Was darf ich jetzt wirklich fahren??

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Metaphysik
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Re: Was darf ich jetzt wirklich fahren??

Beitrag von Metaphysik » Di 29. Aug 2023, 16:46

Fichte hat geschrieben:
Di 29. Aug 2023, 15:08
Metaphysik hat geschrieben:
Di 29. Aug 2023, 14:52
Oder so rum: "Normal" betrieben = ohne Anmeldung = Versicherungskennzeichen, keine Steuer, kein TÜV in Deutschland.
101) Ahh.. die Kehrseite der Medaille….

Wehe jemand frägt nach der Kante…. 019)
Wie beschreibt man es von der Kante?

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Re: Was darf ich jetzt wirklich fahren??

Beitrag von HerrToeff » Mi 30. Aug 2023, 00:34

Dann wäre es Steuerbetrug so ein L6e mit Versicherungskennzeichen zu betreiben?
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

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Re: Was darf ich jetzt wirklich fahren??

Beitrag von Fichte » Mi 30. Aug 2023, 09:45

017) Nö, Kraftfahrzeugsteuerpflichtbefreit, wenn keine Zulassungspflicht besteht…
Urteile nie über einen anderen, bevor Du nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gelaufen bist.

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Re: Was darf ich jetzt wirklich fahren??

Beitrag von HerrToeff » Di 5. Sep 2023, 05:44

Fichte hat geschrieben:
Mi 30. Aug 2023, 09:45
017) Nö, Kraftfahrzeugsteuerpflichtbefreit, wenn keine Zulassungspflicht besteht…
ja aber wenn es so ein krankes Sonderexemplar über 3 m und über 500ccm und in dem ungünstigen Zeitraum gebaut ist fällt es unter die Kennzeichenpflicht und wäre damit nicht zulassungsfrei. Also steuerpflichtig, Anmelden mit VKZ wäre dann Steuerbetrug.. und überhaupt .. wäre es dann HU pflichtig?
lieben Gruß

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Re: Was darf ich jetzt wirklich fahren??

Beitrag von Fichte » Di 5. Sep 2023, 16:40

Haben wir hier ja schon abgehandelt:

viewtopic.php?f=2&t=10128&p=104476#p104476

:wink:
Urteile nie über einen anderen, bevor Du nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gelaufen bist.

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Re: Was darf ich jetzt wirklich fahren??

Beitrag von HerrToeff » Di 5. Sep 2023, 20:36

Fichte hat geschrieben:
Di 5. Sep 2023, 16:40
Haben wir hier ja schon abgehandelt:

viewtopic.php?f=2&t=10128&p=104476#p104476

:wink:
Richtig. Zu der weiteren Zulassungsfreiheit gab es eine Verordnung die nicht umgesetzt wurde aber Übergangsregelungen die greifen oder auch nicht.

ich ziehe meine Frage zurück, da ich fürchte, ich werde die Antwort nicht verstehen.
lieben Gruß

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