Fahrzeugbrief
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Fahrzeugbrief
Hallo,
habe gerade "vom Amt" erfahren, dass das Fhzg (6kw/425kg) wegen seiner ccm einen Brief braucht. Hatte das hier schon jemand?
Würde eine Bescheinigung von Aixam brauchen, dass die keinen Brief mir gegeben haben (habe dem Importeur) gleich mal geschrieben.
Es müsste wenn keiner da dieser manuell von der Behörde erzeugt werden, unter Vorlage von Kaufvertrag und CoC.
Das ist ja ein Aufwand...
Shalömchen
F.
habe gerade "vom Amt" erfahren, dass das Fhzg (6kw/425kg) wegen seiner ccm einen Brief braucht. Hatte das hier schon jemand?
Würde eine Bescheinigung von Aixam brauchen, dass die keinen Brief mir gegeben haben (habe dem Importeur) gleich mal geschrieben.
Es müsste wenn keiner da dieser manuell von der Behörde erzeugt werden, unter Vorlage von Kaufvertrag und CoC.
Das ist ja ein Aufwand...
Shalömchen
F.
Re: Fahrzeugbrief
Habe ich etwas verpasst ? Hattest du nicht schon bei HUK Versichert ?
Grüße
Roland
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Roland
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Re: Fahrzeugbrief
Hatte ich, geht jetzt aber wohl doch nicht, ist ja steuerpflichtig bei fast 500ccm und ich brauche den Brief.
Bin jetzt an Aixam dran, das ist ja ein "Theater".
Bin jetzt an Aixam dran, das ist ja ein "Theater".
Re: Fahrzeugbrief
Wer erzählt den so einen Schwachsinn ? Das Fahrzeug ist als L6e eingestuft somit Steuerfrei. Bin mir nicht sicher aber normal steht das in den papieren. Aber irgendwie habe ich das Gefühl das du dir dein leben selber schwer machen willst oder es sich um einen fake handelt.
Sei mir nicht böse ich schreib gern was ich denke was nicht immer bei jeden auf gegenleibe trifft
Grüße
Roland
Sei mir nicht böse ich schreib gern was ich denke was nicht immer bei jeden auf gegenleibe trifft
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Roland
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Re: Fahrzeugbrief
Die Zulassungsstelle sagte mir das. Habe mit denen telefoniert, die hatte ich wegen der freiwilligen Zulassung angeschrieben.
Wenn Du mir eine Rechtsquelle hast die die Steuerfreiheit belegt, gib sie mir bitte, dann schicke ich das an das örtliche Landratsamt.
Diese 6kw/425kg Fhzg sind so neu, dass sich die Regelungen da wohl noch nicht rumgesprochen haben.
Werde das auch noch Aixam fragen, sowas sollte doch eigentlich auf den Herstellerseiten sein.
Wenn Du mir eine Rechtsquelle hast die die Steuerfreiheit belegt, gib sie mir bitte, dann schicke ich das an das örtliche Landratsamt.
Diese 6kw/425kg Fhzg sind so neu, dass sich die Regelungen da wohl noch nicht rumgesprochen haben.
Werde das auch noch Aixam fragen, sowas sollte doch eigentlich auf den Herstellerseiten sein.
Re: Fahrzeugbrief
Na wenn du dich freiwillig anmelden willst ist das eine andere Sache ansonsten hat das mit den 500ccm gar nichts zu tun sondern wie das Fahrzeug eingestuft ist und wenn in deinen Papier l6e steht kann sich die in der Zulassungsstelle auf den Kopf stellen. Und warum solltest du eine quelle senden ? denen ist es eigentlich egal, entweder du meldest dich freiwillig oder eben nicht.
Grüße
Roland
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Re: Fahrzeugbrief
Bloss dass die mir sagten, ich bräuche den Brief und bei der Kubikzahl (knapp 500 ccm) muss Steuer gezahlt werden.
