Aufsitzmäher und andere langsame LOF

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF

Beitrag von guidolenz123 » Mo 8. Okt 2018, 20:42

50ccm hat geschrieben:Hallo
Meiner Frau ist vor Jahren mal ein Anhänger OHNE Fahrzeug entgegengekommen . Der hat sich aber noch rechtzeitig in die Büsche geschlagen . Der Besitzer ist auch gleich hinterher .
Wörterbuch
Definition

Fan
fɛn/
Substantiv, maskulin [der]
begeisterter Anhänger, begeisterte Anhängerin einer Person oder Sache

Übersetzungen, Wortherkunft und weitere Definitionen


Nicht jeder Anhänger (Fan) hat ein Fahrzeug.
Z.B.: Anhänger des autofreien Fahrens in aller Regel nie.
Da muss man sich also nicht gleich "in die Büsche" schlagen...

Und vor allem...
Wie kann ein Fan einen Besitzer haben (jedenfalls nach Abschaffung der Sklaverei) ????

Fragen über Fragen.....

Ich bin verwirrt....
Gruß Guido
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Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF

Beitrag von HerrToeff » Mo 8. Okt 2018, 21:39

Hat ein Anhänger MIT Fahrer OHNE Zugfahrzeug nicht den rechtlichen Status einer "Seifenkiste"?

Bild
lieben Gruß

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Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF

Beitrag von guidolenz123 » Mo 8. Okt 2018, 21:47

Der rechtliche Status einer "Seifenkiste als Spielzeug entspricht eher nicht der rechtl. Kathegorisierung eines Anhängers. :lol: :wink:


Aber warum hast Du auf dem Bild ein gar lustig Hütchen nebst Schneebrille auf ?? Wars so kalt ? 019)
Gruß Guido
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Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF

Beitrag von HerrToeff » Mo 8. Okt 2018, 22:48

Schutzkleidung gegen die Flammen an der Kühlerfront ...


Die Rahmenkonstruktion der Kiste gefällt mir gut

back to the zulassungsfreien Fahrzeugen:

Hab hier nochmals ..

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__4.html

aus dem § geht auch hervor das Mike the bike recht hatte mit seiner Aussage eine Datensatzkopie reicht als Nachweis der Betriebserlaubnis aus. Hätte er einfach den § angeführt , wäre ich damals zufrieden gewesen. Ich muss zugeben ich habe jetzt ein schlechtes Gewissen ihm gegenüber, allerdings und das muss man auch sagen, besteht eine COC aus einer Datensatzkopie UND einer Bestätigung des Herstellers für das individuelle FZG - während auf dem Käsezettelbei Mike nur da stand folgende Daten und das Auto hätten sie nie persönlich gesehen. Nunja.

Ich denke ich würde mir den Ausdruck dann eher bei meinem lokalen TüV anfertigen lassen, und da zumindest mal abstempeln lassen, rein der Optik halber :wink:
lieben Gruß

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Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF

Beitrag von guidolenz123 » Di 9. Okt 2018, 07:59

023) 023) 023) 038) 038) 038) 038) 038) danach suche ich schon ewig ...diese §§-Kombi
Gruß Guido
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Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF

Beitrag von rolf.g3 » Di 9. Okt 2018, 09:15

moin,

HerrToeff hat geschrieben:Rolf, Bestandschutz ist nicht vom Gewerbebetrieb abhängig.
Doch, leider :(
HerrToeff hat geschrieben:Mein Gutbrod Einachser hat zb eine ABE und darf damit auf die Strasse, auch mit Sitzkarre, ist aber nach obigen $$ zulassungs und führerscheinfrei.
HerrToeff hat geschrieben:Für alte FZG gilt alte Regel -->Bestandsschutz
Nö, leider nicht, zumal § 18 FZV - auf den sich die Inbetriebnahme in den alten Kisten beruft - ersatzlos gestrichen wurde.

