Mopedschein reicht für PKW und schwere KRAD?

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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Metaphysik
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Re: Mopedschein reicht für PKW und schwere KRAD?

Beitrag von Metaphysik » Mi 5. Feb 2020, 21:52

HerrToeff hat geschrieben:
Mi 5. Feb 2020, 21:27
mein gott - wie erklär ichs meinem Anwalt :lol:
Fichte hat geschrieben:
Mi 5. Feb 2020, 21:37
:roll: dessen Gesicht würde ich in diesem Zeitpunkt gerne sehen... unbeschreiblich... 019) 019) 019)
Vielleicht so (unten)? Ach ne, das bist ja Du, wie Du schriebst :lol: :lol:
Fichte hat geschrieben:
So 2. Feb 2020, 21:12
Ein Bildchen von mir....
Dateianhänge
ksnip_20200205-214917.png
ksnip_20200205-214917.png (102.87 KiB) 5377 mal betrachtet

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Re: Mopedschein reicht für PKW und schwere KRAD?

Beitrag von Fichte » Mi 5. Feb 2020, 21:55

Und da unterscheiden wir uns in der Argumentation....

„Bauartbedingt“ und „Bauartbestimmt“ sind untereinander nicht gleichzusetzen und eine „Essiggurke“ wird keine „Wassergurke“..... 022)

Erst wenn wir uns über die Begrifflichkeiten einig werden, wird ein Schuh daraus.... :wink:

@Guido: So ähnlich könnte (mein) das Gesicht aussehen..... 072)
Urteile nie über einen anderen, bevor Du nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gelaufen bist.

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Re: Mopedschein reicht für PKW und schwere KRAD?

Beitrag von HerrToeff » Mi 5. Feb 2020, 22:12

noch im Recherchiermodus ... unterschied bauart bestimmt oder bedingt ...
Zuletzt geändert von HerrToeff am Mi 5. Feb 2020, 22:44, insgesamt 2-mal geändert.
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

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Re: Mopedschein reicht für PKW und schwere KRAD?

Beitrag von Fichte » Mi 5. Feb 2020, 22:13

guidolenz123 hat geschrieben:
Mi 5. Feb 2020, 21:41
Fichte hat geschrieben:
Mi 5. Feb 2020, 21:23
:shock:

@Guido: Danke für das Beileid, aber den Staffelstab wolltest jetzt nicht wirklich an mich übergeben 017)

Das war nicht die Grundlage für dieses Stellenangebot in diesem Forum als „Moderator“, oder habe ich die Rückseite vom iPad mit dem Kleingedruckten nicht gelesen... 017)

Fragen, über Fragen... 019) 019) 019) 019)
Nicht Alles ,das sich so ergibt, war auch geplant...ne ne nix Staffelstab übergeben (außer Du willst ihn ) ....gemeinsam laufen...Synchron-Laufen quasi...scheint mir erquicklicher... :wink:
023) 023) 023)

015) 015) 015) 015) 015) 015) 015) 022)
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Re: Mopedschein reicht für PKW und schwere KRAD?

Beitrag von HerrToeff » Mi 5. Feb 2020, 22:45

Fichte hat geschrieben:
Mi 5. Feb 2020, 21:55
Und da unterscheiden wir uns in der Argumentation....

„Bauartbedingt“ und „Bauartbestimmt“ sind untereinander nicht gleichzusetzen und eine „Essiggurke“ wird keine „Wassergurke“..... 022)

Erst wenn wir uns über die Begrifflichkeiten einig werden, wird ein Schuh daraus.... :wink:
.....
Habs gefunden

bauartbedingte Höchstgeschwingkeit bedeutet das Ding kommt aus eigener Kraft, also ohne Gefälle, Rückenwind etc nicht über zb 25 kmh .. bauartbestimmt bedeutet es kann gar nicht schneller zerstörungsfrei fahren, da es zb nichtauskuppeln kann .. zb unsere Tupper, obwohl die b.bedingt und nicht b.bestimmt sind... aber das ist was anderes

Gut .. das lässt sich ja technisch einrichten, wir basteln ja sowieso bauartverändernd. Wenn schon, denn schon.

_____________________________________________
Wir haben also einen Vw Golf der 4 Sitzplätze hat und bauartbestimmt 25 kmh Vmax hat, mit grossem Kennzeichen als PKW zugelassem,versteuert, korrekte Einträge, getüvt und ohne umweltplakette ist.

