Vollmacht für das STVA

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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gestauchterFerrari
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Re: Vollmacht für das STVA

Beitrag von gestauchterFerrari » Do 20. Feb 2014, 15:17

Die Klasse 2 erlöscht nicht, sie ruht nur solange bis du ein ärztlichen Gutachten hast das du noch fahrtüchtig bist. Das mit dem erlöschen war früher einmal, da wurde dann der Termin vergessen oder sonstwas, die Fahrerlaubnis war erloschen und TÜV-Prüfer mussten dann gestandene Trucker mit mehreren millionen km auf dem Buckel die Fahrprüfung abnehmen..... fanden die auch nicht lustig. Aber ist heute keine Problem mehr, legst ein ärztliches Gutachten vor und kannst wieder weiterbrausen. Alles was Klasse 3 ist oder war hat ohnehin Bestandsschutz.
Gruß
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Re: Vollmacht für das STVA

Beitrag von guidolenz123 » Do 20. Feb 2014, 15:25

Niko hat geschrieben:dann hoffe ich das die das bei mir begreifen .... denn ich hatte ja die 3 vor der 2, so kann ich dann nach dem erlöschen der 2 zumindest den 7,5t lkw nebst hänger weiterfahren - hoffe das habe ich richtig verstanden :-)
Wenn LKW plus solch ein Hänger (den Du vorhast anzuhängen) vorher mit Deinem 3er ging (manche Hänger gingen nur mit altem 2er) und nicht die 50-Jahre-Regelung dafür greift (weil sie schon ohne FE-Umstellung gegriffen hätte ---medizin. Untersuchung etc.---), dann auf jeden Fall.
Gruß Guido
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Re: Vollmacht für das STVA

Beitrag von Niko » Do 20. Feb 2014, 18:17

die Untersuchung gab es nur bei dem 2er, beim 3er gab es nie eine ...... oder doch ?
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Re: Vollmacht für das STVA

Beitrag von guidolenz123 » Do 20. Feb 2014, 19:24

Niko hat geschrieben:die Untersuchung gab es nur bei dem 2er, beim 3er gab es nie eine ...... oder doch ?
Richtig !!!!!! Meine genaueren Ausführungen bezogen sich auch nur auf den Fall, dass Du Dich etwas mißverständl./ungenau ausgedrückt hättest. Reine Vorsichtsmaßnahme von mir.
Also..:
Wenn Du bloß Deine alten 3er Rechte meinst... die bleiben vollumfängl. erhalten.
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Re: Vollmacht für das STVA

Beitrag von OpaHans » Fr 21. Feb 2014, 13:18

Hallo Ihr lieben, 017)
die Schrift von meinem Beitrag ist e4in wenig zu groß geraten. Mit dem Schieber unterhalb des Beitrages kann man die rechte Seite des Beitrages lesen. Betreff: CE ich würde es so verstehen das man ab dem 50 Lebensjahr ein Gesundheitsatest zu liefern hat wenn man Züge mit 18,75t fahren will. Ohne Atest darf man nur bis 12t fahren die Zahl der Achsen fällt unter Bestandsschutz. 101)
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Re: Vollmacht für das STVA

Beitrag von OpaHans » Fr 21. Feb 2014, 13:32

Nochmal Vielleicht besser zu verstehen,
Übersicht der neuen EU Führerscheinklassen
Hier findest Du alle neuen Führerscheinklassen beschrieben,
damit jeder schnell erkennt welche Fahrzeuge er fahren darf.

Die alten Führerschein-Klassen 1, 2, 3, 4 und 5 gehören längst der Vergangenheit an.
Seit Januar 1999 gelten europaweit einheitliche neue Klassen.

führerschein klasse 3
Führerschein Klasse 3

Führerschein Klasse 3
Folgendes darf mit der alten Führerschein Klasse 3 gefahren werden:

Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 7,5 Tonnen
Anhänger über 750kg, wobei das Zugfahrzeug und Anhänger maximal 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht haben dürfen. Zudem darf die zulässigen Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.
Kleinkrafträder mit bis zu 50 Kubikzentimeter Hubraum und eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Zug- und Arbeitsmaschinen mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis zu 40 km/h.


