tass02 hat geschrieben:Dann mach ich eben den Spielverderber, TÜV oder Polizei werden das geringste Problem sein und denen kann es auch egal sein. Richtig gesehen erlischt durch den anbau die Betriebserlaubnis und jeder weiß wenn eine Versicherung zahlen muss strecken die sich das sie nicht mehr durch die Türe gehen. Also entweder eintragen lassen oder einfach hoffen das nichts passiert oder der Gutachter es im Schadensfall nicht mitbekommt. Ist halt ein bisschen wie Lotto spielen
Grüße
Roland
Die Höhe ist wichtig, wenns ums Scheuern geht. ich habe 145/70und 145/60 eingetragen in meinen Aixams 400. Das heisst: 145mm und 90% bez 70% davon ist jeweils die Reifenhöhe.... die Reifen sind unterschiedlich hoch. Scheuern aber beide nicht...
Klar die Breite auch, weil es dann ja auch an der Karosse Scheuern könnte, am Kotflügelrand...
Im Versicherungsfall stimmt es zwar, das wichtig ist was drauf ist und was eingetragen ist. Dazu kommt aber noch: Was ist eingetragen und was ist genehmigt?
Sprich es gibt meisst weit mehr Reifengrößen, die für ein Fahrzeug abgenommen worden sind, als in den Papieren vermerkt sind.
In meinem Fusion ist nur ein Satz Reifen eingetragen gewesen. Eine seltene Größe die recht teuer ist. Ich hab mir den ein Satz Reifen besorgt auf Alufelge, im Angebot, die fast genausoteuer waren wie meine seltenen Reifen neu mit wechseln auf die Stahlfelge. Dazu habe ich einen Satz Papiere bekommen, ABE, die ich mitführen müsse. DAs sollte laut aussage meines Händlers reichen. Bin so auch durch Polizeikontrollen und den TüV gekommen. Lediglich eine TüV abnahme bei der ich das nicht gesagt habe das ich die Papiere dazu habe, hat den Eintrag gebracht und hat mich 40 oder60€ extra gekostet. War doofer weise meine frau mit dabei die davon nix wusste und hat abgenickt.
Die eintragung ging aber einfach weil nur kontrolliert wurde, ob Ford diese Reifen für diesen Fahrzeugtyp scho hat abnehmen lassen. DAs war alles.
Will mit dem beispiel nur sagen: In den Papieren stehen nicht immer alle Reifengrößen drin die man für den fahrzeugtyp eingetragen bekommen kann. Ist aber grundsätzlich die Abnahme erfolgt, bekommt man maximal ärger weil man die nicht hat eintragen lassen. Darauf muss man im Schadenfall achten, aber ein guter Verkehrsrechtsanwalt wird das dann schon machen.
ich habs nicht überprüft ob die Liste Fehlerfrei ist, aber die Reifen in den Links den ich gab, geben ja die Fahrzeugtypen an, für die diese Reifen eingetragen sind. Da sollte es kein Problem mit geben.
Aber stimmt, 145er Reifen findet man bei dem link für Aixam A741 aber keinen einzigen 155er für den A741. Zum TüV fahren und eintragenlasen wäre die alternative.