6 kw, 425 kg kleines VKZ?

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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Re: Vorstellung der LKFZ in Wort und Bild: Zeigt her eure Auto´s

Beitrag von Fichte » Fr 15. Mai 2020, 16:07

:shock: der Crossover hat 6 kw, 425 kg Leergewicht, und Mopedkennzeichen? 017)
Urteile nie über einen anderen, bevor Du nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gelaufen bist.

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Re: Vorstellung der LKFZ in Wort und Bild: Zeigt her eure Auto´s

Beitrag von guidolenz123 » Fr 15. Mai 2020, 16:16

Fichte hat geschrieben:
Fr 15. Mai 2020, 16:07
:shock: der Crossover hat 6 kw, 425 kg Leergewicht, und Mopedkennzeichen? 017)

Wollte ich auch gerade fragen.....
Da kennt sich wohl eine Versicherung nicht aus....
Gruß Guido
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.

Fritz
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Re: Vorstellung der LKFZ in Wort und Bild: Zeigt her eure Auto´s

Beitrag von Fritz » Sa 16. Mai 2020, 15:57

Hallo,
nur kurz auf die Schnelle im Internet gesucht:
Die Fahrzeug-Klasse ist L6eBP.
L6eBP.pdf
Leichtkraftfahrzeug bis zu 350 kg schwere Kraftfahrzeuge.pdf
CELEX 32013R0168 DE TXT_01.pdf
CELEX 32013R0168 DE TXT_02.pdf
Führerscheinklassen lt Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Anlage 3
https://linzda.de/Informationen/Fuehrerscheinklassen/

Ciao, Fritz
Zuletzt geändert von Fritz am Sa 16. Mai 2020, 16:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Vorstellung der LKFZ in Wort und Bild: Zeigt her eure Auto´s

Beitrag von HerrToeff » Sa 16. Mai 2020, 16:15

liebe mods .. bitte die Diskussionsbeiträge zu dem 6kw Verskennz Thema in den enrsprechenden Thread verschieben.. muss nicht unbedingt auch noch im Vorstellungsthread sein.

Und ja .. fast alle 6kw L6e fahren mit VKZ und 4kw Vers Schein .. und keinen scheints zu stören

Mich auch nicht
lieben Gruß

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6 kw, 425 kg kleines VKZ?

Beitrag von Fichte » Sa 16. Mai 2020, 17:42

Beiträge hierher verschoben....
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Re: 6 kw, 425 kg kleines VKZ?

Beitrag von Fichte » Sa 16. Mai 2020, 17:50

Ich werde mir mal (am Montag) die Kommentierung zur Fahrzeugzulassungsverordnung zur Brust nehmen, der Gesetzestext ist hingegen eindeutig, bis 350 kg..... :?
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Re: 6 kw, 425 kg kleines VKZ?

Beitrag von Phenoh » Sa 16. Mai 2020, 17:59

Gesetzestext ist hingegen eindeutig, bis 350 kg
Das aber auch nur und ausschließlich in der FZV. Das entspricht leider nicht mehr der Europanorm. Dies ist dem Ministerium auch bewußt. Deshalb weisen die Mitarbeiter auch auf eine bevorstehende Veränderung hin. Ich denke das die Benutzung solange i.O. ist bis... entweder es geändert weitergeht ooooder... Nur in Deutschland diese L6E Klasse abgeschafft wird. Geht das ohne EU Recht zu verletzen?

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Re: 6 kw, 425 kg kleines VKZ?

Beitrag von Fichte » Sa 16. Mai 2020, 18:12

Die Klassifizierung von Fahrzeugen ist EU-weit die Norm, wie mit den Fahrzeugklassen national umgegangen wird, bleibt dem jeweiligen Mitgliedsstaat überlassen, deshalb haben wir ja die „Divergenzen“ bei den Zulassungen. Ich denke aber auch, dass sich die Versicherungen nicht ausreichend auskennen/damit beschäftigt haben. Insofern dem jeweiligen Leichtkraftfahrzeug bei genauer Angaben von kg und kw dieses kleine VKZ zugeteilt wurde, kann sich die Versicherung zumindest nicht auf Leistungsfreiheit im Falle des Falles berufen... :wink:
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Re: 6 kw, 425 kg kleines VKZ?

Beitrag von HerrToeff » Sa 16. Mai 2020, 18:48

Genau. Und Fritzhat das Teil von einem Aixam Händler bekommen und von ihm wahrscheinlich auch die verlinkten Unterlagen und das VKZ.

Mit interesse habe ich das Dokument download/file.php?id=4601 gelesen, welche von 425 kg schweren Leichtfahrzeugen handelt die 350kg wiegen.