Nun brauche ich eine Quelle, warum Le6-BP steuerbefreit ist.
d.h. mein Fhzg soll versteuert eingestuft werden.
Habe in der FZV geschaut, steuerfrei sind ja Leicht-Kfz., nach der FZV ist aber ja meines zu schwer/zuviel kw.
Habe gem. CoC 461 mg/km CO2 und 479 ccm, d.h. nach diesem Rechner https://www.steuertipps.de/service/rech ... er-rechner#!/
-> 700,-- €
Das freut einen aber, das ist (fast) soviel Steuer im Monat wie ich für den Twizy 45 für den Akku zahle (70,-- €/Monat)
Nun brauche ich eine Quelle, warum Le6-BP steuerbefreit ist.
d.h. mein Fhzg soll versteuert eingestuft werden.
Habe in der FZV geschaut, steuerfrei sind ja Leicht-Kfz., nach der FZV ist aber ja meines zu schwer/zuviel kw.
Habe gem. CoC 461 mg/km CO2 und 479 ccm, d.h. nach diesem Rechner https://www.steuertipps.de/service/rech ... er-rechner#!/
-> 700,-- €
Das freut einen aber, das ist (fast) soviel Steuer im Monat wie ich für den Twizy 45 für den Akku zahle (70,-- €/Monat)
Re: Fahrzeugbrief
Ja natürlich brauchst du einen Brief wenn du das freiwillig anmelden willst und dann zahlt man logischerweise steuern.
Das Fahrzeug ist ja als l6e eingestuft und somit steuerfrei das bp steht ja nur für Beförderung von Personen. und link hast du ja reichlich in einen anderen post bekommen wo auch steht das Gewicht und und kw erhöht worden sind und auf 500ccm begrenzt wurde.
Über den elektro braucht man sich gar nicht unterhalten, da muss man seine Medizin vergessen haben wenn man 7 steine auf den tisch legt und zahlt in Monat zusätzlich 70€ und hat nicht mal geladen.
Grüße
Roland
Das Fahrzeug ist ja als l6e eingestuft und somit steuerfrei das bp steht ja nur für Beförderung von Personen. und link hast du ja reichlich in einen anderen post bekommen wo auch steht das Gewicht und und kw erhöht worden sind und auf 500ccm begrenzt wurde.
Über den elektro braucht man sich gar nicht unterhalten, da muss man seine Medizin vergessen haben wenn man 7 steine auf den tisch legt und zahlt in Monat zusätzlich 70€ und hat nicht mal geladen.
Grüße
Roland
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Re: Fahrzeugbrief
Dann werde ich mal versuchen das der Zulassungsstelle klarzumachen.
Ich habe einen Elektro und bin damit recht zufrieden, den Twizy 45. Soll morgen aus der Werkstatt wieder zu mir kommen.
Ich habe einen Elektro und bin damit recht zufrieden, den Twizy 45. Soll morgen aus der Werkstatt wieder zu mir kommen.
Re: Fahrzeugbrief
Verstehe ich nicht, das ist ja genauso wenn ich anrufe und sage das ich mein l6e Fahrzeug nicht anmelden werde.Die denken das ich voll wie eine Haubitze bin. Schraub die Tafel von der HUK hin, wenn du die gezahlt hast müsste die ja schon bei dir sein.
Grüße
Roland
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Roland
- TheSkyistheLimit
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Re: Fahrzeugbrief
Moin,
(eifrig mitlesend und immer weniger begreifend....)
Gilt denn das noch, was unser user Wiltschka im Dezember schrieb, dass nämlich die EU-Verordnung in Deutschland noch nicht umgesetzt wurde und daher der Wahnsinn auf die Spitze getrieben wird?
Er sagt dort, dass die L6e in Deutschland (national) tatsächlich in nicht zulassungspflichtig (350 kg 4kw) und ZULASSUNGSPFLICHTIG (425kg und 6kw) unterschieden wird!!!!
