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Moderatoren: guidolenz123, JDM Fahrer
Tilo hat geschrieben:OkIch interessiere mich nämlich für einen Kabinenroller ala ECONELO 1500, E- Milio,... Bin auch schon Probe gefahren und da ist definitiv kein Platz für Warndreieck oder Verbandskasten, wenn man es nicht gerade auf den Rücksitz legen will. Aber vielleicht zählen diese Teile auch gar nicht als Leichtkraftfahrzeuge? Zumindestens der dreirädrige ist ja mit seinem Motorradlenker schon was ganz eigenes.
HerrToeff hat geschrieben:Ich fand die englischen Texte weniger irritierend als die geradebrechte amtsdeutsche Übersetzung ..
quadrocycle wird zu Vierradmobil![]()
Ich versteh jetzt grade nicht .. wiederspricht der KBA Text denn dem was ich sagte?
HerrToeff hat geschrieben:Ich fand die englischen Texte weniger irritierend als die geradebrechte amtsdeutsche Übersetzung ..
quadrocycle wird zu Vierradmobil![]()
Ich versteh jetzt grade nicht .. wiederspricht der KBA Text denn dem was ich sagte?
HerrToeff hat geschrieben:Ich fand die englischen Texte weniger irritierend als die geradebrechte amtsdeutsche Übersetzung ..
quadrocycle wird zu Vierradmobil![]()
Ich versteh jetzt grade nicht .. wiederspricht der KBA Text denn dem was ich sagte?
macbloke hat geschrieben:HerrToeff hat geschrieben:Ich fand die englischen Texte weniger irritierend als die geradebrechte amtsdeutsche Übersetzung ..
quadrocycle wird zu Vierradmobil![]()
Ich versteh jetzt grade nicht .. wiederspricht der KBA Text denn dem was ich sagte?
Nein, das was du sagst stimmt weder mit der englischen noch mit der deutschen Version zusammen.
Und genau dadrauf basiert deine Abhandlung zu den Warndreiecken und Verbandskästen. Da deine Fundamentale Annahme für deine Abhandlung so also jeglicher Grundlage entbehrt, fällt auch deine Weitere Ausführung in sich zusammen.
Deine Aussagen, aus dem Bauch heraus und für sich alleine stehend, z.B.: das Warndreieck und Notfallhandy untergeschmuggelt oder eingeschummelt werden können, sind isoliert betrachtet sogar wahr.
Das lenkt allerdings nur von der Tatsache ab, das die Fahrzeuge nicht zur Gattung der, ich zitiere dich hier:
"ein PKW ähnliches Vierrad Motorrad also, kein PKW" gehören solle, ist absolut falsch und ist irreführend.
1. Bei L6e-BP handelt es sich um PKW. L6e-BU werden genauso behandelt.
2. Warndreieck und Verbandskasten MÜSSEN mitgeführt werden.
Dabei handelt es sich um eine Vorschrift, wer dagegen verstößt muss mit einem Bußgeld von 5€ rechnen. (Je nach Sachverhalt auch teuerer.)
Im Übrigen:; Qudrocycle heißt Vierrad. Wenn du nun Vierradmobil draus machst im Deutschen finde ich da nix verwirrendes dran....
Immerhin mal ein Interessantes Thema. Weiß nicht ob das alle wussten, ob Verbandszeug und Warndreieck mit muss, und ob das auch alle dabeihaben?
Oder das die Quads mit Versicherungskennzeichen (Mofanummernschild wie der volksmund sagt) ebenso in L6e schon immer gehören, das ist an sich auch wissenswert. Halt in eine andere Unterklasse, und die alte Begrenzung von 4kW gilt für diese Fahrzeuge weiterhin.
macbloke hat geschrieben:Deine Aussagen, aus dem Bauch heraus und für sich alleine stehend, z.B.: das Warndreieck und Notfallhandy untergeschmuggelt oder eingeschummelt werden können, sind isoliert betrachtet sogar wahr.
guidolenz123 hat geschrieben:Unsere "Kleinen" werden aber wie Kleinkrafträder eingestuft. Diese sind von dieser Pflicht (Verbandskasten pp) ausgenommen. Eine EU-Verordnung selbst--wie die von Dir genannte vom 28.März hat keine Rechtsverbindlichkeit in BRD. Umgesetzt ist da aber noch nichts in BRD-Recht..
Abgesehen davon,habe auch ich aus Vorsichtsgründen einen Verbandskasten und vor allem ein Warndreieck in meiner Tupperdose.
....
Gruß Guido
HerrToeff hat geschrieben:Von wegen, ich würde nicht gründlich recherchieren ...![]()
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