Günstigere Versicherung als HUK für 538ccm gesucht

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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JDM0815
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Günstigere Versicherung als HUK für 538ccm gesucht

Beitrag von JDM0815 »

Ich habe einen Casalini Ydea mit Mitsubishi-Diesel von 538ccm den nur noch die HUK für stolze 199€ versichert.
Daher die Frage ob es außer der HUK/HUK24 noch irgendwo eine Versicherung gibt.
Die meisten Makler sagen das Fahrzeug sei illegal und bräuchte eine Einzelabnahme mit großem Kennzeichen und so in
Deutschland trotz angeblicher "Übergangsreglung" (Bestandsschutz laut hier im Forum) in Deutschland nicht
mehr legal zu fahren (für die HUK wohl schon, aber eben teuer).
Bei der Bayrischen geht es auch nicht mehr.
Barmenia-Gothaer habe ich noch nicht versucht; Itzehoer auch noch nicht.

Wer weiß mehr? (oder hat ein 538ccm Leichtkraftfahrzeug bei einer anderen Versicherung als der HUK legal(!!) versichert?)
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Wolfgang
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Re: Günstigere Versicherung als HUK für 538ccm gesucht

Beitrag von Wolfgang »

Für mich sind die Versicherung und die legale Fahrerei mit einem Auto zwei völlig verschiedene Sachen.
Nur weil die HUK das versichert, heiß das noch lange nicht, dass es legal wird und meines Erachtens auch nicht, dass es tatsächlich versichert ist. Eigentlich optimal für eine Versicherung, das Geld haben sie und ob sie tatsächlich einen Schaden reguliert ist wahrscheinlich Ermessenssache.
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rolf.g3
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Re: Günstigere Versicherung als HUK für 538ccm gesucht

Beitrag von rolf.g3 »

JDM0815 hat geschrieben: Mi 30. Sep 2026, 18:40 Die meisten Makler sagen das Fahrzeug sei illegal
Für Fahrer von 15 mit FS Klasse AM die gestern ihre Prüfung hatten ist es tatsächlich eine Grauzone.
Die dürfen nämnlich " nur " Diesel BIS 500 ccm fahren, der alte Mizubishi hat aber mehr. Genauso wie der alte Yanmar ( 523 ccm ) und der alte Lombardini FOCS/Progress LDW502 ( 505 ccm )

Ich denke das die Bezeichnung der Kiste in den Papieren ausschlaggebend ist, nämlich L6e und das Gewicht mit 350 Kilo angegeben ( bis 425 bei modernen Fahrzeugen )

Die allermeisten Versicherungsmakler haben keine Ahnung von diesen Kisten, es sind viele Leute mit Dieselfahrzeugen unterwegs obwohl in den Papieren ausdrücklich steht das ausschließlich Benzingetriebene Fahrzeuge versicherbar sind, selbst zuletzt bei " der Bayrischen " erlebt.
Andere Versicherer sind der Ansicht das Fahrzeugversicherungen mit kleinem Versicherungsschild nicht mehr zum Tagesgeschäft gehören dürfen. So bietet zB die Continentale Versicherung LKFZ-Versicherungen nurnoch Bestandskunden an und verlangt bald 500 € fürś Versicherungsjahr.
Oft sind Fahrer unter 21 ( 25 )Jahren höher in der versicherungsprämie und Kasko wird oft garnicht angeboten.