(nachlesbar, hier im Forum "Was es nicht alles gibt ... Fiat 500 Krankenfahrstuhl, Seite 2 weiter unten Wiltschka 7.12.18 23:38 Uhr, und folgende Kommentare)
UNFASSBAR!
Übrigens, denke da liegt ein Kommafehler vor. Ich komme beim Diesel-Rechner auf 38,- Euro)
Alles ohne Gewähr
LG Klaus-Peter
(eifrig mitlesend und immer weniger begreifend....)
Gilt denn das noch, was unser user Wiltschka im Dezember schrieb, dass nämlich die EU-Verordnung in Deutschland noch nicht umgesetzt wurde und daher der Wahnsinn auf die Spitze getrieben wird?
Er sagt dort, dass die L6e in Deutschland (national) tatsächlich in nicht zulassungspflichtig (350 kg 4kw) und ZULASSUNGSPFLICHTIG (425kg und 6kw) unterschieden wird!!!!
(nachlesbar, hier im Forum "Was es nicht alles gibt ... Fiat 500 Krankenfahrstuhl, Seite 2 weiter unten Wiltschka 7.12.18 23:38 Uhr, und folgende Kommentare)
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Übrigens, denke da liegt ein Kommafehler vor. Ich komme beim Diesel-Rechner auf 38,- Euro)
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Re: Fahrzeugbrief
Ja das wird es m.E. nach dem Telefonat. Die FZV kennt diese Fahrzeuge nicht, damit zulassungspflichtig, zulassungpflichtig = Steuerpflicht.
Mir wurde "zugetragen" dass es im April bei der Verkersministertagung thematisiert wird, was raus kommt, wer weiss.
Möglich mit dem Kommafehler, vielleicht kommt der Rechner mit kleiner 500 ccm nicht klar.
Mir wurde "zugetragen" dass es im April bei der Verkersministertagung thematisiert wird, was raus kommt, wer weiss.
Möglich mit dem Kommafehler, vielleicht kommt der Rechner mit kleiner 500 ccm nicht klar.
Re: Fahrzeugbrief
TheSkyistheLimit @
Hat man doch schon weiter unten in fzv durchgekaut, da sind auch link dabei die Wiltschka aussage wiederlegen
zb in den link wird eindeutig auf die Gesetzesänderung verwiesen. https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html
Und wenn das Fahrzeug unter l6e läuft ist es logischerweise steuerbefreit.
Grüße
Roland
Hat man doch schon weiter unten in fzv durchgekaut, da sind auch link dabei die Wiltschka aussage wiederlegen
zb in den link wird eindeutig auf die Gesetzesänderung verwiesen. https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html
Und wenn das Fahrzeug unter l6e läuft ist es logischerweise steuerbefreit.
Grüße
Roland
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Re: Fahrzeugbrief
Nur wenn die Zulassungsstelle am Ende nein sagt, dann hat man ein Problem.
Wenn es nun wirklich nur 40,-- € / p.a. sind, dann nehme ich es hin, da lohnt es nicht was zu machen.
Bin erstmal gespannt was von Seiten Aixam kommt.
Wenn es nun wirklich nur 40,-- € / p.a. sind, dann nehme ich es hin, da lohnt es nicht was zu machen.
Bin erstmal gespannt was von Seiten Aixam kommt.
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Re: Fahrzeugbrief
Der Rechenfehler lag auf meiner Seite. Hab 80 g/km, hatte den Wert für nach Kaltstart genommen, der liegt bei 461 g/km.TheSkyistheLimit hat geschrieben:Moin,
(eifrig mitlesend und immer weniger begreifend....)
Gilt denn das noch, was unser user Wiltschka im Dezember schrieb, dass nämlich die EU-Verordnung in Deutschland noch nicht umgesetzt wurde und daher der Wahnsinn auf die Spitze getrieben wird?