Der TÜVtler meines Vertrauens druckte mir diverse Zettel aus - zu finden in diesem Link https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_ ... 00011.html - und zeichnete mit die ausschlaggebenden Passagen an:

§ 4, Abs 4, 5
§ 3, Abs 1, 2- b) & I), 3

Darin wird gesagt ( mehr oder weniger meine Worte, Wortlaut siehe FZV ):
Arbeitsmaschinen die an Holmen geführt werden ( zB Deine Gutbrod, meine Agria ) sind zulassungsfrei
Sitzkarren ( und darum ging es mir ) bedürfen der Abnahme und Zulassung mit amtlichen und gestempelten Kennzeichen.

Eine ABE ist in allen Fällen jedoch Voraussetzung. Diese erhält man vom Hersteller, oder wie in meinem Fall - trotz Typenschilder - durch Einzelabnahme.

Früher, als alles noch besser war und alles aus Holz, durfte man, gemäß §18 ab 16 Jahren solch eine Sitzkarre, zulassungs und Führerscheinfrei, im öffentlichen Raum in Betrieb genommen werden. Nichtmal eine Privathaftpflicht wurde vorausgesetzt.
Das, zB, stand so in den Originalpapieren von meinem Moped ( Torpedo Sachs 50, Bj´58 ). Demnach wurde anempfohlen eine Versicherung abzuschließen. Führerschein oder Kennzeichnungspflicht bestand nicht. Noch heute dürfen Personen die vor 1955 ( ?? ) gebohren wurden Mofas FS-Frei fahren, jedoch nichtmehr ohne Vers.Kennzeichen.
Also ist der Bestandsschutz auch für dieses Fahrzeug nichtmehr gegeben.
Heute bedarf es einer ordentlichen Zulassung.
Also nix mit Bestandsschutz ! Bitte genauestens informieren !!!!
Die frühere Reglung trifft heute nurnoch bei LOF zu, also Land.- und Forstwirtschaft. Das bedarf einem Gewerbeschein. QED !
Dann gibt´s das grüne Kennzeichen, bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen genügt eine Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 Km einhergehend mit einer dauerhaft, an der linken Fahrzeugseite angebrachten Hinweis auf Firma & Halter....

Hier noch ein Link zu einem Forum in dem die Zulassung bzw Zulassungsfreiheit heftig und ausgiebig diskutiert wurde.

https://einachser-forum.de/index.php

Denke die Jungs dort haben mal richtig den Durchblick mit der Zulassungspflicht...

In Sachen H-Kennzeichen wurden die Regeln auch verschärft:
Is nich mit einigermaßen in Ordnung und gut, es zählt die Originalität UND der erhaltungswürdige Zustand. Mein Golf ist jetzt 28 Jahre alt. In 2 Jahren also würde das H-Kennzeichen interessant werden. Der TÜVtler meines Vertrauens erklärte mir: Unterrostungen, wie an der Heckklappe, ja sogar der Zustand der Lackierung sind schon Ausschlußkriterien.
Die meisten Versicherungen benötigen mittlerweile auch noch ein unabhängiges Wertgutachten.
Dann die HU alle 2 Jahre + TÜV-Gutachten für Historische Fahrzeuge, das Versicherungsgutachten wird wohl auch alle Jahre bzw 2 Jahre neu benötigt... Alles in allem eine ziemlich teure Angelegenheit.
Lohnt nur bei wirklich guten Fahrzeugen, die großvolumige Motoren oder Diesel haben...

gruß rolf
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Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF

Beitrag von guidolenz123 » Di 9. Okt 2018, 12:27

Zum Bestandschutz allgemein....
Das ist ein verfassungsmäßiges Rechtsinstitut.und gesetzesunabhängig...
Wenn alte den Bürger bevorzugende Regelungen ersatzlos gestrichen werden, gelten diese für die , für die diese schon immer galten fort. Dafür braucht es keine extra Regelung.

Wenn es zB Regelungen für Normalos gab und später diese Regelung nur noch für Gewerbe galt, so bleibt für die ehedem Bevorzugten die alte Reegelung bestehen...das ist das Wesen des Bestandschutzes. dass dieser Bestandschutz nicht wirkl. immer rechtl. sauber bestehen bleibt, hängt m.E. lediglich an schlechtausgebildeten Richtern (egal aus und in welcher Instanz).

