unbedingtbescheinigung

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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hasi24
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unbedingtbescheinigung

Beitrag von hasi24 » Mi 13. Jun 2018, 21:10

tag ich habe ein optima ligier 2 krankenfahrstuhl 25 kmh ohne gutachten nur eine unbedingtbescheinigung von verkäufer
bekomm mann dafür beim Tüv ein neues gutachten ??

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Re: unbedingtbescheinigung

Beitrag von guidolenz123 » Mi 13. Jun 2018, 21:23

hasi24 hat geschrieben:tag ich habe ein optima ligier 2 krankenfahrstuhl 25 kmh ohne gutachten nur eine unbedingtbescheinigung von verkäufer
bekomm mann dafür beim Tüv ein neues gutachten ??

unbedingtbescheinigung ..... wie schaut sowas aus ? Poste das mal hier.
Gruß Guido
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Re: unbedingtbescheinigung

Beitrag von sf169 » Mi 13. Jun 2018, 22:17

Würde mich auch interessieren.
Drosseln sind Vögel, sie in einen Motor zu stecken ist Tierquälerei

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Re: unbedingtbescheinigung

Beitrag von guidolenz123 » Do 14. Jun 2018, 08:21

Jetzt dämmerts mir......Du meinst sicherlich Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht unbedingtbescheinigung....

Das ist bloß ein Papier , dass beweisen soll , dass die Kiste nicht geklaut ist...sonst nix. Das hilft konkret nicht wirklich weiter.
Gruß Guido
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Re: unbedingtbescheinigung

Beitrag von hasi24 » Sa 16. Jun 2018, 17:28

der schick die mir nich

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Re: unbedingtbescheinigung

Beitrag von guidolenz123 » Sa 16. Jun 2018, 17:39

hasi24 hat geschrieben:der schick die mir nich
Damit kannst Du eh nicht viel anfangen. Die bringt nur was als Nachweis ,dass das Ding nicht geklaut ist.
Gruß Guido
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Re: unbedingtbescheinigung

Beitrag von herbertnt » So 17. Jun 2018, 06:01

Die Bescheinigung ist Voraussetzung für das Ausstellen neuer Papiere.
Wird soweit ich weiß bei der Polizei beantragt.
Gruß,Herbert
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Re: unbedingtbescheinigung

Beitrag von guidolenz123 » So 17. Jun 2018, 08:35

herbertnt hat geschrieben:Die Bescheinigung ist Voraussetzung für das Ausstellen neuer Papiere.
Wird soweit ich weiß bei der Polizei beantragt.
Gruß,Herbert

Stimmt schon, führt aber nicht zu der Erlangung einer Betriebserlaubnis..da wirds bei dem alten Ligier (wohl Optima ) 2 ohne TÜV nicht gehen...UND dem Nachweis, dass das Teil bereits VOR dem Jahr 2002 als Krankenfahrstuhl "zugelassen" war, weil Neuzulassung dieser Art Fahrzeuge (u.a. mit Verbrennungsmotor) erstmalig heute nicht mehr zulässig ist.
Das alles ist ohne vollständige Orig-Papiere wohl nur bei Fahrzeugen möglich, die es NUR als Krankenfahrstuhl gab (sind sehr wenige und der hiesige Ligier gehört nicht zu denen...den gab es damals auch als PKW (später als LKFZ).
Gruß Guido
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Re: unbedingtbescheinigung

Beitrag von herbertnt » So 17. Jun 2018, 18:55

Genau so läufts. Bescheinigung der Polizei,Bescheinigung von Ligier oder/und KBA,Prüfbescheinigung vom TÜV,
Ausstellung neuer Papiere.Die Kopie der Papiere eines baugleichen Fahrzeuges wären sehr hilfreich.
Sollte der Wagen nicht von Ligier als Krankenfahrstuhl ausgeliefert worden sein sondern von einem anderen
Betrieb umgerüstet wurde wirds schwieriger.Lässt sich aber eventuell durch die Plakette mit der Fahrgestellnummer
herausfinden.Kann dieser Betrieb nicht ausfindig gemacht werden ist in der Regel hier Schluß.
Ich würde versuchen die Kopie eines baugleichen Wagens zu bekommen und Kontakt zum TÜV aufnehmen.
Ist ein langer und nerviger Weg der auch einige Euronen verschlingt.
Deshalb niemals ein Auto in dieser Preisklasse ohne Papiere kaufen.Es lohnt nicht, da sollte man besser ein paar
Mäuse mehr investieren.
Ich habe das vor langer Zeit mal gemacht.Ich musste Papiere und eidesstattliche Erklärungen beibringen von deren
Existenz ich bis dahin nichts wusste.Es lohnt halt nicht bei einem 08/15 Auto!
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Re: unbedingtbescheinigung

Beitrag von macbloke » Mo 25. Jun 2018, 16:06

Ein 08/15 Auto ist es ja nicht.

Es soll ja eines sein das eine Betriebserlaubnis als Krankenfahrstuhl gehabt haben soll.

Mit einer Vorhandenen Betriebserlaubnis als Krankenfahrstuhl ist das interesasant.

Ohne diese vorhandene Betriebserlaubnis oder andere Dokumente die den Beweis erbringen das es eine Krankenfahrstuhl Zulassung hatte, ist das Fahrzeug sinnfrei...

Als normales LKFZ mit 45km/h köännte man es dagegen wieder aktivieren. Als Krankenfahrstuhl sehe ich keine große Chance.

Gibts Versicherungsbelege? Haben die ggf eine Kopie vom der Betriebserlaubnis gemacht und haben die noch greifbar? DAs wäre eine Idee, ob die zum Ziel führen würde ist fraglich.
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