greift für die 4kW fahrzeuge der Bestandsschutz.... Pflegt Eure Fahrzeuge...
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Re: Vorstellung der LKFZ in Wort und Bild: Zeigt her eure Auto´s
Meiner hat ein grosses, aber erfährt nichtHerrToeff hat geschrieben: ↑Sa 16. Mai 2020, 16:15liebe mods .. bitte die Diskussionsbeiträge zu dem 6kw Verskennz Thema in den enrsprechenden Thread verschieben.. muss nicht unbedingt auch noch im Vorstellungsthread sein.
Und ja .. fast alle 6kw L6e fahren mit VKZ und 4kw Vers Schein .. und keinen scheints zu stören
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Re: 6 kw, 425 kg kleines VKZ?
Evtl. aber auch mit dem Finanzamt, da ja keine Steuer gezahlt wurde und da versteht der Staat wenig "Spass".HerrToeff hat geschrieben: ↑Sa 16. Mai 2020, 18:48Genau. Und Fritzhat das Teil von einem Aixam Händler bekommen und von ihm wahrscheinlich auch die verlinkten Unterlagen und das VKZ.
Mit interesse habe ich das Dokument download/file.php?id=4601 gelesen, welche von 425 kg schweren Leichtfahrzeugen handelt die 350kg wiegen.
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Re: Vorstellung der LKFZ in Wort und Bild: Zeigt her eure Auto´s
Und die einem dann die Kfz-Versicherung machen sind dann auch nicht einfach, bei mir gab es einen erfolglosen Besuch der Zulassungsstelle weil mit der evb was nicht stimmte, d.h. die Zulassungsstelle verlangte dass der Typ (meiner Erinnerung nach) leer zu bleiben hat. War bei der Ummeldung auf eine andere Versicherung wieder der gleiche Ärger.guidolenz123 hat geschrieben: ↑Fr 15. Mai 2020, 16:16
Wollte ich auch gerade fragen.....
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Re: 6 kw, 425 kg kleines VKZ?
Normal wird sowas doch einfach als Typ 0 klassifiziert .. früher jedenfalls
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Re: Vorstellung der LKFZ in Wort und Bild: Zeigt her eure Auto´s
oh .. schon kaputt?starik1968 hat geschrieben: ↑Fr 22. Mai 2020, 16:06Meiner hat ein grosses, aber erfährt nichtHerrToeff hat geschrieben: ↑Sa 16. Mai 2020, 16:15liebe mods .. bitte die Diskussionsbeiträge zu dem 6kw Verskennz Thema in den enrsprechenden Thread verschieben.. muss nicht unbedingt auch noch im Vorstellungsthread sein.
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Re: Vorstellung der LKFZ in Wort und Bild: Zeigt her eure Auto´s
Ich hoffe nicht, habe die Batterie erst vor kurzem laden lassen, ich hatte immer noch keine weiteren "Fahrstunden". Und habe letzte Woche erst meinen zweiten Twizy 45 (endlich mit Türen und Soundsystem bekommen. Hoffe ich komme dieses Jahr noch zu, "Fahrstunden" nehmen.HerrToeff hat geschrieben: ↑Mi 27. Mai 2020, 11:44oh .. schon kaputt?starik1968 hat geschrieben: ↑Fr 22. Mai 2020, 16:06Meiner hat ein grosses, aber erfährt nichtHerrToeff hat geschrieben: ↑Sa 16. Mai 2020, 16:15liebe mods .. bitte die Diskussionsbeiträge zu dem 6kw Verskennz Thema in den enrsprechenden Thread verschieben.. muss nicht unbedingt auch noch im Vorstellungsthread sein.
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Re: 6 kw, 425 kg kleines VKZ?
Also, Bezugnehmend auf meinen "überalterten" Kommentar von oben....
Ich bin jetzt (nochmal) um das Pferd herumgegangen und wollte es von hinten aufzäumen.... Sprich:
Ich habe im Kraftfahrzeugsteuergesetz nachgeschaut, ob zwischen 4 kw und 6 kw zusätzlich unterschieden wird. Die Antwort hierzu ist, dass
Mithin wird nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz wieder auf die FZV verwiesen, dort sind nach § 2 Nr. 12 FZV nur die"Bei inländischen Fahrzeugen beginnt die Steuerpflicht mit der verkehrsrechtlichen Zulassung und besteht solange, wie das Fahrzeug zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen ist, mindestens jedoch einen Monat, § 5 Abs. 1 Nr. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)."
zulassungsfrei (in den jeweils einschlägigen Kommentaren schlicht und stets in Fettdruck ebenfalls : "bis zu 350 kg").vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge: vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leermasse von nicht mehr als
350 kg, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, mit Fremdzündungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 cm3
beträgt oder mit einem anderen Verbrennungsmotor,
dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW
beträgt oder mit einem Elektromotor, dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW beträgt;
Sodann noch in das Versicherungsvertragsgesetz geblättert:
Beide Fahrzeugarten (bis 350 kg oder bis 425 kg, 4 kw oder 6 kw) sind nach dem Pflichtversicherungsgesetz zu versichern, also nichts neues. Hinsichtlich des Versicherungskennzeichens gilt:
Durch den Verweis des § 26 FZV auf den§ 4 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § Abs. 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d bis f fällt die Sache wieder auf § 12 Nr. 12 FZV zurück und die Angelegenheit mit den Versicherungskennzeichen bei mehr als 350 kg bzw. mehr als 4 kw auf die Nase.§ 26 FZV Versicherungskennzeichen
(1) Durch das Versicherungskennzeichen wird für die Kraftfahrzeuge im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d bis f nachgewiesen, dass für das jeweilige Kraftfahrzeug eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Nach Abschluss eines Versicherungsvertrages und Zahlung der Prämie überlässt der Versicherer dem Halter auf Antrag das Versicherungskennzeichen zusammen mit einer Bescheinigung hierüber für das jeweilige Verkehrsjahr. Verkehrsjahr ist jeweils der Zeitraum vom 1. März eines Jahres bis zum Ablauf des Monats Februar des nächsten Jahres.
Sprich: Alle Leichtkraftfahrzeuge welche die Klassifizierung nach § 2 Nr. 12 FZV (bis 350 kg, bis 4 kw, usw.) nicht erfüllen/übersteigen sind Zulassungspflichtig.....
Also wieder nichts neues als zudem, was ich ehemals bereits geschrieben/eruiert habe:
viewtopic.php?f=2&t=7465
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Re: Vorstellung der LKFZ in Wort und Bild: Zeigt her eure Auto´s
und beide Twizys immer noch nicht instarik1968 hat geschrieben: ↑Mi 27. Mai 2020, 11:58Ich hoffe nicht, habe die Batterie erst vor kurzem laden lassen, ich hatte immer noch keine weiteren "Fahrstunden". Und habe letzte Woche erst meinen zweiten Twizy 45 (endlich mit Türen und Soundsystem bekommen. Hoffe ich komme dieses Jahr noch zu, "Fahrstunden" nehmen.
viewtopic.php?f=4&t=6063#p52969
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