Also hat er im guten Glauben gehandelt. Maximal gibt es vielleicht ein paar Problemchen wegen Nichteinhaltung der Zulassungspficht, aber sonst dürfte alles gut sein, solange kein Schadenfall auftritt.
lieben Gruß

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Re: 6 kw, 425 kg kleines VKZ?

Beitrag von HerrToeff » Sa 16. Mai 2020, 18:55

Phenoh hat geschrieben:
Sa 16. Mai 2020, 17:59
Gesetzestext ist hingegen eindeutig, bis 350 kg
Das aber auch nur und ausschließlich in der FZV. Das entspricht leider nicht mehr der Europanorm. Dies ist dem Ministerium auch bewußt. Deshalb weisen die Mitarbeiter auch auf eine bevorstehende Veränderung hin. Ich denke das die Benutzung solange i.O. ist bis... entweder es geändert weitergeht ooooder... Nur in Deutschland diese L6E Klasse abgeschafft wird. Geht das ohne EU Recht zu verletzen?
Die l6e klasse besteht weiterhin, nur darf sie momentan nicht zul.frei mit VKZ bewegt werden wenn über 350kg leergew und über 4kw

im Europarecht steht nix von VKZ

Da muss auch nix abgeschafft werden

Schlimmstenfalls: Die lassen das vkz für l6e einfach vergreisen..
lieben Gruß

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Re: 6 kw, 425 kg kleines VKZ?

Beitrag von macbloke » Sa 16. Mai 2020, 21:14

Genau so ist es wie Toeff gesagt hat.
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Re: 6 kw, 425 kg kleines VKZ?

Beitrag von macbloke » Sa 16. Mai 2020, 21:36

Phenoh hat geschrieben:
Sa 16. Mai 2020, 17:59
Gesetzestext ist hingegen eindeutig, bis 350 kg
Das aber auch nur und ausschließlich in der FZV. Das entspricht leider nicht mehr der Europanorm.

Welche Europanorm meinst du? Sicherlich ein Einstufung der Fahrzeuge in die entsprechenden Klassen. Die ist und bleibt in der EU gleich und ebenso die damit eng verküpfte EU Regelung zu den Führerscheinklassen.

Dies ist dem Ministerium auch bewußt.

Ist die Aussage belastbar? ich finde nichts dazu. Bitte teile uns deine Quellenangaben mit. DAs ist von höchstem Interesse

Deshalb weisen die Mitarbeiter Wer sind "die Mitarbeiter?"!auch auf eine bevorstehende Veränderung hin. Ich denke das die Benutzung solange i.O. ist bis... entweder es geändert weitergeht ooooder... Nur in Deutschland diese L6E Klasse abgeschafft wird. Geht das ohne EU Recht zu verletzen?
Was meinst du? In Deutschland wird die L6e klasse mit seinen Unterklassen nicht abgescghafft. Warum auch?
Hier mal ein paar weitere Erläuterungen:

Es gibt mehrere Leichtkraftfahrzeugklassen... Da gehören Mofas dazu, ein zwei dreiräder. Quads, Dann unsere kleinen Automobile die 45km/h fahren dürfen, aber auch leichtkraftfahrzeuge der klasse L7e. Die gibts auch schon "Immer" solange es LKFZ Einteilung gibt, und die hattemn in Deutschland schon immer ein Nummernschild nötig und durften auf die Autobahn, TüV und Steuerpflichtig ebenso. Und dafür vbenötigt man den führerschein B. deswegen sind und bleiben es LKFZ und deswegen gehören sie nicht zu den PKW. Wenn es srtimmt, das ist jetzt nicht belastbar, dann benötigen sie als einzige Ausnahme auch keine Plakette für die Umweltzone, müssen aber bei neuzulassung bestimmte Abgasverordnungen einhalten. Mit der Plakette denke ich ist es so, aber das kann ich nicht belegen, ich denke dazu kann jemand abnderes eine belastbare Aussage schneller treffen.

Aber worauf ich hinaus will: Die EU schreiebt Ihren Mitgliedstatten nirgendwo vor, wie die fahrzeuge zu versichern sind und wie sie zu versteuern sind.

Deshalb gilt in den (meisten?) anderen EU Mitgliedstaaten auch, das die L6e Fahrzeuge eine Zulassung benötigen.

So wie in Deutschland bereits schon jetzt die Klasse L7e ebenfalls.

Ohne das etwas geändert werden muss, gehört durch die Ausweitung der Klasse L6e auf 425kg Masse und 6kW Leistung eben auch in Deutschland, wie in vielen anderen Mitgliedstaaten, die Klasse L6e zu den zulassungspflichtigen Fahrzeugen.