Dazu sind die Tarife von Jahr zu Jahr unterschiedlich. Die Huk hatte seinerzeit ein LKFZ für 18 € Versichert, mittlerweile sind 80 € für das Blechschild schon billig und nahezu geschenkt.
Man sollte als Versicherungsanwärter zunächst mal suchen ob im Markt ein Versicherer ist, der günstiger als die anderen ist. In jedem Jahr gibt es ausreißer nach oben UND nach unten.
Wer also an seinem Versicherer festhält begibt sich auf eine Achterbahnfahrt der möglichen Kosten.
Die User unseres Forums sind unglaublich und finden regelmäßig die günstigsten Anbieter, einfach mal ein wenig stöbern und sparen ...
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Re: Günstigere Versicherung als HUK für 538ccm gesucht

Beitrag von JDM0815 »

Es ist für mich sehr schockierend, dass man da keine rechtlich verbindliche Auskunft bekommt.
Die Fahrzeuge waren ja vor der EU-Änderung völlig legal und sollten Bestandsschutz genießen?
Da bei der HUK ja die genaue Typbezeichnung angegeben ist und von denen akzeptiert wird müssten sie im Schadensfall eigentlich auch zahlen, aber HUK ist eben sehr, sehr teuer und sonst niemand in Sicht.

Am besten ist wohl, mal wieder das Fahrzeug zu verkaufen (hatte ich ja bei dem auf 25km/h reduzierten JDM schon)!? :(
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guidolenz123
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Re: Günstigere Versicherung als HUK für 538ccm gesucht

Beitrag von guidolenz123 »

JDM0815 hat geschrieben: Do 1. Okt 2026, 13:44 Es ist für mich sehr schockierend, dass man da keine rechtlich verbindliche Auskunft bekommt.
Die Fahrzeuge waren ja vor der EU-Änderung völlig legal und sollten Bestandsschutz genießen?

Da bei der HUK ja die genaue Typbezeichnung angegeben ist und von denen akzeptiert wird müssten sie im Schadensfall eigentlich auch zahlen, aber HUK ist eben sehr, sehr teuer und sonst niemand in Sicht.

Am besten ist wohl, mal wieder das Fahrzeug zu verkaufen (hatte ich ja bei dem auf 25km/h reduzierten JDM schon)!? :(
Für Alle, die VOR 2017 die damals hierfür notwendige Fahrerlaubnis besaßen ist das auch kein Problem wg Bestandschutz. Der Bestandschutz bezieht sich darauf, daß zB der Yanmar in der Tupperdose als L6e bestehen bleibt (als Fahrzeug ergo Bestandsschutz)....
Fahrerlaubnistechnisch, haben alle "alten" vor 2017 Fahrerlaubnisse den Bestandsschutz, daß damit eben auch L6e mit mehr als 500ccm gefahren werden dürfen....die Fahrerlaubnis-Frischlinge (nach 2017) dürfen auch weiter L6e fahren, soweit die Fahrzeuge nur 500ccm aufweisen.

ISSO

Fazit:

Hast du deine Fahrerlaubnis VOR 2017 erworben , darfst du den Yanmar fahren...Falls du mitten in 2017 fällst, müsste ich wg genauem Datum in 2017 nochmal nachschauen...war aber afaik iwo im September 2017.
Gruß Guido
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Re: Günstigere Versicherung als HUK für 538ccm gesucht

Beitrag von JDM0815 »

Was ist denn ein Yanmar?

Ich fahre einen Casalini mit Mitsubishi L2c Schiffsdiesel und 538 cm³ Hubraum und mein Führerschein ist von 1981, der
Casalini von 2006. Wenn das legal ist wäre eine Quellenangabe dazu (zur Legalität) hilfreich.

Nützt aber alles nichts auf die Threadtitel-Frage bezogen wenn nur die HUK den teuer versichern will.
(Dann bleibt's weiter teuer, aber wenigstens (vielleicht?) legal.)
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Re: Günstigere Versicherung als HUK für 538ccm gesucht

Beitrag von rolf.g3 »