Echte Rückwirkungen von Gesetzen gibt es also nur zum Vorteil der Bürger...nie zu deren Nachteil wg Bestandschutz. Das ist ein Schutz von bestehenden Rechten für Rechteinhaber. . Davon abzugrenzen ist zB eine unechte Rückwirkung...das hier zu erläutern , würde aber zu weit führen.
Gruß Guido
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Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF

Beitrag von guidolenz123 » Di 9. Okt 2018, 12:33

Zu H-Kennzeichen..
Als ich mein Hymer Womo -kennzeichnen wollte, verlangte ein TÜVler im Ernst ich solle die Aufkleber entfernen (waren Origs aus der guten alten Herstellungszeit des Womos) und zur Krönung. Ich solle den Hymer waschen, sonst gäbe es keine H-Nr.
Ich hab in rund gemacht und bin woanders hin....
Später hat mir der erste TÜVler gestanden keine Ahnung gehabt zu haben und hat sich entschuldigt.


Auch das Szenario mit verschärften H-Bedingungen trifft so nicht zu. Solange die Kiste Normal-tüvig ist und original (weitere Ausführungen hierzu spare ich mir hier) kann sie ausschauen wie sie will...allen anderen Anforderungen von Prüfern würde ich konsequent entgegen treten, die haben oft so GAR KEINE Ahnung.
Gruß Guido
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Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF

Beitrag von macbloke » Mi 10. Okt 2018, 09:18

HerrToeff hat geschrieben:
....besteht eine COC aus einer Datensatzkopie UND einer Bestätigung des Herstellers für das individuelle FZG - während auf dem Käsezettel bei Mike nur da stand folgende Daten und das Auto hätten sie nie persönlich gesehen. Nunja.

Ich denke ich würde mir den Ausdruck dann eher bei meinem lokalen TüV anfertigen lassen, und da zumindest mal abstempeln lassen, rein der Optik halber :wink:
Den Käsezettel wie du ihn nennst, hat mike den nicht vom TüV? ich meine schon.

Ich meine auch das darauf die Fahrgestellnummer vermerkt ist. Oder irre ich mich da?

Für eine COC brauchts auch keine Fahrzeugvorführung.

Lediglich wird bestätigt, das ein Fahrzeug mit einer bestimmten Fahrgestellnummer im Auslieferungszustand einem genehmigten Typ entsprochen hat.

Mehr nicht.
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Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF

Beitrag von HerrToeff » Mi 10. Okt 2018, 17:31

macbloke hat geschrieben:
....

Lediglich wird bestätigt, das ein Fahrzeug mit einer bestimmten Fahrgestellnummer im Auslieferungszustand einem genehmigten Typ entsprochen hat.

Mehr nicht.

Genau. Das Werk bestätigt in der COC Urkunde, daß genau dieses FZG dem genehmigten Typ entspricht. Die COC weisst per jurem fälschungssichere Merkmale auf. Eine beglaubigte Kopie der COC ersetzt keine verlorene COC und ihr reines Vorlegen anstelle der COC kann bereits als betrügerischer Akt gewertet werden. Selbst Einlamierung gilt als Verfälschung. Das alles wurde mir in einem anderen Thread von Euch gelehrt :D

Und jetzt reicht ein Käsezettel?



Der § deutet drauf hin. Ich kapier das grad nicht, aber ich versuche den abschüssigen Weg zum Verständnis der Rechtslage weiterzugehen. Es geht mir nicht darum Mike anzugreifen. Ich möchte mich eher bei ihm entschuldigen, weil er möglicherweise recht hatte.

Und ich meinte nicht dass sein TüV Ausdruck gefälscht sei. Ich meinte, würde ich mir persönlich so einen Ausdruck vom lokalen TüV holen würde ich den Prüfer bitten den Stempel seiner Dienststelle draufzudrücken und zu unterschreiben. Das macht bei Kontrollen mehr her. Das ist alles.



Kann man eigentlich die alten Papp Betriebserlaubnisse von Mofa, Krankenfahrstuhl oder Einachser einfach auf Zulassungsbesch, Teil II umschreiben lassen? Bei PKW geht das problemlos ..




