Hallo.
Ich habe einen Ligier X-Pro von 2005.
Er hat eine Leermasse (Fahrbereit mit Fahrer) von 405 kg und einen 505 ccm Diesel mit 4 KW.
Jetzt suche ich dafür die passende Versicherung.
Es gab ja eine Änderung von 350 kg auf 425 kg. Ich habe mir mal die Mühe gemacht und mir die Versicherungsbedingungen von einigen Anbietern angesehen. Bei vielen steht noch die 350 kg Grenze drin. Oder es ist von einem Höchstgewicht von 425 kg die Rede. Ob damit Leermasse oder das zulässige Gesamtgewicht gemeint ist, ist dann unklar.
Ausserdem gibt es jetzt ja auch die Grenze von 500 ccm für die Motoren. Auch hier steht bei einigen einfach nur auf 500 ccm begrenzt (unabhängig vom Motor). Mein Fahrzeug hat aber 505 ccm.
Die einzige Versicherung wo es für mich perfekt passt und genau formuliert ist, ist die VHV. Das steht für den Diesel (andere Motoren) max. 4 KW.
Diese ist allerdings mit 190 Euro auch sehr teuer.
Oder kennt Ihr vielleicht noch passende Versicherungen.
Da ich das Auto erst nächstes Jahr Fahren will, habe ich da ja noch etwas Zeit.
Welche Versicherung hat die 425 kg mit drin?
Moderatoren: guidolenz123, Fichte
Welche Versicherung hat die 425 kg mit drin?
- Dateianhänge
-
- Screenshot_20210912_031226.jpg (265.23 KiB) 1822 mal betrachtet
- Novafritze
- Beiträge: 271
- Registriert: Fr 30. Apr 2021, 20:05
- Fahrzeuge: Ligier Nova JS 20
Re: Welche Versicherung hat die 425 kg mit drin?
hallo Habbeck,
Leermasse ist immer ohne Fahrer und ohne Tankfüllung bzw. Batteriemasse bei Elektrofahrzeugen.
Fünf Kubikzentimeter mehr dürften an sich kein Problem sein.
Sicherheitshalber kannst Du die Daten Deines zukünftigen Fahrzeugs an die Versicherung senden mit der Anfrage, ob sie es als L6e Fahrzeug versichern.
Wenn Du eine schriftliche Zusage hast, gibt es auch bei einem evtl. späteren Schadensfall den vollen Versicherungsschutz.
Grüße, Fritze
Leermasse ist immer ohne Fahrer und ohne Tankfüllung bzw. Batteriemasse bei Elektrofahrzeugen.
Fünf Kubikzentimeter mehr dürften an sich kein Problem sein.
Sicherheitshalber kannst Du die Daten Deines zukünftigen Fahrzeugs an die Versicherung senden mit der Anfrage, ob sie es als L6e Fahrzeug versichern.
Wenn Du eine schriftliche Zusage hast, gibt es auch bei einem evtl. späteren Schadensfall den vollen Versicherungsschutz.
Grüße, Fritze
Re: Welche Versicherung hat die 425 kg mit drin?
Novafritze hat geschrieben: ↑So 12. Sep 2021, 11:27hallo Habbeck,
Leermasse ist immer ohne Fahrer und ohne Tankfüllung bzw. Batteriemasse bei Elektrofahrzeugen.
Fünf Kubikzentimeter mehr dürften an sich kein Problem sein.
Sicherheitshalber kannst Du die Daten Deines zukünftigen Fahrzeugs an die Versicherung senden mit der Anfrage, ob sie es als L6e Fahrzeug versichern.
Wenn Du eine schriftliche Zusage hast, gibt es auch bei einem evtl. späteren Schadensfall den vollen Versicherungsschutz.
Grüße, Fritze
- Dateianhänge
-
- Screenshot_20210915_010931.jpg (91.53 KiB) 1742 mal betrachtet
- Fichte
- Beiträge: 3745
- Registriert: Sa 21. Dez 2019, 12:47
- Fahrzeuge: Microcar, Virgo II, Luxe
Ligier, Nova 500
Bellier, „Diva“
Aixam 400 - Wohnort: Mindelheim
Re: Welche Versicherung hat die 425 kg mit drin?
Leergewicht – für PKW`s - § 42 StVZO
Alte Definition v. 24.07.1962 – 30.06.2004:
Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs mit zu 100 % gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100 % gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten, einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z.B. Ersatzräder und -bereifung. Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber).
Neue Definition ab 01.07.2004:
Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs mit zu 90 % gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100 % gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten, einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z.B. Ersatzräder und -bereifung. Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber). Zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht.
"Leergewicht" gilt nur für Fahrzeuge die nicht nach EG Typengenehmigung zugelassen wurden, also nach der alten Deutschen Richtline. Danach war der Fahrer im Leergewicht nicht mitgerechnet.
Seit 2007 greift jedoch die Richtlinie EG 2007/46:
Für Fahrzeuge nach EG Typengenehmigung gibt es nur noch die "Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeuges". Darin sind Betriebsstoffe und der Fahrer (mit 75kg) drin.
Alte Definition v. 24.07.1962 – 30.06.2004:
Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs mit zu 100 % gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100 % gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten, einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z.B. Ersatzräder und -bereifung. Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber).
Neue Definition ab 01.07.2004:
Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs mit zu 90 % gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100 % gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten, einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z.B. Ersatzräder und -bereifung. Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber). Zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht.
"Leergewicht" gilt nur für Fahrzeuge die nicht nach EG Typengenehmigung zugelassen wurden, also nach der alten Deutschen Richtline. Danach war der Fahrer im Leergewicht nicht mitgerechnet.
Seit 2007 greift jedoch die Richtlinie EG 2007/46:
Für Fahrzeuge nach EG Typengenehmigung gibt es nur noch die "Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeuges". Darin sind Betriebsstoffe und der Fahrer (mit 75kg) drin.
Urteile nie über einen anderen, bevor Du nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gelaufen bist.