Kaufberatung Gebraucht-LKFZ

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guidolenz123
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Re: Kaufberatung Gebraucht-LKFZ

Beitrag von guidolenz123 » Di 6. Okt 2020, 15:37

Phenoh hat geschrieben:
Di 6. Okt 2020, 14:40
Also gehst du mit mir insofern konform, das der AMI ordentlich mit großem Kennzeichen zugelassen werden müßte, sollte die Änderung nicht beschlossen werden? Das würde bei uns gewiß eine absolute Verkaufsbremse sein. Oder Citroen weiß als Automobilriese schon durch gewissenhafte Lobbyarbeit in Deutschland schon vorher was umgesetzt wird. Kann das sein?
Ich stimme Dir zu

Zur übrigen Frage...

Klar kann das sein...warum auch nicht...ob es so ist....man wird sehen...
Gruß Guido
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Re: Kaufberatung Gebraucht-LKFZ

Beitrag von Phenoh » Di 6. Okt 2020, 16:28

Ich hab nochmal nachgelesen:
Drucksache 397/20
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
...
Mit der Verordnung (EU) 2019/1892 der Kommission vom 31. Oktober 2019 werden die Vorgaben zu Massen und Abmessungen von bestimmten Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen geändert und Aspekte der Richtlinie 96/53/EG umgesetzt
...
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Mit der Übernahme der Definition der leichten vierrädrigen Kraftfahrzeuge nach den europarechtlichen Vorgaben zur Typgenehmigung in die FZV und der Regelung zur Zulassungsfreiheit reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand der Bürgerinnen und Bürger, da aufgrund der Ausweitung der Parameter zur Bestimmung von leichten vierrädrigen
Kraftfahrzeugen mit einem Anstieg der Zahl zulassungsfreier Fahrzeuge zu rechnen ist.
Es ist insgesamt mit einer jährlichen Entlastung der Bürgerinnen und Bürger um rund 550
Stunden Zeitaufwand und um rund 3 000 Euro Sachaufwand zu rechnen.
...
Mit der Übernahme der Definition der leichten vierrädrigen Kraftfahrzeuge nach den europarechtlichen Vorgaben zur Typgenehmigung in die FZV und der Regelung zur Zulassungsfreiheit geht eine Entlastung der Zulassungsbehörden auf Landesebene einher.
...
Demgegenüber entfallen Gebühren durch die Zulassungsfreiheit leichter vierrädriger
Kraftfahrzeuge und Prüfungskosten durch die Aufhebung der Ausrüstungspflicht nach
§ 57a StVZO.
...
L6e Leichtes vierrädriges
Kraftfahrzeug
(4) vier Räder und eine der unter Artikel 4 Absatz 3
der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 genannten Antriebsformen und
(5) bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ≤ 45 km/h und
(6) Masse in fahrbereitem Zustand ≤ 425 kg und
(7) ein Hubvolumen von ≤ 50 cm3
, falls ein PI-Motor
Teil der Antriebskonfiguration des Fahrzeugs ist,
oder ein Hubvolumen von ≤ 500 cm3
, falls ein CIMotor Teil der Antriebskonfiguration des Fahrzeugs
ist, und
(8) ausgerüstet mit höchstens zwei Sitzplätzenschließlich des Fahrersitzes, und...
...L6e-BP Leichtes Vierradmobil
für Personenbeförderung
(11) hauptsächlich für die Beförderung von Personen
ausgelegtes L6e-B-Fahrzeug und
(12) L6e-B-Fahrzeug, das nicht dem spezifischen
Einstufungskriterium für ein L6e-BU-Fahrzeug entspricht
...
Ganze Drucksache hier:
https://www.umwelt-online.de/PDFBR/2020/0397_2D20.pdf

Also ich sehe die Zulassungsfreiheit so ziemlich als gesichert an. Es muß nur noch eingepflegt werden in die FZV.

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Re: Kaufberatung Gebraucht-LKFZ

Beitrag von macbloke » Di 6. Okt 2020, 16:46

Klasse. Sehr gute Recherche und auch noch belastbar.

Wäre schon wenn es so kommen wird. Finde den Ami durchaus interessant.

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Re: Kaufberatung Gebraucht-LKFZ

Beitrag von HerrToeff » Di 6. Okt 2020, 21:35

ja allerdings nur mit vkz ... selbst als l7e wäre er mit dem Akku uninterressant ..