Günstiger als die HUK ? Klar gibt es die ! Das Versicherungsjahr ab 51 € ( Fahrer ab 23 ) ist derzeit zu haben - anteilig für die letzten Monate rechne ich mal mit einem Restbetrag für das Restjahr von 12 - 20 Euro
JDM0815 hat geschrieben: Do 1. Okt 2026, 16:43 Was ist denn ein Yanmar?
Der wohl beste maritime Kleinmotor der Welt.
JDM0815 hat geschrieben: Do 1. Okt 2026, 16:43 Ich fahre einen Casalini mit Mitsubishi L2c Schiffsdiesel und 538 cm³ Hubraum und mein Führerschein ist von 1981, der
Casalini von 2006. Wenn das legal ist wäre eine Quellenangabe dazu (zur Legalität) hilfreich.
Wer sagt das hier was ilegal oder verboten ist ?
JDM0815 hat geschrieben: Do 1. Okt 2026, 16:43 Nützt aber alles nichts auf die Threadtitel-Frage bezogen wenn nur die HUK den teuer versichern will.
Aha, ... und das bedeutet jetzt was ? Sagt die Huk etwa das sie Deine Karre nicht versichern will oder was ?

Die Fahrzeuge haben eine Versicherungspflich. Das bedeutet das die Versicherungen diese Kisten auch versichern muss. Wie sie das tut ist nicht Sache des Gesetzgebers.
Ich als freier Kunde kann das Angebot annehmen, muss aber nicht.

Um Deine eingangs gestellte Frage zu beantworten: Ja, es gibt noch andere Versicherungen als die Huk. Man muss sie nur suchen, dann findet man auch

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Re: Günstigere Versicherung als HUK für 538ccm gesucht

Beitrag von JDM0815 »

rolf.g3 hat geschrieben: Do 1. Okt 2026, 19:18 Um Deine eingangs gestellte Frage zu beantworten: Ja, es gibt noch andere Versicherungen als die Huk. Man muss sie nur suchen, dann findet man auch
Ich war leider in den letzten Jahren wohl leider zu dumm zum Suchen, deshalb dachte ich, hier wäre noch
jemand mit 538ccm der seine Versicherung preisgibt.
Vielleicht ist das aber auch sehr wertvolles, gehütetes Individualwissen, was niemand preisgeben will? (oder per PN?)

Die KI sagt: "Es ist extrem schwierig geworden, für ältere 45-km/h-Diesel-Leichtkraftfahrzeuge (wie ältere Modelle von Casalini, Aixam
oder Ligier) mit dem „großen“ 538ccm-Lombardini-Motor eine bezahlbare Alternative zur HUK-Coburg zu finden."


Wohl doch eher unmöglich als sehr schwierig? Aber vielleicht meldet sich in den nächsten Jahren hier nochmal jemand...
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Re: Günstigere Versicherung als HUK für 538ccm gesucht

Beitrag von rolf.g3 »

JDM0815 hat geschrieben: Fr 2. Okt 2026, 18:27 Die KI sagt: "Es ist extrem schwierig geworden, für ältere 45-km/h-Diesel-Leichtkraftfahrzeuge (wie ältere Modelle von Casalini, Aixam
oder Ligier) mit dem „großen“ 538ccm-Lombardini-Motor eine bezahlbare Alternative zur HUK-Coburg zu finden."
Nun, wenn das die Ki sagt ...

Wenn Du mich fragst ist das aber Bullshit
JDM0815 hat geschrieben: Fr 2. Okt 2026, 18:27 Ich war leider in den letzten Jahren wohl leider zu dumm zum Suchen, deshalb dachte ich, hier wäre noch
jemand mit 538ccm der seine Versicherung preisgibt.
Vielleicht ist das aber auch sehr wertvolles, gehütetes Individualwissen, was niemand preisgeben will? (oder per PN?)
s

Suchst Du: DEVK
Es kann sein das es auch andere Anbieter günstige Angebote haben - ABER: Es spielt dabei überhaupt keine Geige welcher Diesel verbaut ist, egal welchen Hubraum er hat und egal welcher Hersteller.
Im Grundsatz gild das der Motor der ist, der in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, sprich: Wenn in den Fahrzeugpapieren Mitzubishi - Diesel steht und Kubota eingebaut ist ist das eine Bauartveränderung und dann, und nur dann, brauchst Du eine Einzelabnahme.
Ist der Motor verbaut der eingetragen ist kann das dem Versicherungsgeber völlig wuppe sein wie groß oder klein die Karre ist.

