Deutsche Papiere, kein Problem.

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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Re: Deutsche Papiere, kein Problem.

Beitrag von HerrToeff » Mi 14. Nov 2018, 12:42

Hier war der alte Beitrag zu dem Thema

viewtopic.php?f=3&t=5735&p=62840&hilit=6kw#p62840

stand alles drin eigentlich zu dem Thema, aber irgetwie hatten wir damals nicht den juristischen Drive dazu ..
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Re: Deutsche Papiere, kein Problem.

Beitrag von HerrToeff » Di 20. Nov 2018, 06:16

Nachtrag - Aixam gibt den 6kw Versionen so eine Rechtsexpertise mit dass sie de jura den 4kw Versionen gleichzusetzen sei. Mit dem Papier könnte die Anmeldung doch klappen?

ich hatte das letztes Jahr als ich meinen kaufte, am Rande mitgekriegt. Ist mir grad wieder eingefallen, leider zu spät --

Vielleicht könnte irgend ein glücklicher Besitzer eines 6kw Monsters ein Scan von so einem Schrieb im Forum einstellen? Nur damit wir mal rüberschauen können?
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Re: Deutsche Papiere, kein Problem.

Beitrag von macbloke » Di 20. Nov 2018, 14:11

Die auf dem Amt haben schlicht keine Ahnung.

Seit 2016 ist die Klasse L6e unterteilt. In drei unterklassen. DAs ist auch so vom KBA in Flensburg veröffentlicht und hier Mehrfach zu finden.

L6e-BP darf 6kW und 425kg Leermasse haben. Und ist weiterhin Zulassungsfrei. Und kannst du freiwillig Zulassen. DAnn hast du großes Nummernschild, und weiterhin keine TüV Pflicht und auch Steuerfrei.

Und die versicherungen versichern das auch. Freiwillig versicherte FAhrzeuge sind mit Vollkasko günstiger als mit Versicherungskennzeichen.

Ansonsten ist die JAhresprämie auch günstiger, must aber einmalig Nummernschilder bezahlen. die Kosten ja online nicht viel. 5€ bis 10€ online. 10€ bei nem Schilder Drucker der 300m weiter von der Zulassungsstelel weg ist als die teueren Läden dicht bei....

Für den, der es will....

Interessant ist es für Schwalben die 63km/h fahren. D Awirste mit Versicherungskennzeichen schnellr mal auf ner Bundesstrasse oder Autobahn angehalten. Im allgemeinen ist es nicht so das wahre auf Autobahnen zu fahren, auch nicht auf Bundesstrassen.

Es gibt aber gerade in Köln und auch in Düsseldorf Bundesstrassen und Autobahnen in der Stadt, die sich lohnen damit zu fahren. Über den Rhein einige Brücken, und auch ansonsten einige Zubringer.

DAs wären Gründe die im einzelfall dafür sprechen.

Im Übrigen zicken die Zulassungsstellen da gerne mit rum, und setzen auch nicht von vornherein freiwillige Zulassungen korrekt um. Es gibt weitere Zulassungssteleln die erstmal behaupten es gehe nur mit TüV und Steuer. Der Grund ist, das sie es nicht wissen und sich gemerkt haben grosses Nummernschild nur mit TüV und Steuer.

Der Weg eine freiwillige Zulassung zu bekommen ist in einem Forum geschildert. Elektrofahrzeuge und Fahrer alter DDR Fahrzeuge nutzen das gerne, mit der freiwilligen Zulassung.

Um das zu bekommen, musst du eine ANFRAGE stellen, wie du dein Fahrzeug freiwillig zulassen kannst, mit den entsprecheneden §§ dabei die für eine freiwillige Zulassung gelten. Darauf MUSS das Strassenverkehrsamt antworten. Guido wird's wahrscheinlich wissen. DA sie nun in der verpflichtung stehen korrekt Antworten zu müssen machen sich die Amtsleiter/INNEN meist an nächst höherer Stelle Schlau, oder bei einem anderen Kundigen. In 99% der Fälle bekommt man dann eine korrekte Antwort.

Allerdings ist es in deinem Falle wahrscheinlich so, das eine freiwillige Zulassung schon anerkannt werden würde, Aber das Amt die "Zuordnung der Kraftfahrzeuge" mit Stand von 2016 noch nicht kennt oder nicht richtig Umsetzt.

DA gab es auch mit diversen Polizeistationen schon ähnliche Situationen.

In diesee Zuordnung ist der Alte Stand zu lesen und die neuzuordnung weiter unten. DAs verstehen sviele nicht, die lesen nur oben die ersten Seiten und weiter unten im Text wird meist nicht angeschaut.