Das finde ich persönlich sehr schade, aber ein Handlungsbedarf besteht weder gesetzlich noch rechtlich. Allerdings: Dadurch nähert sich die Handhabe in Deutschland denen unserer EU Nachbarstaaten eher an, als eine Ausnahme zu bilden. Die Ausnahme hatten wir bis 2016 und haben wir für die 4kW fahrzeuge noch immer... neidisch schau(t)en unsere Nachbarn auf die Deutsche Regelung.

nirgendwo ist der Beitrag an Versicherung und Steuer für die L6e 4kW Fahrzeuge so günstig wie bei uns in der BRD. Keine Zulassung, kein TüV. Da greift für die 4kW fahrzeuge der Bestandsschutz.... Pflegt Eure Fahrzeuge...
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Re: Vorstellung der LKFZ in Wort und Bild: Zeigt her eure Auto´s

Beitrag von starik1968 » Fr 22. Mai 2020, 16:06

HerrToeff hat geschrieben:
Sa 16. Mai 2020, 16:15
liebe mods .. bitte die Diskussionsbeiträge zu dem 6kw Verskennz Thema in den enrsprechenden Thread verschieben.. muss nicht unbedingt auch noch im Vorstellungsthread sein.

Und ja .. fast alle 6kw L6e fahren mit VKZ und 4kw Vers Schein .. und keinen scheints zu stören

Mich auch nicht
Meiner hat ein grosses, aber erfährt nicht :-D

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Re: 6 kw, 425 kg kleines VKZ?

Beitrag von starik1968 » Fr 22. Mai 2020, 16:08

HerrToeff hat geschrieben:
Sa 16. Mai 2020, 18:48
Genau. Und Fritzhat das Teil von einem Aixam Händler bekommen und von ihm wahrscheinlich auch die verlinkten Unterlagen und das VKZ.

Mit interesse habe ich das Dokument download/file.php?id=4601 gelesen, welche von 425 kg schweren Leichtfahrzeugen handelt die 350kg wiegen.

Also hat er im guten Glauben gehandelt. Maximal gibt es vielleicht ein paar Problemchen wegen Nichteinhaltung der Zulassungspficht, aber sonst dürfte alles gut sein, solange kein Schadenfall auftritt.
Evtl. aber auch mit dem Finanzamt, da ja keine Steuer gezahlt wurde und da versteht der Staat wenig "Spass".

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Re: Vorstellung der LKFZ in Wort und Bild: Zeigt her eure Auto´s

Beitrag von starik1968 » Fr 22. Mai 2020, 16:13

guidolenz123 hat geschrieben:
Fr 15. Mai 2020, 16:16
Fichte hat geschrieben:
Fr 15. Mai 2020, 16:07
:shock: der Crossover hat 6 kw, 425 kg Leergewicht, und Mopedkennzeichen? 017)

Wollte ich auch gerade fragen.....
Da kennt sich wohl eine Versicherung nicht aus....
Und die einem dann die Kfz-Versicherung machen sind dann auch nicht einfach, bei mir gab es einen erfolglosen Besuch der Zulassungsstelle weil mit der evb was nicht stimmte, d.h. die Zulassungsstelle verlangte dass der Typ (meiner Erinnerung nach) leer zu bleiben hat. War bei der Ummeldung auf eine andere Versicherung wieder der gleiche Ärger.

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Re: 6 kw, 425 kg kleines VKZ?

Beitrag von HerrToeff » Mi 27. Mai 2020, 11:41

Normal wird sowas doch einfach als Typ 0 klassifiziert .. früher jedenfalls
lieben Gruß

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Re: Vorstellung der LKFZ in Wort und Bild: Zeigt her eure Auto´s

Beitrag von HerrToeff » Mi 27. Mai 2020, 11:44

starik1968 hat geschrieben:
Fr 22. Mai 2020, 16:06
HerrToeff hat geschrieben:
Sa 16. Mai 2020, 16:15
liebe mods .. bitte die Diskussionsbeiträge zu dem 6kw Verskennz Thema in den enrsprechenden Thread verschieben.. muss nicht unbedingt auch noch im Vorstellungsthread sein.

Und ja .. fast alle 6kw L6e fahren mit VKZ und 4kw Vers Schein .. und keinen scheints zu stören

Mich auch nicht
Meiner hat ein grosses, aber erfährt nicht :-D
oh .. schon kaputt? :shock:
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

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Re: Vorstellung der LKFZ in Wort und Bild: Zeigt her eure Auto´s

Beitrag von starik1968 » Mi 27. Mai 2020, 11:58

HerrToeff hat geschrieben:
Mi 27. Mai 2020, 11:44
starik1968 hat geschrieben:
Fr 22. Mai 2020, 16:06
HerrToeff hat geschrieben:
Sa 16. Mai 2020, 16:15
liebe mods .. bitte die Diskussionsbeiträge zu dem 6kw Verskennz Thema in den enrsprechenden Thread verschieben.. muss nicht unbedingt auch noch im Vorstellungsthread sein.