" bauartbestimmt 25 km/h ohne weitere Begrenzung, mit 4 Sitzen und 25 km/h"" 101) ...

Gut.-- den Wagen darf Frau Oma Rührich mit ihrem alten 5er Lappen dann aber fahren?
______________________________________________

Juristen Hausaufgabe bis morgen :lol:

ich kontrollier das, sonst gibts nämlich kein Sternchen :mrgreen:
lieben Gruß

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Re: Mopedschein reicht für PKW und schwere KRAD?

Beitrag von Fichte » Do 6. Feb 2020, 12:51

HerrToeff hat geschrieben:
Mi 5. Feb 2020, 01:00
grade eimen Beitrag von Fichte gelesen
viewtopic.php?f=2&t=8214
"...Die alte Mopedschein-Regel bleibt
Die alte Regelung der Führerschein Klasse 5 oder M von vor 1.1.1989 bleiben ebenfalls erhalten:
- entweder: 50 ccm ohne weitere Begrenzung, z. B. Barooder 50 mit 2 oder 4 Sitzen und ca. 60 km/h
- oder: bauartbestimmt 25 km/h ohne weitere Begrenzung, mit 4 Sitzen und 25 km/h"

Also, um diesen Beitrag plastisch darzustellen, untergliedere ich denselben in zwei Teilabschnitte:

1. Alternative: - entweder: 50 ccm ohne weitere Begrenzung, z. B. Barooder 50 mit 2 oder 4 Sitzen und ca. 60 km/h

Mit dem alten Mopedschein dürfen Fahrzeuge mit 2 oder 4 Sitzen, maximal 60 km/h und 50 ccm Motor geführt werden. Ob es sinnig ist, durch eine Änderung der Bauart eines VW Bully mit einem Leergewicht von ca. 1,0 t durch Einbau eines Motors mit 50 ccm umzubauen/umzufunktionieren, wage ich weiterhin zu bezweifeln.... 019)

101) Aber vielleicht kommen wir dann in den Bereich der Fahrerlaubnisfreien Arbeitsmaschinen bis 6 km/h, denn rein realistisch wird dieses Fahrzeug/der Motor allenfalls auf dem Prüfstand diese Kraft auf die Räder übertragen können.

2. Alternativ: - oder: bauartbestimmt 25 km/h ohne weitere Begrenzung, mit 4 Sitzen und 25 km/h

Hier ist der Begriff "baurtbestimmt" wesentlich. Wie aus der vorangegangenen Rechtsprechung zitiert, ist bauartbestimmt nicht gleichzustellen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit. Das betreffende Fahrzeug muss für die Endgeschwindigkeit von 25 km/h vom Hersteller bestimmt worden sein, nachträgliche Änderungen oder Drosselungen oder Umbauarbeiten an Fahrzeugen, welche als PKW ursprünglich zugelassen wurden, rechtfertigen diese Einschränkung/Ausnahme nicht.

Wenn denn jemals ein VW Golf mit 4 Sitzplätzen und bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h hergestellt worden wäre (nicht nachträglich abgeändert wurde), dürfte Oma "Rührich" diesen wohl fahren. Aber vielleicht mal bei VW vorher nachfragen, ob dieses Sondermodell noch zu haben ist.... 101) 072)

Hoffentlich ist es nunmehr und insoweit verständlich geworden.... 072)
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Re: Mopedschein reicht für PKW und schwere KRAD?

Beitrag von guidolenz123 » Do 6. Feb 2020, 13:44

Mal praktisch...es gab in der Vergangenheit dermaßen viele unterschiedliche Fahrerlaubnis-Typen und KFZ-Typen...dies alles aufzubröseln, hieße ein Buch schreiben zu müssen, das einer Doktorarbeit alle Ehre machen würde...
Dafür müssten unzählige verschiedene Ausgaben auch alter und uralter Gesetzestexte gewälzt werden etc etc etc..
Es gab Führerscheine für Autos mit 250ccm mit V-max 40 oder 45 und 50 oder 60...Kombis für Krad und PKW ....der Wahnsinn über die Zeit...
Im Forum sind aber wohl nicht mal eine Handvoll Mitglieder (wenn ühaupt noch welche) ,die dazu auch noch in der Lage wären irgendein Fahrzeug zu führen ohne gleich prophylaktisch aus Altersgründen verhaftet zu werden :wink: , , die theoretisch noch unter diese Fahrerlaubnis-Typen fallen könnten...aufgrund zu späten Geburt in Relation zu gerade Ausgeführtem, ...und wenn doch ,würde die intensive Recherche ,ob der ein oder andere noch iwas Exotisches darf, sich aus Gründen des kurzfristig absehbaren biologischen Abbaus wohl nicht wirklich mehr lohnen... 019) 019) 019)