Für diejenigen unter uns, welche ihren Führerschein vor 1999 gemacht haben und
im Besitz der alten Führerschein Klasse 3 sind, gilt folgende Besitzstandsregelung:

In jedem Fall werden die neuen Führerschein-Klassen B, BE, C1 und C1E übertragen
Mit Einschränkungen und auf Antrag kann zusätzlich die Führerscheinklasse CE erteilt werden.
Einschränkungen sind:
- Zugfahrzeug mit höchstens 7,5 t
- Einachsige Fahrzeuggespanne bzw. Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 18,75 t.


Die Führerscheinklasse T kann auf Antrag ebenfalls erteilt werden. Jedoch muss der Antragsteller hierfür in der Forst- oder Landwirtschaft tätig sein.

Eine Sonderregelung gilt für alle, welche die Führerschein Klasse 3 vor dem 1. April 1980 gemacht haben.
Diese Personen sind auch berechtigt, Kleinkrafträder der Klasse A1 zu fahren.

Alle alten Führerscheine der Klasse 3 behalten ihre Gültigkeit, es besteht also keine Umtauschpflicht. Um jedoch Probleme im europäischen Ausland zu vermeiden, ist vor Ausreise ein Umtausch zu empfehlen. Die Polizei in unseren EU-Mitgliedsländern ist vermutlich mit den alten Führerscheinklassen überfordert und es könnten unnötige Schwierigkeiten auftreten.

Hier gehts zum "neuen Autoführerschein" - der Führerschein Klasse B.
Opa Hans
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Re: Vollmacht für das STVA

Beitrag von Niko » Fr 21. Feb 2014, 18:45

nun ist mir aber die frage ob ich nachdem der 2er verfallen ist,
ich noch das fahren kann was mit dem 3er ging .. :-)
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Re: Vollmacht für das STVA

Beitrag von guidolenz123 » Fr 21. Feb 2014, 18:48

Niko hat geschrieben:nun ist mir aber die frage ob ich nachdem der 2er verfallen ist,
ich noch das fahren kann was mit dem 3er ging .. :-)
Hast Du eigentl. schon selbst beantwortet...
Was ist vertfallen ?
Der 2er.
Ist sonst noch was vertfallen ?
Nein.
Auch nicht der 3er ?
Nein.
Also..welches Schweinderl hättest Du jetzt gern ? :mrgreen:
Gruß Guido
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Re: Vollmacht für das STVA

Beitrag von Niko » Sa 22. Feb 2014, 01:59

ja schön nur ist der 3er nach der Umschreibung j kein 3er mehr sondern ein Buchstaben zusammengefasse und davon verfällt ja auch was, oder nicht ? also verfällt das "über 7,5t zugfahrzeug nebst Anhänger" aus dem alten 3er nach der Umschreibung? und wie kann ich sichersein das der kram nicht durch meinen alten 2er verfällt und ich dann eine lange nase gezeigt bekomme wenn ich sage das ich den 3er ja hatte und die mir sagen "ja sie hatten ja 4 Wochen nach erhalt des neuen führerscheines zeit, leider verstrichen, darum pech gehabt"
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Re: Vollmacht für das STVA

Beitrag von guidolenz123 » Sa 22. Feb 2014, 20:05

Niko hat geschrieben:ja schön nur ist der 3er nach der Umschreibung j kein 3er mehr sondern ein Buchstaben zusammengefasse und davon verfällt ja auch was, oder nicht ? also verfällt das "über 7,5t zugfahrzeug nebst Anhänger" aus dem alten 3er nach der Umschreibung? und wie kann ich sichersein das der kram nicht durch meinen alten 2er verfällt und ich dann eine lange nase gezeigt bekomme wenn ich sage das ich den 3er ja hatte und die mir sagen "ja sie hatten ja 4 Wochen nach erhalt des neuen führerscheines zeit, leider verstrichen, darum pech gehabt"
Lies mal meine Posts alle durch, dann bist Du schlauer....wenn die keinen Fehler machen kannst Du alles aus dem alten 3er fahren wie bisher....
Gruß Guido
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Re: Vollmacht für das STVA