Er sagt dort, dass die L6e in Deutschland (national) tatsächlich in nicht zulassungspflichtig (350 kg 4kw) und ZULASSUNGSPFLICHTIG (425kg und 6kw) unterschieden wird!!!!
(nachlesbar, hier im Forum "Was es nicht alles gibt ... Fiat 500 Krankenfahrstuhl, Seite 2 weiter unten Wiltschka 7.12.18 23:38 Uhr, und folgende Kommentare)
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Übrigens, denke da liegt ein Kommafehler vor. Ich komme beim Diesel-Rechner auf 38,- Euro)
Alles ohne Gewähr
LG Klaus-Peter
Re: Fahrzeugbrief
Wie es aussieht versichert ja die HUK die Fahrzeuge da kann mich doch die Zulassungsstelle den buckel herunterrutsch da muss ich doch gar nicht hin. Und auf den Aixam seiten wird ja alles erklärt, weiß nicht was es da nicht zu verstehen gibt.
Drehen wir aber den Spies um und bring mir eine link wo steht das die Fahrzeuge zulassungspflichtig sind.
Grüße
Roland
Drehen wir aber den Spies um und bring mir eine link wo steht das die Fahrzeuge zulassungspflichtig sind.
Grüße
Roland
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Re: Fahrzeugbrief
bei Aixam.de selbst finde ich keine Zulassungsinfos, evtl. habe ich es auch übersehen. Antwort auf Mails von heute an aixam.de habe ich noch nicht, bin mal gespannttass02 hat geschrieben:Wie es aussieht versichert ja die HUK die Fahrzeuge da kann mich doch die Zulassungsstelle den buckel herunterrutsch da muss ich doch gar nicht hin. Und auf den Aixam seiten wird ja alles erklärt, weiß nicht was es da nicht zu verstehen gibt.
Drehen wir aber den Spies um und bring mir eine link wo steht das die Fahrzeuge zulassungspflichtig sind.
Grüße
Roland
Bin da etwas sehr empfindlich, ich habe schon als Jugendlicher nie was am Mofa gemacht, bei mir muss dass 100%tig alles stimmen/sitzen.
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Re: Fahrzeugbrief
Moin,
@ Tasso02
... Du verweist auf die Fahrerlaubnis.
Das hatte selbst Wiltschka nicht bestritten L6e ist mit AM (seit 2016 auch mit alt M) zu fahren.
Hier geht es um die FZV (Zulassung).
So sehr ich auch suche: Ich finde immer wieder nur die (nationale) FZV- LKfz-Definition 350kg und 4kw.
Was mir nicht in den Kopf will:
Wenn L6e Untergruppen hat, müßten diese doch somit in der Obergruppe (eben L6e) enthalten sein, oder?
(einfache, laienhafte Mengenlehre )
Von daher (und dieser Logik folgend (bin kein Jurist)) würde es theoretisch doch noch nicht einmal einer Änderung bedürfen.
(bestenfalls irgendwann einer neuen Begriffsdefinition)
Und selbst, wenn o.a. Logik nicht zutrifft:
Geht hier (noch) nationale Verordnung vor EU-Verordnung?
Dass was hier starik1968 widerfährt, müsste doch bereits hundertfach Leuten passiert sein, die neue LKfz kauften.
Oder ist Starik der ERSTE LKfz-Käufer eines 425kg 6kw?
(Möglich, dass es sich bis zur Küste, bzw. der entsprechende Zulassungsstelle noch nicht herumgesprochen hat)
Mindestens im Saum der Holländischen Grenze (NRW etc) muss es diesen Fall doch schon häufig gegeben haben.
Wie dem auch sei, klinke mich wieder aus. Wie gesagt seeeeehhhhr schwer zu begreifen.
(Was sagen denn nun die LKfz-Händler. Aixam/Legier/Microcar .de müssen doch Erfahrungen haben)
LG Klaus-Peter
(wieder mitlesend, zu meinem Sohn fahrend und am Super Luxe weiter schraubend)
Habe FZV-technisch nur diesen Link https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/
Und da steht unter Begriffsbestimmung punkt 12 die alte Definition.