Nee...im Ernst ...aus Erfahrung meiner beruflichen Arbeit ohne dies weiter zu untermauern oder dies auch nur annähernd in Betracht zu ziehen (ich bin schon länger älter und darf deshalb auch mal faul sein) kann ich folgendes resümieren.
Alle die hier an solch PKW mit kastrierten Leistungen (wie auch immer etc) Interesse zeigen , sind für solche "Scherzchen" nicht alt genug , oder diese Scherzchen gab es (ggf auch zudem) nie...

Das Einzige , das wirklich ging und teilweise noch geht, sind die Späßchen mit den Krankenfahrstühlen, den 45-Km/h-Tupperdosen, oder den "neuen (seit 2017) Mofas mit Karosse ....(APE u.dergl..)

Für ein Honorar von 500 Euro für jede angefangene Stunde Recherche zu Weiterführendem wäre ich bei Vorkasse und Vollmond ggf zu bewegen....
UND !!! Thomas....unterbiete mich jetzt nur nicht.... :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:
Gruß Guido
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Re: Mopedschein reicht für PKW und schwere KRAD?

Beitrag von Fichte » Do 6. Feb 2020, 15:08

:shock:

Wir sollten vielleicht mal eine Kaffeekasse einführen... 019) 019) 019)
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Re: Mopedschein reicht für PKW und schwere KRAD?

Beitrag von HerrToeff » Do 6. Feb 2020, 17:13

Sorry ... aber trotzdem danke

(Übersetzung
Fragestellung ignoriert, nicht Bescheid gewusst, vom Pferd erzählt und dafür dann von traumhonorar gesprochen ... genau so kenne ich Anwälte :lol: )


Sorry ... heute mal kein Sternchen 019) 019) 019) 019) 019) 019) 019) 019)


019) 033) 033)
lieben Gruß

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Re: Mopedschein reicht für PKW und schwere KRAD?

Beitrag von guidolenz123 » Do 6. Feb 2020, 17:19

Fichte hat geschrieben:
Do 6. Feb 2020, 15:08
:shock:

Wir sollten vielleicht mal eine Kaffeekasse einführen... 019) 019) 019)

Hab da so eine Idee...


Bild
Gruß Guido
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Re: Mopedschein reicht für PKW und schwere KRAD?

Beitrag von guidolenz123 » Do 6. Feb 2020, 17:22

HerrToeff hat geschrieben:
Do 6. Feb 2020, 17:13
Sorry ... aber trotzdem danke

(Übersetzung
Fragestellung ignoriert, nicht Bescheid gewusst, vom Pferd erzählt und dafür dann von traumhonorar gesprochen ... genau so kenne ich Anwälte :lol: )


Sorry ... heute mal kein Sternchen 019) 019) 019) 019) 019) 019) 019) 019)


019) 033) 033)
Bin doch kein Anwalt mehr...kannst mich also gar nicht meinen....und der Rest..


Fragestellung ignoriert, nicht Bescheid gewusst, vom Pferd erzählt und dafür dann von traumhonorar gesprochen

..... das lernt man im ersten Semester Jura.....
zuerst immer die Grundlagen...ist doch klar...die Grundlagen sind das Gerüst für später Studiertes :lol: :lol: :lol: :wink:
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Re: Mopedschein reicht für PKW und schwere KRAD?