Beitrag von Niko » So 23. Feb 2014, 00:00

also :
der alte 3er kann :
B, BE, C1 und C1E
eigentlich sollte das OHNE Befristung sein, oder hatte einer in seiner rosa pappe eine befridtung ? nein, wie auch, denn es gab ja unter 3 nix - logisch das es dann ohne Befristung war ....

denn der alte 2er kann :
C und CE
Klasse C und CE befristet bis zum 50. Lebensjahr (das wurde mal vor einigen jahren eingeführt ..... leider - besonders zum nachteiul der leute, welche dato schon einen 2er Führerschein hatten.)

nun wieder zum "alten 3er", schaut man bei dem ce und dem c1e nach, dann findet man :
Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten. also das gleiche wie bei dem "2er" - die frage ist nun ob das so zulässig ist, denn der 3er sollte ja erhalten bleiben, das C! und C!e ist ja eigentlich auf max. 12t begrenzt, aber durch den alten 3er wird das auf über 12t, bis 18,75t erweitert ..... hat man nun aber durch en alten 3er die Möglichkeit das der nicht entfällt? also keine augenärtzliche Untersuchung etc von nöten ist ? oder ist es doch so, das die lete auch mit ihrem alten 3er diese hohlen untersuchhungen ab ihren 50sten machen müssen um ihren besitz gültig zu behalten ..... denn stva sagte "verloren geht der nicht, der wird nur dann ungültig" und ob die da alles wirklich richtig machen . ich zweifel es an.


ach ja, was zum lachen : führerschien kann auf wunsch zugesendet werden - supter :-)
fahrerkarte kann auf wunsch zugesendet werden - noch besser :-)
wer beides beantragt, muss es abholen, grund : die wissen beim stva ja nicht was zuerst kommt, und warten bis beides da ist ginge nicht und somit ist für beide in Kombination keine Zusendung möglich :-( sauerrei ³ !
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Re: Vollmacht für das STVA

Beitrag von guidolenz123 » So 23. Feb 2014, 09:15

Der 3 bleibt erhalten... die 50 Jahre Regelöung mit Arzt und dergleichen galt ja auch schon für den 3er. Da hat sich durch B nix verändert.
Du behälst alle 3er Rechte , die Du am Ende vom 3er auch hattest...

Könntest Du ohne Arzt noch 18 Tonnen fahren , hättest Du durch B mehr als ehedem durch 3.
Dein Zusendungsprob. Dann laß es Dir doch zeitversetzt schicken (eben zeitversetzt beantragen).
Ist doch wurscht.
Gruß Guido
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Re: Vollmacht für das STVA

Beitrag von Niko » So 23. Feb 2014, 23:34

es gab keine arztregelung als ich den 3er machte,
auch keine als ich den 2er machte,
das kam alles später auf.
durch den c1e hätte ich nicht mehr, der ist auf 12 t begrenzt .... der alte 3er hatte aber max. 7,5 t zugfahrzeug + 1,5 mal zul ges gewe des zugfahrzeuges bei gebremmsten Anhänger, somit 18,75 t daraufhin wird der c1e dann "vergrößert" - bekommt aber offenbar diese arztregelung.

zeitversetzt senden - eine tolle Idee, hatte ich auch als ich beim stva war, geht nicht sagten die mir. sag ich dann hätte ich besser 2 wartemarken gezogen und wäre dann 2 mal gekommen, lacht die und meint das hätte auch nichts gebracht, denn fahrerkarte kann man wohl nur mit dem hohlen kartenschein beantragen, den hätte ich ja nicht und zudem sehen die am Computer ob ich schon einmal da war oder nicht .... es ist halt eine servicewüste .....

