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- Di 22. Dez 2015, 17:23
- Forum: Zulassung - Versicherung - Führerschein
- Thema: Besitzerhandbuch Aixam Mega Multiruck
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Besitzerhandbuch Aixam Mega Multiruck
Hat einer von Euch das Besitzerhandbuch des Aixam Mega Multiruck Typ 2 und besitzt einen Scanner ? Bei meinem 2er war das des Typs 1 dabei.
- Di 22. Dez 2015, 17:02
- Forum: Sonstige Technikthemen
- Thema: Tank Überlauf
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Tank Überlauf
Als ich meinen Trucky vorhin bis zum Rand (automatische Abschaltung Dieselpistole) auftankte bedankte er sich mit einer kleinen Pfütze unter dem Wagen. Habe schnell drunter geschaut und der Diesel kam aus einem runterhängenden Schlauch - scheinbar ein Überlauf. Kennt ihr das Problem? Kann leider ers...
- Di 22. Dez 2015, 03:56
- Forum: Off-Topic Stammtisch
- Thema: Frohe Weihnachten
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Re: Frohe Weihnachten
Wünsche Euch auch frohe Weihnachten und einen guten Rutsch
In 2 TagenFuddschi hat geschrieben:Nee Guido, in 3 Tagen ...
- Sa 19. Dez 2015, 18:42
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- Thema: Grundsätzliche gesetzliche Regelungen über Krankenfahrstühle
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Re: Grundsätzliche gesetzliche Regelungen über Krankenfahrst
Ich glaube wir drehen uns im Kreis ;-) Entsprechende Aktenzeichen zu der Thematik wären natürlich hilfreich, aber nur wenn sie nicht auf Gebrechlichkeit abzielen sondern konkret auf über 10 km/h und Geburtsdatum vor 04.1965 ohne jegliche Bescheinigung / FE. Der theoretische Bestandsschutz ergäbe kei...
- Sa 19. Dez 2015, 12:46
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- Thema: Grundsätzliche gesetzliche Regelungen über Krankenfahrstühle
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Re: Grundsätzliche gesetzliche Regelungen über Krankenfahrst
Ja, aber bei Krankenfahrstühlen im Gegensatz zu Mofas nur bis 10 km/h .. Habe im anderen Thread dazu geschrieben: http://www.lepori.de/forum/viewtopic.ph ... 354#p37354
- Sa 19. Dez 2015, 12:22
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- Thema: Fahrerlaubnisänderungen
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Re: Fahrerlaubnisänderungen
Z.B.: ,dass Personen geb vor 1,April 1965 Krankenfahrzeuge auch der alten Art ,soweit bis max 2002 neu in Verkehr gebracht ,ohne ALLES führen dürfen.Die ,die vor 2002 die Mofa-Prüf-Bescheinigung abgelegt haben ,dürfen die alten Krankenfahrstühle auch bewegen mit dieser Mofa-Prüf-Bescheinigung. Neue...
- Fr 18. Dez 2015, 21:56
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- Thema: Neu hier
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Re: Neu hier
Herzlich willkommen
Ein Isigo Rivolta ist ein geiles Teil - muß ich glatt überlegen ob ich für so einen noch Platz hätte
Ein Isigo Rivolta ist ein geiles Teil - muß ich glatt überlegen ob ich für so einen noch Platz hätte
- Fr 18. Dez 2015, 21:11
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- Thema: Grundsätzliche gesetzliche Regelungen über Krankenfahrstühle
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Re: Grundsätzliche gesetzliche Regelungen über Krankenfahrst
Noch eine neg. Seite, bis hin zu FoFE .., aber gnädigerweise nur als Owi behandelt .. http://fahrerlaubnisrecht.steckenborn-s ... php?t=4676
- Fr 18. Dez 2015, 20:06
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- Thema: Grundsätzliche gesetzliche Regelungen über Krankenfahrstühle
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Re: Grundsätzliche gesetzliche Regelungen über Krankenfahrst
[quote="guidolenz123"]Kann Dir aus Erfahrung sagen..DEFINITIV.. Alle mit Geb-Datum VOR 1 April 1965 können Krankenfahrstühlenohne alles fahren..glaubs oder lass es sein...habe einige Unterlagen dazu ,die ich zB hier schon mehrmals einstellte/erwähnte. Jedesmal wieder rauskramen ist mir zu umständl. ...