Beitrag von HerrToeff » Do 6. Feb 2020, 17:39

Trotzdem will ich hier nicht verschweigen dass ich zwischenzeitlich einen Fahrlehrer live gefragt habe, der meinte ja es geht, allerdings ist weder der Fahrlehrer noch ich volljurist, von daher ist dies keine gültige rechtsauskunft

Das Thema hat mich einfach interressiert, das war alles. Die nicht belastbare Auskunft erklärt auch, warum so viele gedrosselt Pkw herumfahren, bis 2000 bj war so eine Drosselung bauartverändernd statthaft. Nach der EU Geschichte dann wohl nicht mehr, jedenfalls keine reine motordrossel. Das in unserem mopedauto forum so wenig Leute einen einen 5er mopedschein haben.. kann ich nicht beurteilen

Für Inhaber von b fs bringt es absolut keinen Vorteil ein Auto mit bauartbestimmten 25 kmh zu haben, kein vkz, kein umweltzonenvorteil, nichts

@Guido dafür dass du kein Anwalt mehr bist, ist deine Honoraridee aber topaktuell 072)

... ich hasse diese Android autokorrektur ... soviel Fehler kann man manuell gar nicht machen wie die automatisch einfügt
lieben Gruß

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Re: Mopedschein reicht für PKW und schwere KRAD?

Beitrag von Fichte » Do 6. Feb 2020, 18:37

Und nochmals:

Im Umlauf gebrachte (gedrosselte) Fahrzeuge dürfen laut den Übergangsvorschriften §76 bis heute und auch weiterhin im Umlauf bleiben. Dieses bezieht sich auf die sog. 25 km/h Fahrzeuge, die vor dem 30.06.1999 erstmals in den Betrieb gekommen sind.

Mit den Gerichtsurteilen aus den Kalenderjahren 1999 bis 2002 und im Zuge der Änderung der FEV wurden in Bundesländern mit hoher Population von gedrosselten Normal-PKW anscheinend Ausnahmegenehmigungen an die Besitzer eines auf 25 km/h gedrosselten Normal-PKW ausgegeben. Diese Ausnahmegenehmigungen enthalten jedoch z. T. örtliche (z. B. gültig: nur im eigenen Bundesland, nicht auf Bundesstrassen, nur im Umkreis von 50 km vom Wohnort) und/oder zeitliche Beschränkungen.

"Wer nach Ende 2000 einen auf 25 km/h gedrosselten Normal-PKW kauft, wird i. d. Regel von der Zulassungsstelle darauf aufmerksam gemacht, daß gedrosselte Fahrzeuge nur mit dem Auto-Führerschein gefahren werden dürfen. Die Zulassungsstellen haben Anweisung die Zulassung des Fahrzeuges zu verweigern, weil angenommen wird, dass das Fahrzeug mit dem Zweiradführerschein gefahren werden soll."

Wenn diese jedoch nur mit einem Versicherungskennzeichen und ohne Zulassung ausgestattet werden, so werden auch die Uniformierten diese leidliche Frage, der Prüfung der Übergangsvorschriften, ohne Doktortitel nicht beanworten können.

Letzten Endes wird wohl gehofft, dass einer der beiden (Fahrzeug oder Fahrzeughalter) ausstirbt.... 019)

Aber damit möchte ich meine Beiträge in diesem Thread auch abschließen, muss die 500,00 EUR noch woanders verdienen. 072)
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Re: Mopedschein reicht für PKW und schwere KRAD?

Beitrag von Metaphysik » Do 6. Feb 2020, 18:54

guidolenz123 hat geschrieben:
Do 6. Feb 2020, 13:44
Für ein Honorar von 500 Euro für jede angefangene Stunde Recherche zu Weiterführendem wäre ich bei Vorkasse und Vollmond ggf zu bewegen....
UND !!! Thomas....unterbiete mich jetzt nur nicht.... :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:
Fichte hat geschrieben:
Do 6. Feb 2020, 18:37
Aber damit möchte ich meine Beiträge in diesem Thread auch abschließen, muss die 500,00 EUR noch woanders verdienen. 072)
Dann bis in einer Stunde, Thomas :wink: :lol:

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Re: Mopedschein reicht für PKW und schwere KRAD?

Beitrag von Fichte » Do 6. Feb 2020, 18:59

Metaphysik hat geschrieben:
Do 6. Feb 2020, 18:54
guidolenz123 hat geschrieben:
Do 6. Feb 2020, 13:44
Für ein Honorar von 500 Euro für jede angefangene Stunde Recherche zu Weiterführendem wäre ich bei Vorkasse und Vollmond ggf zu bewegen....
UND !!! Thomas....unterbiete mich jetzt nur nicht.... :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:
Fichte hat geschrieben:
Do 6. Feb 2020, 18:37
Aber damit möchte ich meine Beiträge in diesem Thread auch abschließen, muss die 500,00 EUR noch woanders verdienen. 072)
Dann bis in einer Stunde, Thomas :wink: :lol:

017) isch schon Vollmond? So etwas verdiene ich eigentlich nur im Traum.... 101)
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Re: Mopedschein reicht für PKW und schwere KRAD?