scheiss EU gedönse - nach meiner Meinung sollte man das abschaffen und sich auf das besinnen was sinn macht, denn die eu macht so wie die geführt wird eh alles kaputt aber solang hier die Merkel wieder gewählt wird, nun ja, das zeugt ja von purer Volksverdummung - da werden sich demnach auch nicht genug EU Gegner finden .... von wegen Demokratie .... was nutzt einen die beste Demokratie wenn man nur zwischen deppen wählen kann .... pah, drauf ein Häufchen gemacht auf diese als demkokratie verkaufte Diktatur oder von mir aus auch Monarchie .... zumindest muss man da nicht noch einen haufen nichts macher mit durchfüttern !!! das muss man sich vorstellen, da spielen welche Regierung, haben eh nix zu sagen und alle zahlen für die auch noch ,,,,, sutss³ derlei !

oh und der hohn zur Ummeldung, ich kann von hier aus (Kreuztal) meinen kotz Personalausweis verlängern, mir einen neuen machen lassen und all das, aber mich ummelden, das geht nicht .... aber man stelle sich vor, in Bayern geht es, per Brief sogar und man sollte dann wenn man mal kann vorbeikommen um sich den hohlen aufkleber auf seinen perso pappen lassen ..... ich schreibe es wieder : stuss³

von wegen ein land ..... von wegen eu ..... viele köche ! viele breie und alles nix geworden .... schon allein der hohn mit dem das da die eine komune die andere unterstützen soll - blöd wenn nun noch eine komune gewinne macht bzw. keine miesen, denn da werden die leute ja nur unzufrieden, selber mistige strassen und dann zahlen für andere komunen, die zuviel ausgegeben haben, dafür aber pik feine strassen haben - na bravo !! aber so ist es ja, die leute die sparen sollen diejenigen die das Geld mit beiden Händen zum fenster rauswerfern noch unterstützen !! siehe auch harz 4, klappt ja, wer alles versäuft, verurlaubt, verhurt und was weiss ich noch alles, der bekommt Geld, wer gespart hat, ja der darf erst sein erspartes ausgeben .... und wieder : sutss³ !

aber leute wählte weiterhin Merkel & Co, denn was sagte die Dame warum sie gewählt wurde "die wähler hatten das vertrauen in mich" ja bravo, auf derlei kam wohl niemand .... sollte die olle sagen aus welchen gründen sie meint das sie gewählt wurde kommt die mit dem stuss an ,,,,, sutss * stuss * stuss

so, nun genug frust abgelassen, muss schlafen gehen, denn morgen früh geht es wieder zur arbeit wo ich für kaum Geld 7 std werkeln darf dazu noch 2 bis 3 unbezahlte überstunden mache, dies bis freitag hin und dann noch gefragt werde ob ich samstag kommen würde und ja, auch da für kein Geld, keine Prozente, nur std fürs arbeitszeiutkonto , so das ich wenn depp Unternehmer mist macht zuhause bleiben darf - also eigentlich dem sein unternehmensrisiko auf mich abgewälzt bekomme :-( doch was will man machen, man findet ja nix anderes Dank Zeitarbeit ! oh dieser müll !! dieser stuss - was gäbe ich drum wenn ich auch so blöd wäre wie viele, vieles nicht verstünde, oh was könnt ich ein ruhiges leben führen .... aber leider, leider ,,,,,,
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Re: Vollmacht für das STVA

Beitrag von Niko » Mi 12. Mär 2014, 21:34

wenn man den führerschein nun hat und meint es ist was falsch, wie erhebt man dann eigentlich einspruch ? und kann man den neuen erst annehmen und dann einspruch erheben ? oder ist die frist für den einspruch mit annahme des führerscheines sozusagen abgelaufen ?
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Re: Vollmacht für das STVA

Beitrag von guidolenz123 » Mi 12. Mär 2014, 22:04

Man hat 4 Wochen Zeit nach Kenntnis (Kennenmüssen) des Fehlers, also i.d.R. ab Übergabe/Annahme der Fahrerlaubnis.
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Re: Vollmacht für das STVA

Beitrag von Niko » Do 13. Mär 2014, 16:32

muss ich also gut aufpassen :-) danke :-)
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