Selbst wenn Du drei dieser Motoren verbaut haben solltest, so lange Du in Deinen Fahrzeugepapieren die Klassifizierung L6e und 350/425 Kg Gewicht geschrieben steht muss der Versicherer das so versichern, Kein Geheimniss, kein Individualwissen, keine PN, nix Dumm, nix garnix, einfach ein völlig unnütz verkoimplizierter Markt.

LKFZ der Klasse L6e sind versicherungskennzeichenpflichtig. Die deutschen Versicherer sind verpflichtet diese Kisten zu versichern. Einige haben kein Bock auf diese Art der Versicherung, es bedeutet viel Arbeit für wenig Marge, müssen aber trotzdem. Dann werden die Policen eben sau teuer gemacht, oder nur an Bestandskunden abgegeben oder beides.

Ich hab Dir den " aktuellen " Beitrag für Versicherungskennzeichen für das Versicherungsjahr 25/26 verlinkt, ab März sind wieder neue Versicherungskennzeichen pflicht. Entweder brauchst Du jetzt eines für das laufende Jahr - wie gesagt für noch etwa 4 Monate - oder dann eben im Februar ein neues für die neue Saison 26/27. Diese werden aber erst etwa 3 Wochen vor Beginn verkauft.
Hier gild es den günstigsten zu finden - siehe Beitrag.
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Re: Günstigere Versicherung als HUK für 538ccm gesucht

Beitrag von JDM0815 »

Die DEVK versichert schon seit Jahren keine 538 ccm mehr.
Vielleicht sollten sich hier auf den Thread nur Leute melden die einen 538 ccm versichert bekommen haben.
Eilt nicht; ist für 2027. Also nichts für ungut! :wink:
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Re: Günstigere Versicherung als HUK für 538ccm gesucht

Beitrag von rolf.g3 »

JDM0815 hat geschrieben: Do 8. Okt 2026, 18:47 Vielleicht sollten sich hier auf den Thread nur Leute melden die einen 538 ccm versichert bekommen haben.
Also keiner ...

Du willst allen ernstes erzählen das die DEVK eine L6e-Versicherung abgelehnt hat ??

Oder fragst Du ob die einen Diesel mit 538ccm versichern ?

Ich wurde bisher noch NIE gefragt wie viel Hubraum der Motor hat, noch NIE !!!

Aber bitte, ich lerne gerne dazu ... Mein M.Go hatte 523 ccm, niemals wurde ich abgewiesen, mein Nova 505ccm kein Problem.
Versichere das Teil online und du wirst sehen das das Alter des jüngsten Fahrers wichtiger ist als der Hubraum Deiner Karre.
Die alten Kisten SIND größer, deshalb dürfen FS.Neulinge sie nicht fahren, was natürlich totaler Quatsch ist, die Dinger dürfen 45 Km/h fahren, ob mit 400 oder 500 oder gar 538 ccm Hub...
Es gab in der Vergangenheit zahlreiche Probleme weil die Versicherer mit ihren AGB's nicht hinterhergekommen sind und ausschließlich Benziner versichern wollten - laut AGB !!! Nachgefragt und das Problem aufgedeckt hab ich von der Bayrischen sogar schriftlich das mein M.Go selbstverständlich mit seinem Dieselmotor ( Yanmar 523ccm ) versichert sei...
Tatsächlich durften in den alten Tagen jegliche Art von Dieselmotoren eingebaut werden, selbst Schiffsdiesel - so lange die nicht mehr als 4oder 5KW rauswürgten und der Kasten nicht über 350 Kilo wog war sogar ein V8 erlaubt, mit 10 Ltr Hubraum.
Ich denke hier greift der Bestandsschutz. Die alten Fahrzeuge mit mehr als 500 ccm dürfen weiter gefahren werden, das Problem sind die Versicherungen. Die wollen nicht mehr, zu wenig Marge ... Aber es gibt sie noch, die, die billig die alten Kisten versichern.