Alle anderen sind zulassungspflichtig, mit entsprechenden Konsequenzen.
Hat jemand etwas Aktuelles ???
PS2:
Aixam.de verweist auf https://aixam.de/wp-content/uploads/201 ... chland.pdf
Da wird behauptet, dass die EU-Regelung von 2013 am 01.01.2016 auch für Deutschland umgesetzt sei...
@ Tasso02
... Du verweist auf die Fahrerlaubnis.
Das hatte selbst Wiltschka nicht bestritten L6e ist mit AM (seit 2016 auch mit alt M) zu fahren.
Hier geht es um die FZV (Zulassung).
So sehr ich auch suche: Ich finde immer wieder nur die (nationale) FZV- LKfz-Definition 350kg und 4kw.
Was mir nicht in den Kopf will:
Wenn L6e Untergruppen hat, müßten diese doch somit in der Obergruppe (eben L6e) enthalten sein, oder?
(einfache, laienhafte Mengenlehre )
Von daher (und dieser Logik folgend (bin kein Jurist)) würde es theoretisch doch noch nicht einmal einer Änderung bedürfen.
(bestenfalls irgendwann einer neuen Begriffsdefinition)
Und selbst, wenn o.a. Logik nicht zutrifft:
Geht hier (noch) nationale Verordnung vor EU-Verordnung?
Dass was hier starik1968 widerfährt, müsste doch bereits hundertfach Leuten passiert sein, die neue LKfz kauften.
Oder ist Starik der ERSTE LKfz-Käufer eines 425kg 6kw?
(Möglich, dass es sich bis zur Küste, bzw. der entsprechende Zulassungsstelle noch nicht herumgesprochen hat)
Mindestens im Saum der Holländischen Grenze (NRW etc) muss es diesen Fall doch schon häufig gegeben haben.
Wie dem auch sei, klinke mich wieder aus. Wie gesagt seeeeehhhhr schwer zu begreifen.
(Was sagen denn nun die LKfz-Händler. Aixam/Legier/Microcar .de müssen doch Erfahrungen haben)
LG Klaus-Peter
(wieder mitlesend, zu meinem Sohn fahrend und am Super Luxe weiter schraubend)
Habe FZV-technisch nur diesen Link https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/
Und da steht unter Begriffsbestimmung punkt 12 die alte Definition.
Alle anderen sind zulassungspflichtig, mit entsprechenden Konsequenzen.
Hat jemand etwas Aktuelles ???
PS2:
Aixam.de verweist auf https://aixam.de/wp-content/uploads/201 ... chland.pdf
Da wird behauptet, dass die EU-Regelung von 2013 am 01.01.2016 auch für Deutschland umgesetzt sei...
Zuletzt geändert von TheSkyistheLimit am Mi 20. Feb 2019, 18:47, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Fahrzeugbrief
Aixam ? Da stand mal vor 2 Jahren das es auf Grund der nicht überarbeiteten Gesetzesänderung das Fahrzeug evtl eine Zulassung brauchen könnte, das wäre der Fall wenn z.b eine Versicherung sich weigert das Fahrzeug zuzulassen, dann hat man ja nur die Möglichkeit sich bei der Zulassungsstelle zu melden. Denke nicht das die HUK etwas versichert was sie eigentlich gar nicht darf.
TheSkyistheLimit @
Das hat nicht nur mit der Fahrerlaubnis zu tun sondern wie ein Fahrzeug eingestuft ist . was der verweiß bedeutet steht in den link, ziemlich unten https://www.fahrerlaubnisrecht-blog.de/ ... definiert/
Grüße
Roland
TheSkyistheLimit @
Das hat nicht nur mit der Fahrerlaubnis zu tun sondern wie ein Fahrzeug eingestuft ist . was der verweiß bedeutet steht in den link, ziemlich unten https://www.fahrerlaubnisrecht-blog.de/ ... definiert/
Grüße
Roland
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- Fahrzeuge: Twizy 45
Re: Fahrzeugbrief
Es ist eine EU-Regelung in der FZV ist diese so nicht leider nicht drin.TheSkyistheLimit hat geschrieben:Moin,
@ Tasso02
... Du verweist auf die Fahrerlaubnis.