Wenn es dich interessiert such ioch es dir gerne nochmal raus, aber im Grunde habe ich es hier schon 5 bis 10 mal gepostet.

Im Grunde so machen wie Guido sagt. Oder durchboxen. beides geht. Was da behauptet wird, das in Nürnberg ein neues gesetzt geschaffen wurde ist so wie es dargestellt wird ganz falsch. In Nürnberg wurden mal Prozesse gemacht, die Nürnberger Prozesse, Und dort werden Lebkuchen gemacht, Nurnberger Lebkuchen. nicht zu vergessen die Würstchen.
GESETZE werden aber nicht in Nürnberg gemacht. Die kommen entweder aus Brüssel oder Berlin.

Offiziell gilt wirklich in ganz BRD das, was das KBA in Flensburg verkündet. Das ist aber auch kein Gesetz sondern eine Regelung. Ein Gesetz wird es niemals geben, welches regelt, welches Fahrzeug in welche Gruppe gehört.

meld dich mal was du vorhast und wie ich dich darin Unterstützen kann.
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Re: Deutsche Papiere, kein Problem.

Beitrag von HerrToeff » Di 20. Nov 2018, 23:20

@mac Richtig ist das die 6kw Fahrzeuge L6e Klasse sind und ab 16 (tw15) mit FS AM gefahren werden dürfen.

Soweit die EU Vorgaben.

Das ein L6e steuerfrei sein muss habe ich in diesen Regelungen nirgends gefunden.

Das ist nationale Hoheit.

Genauso wie TÜV Pflicht.

In Österreich müssen l6e zum Tüv, so behämmert das für einen 45kmh Tupper auch ist.

In D sieht die Gesetzeslage so aus : Lkfz sind bis 4kw den Leichtkrafträdern gleichgestellt.

Im Gesetzestext, und da stimmen alle aktuellen Publikationen überein, müssen LKFZ bis 4kw und 45kmh ein VKZ führen, oder bekommen eine freiwillige TÜVlose, steuerfreie Zulassung, im Umkehrschluss müssten alle stärkeren L6e, L7e usw usw also eine vollwertige Betafelung führen.

Nach dem was mir vorliegt, und mir liegt weniger vor, als zb Guido, ist es eurorechtlich zulässig wenn D L6e bis 4k so behandelt und die von 4-6kw wiederum anders.

Nur der Aixam Händler hatte mir letztes Jahr beim Kauf des D Truck gesagt es gäbe eine EU Verordnung die D verpflichtet 4kw und 6kw l6e einander gleichzustellen, diese würde in Form einer schriftlichen Expertise den Käufern eines 6kw L6e mitgegeben.

Es geht mir nur um dieses Papier, nicht um eine erneute 100ste Diskussion um Kaisers Bart. Ich würde mich freuen, wenn es jemand als Scan einstellt oder mir sonstwie sendet.
lieben Gruß

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Re: Deutsche Papiere, kein Problem.

Beitrag von macbloke » Mi 21. Nov 2018, 10:51

HerrToeff hat geschrieben:@mac Richtig ist das die 6kw Fahrzeuge L6e Klasse sind und ab 16 (tw15) mit FS AM gefahren werden dürfen.

Soweit die EU Vorgaben.

Das ein L6e steuerfrei sein muss habe ich in diesen Regelungen nirgends gefunden.

das wird auch nicht da geregelt

Das ist nationale Hoheit.

richtig

Genauso wie TÜV Pflicht.

richtig

In Österreich müssen l6e zum Tüv, so behämmert das für einen 45kmh Tupper auch ist.

In D sieht die Gesetzeslage so aus : Lkfz sind bis 4kw den Leichtkrafträdern gleichgestellt.
Ich kenne kein Gesetz das dieses besagt. Zeig mir das Gesetz bitte. Vielen Dank

Im Gesetzestext, und da stimmen alle aktuellen Publikationen überein, müssen LKFZ bis 4kw und 45kmh ein VKZ führen, oder bekommen eine freiwillige TÜVlose, steuerfreie Zulassung, im Umkehrschluss müssten alle stärkeren L6e, L7e usw usw also eine vollwertige Betafelung führen.

Nach dem was mir vorliegt, und mir liegt weniger vor, als zb Guido, ist es eurorechtlich zulässig wenn D L6e bis 4k so behandelt und die von 4-6kw wiederum anders.

Nur der Aixam Händler hatte mir letztes Jahr beim Kauf des D Truck gesagt es gäbe eine EU Verordnung die D verpflichtet 4kw und 6kw l6e einander gleichzustellen, diese würde in Form einer schriftlichen Expertise den Käufern eines 6kw L6e mitgegeben.