Aber gut, wenn Du keine Versicherung für Dein Auto findest und nicht mehr fahren kannst- sag bescheid, ich hole das unversicherte Fahrzeug gerne bei Dir ab. Der nächste Versicherungsmakler wird mir so ein Schild verkaufen und gut is - die Frage war ja das es wohl zukünftig keine VS-Kennzeichen für Dein Fahrzeug geben wird ... Doch, es gibt sie ! Ich zahle für meine Karre 77€ per anno... L6e eben

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Re: Günstigere Versicherung als HUK für 538ccm gesucht

Beitrag von 45kmh »

Meiner einer versteht das so, dass die Hersteller zu einem bestimmten Zeitpunkt bei der EU eine Genehmigung für einen Fahrzeugtyp beantragen, die dann gemäß den zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen erteilt wird.

Steht in der Betriebserlaubnis bzw. COC sowas wie Fahrzeugklasse "L6e" oder "Leichtkraftfahrzeug bis 45 km/h" und "Genehmigung e*Nummer*irgendwas*" dürfen die Fahrzeuge als solche in der EU verkauft und betrieben werden - und die Versicherer sind verpflichtet (von einigen Ausnahmen wie Zahlungsmoral des Kunden etc. abgesehen), sie entsprechend zu versichern (nicht Teil-/Vollkasko, aber zumindest Haftpflicht).

Als entscheidend werte ich in meiner COC den Satz: "[...] zur fortwährenden Teilnahme am Straßenverkehr [...]". Heißt aus meiner Sicht, einmal genehmigt und auf dem Markt, dauerhaft.

Zwar haben sich über die Zeit die Anforderungen für Typgenehmigungen geändert, das betrifft meiner Meinung nach jedoch nur neu zu genehmigende Fahrzeugtypen.

Hab mal einen Blick geworfen in die "Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung von Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen (AMB)", die ich gerade zur Hand hatte. Dort finde ich keinerlei Einschränkungen bezüglich Hubraum, lediglich den Verweis auf die Fahrzeug-Zulassungsverordnung: "II 1 Das Versicherungskennzeichen ist nach § 53 Abs. 7 FZV an dem versicherten Kraftfahrzeug [...] anzubringen [...]".

Hangle ich mich von dort über die Paragraphen weiter lande ich schließlich bei § 3 Abs. 3 Satz 1 FZV:
Einer Zulassung bedürfen nicht f) leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge einschließlich vierrädriger Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e, die nach Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe a der Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates (ABl. L 124 vom 9.5.2002, S. 1) typgenehmigt wurden.
Die Richtlinien 92/61/EWG und 2002/24/EG sind quasi Vorläufer der aktuellen EU-Verordnung 168/2013.

Sollte das Fahrzeug vor 2002, also gemäß der 92/61/EWG typgenehmigt worden sein, sehe ich auf die Schnelle überhaupt keine Hubraumbeschränkung für L6e-Diesel, sondern lediglich für Benziner:
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leermasse vonweniger als 350kg, ohne Masse der Batterien im
Fall von Elektrofahrzeugen,mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45km/h oder weniger und einem Hubraum für Fremdzündungsmotoren von 50cm3 oder weniger (bzw. einer maximalen Nennleistung von 4kW oder weniger für andere Motortypen),
eingestuft als Kleinkrafträder.
Und damit auch in diesem Fall aus meiner Sicht Versicherungskennzeichen.
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Tompson
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Re: Günstigere Versicherung als HUK für 538ccm gesucht

Beitrag von Tompson »