Zu den Einachsern gab es mal eine Expertise vom Deuvet zum Ausdrucken und mitführen. Leider find ich sie trotz heftigstem Suchen nicht mehr. Ich meine es stand auch drauf dass die Mitführpflicht von Lof FZG Papieren bei LOF bezweckten Fahrten entfällt. Ich finde es nicht mehr. Ist zum auswachsen.


Und Rolf: Schreib einfach AGRIA an und bitte um eine neue Betriebserlaubnis für deinen Einachser, mit Foto und Abschrift des Typenschild, sowie handschriftliche Unterschrift auf dem Begleitbrief.

Für den Aufsitzmäher kannst Du eine BE beim TüV bekommen. Er sollte volle Befackelung, Bremslicht und funkt Hinterradbremse haben. Er sollte aus Abgastechn, Gründen vor Bj 2004 sein, Könnte schwierig sein letzteres nachzuweisen, vielleicht am besten zentimeter für Zentimeter den Rahmen absuchen, evtl findest Du ja eine alte Inventarisierungsplakette von einem der Vorbesitzer, mit etwas Glück steht nicht nur die Inventarnummer drauf sondern sogar das Jahr. Ist schwierig mit KFZ ohne Fgst Nr
lieben Gruß

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Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF

Beitrag von macbloke » Do 11. Okt 2018, 13:05

HerrToeff hat geschrieben:
macbloke hat geschrieben:
......

Kann man eigentlich die alten Papp Betriebserlaubnisse von Mofa, Krankenfahrstuhl oder Einachser einfach auf Zulassungsbesch, Teil II umschreiben lassen? Bei PKW geht das problemlos ..

....
Hmm... jetzt komme ich nicht mit. Denn " Papp Betriebserlaubnisse von Mofa, Krankenfahrstuhl oder Einachser" sind ZULASSUNGSFREI.

Demnach keine! Zulassungsbesch, Teil II.

Für Mofa Krankenfahrstuhl LKFZ L6e gibts Betriebserlaubnis. COC ist auch eine Betriebserlaubnis.

Und dieses oben von Dir genannte Käseblättchen ist ein Dokument. Ein TüV- Gutachten, das Datum Stempel und Unterschrift trägt.

So ein Gutachten habe ich auch bei meinem silbernen Aixam 400. Für den Roten habe ich ein COC. Auf Französisch.

Gemäss FZV §4 (5) "...... genügt es, wenn im Falle des Satzes 1 die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung nach Satz 1 aufbewahrt und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt wird."

Das Gutachten stellt somit eine Datenbestätigung dar.

@Guido:
So, nun eine Frage an dich zu deiner Einschätzung, lieber Guido!
Die bei holländischen LKFZ migegebenen Fahrzeugdokumente im Scheckkarten- Format enthält den kompletten Datensatz.

Die österreichischen Betriebserlaubnisse, die erst sehr spät eine COC in Österreich eingeführt haben für die LKFZ, selbst als es für die meisten Fahrzeuge schon eine Typgenehmigung als COC gab, stellen für mich auch eine Datenbestätigung dar.

Guido: reicht das nicht als Datenbestätigung?

Mein Schwiegervater hat, und das war noch im letzten Jahrhundert, Medizin für unsere Bienen aus Luxemburg gekauft. Die war dort wesentlich billiger. Die medikamente aus Luxemburg waren für EU komplett zugelassen. Es gab Stress, weil ein Namhaftes Chemieunternehmen ein neues medikament auf den Markt gebracht hat und daraufhin gewirkt hat, das alte Medikament in Deutschland zu verbieten. In Luxemburg hat man das weiterhin und billiger bekommen. Deswegen gab es denn Stress. Letztenendes ging es soweit das statt in Deutschland eine Europäische Instanz dazu eingeschaltet worden ist. jedenfalls hätte mein Schwiegervater unsere Bienen weiter mit dem Medikament behandeln dürfen.

mein Schwiegervater stand auf dem Standpunkt und das nach Recherche, Europäische Verordnung Gesetz ect. stehen über der nationalen Ebene. Es gibt bereiche wo Europa den NAtionen eigenen Freiraum läßt, in anderen Bereichen nicht.

ich argumentiere jetzt mal so: Die COC gibt es als Europäische BE schon länger. Tatsächlich gibt es Fristen dazu die gesetzt worden ist. Einer meiner Aixam hat eine COC von 2002 glaub ich, und der andere der aus Österreich kam hat ein TüV - Gutachten bekommen. ich glaube in Österreich gab es bis 2004 oder sogar noch bis 2008 österreichische BE.