Es geht mir nur um dieses Papier, nicht um eine erneute 100ste Diskussion um Kaisers Bart. Ich würde mich freuen, wenn es jemand als Scan einstellt oder mir sonstwie sendet.
Laut § 3 Nr. 1 KraftStG sind alle zulassungsfreien Fahrzeuge steuerfrei. LAut dem FZV (fahrzeugzulassungsverordnung) sind Leichtkraftfahrzeuge von der Zulassungspflicht ausgenommen.

Die einzigen Leichtkraftfahrzeuge die nicht zulassungsfrei sind ist die Gruppe L7e.

Bitte nenne mir jetzt deine oben zitierte Gesetze, in denen es steht, das abweichend von den Verordnungen die vom Bundestag verabschiedet worden sind, extra ein Gesetz geschaffen wurde, in dem steht, daß Leichtkraftfahrzeuge mit 6kW besteuert werden und Zugelassen werden müssen. Du hast es so gesagt und ich möchte von dir das du deine Aussage belastbar machst.
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Re: Deutsche Papiere, kein Problem.

Beitrag von HerrToeff » Mi 21. Nov 2018, 21:09

macbloke hat geschrieben:
HerrToeff hat geschrieben:@mac Richtig ist das die 6kw Fahrzeuge L6e Klasse sind und ab 16 (tw15) mit FS AM gefahren werden dürfen.

Soweit die EU Vorgaben.

Das ein L6e steuerfrei sein muss habe ich in diesen Regelungen nirgends gefunden.

das wird auch nicht da geregelt

Das ist nationale Hoheit.

richtig

Genauso wie TÜV Pflicht.

richtig

In Österreich müssen l6e zum Tüv, so behämmert das für einen 45kmh Tupper auch ist.

In D sieht die Gesetzeslage so aus : Lkfz sind bis 4kw den Leichtkrafträdern gleichgestellt.
Ich kenne kein Gesetz das dieses besagt. Zeig mir das Gesetz bitte. Vielen Dank

Im Gesetzestext, und da stimmen alle aktuellen Publikationen überein, müssen LKFZ bis 4kw und 45kmh ein VKZ führen, oder bekommen eine freiwillige TÜVlose, steuerfreie Zulassung, im Umkehrschluss müssten alle stärkeren L6e, L7e usw usw also eine vollwertige Betafelung führen.

Nach dem was mir vorliegt, und mir liegt weniger vor, als zb Guido, ist es eurorechtlich zulässig wenn D L6e bis 4k so behandelt und die von 4-6kw wiederum anders.

Nur der Aixam Händler hatte mir letztes Jahr beim Kauf des D Truck gesagt es gäbe eine EU Verordnung die D verpflichtet 4kw und 6kw l6e einander gleichzustellen, diese würde in Form einer schriftlichen Expertise den Käufern eines 6kw L6e mitgegeben.

Es geht mir nur um dieses Papier, nicht um eine erneute 100ste Diskussion um Kaisers Bart. Ich würde mich freuen, wenn es jemand als Scan einstellt oder mir sonstwie sendet.
Laut § 3 Nr. 1 KraftStG sind alle zulassungsfreien Fahrzeuge steuerfrei. LAut dem FZV (fahrzeugzulassungsverordnung) sind Leichtkraftfahrzeuge von der Zulassungspflicht ausgenommen.

Die einzigen Leichtkraftfahrzeuge die nicht zulassungsfrei sind ist die Gruppe L7e.

Bitte nenne mir jetzt deine oben zitierte Gesetze, in denen es steht, das abweichend von den Verordnungen die vom Bundestag verabschiedet worden sind, extra ein Gesetz geschaffen wurde, in dem steht, daß Leichtkraftfahrzeuge mit 6kW besteuert werden und Zugelassen werden müssen. Du hast es so gesagt und ich möchte von dir das du deine Aussage belastbar machst.
Lieber MacBloke
Zu Deiner Aussage:
"Bitte nenne mir jetzt deine oben zitierte Gesetze, in denen es steht, das abweichend von den Verordnungen die vom Bundestag verabschiedet worden sind, extra ein Gesetz geschaffen wurde, in dem steht, daß Leichtkraftfahrzeuge mit 6kW besteuert werden und Zugelassen werden müssen. Du hast es so gesagt und ich möchte von dir das du deine Aussage belastbar machst."

Das habe ich nie so gesagt, dass extra ein Gesetz geschaffen wurde, in dem steht, daß Leichtkraftfahrzeuge mit 6kW besteuert werden und Zugelassen werden müssen. Nicht im Ansatz. Ich bitte, mir nicht so etwas in den Mund zu legen. So etwas ist schlimm.

