ECE Zulassung für den Einsatz im öffentlichen Verkehr
Einfach gesagt Du darfst Die Dinger technisch ans Fahrzeug anbauen, keine Gefährdung für Fußgänger usw.
verbotene Nahfeldbeleuchtung mit 240 m Reichweite
Dürfen NICHT funktionieren, wenn das Abblendlicht an ist !
Nur als Zusatz-Fernlicht zusammen mit dem normalen Fernlicht
Oder separat als Arbeitsscheinwerfer mit eigenem Schalter.
Wenn Du die also komplett TÜV-konform anbauen willst brauchst Du dazu einen eigenen Schalter, der über ein Relais läuft.
Das Relais muß die Dinger abschalten, sobald das Abblendlicht an ist.
-> Also der Schalter muß an die Last (Leuchte)
-> Die Steuerleitung des Relais muß an die Steuerleitung des Relais für's Abblendlicht - wenn das Abblendlicht im betreffenden Fahrzeug über ein Relais geschaltet ist - sonst direkt ans Abblendlicht-Kabel.
Dazu brauchst Du ein Relais mit "Öffner" oder "NC" = Normally Closed - Suchbegriff "kfz relais nc"
Öffner (Normally Closed, NC): Der Öffner ist unbeschaltet oder im Ruhezustand geschlossen. Erst wenn im Steuerstromkreis ein Strom fließt, dann öffnen sich die Arbeitskontakte.