Und ja .. fast alle 6kw L6e fahren mit VKZ und 4kw Vers Schein .. und keinen scheints zu stören

Mich auch nicht
Meiner hat ein grosses, aber erfährt nicht :-D
oh .. schon kaputt? :shock:
Ich hoffe nicht, habe die Batterie erst vor kurzem laden lassen, ich hatte immer noch keine weiteren "Fahrstunden". Und habe letzte Woche erst meinen zweiten Twizy 45 (endlich mit Türen und Soundsystem :-) bekommen. Hoffe ich komme dieses Jahr noch zu, "Fahrstunden" nehmen.

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Re: 6 kw, 425 kg kleines VKZ?

Beitrag von Fichte » Mi 27. Mai 2020, 15:38

Fichte hat geschrieben:
Sa 16. Mai 2020, 17:50
Ich werde mir mal (am Montag) die Kommentierung zur Fahrzeugzulassungsverordnung zur Brust nehmen, der Gesetzestext ist hingegen eindeutig, bis 350 kg..... :?
Also, Bezugnehmend auf meinen "überalterten" Kommentar von oben....

Ich bin jetzt (nochmal) um das Pferd herumgegangen und wollte es von hinten aufzäumen.... Sprich:

Ich habe im Kraftfahrzeugsteuergesetz nachgeschaut, ob zwischen 4 kw und 6 kw zusätzlich unterschieden wird. Die Antwort hierzu ist, dass
"Bei inländischen Fahrzeugen beginnt die Steuerpflicht mit der verkehrsrechtlichen Zulassung und besteht solange, wie das Fahrzeug zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen ist, mindestens jedoch einen Monat, § 5 Abs. 1 Nr. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)."
Mithin wird nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz wieder auf die FZV verwiesen, dort sind nach § 2 Nr. 12 FZV nur die
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge: vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leermasse von nicht mehr als
350 kg, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, mit Fremdzündungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 cm3
beträgt oder mit einem anderen Verbrennungsmotor,
dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW
beträgt oder mit einem Elektromotor, dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW beträgt;
zulassungsfrei (in den jeweils einschlägigen Kommentaren schlicht und stets in Fettdruck ebenfalls : "bis zu 350 kg").

Sodann noch in das Versicherungsvertragsgesetz geblättert:

Beide Fahrzeugarten (bis 350 kg oder bis 425 kg, 4 kw oder 6 kw) sind nach dem Pflichtversicherungsgesetz zu versichern, also nichts neues. Hinsichtlich des Versicherungskennzeichens gilt:
§ 26 FZV Versicherungskennzeichen
(1) Durch das Versicherungskennzeichen wird für die Kraftfahrzeuge im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d bis f nachgewiesen, dass für das jeweilige Kraftfahrzeug eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Nach Abschluss eines Versicherungsvertrages und Zahlung der Prämie überlässt der Versicherer dem Halter auf Antrag das Versicherungskennzeichen zusammen mit einer Bescheinigung hierüber für das jeweilige Verkehrsjahr. Verkehrsjahr ist jeweils der Zeitraum vom 1. März eines Jahres bis zum Ablauf des Monats Februar des nächsten Jahres.
Durch den Verweis des § 26 FZV auf den§ 4 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § Abs. 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d bis f fällt die Sache wieder auf § 12 Nr. 12 FZV zurück und die Angelegenheit mit den Versicherungskennzeichen bei mehr als 350 kg bzw. mehr als 4 kw auf die Nase.

Sprich: Alle Leichtkraftfahrzeuge welche die Klassifizierung nach § 2 Nr. 12 FZV (bis 350 kg, bis 4 kw, usw.) nicht erfüllen/übersteigen sind Zulassungspflichtig.....

Also wieder nichts neues als zudem, was ich ehemals bereits geschrieben/eruiert habe:

viewtopic.php?f=2&t=7465

022)
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Re: Vorstellung der LKFZ in Wort und Bild: Zeigt her eure Auto´s

Beitrag von HerrToeff » Sa 30. Mai 2020, 00:06

starik1968 hat geschrieben:
Mi 27. Mai 2020, 11:58
HerrToeff hat geschrieben:
Mi 27. Mai 2020, 11:44
starik1968 hat geschrieben:
Fr 22. Mai 2020, 16:06


Meiner hat ein grosses, aber erfährt nicht :-D
oh .. schon kaputt? :shock:
Ich hoffe nicht, habe die Batterie erst vor kurzem laden lassen, ich hatte immer noch keine weiteren "Fahrstunden". Und habe letzte Woche erst meinen zweiten Twizy 45 (endlich mit Türen und Soundsystem :-) bekommen. Hoffe ich komme dieses Jahr noch zu, "Fahrstunden" nehmen.
und beide Twizys immer noch nicht in

viewtopic.php?f=4&t=6063#p52969

076) 076) 076) 076) 076) 076) 076) 076) 076) 076) 076) 076) 076) 076)
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