Das hatte selbst Wiltschka nicht bestritten L6e ist mit AM (seit 2016 auch mit alt M) zu fahren.
Hier geht es um die FZV (Zulassung).
So sehr ich auch suche: Ich finde immer wieder nur die (nationale) FZV- LKfz-Definition 350kg und 4kw.
Was mir nicht in den Kopf will:
Wenn L6e Untergruppen hat, müßten diese doch somit in der Obergruppe (eben L6e) enthalten sein, oder?
(einfache, laienhafte Mengenlehre )
Von daher (und dieser Logik folgend (bin kein Jurist)) würde es theoretisch doch noch nicht einmal einer Änderung bedürfen.
(bestenfalls irgendwann einer neuen Begriffsdefinition)
Und selbst, wenn o.a. Logik nicht zutrifft:
Geht hier (noch) nationale Verordnung vor EU-Verordnung?
Dass was hier starik1968 widerfährt, müsste doch bereits hundertfach Leuten passiert sein, die neue LKfz kauften.
Oder ist Starik der ERSTE LKfz-Käufer eines 425kg 6kw?
(Möglich, dass es sich bis zur Küste, bzw. der entsprechende Zulassungsstelle noch nicht herumgesprochen hat)
Mindestens im Saum der Holländischen Grenze (NRW etc) muss es diesen Fall doch schon häufig gegeben haben.
Wie dem auch sei, klinke mich wieder aus. Wie gesagt seeeeehhhhr schwer zu begreifen.
(Was sagen denn nun die LKfz-Händler. Aixam/Legier/Microcar .de müssen doch Erfahrungen haben)
LG Klaus-Peter
(wieder mitlesend, zu meinem Sohn fahrend und am Super Luxe weiter schraubend)
Habe FZV-technisch nur diesen Link https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/
Und da steht unter Begriffsbestimmung punkt 12 die alte Definition.
Alle anderen sind zulassungspflichtig, mit entsprechenden Konsequenzen.
Hat jemand etwas Aktuelles ???
PS2:
Aixam.de verweist auf https://aixam.de/wp-content/uploads/201 ... chland.pdf
Da wird behauptet, dass die EU-Regelung von 2013 am 01.01.2016 auch für Deutschland umgesetzt sei...
Soweit ich die für mich zuständige Zulassungstelle verstanden habe brauche ich erstmal einen Fahrzeugbrief, dazu mussich mit folgendem zum Amt:
- dem CoC
- dem Kaufvertrag des Fahrzeuges
- der Bescheinigung des Herstellers dass mir kein Brief übergeben wurde/bisher keinen besteht
Dann würde mir der Brief dort manuell erstellt.
Dann kann ich zur Versicherung, mich versichern, wieder zum Amt und dann die Zulassung
Das war das was ich beim Telefonat erfahren habe.
Klar, ich kann das Schild nehmen, das ich bekommen habe, im Falle eines Unfalles kann es dann schnell heissen, dass nicht gezahlt wird (bin bei Versicherungen vorsichtig, mich hat eine nicht ausgezahlte Lebensversicherung 2004 einen sechstelligen Betrag gekostet).
Oder es gibt eine Fahrzeugkontrolle und die kontrollierenden Beamten sind der Ansicht der Zulassungsstelle, dann legen die mich vor Ort still. Plus Anzeige, plus Ärger mit dem Finanzamt wegen nicht gezahlte Kfz-Steuer und bei Steuerhinterziehung versteht der Staat keinen Spass.