Ich habe lediglich die aktuelle Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen

§ 4 Voraussetzungen für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge

"11.
Kleinkrafträder: zweirädrige Kraftfahrzeuge oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und folgenden Eigenschaften:

a)
zweirädrige Kleinkrafträder:

mit Verbrennungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 cm³ beträgt, oder mit Elektromotor, dessen maximale Nenndauerleistung nicht mehr als 4 kW beträgt;

b)
dreirädrige Kleinkrafträder:

mit Fremdzündungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 cm³ beträgt, mit einem anderen Verbrennungsmotor, dessen maximale Nutzleistung nicht mehr als 4 kW beträgt, oder mit einem Elektromotor, dessen maximale Nenndauerleistung nicht mehr als 4 kW beträgt;

12.
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge: vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leermasse von nicht mehr als 350 kg, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, mit Fremdzündungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 cm³ beträgt, oder mit einem anderen Verbrennungsmotor, dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW beträgt, oder mit einem Elektromotor, dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW beträgt;"

( tagesaktuellen Quelle, Zitat aus heutigem Stand, https://www.buzer.de/gesetz/9619/b26941.htm)

genannt, aus der hervorgeht das LKFZ L6e BIS 4kw zulassungsfrei sind, also Versicherungskenn. oder freiwillige Zulassung. Demnach könne man schliessen dass stärkere zb 6 Kw nicht bzulassungsfrei sind, da sie ja von der Regelung bis 4kw nicht betroffen sind. Keinesfalls habe ich den Unsinn behauptet die Bundesregierung habe explizit Gesetze gegen die Zulassungsfreiheit von L6e der 6kw Leistung verabschiedet. Sie hat aber L6e bis 4 kw eindeutig als zulassungsfrei erklärt

Die teilweise Gleichsetzung der LKFZ l6e hatten wir schon in der Diskussion über Verbandkästen an der Du teilnahmst.

Und bitte zwinge mich nicht moralisch oder mit angeblich von mir gemachten Aussagen immer und immer dasselbe zu schreiben. Du bist mir wirklich ein lieber und geschätzter Forenkollege Macbloke, aber mir fallen einfach irgendwann die Tippfinger ab :wink:
lieben Gruß

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Re: Deutsche Papiere, kein Problem.

Beitrag von HerrToeff » Mi 21. Nov 2018, 22:11

@macbloke als Nachtrag hier nochmal ein Link mit der ausführlichen Rechtslage

https://daubner-verkehrsrecht.info/2018 ... m-klartext

Hatten wir aber auch schon
lieben Gruß

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Re: Deutsche Papiere, kein Problem.

Beitrag von Mirko2k » Do 22. Nov 2018, 10:39

Danke für den Link!

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Re: Deutsche Papiere, kein Problem.

Beitrag von macbloke » Do 22. Nov 2018, 13:16

Du hast die Daubner Seite Tagesaktuell zitiert.

Anbei gültige aktuelle Gesetze:
Laut Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung (2) 1. f) sind vierrädige Leichtkraftfahrzeuge von der Steuer befreit.

Laut Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
§ 4 Voraussetzungen für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge:

(3) Kraftfahrzeuge nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d bis f dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zudem ein gültiges Versicherungskennzeichen nach § 26 führen.

Fazit: Steuer befreit und Zulassungsfrei.

links zu den gültigen Gesetzen:
https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__3.html
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html
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Re: Deutsche Papiere, kein Problem.

Beitrag von HerrToeff » Fr 23. Nov 2018, 22:38

macbloke hat geschrieben:.... 1. f) sind vierrädige Leichtkraftfahrzeuge von der Steuer befreit.

....
ahja

Das wird die l7e Fahrer aber freuen zu hören 038)
lieben Gruß

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Re: Deutsche Papiere, kein Problem.

Beitrag von HerrToeff » Fr 23. Nov 2018, 22:39

Mirko2k hat geschrieben:Danke für den Link!
gerne
lieben Gruß

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Re: Deutsche Papiere, kein Problem.

Beitrag von macbloke » Mo 26. Nov 2018, 17:20

HerrToeff hat geschrieben:
macbloke hat geschrieben:.... 1. f) sind vierrädige Leichtkraftfahrzeuge von der Steuer befreit.

....
ahja

Das wird die l7e Fahrer aber freuen zu hören 038)
Die sind gesondert extra aufgeführt das die zu versteuern sind. Die L6e aber nicht.
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Beitrag von HerrToeff » Sa 8. Dez 2018, 13:27

lieben Gruß

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