Der Wagen ist wesentlich unkomfortabler als ein e-Aixam. Und der elektronik traue ich auch nicht, solange nicht die "Anfangsmasse" die ersten 3 Jahre problemlos auf der Strasse waren.

dann eher so ein Elektrovehikel aus China


Nichtsdestotrotz .. ein richtiger Schritt in eine gute Richtung

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Re: Kaufberatung Gebraucht-LKFZ

Beitrag von Rennfahrer25 » Mi 11. Nov 2020, 11:45

guidolenz123 hat geschrieben:
> Der Motor ist selten das Prob.,aber zB die Varios und der Rest ,der im
> Allg. unterdimensioniert ist.
> Risse in der Plastikkarosse sind auch im Alter je nach Fahrzeugtyp schon
> Pflicht-Features.
> Ohne ein paar Schrauberkanntnisse kanns teuer werden,insbesonders auch bei
> Mängeln,da die Ersatz-Teil-Preise völlig unangemessen sind. Sieht man ja
> auch schon an den verhältnismäßig hohen Neupreisen der LKFZ überhaupt.
> Beim Gebrauchtkauf gilt wie auch bei den "Großen":
> "Das teurere Fahrzeug ist meist das günstigere Fahrzeug".
> Problemloses fahren im Alltag kann mit dem Alter des KFZ (wie überall)
> abnehmen...und wird es auch.
>
> Werkstätten haben i.d.R. schon mal Probs bei der Ersatzteilbeschaffung
> (Eigeniniative ist gefragt) und mit der Technik sind normale
> KFZ-Werkstätten eher NICHT vertraut. Roller-Werkstätten schon eher,aber es
> gibt Unterschiede zwischen Rollern und LKFZ.


Da stimme ich absolut zu. Der Motor ist bei mir auch nie zum Problem geworden.. Da war zuvor schon alles andere kaputt..

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Re: Kaufberatung Gebraucht-LKFZ

Beitrag von Rennfahrer25 » Mi 11. Nov 2020, 11:47

Gibt es ein bestimmtes LKFZ was ihr empfehlen könnt?
Also so die preiswerteste Marke?

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Re: Kaufberatung Gebraucht-LKFZ

Beitrag von guidolenz123 » Mi 11. Nov 2020, 13:52

Wg Billig:

Da fällt mir aktuell Microcar DUE ein

https://www.ebay.de/itm/203160267171


oder vlt bald der Citroen AMI...falls der auch mit Vers-Kennz. fahrbar werden sollte...
Gruß Guido
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Re: Kaufberatung Gebraucht-LKFZ

Beitrag von HerrToeff » Mo 16. Nov 2020, 12:40

Ich hoffedas gibt einen richtig fetten Foren Alarm wenn die 6 kw L6e für das VKZfreigegeben sind... Sekt habe ich schonkaltgestellt

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Re: Kaufberatung Gebraucht-LKFZ

Beitrag von macbloke » Do 19. Nov 2020, 19:56

Es ist doch schon so

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Re: Kaufberatung Gebraucht-LKFZ

Beitrag von HerrToeff » Fr 20. Nov 2020, 04:08

macbloke hat geschrieben:
> Es ist doch schon so


Echr???????



Hab ich da was nicht kapiert=> Dürfen die 6kw Dinger jetzt hochoffiziell VKZ haben?

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Re: Kaufberatung Gebraucht-LKFZ

Beitrag von guidolenz123 » Fr 20. Nov 2020, 13:09

Wie jetzt, wo jetzt, wann jetzt ????
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Re: Kaufberatung Gebraucht-LKFZ

Beitrag von macbloke » Fr 20. Nov 2020, 20:11

JA lies doch mal die links die Guido eingestellt hat vor niocht allzulanger Zeit. DA wurde ausdrücklich gesagt, dass, bis es schwarz auf weiss so Umgestzt wird (Änderung der FZV), bis die Änderung greift, schon vorher so ggehandhabt werden soll, damit kein "Luftleerer Raum" entsteht.

Klar und deutlich. Änderung soll erfolgen.

Gerde ich tue mich mit gesetzestesten und Erklärungen schwer, aber das habe auch ich verstanden. Muss doch hier irgendwo stehen.

HAb noch mal auf die schnelle Überflogen... habs jetzt nicht so schnell gefunden. Muss jemand sich nochmal den ganzen Text antun. 70 Seiten. Irgendwo isses da versteckt.

Ergänzung:

Auf der Grundlage des Bestandes von 378 zugelassenen leichten 4-rädrigen Kraftfahrzeugen am 1. Januar 2019 mit einer Leermasse von 351 bis 424 kg wird mit einer jährlichen Anwendungsfallzahl von rund 1 000 Fahrzeugen gerechnet, die mit der Änderung
der FZV nun zusätzlich der Zulassungsfreiheit unterliegen. Die Reduzierung des Erfüllungsaufwandes für die Bürgerinnen und Bürger betrifft damit Halterinnen und Halter von
geschätzt rund 1 000 Fahrzeugen der Klasse L6e und umfasst insgesamt 550 Stunden
Zeitaufwand und 3 000 Euro Sachaufwand."