Da diese zu einer Zeit ausgestellt wurden als die Regelungen dazu schon EU-weit festlagen, sage ich: die Österreichische BE muss als Datenblatt in Deutschland anerkannt werden, zumal die Bauweise der Fahrzeuge zu diesem Zeitpunkt schon EU weit den gleichen Standard erfüllen musste, die Österreichische BE lediglich ein Zugeständnis der EU war, somit als EU recht unterliegt.

ich würde damit genauso fahren wie mit einem holländischen Plastikkärtchen. Wenn mich jemand doof anmacht sage ich das ist EU Standard, besonders das holländische Plastikkärtchen da nur noch der Schriftzug COC fehlt. Sonst sind alle Merkmale dafür gegeben. Fälschungssicherheiten eingebaut usw...

Wenn da sin NL gilt, dann hier ebenfalls als Datenbestätigung. Alle Kürzel usw sind lesbar genauso gut wie in irgendeiner COC auf englisch deutsch französisch Tschechisch ect.

Je nachdem in welchem LAnd der Typ gebaut und genehmigt wird, ist es dann die dortige Landessprache in der es diese COC gibt. Muss man nicht "übersetzetn" lassen oder so. Der Prozentsatz ist gering aber es gibt diese exotischen COC.

Fast alle sind in deutsch oder englisch oder französisch oder italienisch. weniger in Portugisisch und Spanisch. Noch weniger in Tschechisch, Rumänisch Schwedisch Niederländisch....

Ich meine das ist ein Zankthema, aber ich würde mit österreichischen BE oder niederländischen BE rumfahren.
(Wenn ich mich recht erinnere ist das niederländische Kärtchen von der versicherung und da steht ein begrenztes Gültigkeitsdatum darauf. Das wäre mir sogar noch egal. Die Versicherung habe ich ja denn in D erneuert.

ich würde es darauf ankommen lassen. ich schwöre.
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Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF

Beitrag von macbloke » Do 11. Okt 2018, 13:06

Guido?

sag mal was dazu.
Zauberwort.
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Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF

Beitrag von macbloke » Do 11. Okt 2018, 13:06

Guido?
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Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF

Beitrag von macbloke » Do 11. Okt 2018, 13:07

Bitte!
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Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF

Beitrag von guidolenz123 » Do 11. Okt 2018, 14:27

Zu was denn konkret..habe mich in diesem Thread schon mehrfach geäußert...der ist aber nun so lang..da komm ich mit den ganzen Ansichten und Fragen und neuen Fragen und alten neuaufgeworfenen Fragen mittlerweile durcheinander....
Was wollt Ihr konkret wissen ???

Meint Ihr DAS ?


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Edit:
Warum sollte man das wollen ?
Deshalb Scheinproblem.
Bringt doch rein gar nix.
Ansonsten denke ich , dass es zB bei Unleserlichkeit der Origs. unproblematisch sein sollte...und so ein wenig unleserlich machen ist doch keine Hürde. :mrgreen:

Oder wolltet Ihr was anderes wissen ?
Gruß Guido
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Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF

Beitrag von rolf.g3 » Do 11. Okt 2018, 14:44

moin,
guidolenz123 hat geschrieben:Oder wolltet Ihr was anderes wissen ?
JA !!! Und bitte bindende Antworten !!!:

Die Lottozahlen der nächsten Ziehung ?

Der Wetterverlauf des nächsten Sommer´s ?

Wir Donald Trump eingewiesen ?

... und die wichtigste Frage :

Kannst Du Geige spielen ???