Beitrag von guidolenz123 » Do 6. Feb 2020, 19:05

HerrToeff hat geschrieben:
Do 6. Feb 2020, 17:39
Trotzdem will ich hier nicht verschweigen dass ich zwischenzeitlich einen Fahrlehrer live gefragt habe, der meinte ja es geht, allerdings ist weder der Fahrlehrer noch ich volljurist, von daher ist dies keine gültige rechtsauskunft

Das Thema hat mich einfach interressiert, das war alles. Die nicht belastbare Auskunft erklärt auch, warum so viele gedrosselt Pkw herumfahren, bis 2000 bj war so eine Drosselung bauartverändernd statthaft. Nach der EU Geschichte dann wohl nicht mehr, jedenfalls keine reine motordrossel. Das in unserem mopedauto forum so wenig Leute einen einen 5er mopedschein haben.. kann ich nicht beurteilen

Für Inhaber von b fs bringt es absolut keinen Vorteil ein Auto mit bauartbestimmten 25 kmh zu haben, kein vkz, kein umweltzonenvorteil, nichts

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... ich hasse diese Android autokorrektur ... soviel Fehler kann man manuell gar nicht machen wie die automatisch einfügt

Ich habe schon in meiner Studentenzeit 70-80er Jahre im Nebenjob als Abmahn-Detektiv 250 DM pro Stunde von einer Anwaltskanzlei nebst Fahrtkosten (1 DM/KM) kassiert..da sind für den Ruhestand 500 Euro/Stunde definitiv nicht zu hoch gegriffen...ich habe schließlich in meiner Zeit als Anwalt ausreichend durchgehend unter Wert gearbeitet... :evil: :evil: :evil: :lol: :lol: :lol: :wink:
Gruß Guido
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Re: Mopedschein reicht für PKW und schwere KRAD?

Beitrag von HerrToeff » Do 6. Feb 2020, 21:30

Abmahn-Detektiv....pfui

so einer der aus Schülern 7000 Euro rausprügelt weil sie nen Songtext in Whatsapp zitieren ... nee echt nicht. Könnt ich nicht mit leben. Aber deshalb fuhr ich als Studiosus halt Ente statt Benz.
lieben Gruß

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Re: Mopedschein reicht für PKW und schwere KRAD?

Beitrag von Metaphysik » Do 6. Feb 2020, 21:40

HerrToeff hat geschrieben:
Do 6. Feb 2020, 21:30
so einer der aus Schülern 7000 Euro rausprügelt weil sie nen Songtext in Whatsapp zitieren ...
Gab es in den 70-80er Jahren, also zu Guidos Studienzeit, schon Whatapp? Whow :wink: :lol: Vielleicht war er Detektiv im Arpanet? Das Internet kann es schlecht gewesen sein 017)
Also ich denke da bist Du auf einer ganz falschen Spur 019)

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Re: Mopedschein reicht für PKW und schwere KRAD?

Beitrag von HerrToeff » Do 6. Feb 2020, 21:50

guido war halt seiner Zeit vorraus 019)

Bild
guidos reiseplan 1973 .. Paketverfolgung im Strich 8 - wo ist der Songtext
lieben Gruß

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Re: Mopedschein reicht für PKW und schwere KRAD?

Beitrag von guidolenz123 » Fr 7. Feb 2020, 11:34

HerrToeff hat geschrieben:
Do 6. Feb 2020, 21:30
Abmahn-Detektiv....pfui

so einer der aus Schülern 7000 Euro rausprügelt weil sie nen Songtext in Whatsapp zitieren ... nee echt nicht. Könnt ich nicht mit leben. Aber deshalb fuhr ich als Studiosus halt Ente statt Benz.
Nöööö...gaaanz anders....wir sind auf Autokinos/Wochenend-KFZ-Privatmärkte am Sonntag wg Sonntagsverkaufsverbot gefahren und haben die Nicht-Privaten (Händler) undercover rausgepickt...und ähnliches....
für eine Anwaltskanzlei....die hat uns fürstlich entlohnt...
Gruß Guido
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