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bund ... tml#top-75

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Re: Kaufberatung Gebraucht-LKFZ

Beitrag von macbloke » Fr 20. Nov 2020, 20:35

Ergänzung:

muss es hiere noch einmal rausstellen, die passageg worauf es ankommt: kanns leider gerade nicht fett oder bunt machen...

, die mit der Änderung der FZV nun zusätzlich der !!!!!! Zulassungsfreiheit !!!!!! unterliegen.


https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bund ... tml#top-75

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Re: Kaufberatung Gebraucht-LKFZ

Beitrag von Metaphysik » Fr 20. Nov 2020, 21:18

Link geht leider nicht.

Ich fand nur

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru ... onFile&v=1

Daraus
Dateianhänge
1.png
1.png (74.12 KiB) 4825 mal betrachtet
2.png
2.png (63.83 KiB) 4825 mal betrachtet

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Re: Kaufberatung Gebraucht-LKFZ

Beitrag von HerrToeff » Sa 21. Nov 2020, 09:11

Gut .... so hatte ich das auch gelesen.

Aber ich kenne MacBloke als verantwortungsvollen und gewissenhaften Menschen. Wenn er sagt Guido hätte nun Dokumente hier eingestellt die belegen dass 6kw und 425kg ab jetzt mit VKZ gefahren werden dürfen, würde ich mich absolut drauf verlassen. Wahrscheinlich ist das was wir hier nur als Empfehlung kennen, inzwischen umgesetzt worden. Allerdings kann ich es auch nicht finden und bitte hiermit Guido herzlich, es nochmals einzustellen.

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Re: Kaufberatung Gebraucht-LKFZ

Beitrag von guidolenz123 » Sa 21. Nov 2020, 09:15

HerrToeff hat geschrieben:
Sa 21. Nov 2020, 09:11
Gut .... so hatte ich das auch gelesen.

Aber ich kenne MacBloke als verantwortungsvollen und gewissenhaften Menschen. Wenn er sagt Guido hätte nun Dokumente hier eingestellt die belegen dass 6kw und 425kg ab jetzt mit VKZ gefahren werden dürfen, würde ich mich absolut drauf verlassen. Wahrscheinlich ist das was wir hier nur als Empfehlung kennen, inzwischen umgesetzt worden. Allerdings kann ich es auch nicht finden und bitte hiermit Guido herzlich, es nochmals einzustellen.
Jetzt weiß ich nicht, dass ich sowas gemacht hätte...müsste mich dann eigentl. dran erinnern...mach ich aber gerade nicht...

Ich glaube ,es liegt ein Irrtum vor...

Verbessert mich mich mit möglichst Nachweisen, wenn ich geistig was verhuddelt haben sollte......
bis dahin schließe ich es aber aus...
habe im Kopf, dass ich die belegene Bundesrat-Entscheidung noch nicht mitbekommen habe und noch drauf warte...
sie ergo noch nicht raus ist..
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Re: Kaufberatung Gebraucht-LKFZ

Beitrag von HerrToeff » Sa 21. Nov 2020, 09:48

MacBloke sagt aber das doch.....


viell. kann er noch kucken

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Re: Kaufberatung Gebraucht-LKFZ

Beitrag von Metaphysik » Sa 21. Nov 2020, 10:13

Wer suchet der findet: viewtopic.php?f=2&t=8756

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Beitrag von HerrToeff » Sa 21. Nov 2020, 11:11

ja .. schwarz auf weiss
viewtopic.php?f=2&t=8756#p85449
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

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Re: Kaufberatung Gebraucht-LKFZ

Beitrag von guidolenz123 » Sa 21. Nov 2020, 12:23

Am Ende des Textes vom link steht aber:

O-Text:

"Aufhänger: Umsetzung von EU-Recht
Zustimmung fand allerdings die Grundlage der aktuellen Beratungen - eine Verordnung der Bundesregierung zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zu den höchstzulässigen Abmessungen und Gesamtgewichten für bestimmte Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen: Ihr stimmte der Bundesrat mit einigen fachlichen Änderungsmaßgaben zu. Setzt die Bundesregierung diese um, kann sie die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkünden."


Das ist bislang nach meiner Kenntnis noch nicht geschehen...

Also habe ich auch nix Dergleichen hier verkündet...
:wink: Hätte mich auch gewundert...

Auszug aus link

Bild
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