Wie gesagt: Bindende und belastbare Antworten bitte !

gruß rolf 072)
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Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF

Beitrag von guidolenz123 » Do 11. Okt 2018, 15:16

rolf.g3 hat geschrieben:moin,
guidolenz123 hat geschrieben:Oder wolltet Ihr was anderes wissen ?
JA !!! Und bitte bindende Antworten !!!:

1) Die Lottozahlen der nächsten Ziehung ?

2) Der Wetterverlauf des nächsten Sommer´s ?

3) Wir Donald Trump eingewiesen ?

... und die wichtigste Frage :

4) Kannst Du Geige spielen ???

Wie gesagt: Bindende und belastbare Antworten bitte !

gruß rolf 072)

1) Na wie immer 6 aus 49 ................außer Du spielst Eurolotto.....aber das ist eine andere Frage

2) Ein stetiger Wechsel von anhaltendem Wetter..

3) Ist er doch schon längst...er ist nur häufig als Freigänger zugange...(leider).

4)
Ja ...aber nur und ausschließlich die ERSTE.... (gibt es übertragene Geigen ?)


Salvatorische Klausel:
Was kümmert mich mein Gequatsche von vorhin ?
Gruß Guido
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Beitrag von rolf.g3 » Do 11. Okt 2018, 15:24

023) 023) 023) 023) 023) 033) 033) 033) 033) 033) 033)
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Beitrag von HerrToeff » Fr 12. Okt 2018, 00:25

guidolenz123 hat geschrieben:

1) Na wie immer 6 aus 49 ................außer Du spielst Eurolotto.....aber das ist eine andere Frage

2) Ein stetiger Wechsel von anhaltendem Wetter..

3) Ist er doch schon längst...er ist nur häufig als Freigänger zugange...(leider).

4)
Ja ...aber nur und ausschließlich die ERSTE.... (gibt es übertragene Geigen ?)


....

Das sind Juristen - Antworten. Sind absolut korrekt und definitiv zu nichts zu gebrauchen :-D wie in dieser Ballonfahrer Anekdote. Guido gibt uns Saures :mrgreen:

macbloke hat geschrieben:.....
Gemäss FZV §4 (5) "...... genügt es, wenn im Falle des Satzes 1 die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung nach Satz 1 aufbewahrt und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt wird."

Das Gutachten stellt somit eine Datenbestätigung dar.

......

Die österreichischen Betriebserlaubnisse, die erst sehr spät eine COC in Österreich eingeführt haben für die LKFZ, selbst als es für die meisten Fahrzeuge schon eine Typgenehmigung als COC gab, stellen für mich auch eine Datenbestätigung dar.

....
ich würde es darauf ankommen lassen. ich schwöre.
Fällst Du aber ins Unglück mit .. laut Ösi Bescheinigung hat zb Dein Aixam 400 375 kg Leergew laut EU Besch. 349 ... Differenz --> weil die Ösis Reserverad, Verbandkasten, WD und Notwienerwürstel als Pflichtausstattung sehen und die EU als freiw. Gepäck .. und LKFZ vor 2017 darf nur max 350 kg haben. Mit der Datensatzkopie wär Dein Aixam 400 ein PKW oder bestenfalls ein l7e und Du hättest vorsätzlich Steuerbetrug begangen. Nur wenns kein BE/Typenschein sondern eine COC ist die eindeutig L6e Konformität bescheinigt, bist Du in trockenen Tüchern.
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

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Re: Aufsitzmäher und andere langsame LOF

Beitrag von rolf.g3 » Fr 12. Okt 2018, 07:32

moin,
HerrToeff hat geschrieben:Fällst Du aber ins Unglück mit .. laut Ösi Bescheinigung hat zb Dein Aixam 400 375 kg Leergew laut EU Besch. 349 ..
Nö !

Sowohl der M.Go alsauch der Nova sind korrekt mit 349Kg Leermasse angegeben, beide haben diese Bescheinigung aus dem Reich der Öster.
Sowohl Polizei alsauch Versicherung haben bislang diese Zettel akzeptiert.
Ist wohl EU-Konform dieses...

gruß rolf, der über solche Sachen seeehr ungern nachdenkt ... ABE, COC, ... alles nur Papier ... 015)
Schreibfehler sind wie Ostereier, wer sie findet darf sie behalten...
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