- Fr 18. Dez 2015, 20:01
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- Thema: Grundsätzliche gesetzliche Regelungen über Krankenfahrstühle
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Re: Grundsätzliche gesetzliche Regelungen über Krankenfahrst
In der FeV von 1999 scheint so eine Befreiung nicht zu stehen, und auch in deren Übergangsrecht in $76 finde ich nur die Ausnahme für die Mofa(!)prüfbescheinigung: http://www.buzer.de/gesetz/1626/
- Fr 18. Dez 2015, 19:17
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- Thema: Grundsätzliche gesetzliche Regelungen über Krankenfahrstühle
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Re: Grundsätzliche gesetzliche Regelungen über Krankenfahrst
Ein Urteil des BVGs von 2002 das es nicht erforderlich ist gebrechlich zu sein habe ich gefunden: http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2002&nr=3 , darin wird aber nur auf eine Fahrerlaubnis und nicht auf eine Prüfbescheinigung (Mofa und / oder Krankenfahrstuhl) ei...
- Fr 18. Dez 2015, 19:02
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- Thema: Grundsätzliche gesetzliche Regelungen über Krankenfahrstühle
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Re: Grundsätzliche gesetzliche Regelungen über Krankenfahrst
[quote="guidolenz123"]vor 1 April 1965 fürs Mofa überhaupt nix brauchen und demzufolge auch nix für Krankenfahrstühle,die für solche Personen fürs Mofa gleichgestellt wurden.[/quote] Das wäre genau der Punkt, aber wo steht das, bzw. in welcher FeV stand das? Wenn ich in der SuFu was finde verlinke i...
- Fr 18. Dez 2015, 18:44
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- Thema: Grundsätzliche gesetzliche Regelungen über Krankenfahrstühle
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- Fr 18. Dez 2015, 18:40
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Re: Grundsätzliche gesetzliche Regelungen über Krankenfahrst
Und wieder gegenteilig: http://www.bussgeldkatalog.net/fahrerlaubnisverordnung/5-fev/ "Für Krankenfahrstühle gab es bis 2002 einen eigenen Führerschein. Dieser Führerschein setzte eine theoretische Ausbildung in der Fahrschule mit 3 Doppelstunden zu je 90 Minuten und eine Theorieprüfung voraus. Seit...
- Fr 18. Dez 2015, 18:35
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- Thema: Grundsätzliche gesetzliche Regelungen über Krankenfahrstühle
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Re: Grundsätzliche gesetzliche Regelungen über Krankenfahrst
Noch eine interessante Seite dazu: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Krankenfahrstuhl02.php Mir scheint auch bei Geburtsjahr vor 1965 ist bei Krankenfahrstühlen über 10km/h die sog "Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle" der Dreh- und Angelpunkt. Ich habe in den ganzen Links noch keinen Hinweis ...
- Fr 18. Dez 2015, 18:12
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- Thema: Grundsätzliche gesetzliche Regelungen über Krankenfahrstühle
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Re: Grundsätzliche gesetzliche Regelungen über Krankenfahrst
Zum Thema gibt es eine interessante Seite im Verkehrsportal: http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... pic=105769
- Do 17. Dez 2015, 22:25
- Forum: Zulassung - Versicherung - Führerschein
- Thema: Grundsätzliche gesetzliche Regelungen über Krankenfahrstühle
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Re: Grundsätzliche gesetzliche Regelungen über Krankenfahrst
@guidolenz123
Hab gerade Deinen alten Link gefunden - hat sich also erledigt ;-)
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-I ... rstuhl.htm
Hab gerade Deinen alten Link gefunden - hat sich also erledigt ;-)
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-I ... rstuhl.htm
- Do 17. Dez 2015, 22:10
- Forum: Zulassung - Versicherung - Führerschein
- Thema: Grundsätzliche gesetzliche Regelungen über Krankenfahrstühle
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Re: Grundsätzliche gesetzliche Regelungen über Krankenfahrst
[quote="guidolenz123"]In BRD gilt: Wenn man VOR !!! dem 1.April 1965 geboren wurde kann man in BRD ohne behindert zu sein einen Krankenfahrstuhl ohne jedwede Prüfung oder Bescheinigung im öffentl. Straßenverkehr bewegen. Der Krankenfahrstuhl muß als Sonder-KFZ Krankenfahrstuhl oder So-KFZ Krankenfah...
- Do 17. Dez 2015, 18:29
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- Thema: Ich Stelle Mich hier mal Vor
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Re: Ich Stelle Mich hier mal Vor
Herzlich wilkommen
- Mi 16. Dez 2015, 19:10
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- Thema: zusätzliche Rückstrahler ?!
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Re: zusätzliche Rückstrahler ?!
Mit dem Truck geht da mehr .... - Der Kastenaufbau hat 2,07 m Innendiagonale und die Scheiben sind getöntmacbloke hat geschrieben:mit den Passantinnen flirten die unser Auto bewundern