wie kann ich ein ligier auf ein krankenfahrstuhl zulassen

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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ligierfreak
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wie kann ich ein ligier auf ein krankenfahrstuhl zulassen

Beitrag von ligierfreak » Di 5. Jan 2010, 01:51

habe einen ligier 45 kmh aber bin erst 15 habe einen mofaprüfbescheingung und will aber fahren aber wie ich gehört habe darf ich nur einen ligier fahren mit krankenfahrstuhl zulassung ..


Wie kann ich mein ligier auf krankenfahrstuhl zulassen ,, irgendwas muss man doch was machen können

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Thopsi
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Beitrag von Thopsi » Di 5. Jan 2010, 22:32

Hallo ligierfreak

Leider ist es nicht mehr Möglich den Ligier Optima
zu Drosseln und beim TÜV Abnemen zu lasen

darum sind die krankenfahrstuhle ja auch so teuer

die andere sache ist das du auch nicht mal ein krankenfahrstuhl

Fahren darfst da der neue Mofa Führerchein nur noch für Mofa Fahren ist

der alte krankenfahrstuhl wurde aus den mofa Führerschein Leider Gestrichen

du kannst ja mal bei deiner Fahrschule nach fragen die werden das gleiche wol sagen

oder sehe hier http://www.mopedscheinauto.de/gesetze1.htm


Mfg Thopsi

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ja bite antore zurück

Beitrag von ligierfreak » Di 5. Jan 2010, 23:39

ehmm ich hab den ligier optima jetzt und mein verkäufer hat gesagt

er hat die 45 kmh papiere und noch so ein gutachten papier das .. das fahrzueg auch für 25 kmh zugelassen werden kann was heist das

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Beitrag von ligierfreak » Di 5. Jan 2010, 23:41

Thopsi hat geschrieben:Hallo ligierfreak

Leider ist es nicht mehr Möglich den Ligier Optima
zu Drosseln und beim TÜV Abnemen zu lasen

darum sind die krankenfahrstuhle ja auch so teuer

die andere sache ist das du auch nicht mal ein krankenfahrstuhl

Fahren darfst da der neue Mofa Führerchein nur noch für Mofa Fahren ist

der alte krankenfahrstuhl wurde aus den mofa Führerschein Leider Gestrichen

du kannst ja mal bei deiner Fahrschule nach fragen die werden das gleiche wol sagen

oder sehe hier http://www.mopedscheinauto.de/gesetze1.htm


Mfg Thopsi

der verkäufer hat gesagt das er mir die 45 kmh papiere giebt und er meinte er hat so

ein gutachten papiere und er hat gesagt das man mit das gutachten papiere es auf

25 kmh zulassen kann was meint er damit darf ich jetzt mit mofaprüfberscheingung das fahren

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Thopsi
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Beitrag von Thopsi » Di 5. Jan 2010, 23:55

es dürfen keine Fahrzeuge mehr ab genohmen werden seit 2002

die als krankenfahrstuhl zugelasen werden

darum ist der Preis ja auch so hoch der Fahrzeuge

und wie ich gelesen habe bist du 15 Jahre also hast du Grade den Mofa Führerschein



Seit 1.9.2002 dürfen Krankenfahr- stühle früheren Rechts mit mehr als 10 km/h nur von Personen gefahren werden, die eine Mofa-/ Krankenfahr-stuhl- Prüfbescheinigung von

vor dem 1.9.2002 oder einen beliebigen Führerschein haben.



Ab 1.9.2002 gelten für Kranken- fahrstühle
• Breite max. 1,1 Meter
• maximal 1 SItz
• Elektromotor
• Leergewicht 300 kg incl. Batterien.
• Höchstbeschwindigkeit 15 km/h
• keine Mofa-/Krankenfahrstuhl-
Prüfbescheinigung erforderlich.


so ist es leider oder mit 16 Jahren die klasse S / T den darfst auch 45 Km/h Fahren

Mfg Thopsi

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Beitrag von ligierfreak » Mi 6. Jan 2010, 00:03

Thopsi hat geschrieben:es dürfen keine Fahrzeuge mehr ab genohmen werden seit 2002

die als krankenfahrstuhl zugelasen werden

darum ist der Preis ja auch so hoch der Fahrzeuge

und wie ich gelesen habe bist du 15 Jahre also hast du Grade den Mofa Führerschein



Seit 1.9.2002 dürfen Krankenfahr- stühle früheren Rechts mit mehr als 10 km/h nur von Personen gefahren werden, die eine Mofa-/ Krankenfahr-stuhl- Prüfbescheinigung von

vor dem 1.9.2002 oder einen beliebigen Führerschein haben.



Ab 1.9.2002 gelten für Kranken- fahrstühle
• Breite max. 1,1 Meter
• maximal 1 SItz
• Elektromotor
• Leergewicht 300 kg incl. Batterien.
• Höchstbeschwindigkeit 15 km/h
• keine Mofa-/Krankenfahrstuhl-
Prüfbescheinigung erforderlich.


so ist es leider oder mit 16 Jahren die klasse S / T den darfst auch 45 Km/h Fahren

Mfg Thopsi
das stimmt leider ned ich habe im tüv gefragt die haben gesagt ich darf einen fahren er darf ned schneller als 25 kmh fahren und muss als 1 sitzter eingetragen sein

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Beitrag von Thopsi » Mi 6. Jan 2010, 00:14

ja wie hier bechriben

Ab 1.9.2002 gelten für Kranken- fahrstühle
• Breite max. 1,1 Meter
• maximal 1 SItz
• Elektromotor
• Leergewicht 300 kg incl. Batterien.
• Höchstbeschwindigkeit 15 km/h
• keine Mofa-/Krankenfahrstuhl-
Prüfbescheinigung erforderlich.


aber nur noch 15 Km/h Leider

bei der Mofa ist es anders da sind die 25 Km/h Gleich gebliben

nur bei den Krankenfahrstuhl seit den 1.9.2002

findet mann auch in Gesetzbuch die angaben

Mfg Thopsi

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tipp

Beitrag von Ligier-Schrauber_74 » Mi 6. Jan 2010, 00:32

such dir papiere von einem 25er ligier optima und lass deine papiere zuhause liegen,geh zur polizei, melde diese 45er papier als verlust an.
dann nimm diese 25er papiere kopie und gehe zum anderen tüv und bitte um neue ausstellung,sag du hast nen bekannten der den gleichen hat und auch krankenfahrstuhl drin hat bei 25kmh.okay?

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Re: tipp

Beitrag von ligierfreak » Mi 6. Jan 2010, 12:41

Ligier-Schrauber_74 hat geschrieben:such dir papiere von einem 25er ligier optima und lass deine papiere zuhause liegen,geh zur polizei, melde diese 45er papier als verlust an.
dann nimm diese 25er papiere kopie und gehe zum anderen tüv und bitte um neue ausstellung,sag du hast nen bekannten der den gleichen hat und auch krankenfahrstuhl drin hat bei 25kmh.okay?
ja hallo und aber der hat ja gutachten papaier für 25 kmh zulassung das verstehe ich ned kannst mir besser erklären aber danke das du immer antowortes gute mitglieder

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