JDM0815 hat geschrieben: Do 8. Okt 2026, 18:47 Die DEVK versichert schon seit Jahren keine 538 ccm mehr.
Vielleicht sollten sich hier auf den Thread nur Leute melden die einen 538 ccm versichert bekommen haben.
Eilt nicht; ist für 2027. Also nichts für ungut! :wink:
Dann melde ich mich mal. Mein Mgo hat den Yanmar Motor mit 523 ccm.
Ich war schon bei vielen diversen Versicherungen.
Auch die DEVK hätte meinen kleinen Versichert. War mir aber zu Teuer. Durch einen Hinweis hier im Forum
bin ich bei der ERGO gelandet. 79,- €.
Jede Versicherung schaute nur auf die Typgenehmigung LE6. Denen war der Motor egal.
Ich vermute mal, dass du bei jemanden warst, der schon mal gehört hat das die Dinger nur 500 ccm haben dürfen.
Derjenige weiß aber nicht, dass diese Fahrzeuge einen Bestandsschutz haben. Dürfen halt nur von Leuten gefahren werden, die den Führschein vor 2017 gemacht haben.

Interesse halber hab ich mal die KI genötigt.

Frage: Bestands Schutz für 538 ccm Motoren

Antwort:

Für ältere Mopedautos (Fahrzeugklasse L6e) mit Dieselmotoren, die einen Hubraum von über 500 ccm (wie z. B. ältere Triebwerke von Lombardini mit 502 ccm, 505 ccm oder selteneren Varianten bis knapp unter 540 ccm wie der Yanmar 2TNE68), gilt beim Bestandsschutz eine wichtige rechtliche Zweiteilung:

1. Bestandsschutz für das Fahrzeug (Zulassung/Betriebserlaubnis)

• Ja, das Fahrzeug behält seine Einstufung. Fahrzeuge, die vor den EU-weiten Regulierungsänderungen der Jahre 2017/2018 legal als Leichtkraftfahrzeug (L6e) mit einer gültigen Betriebserlaubnis (CoC-Papiere) in den Verkehr gebracht wurden, behalten ihre Zulassungsfreiheit.
• Sie müssen nicht nachträglich umgerüstet, beim TÜV voll zugelassen oder versteuert werden. Sie dürfen weiterhin mit einem einfachen Versicherungskennzeichen im Straßenverkehr bewegt werden.

2. Die „Führerschein-Falle“ (Wer darf das Fahrzeug fahren?)

Hier liegt das eigentliche rechtliche Problem. Der Bestandsschutz des Fahrzeugs schützt nicht automatisch jeden Fahrer. Entscheidend ist das Ausstellungsdatum des Führerscheins:
• Führerschein (Klasse AM / B) erworben nach dem 24.08.2017:
Für diese Fahrer gilt die strikte gesetzliche Obergrenze der neuen EU-Verordnung. Die Klasse AM erlaubt hier nur noch das Führen von L6e-Diesel-Fahrzeugen mit maximal 500 ccm Hubraum. Wer mit einem neueren Führerschein ein älteres Mopedauto mit beispielsweise 502 ccm oder 505 ccm fährt, begeht streng genommen das Delikt des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
• Führerschein (Klasse AM / M / S / B) erworben vor dem 24.08.2017:
Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis vor diesem Stichtag gemacht haben, genießen echten personengebundenen Bestandsschutz. Sie dürfen die alten Fahrzeuge mit den größeren Dieselmotoren (über 500 ccm) weiterhin legal im Alltag fahren.

Zusammenfassung

Das Fahrzeug selbst darf mit seinem großen Motor legal existieren und versichert werden. Es darf jedoch nur von Personen gefahren werden, die ihren Führerschein vor dem 24. August 2017 erworben haben. Für Jugendliche, die heute mit 15 Jahren die Klasse AM machen, sind diese älteren Modelle mit Motoren über 500 ccm tabu.
Besitzt du ein bestimmtes Modell (z. B. mit einem Lombardini- oder Yanmar-Motor) und möchtest wissen, ob dein konkreter Führerschein dafür ausreicht? Teile mir gerne das Baujahr des Fahrzeugs und das Ausstellungsdatum deines Führerscheins mit.
KI-Antworten können Fehler enthalten. Weitere Informationen
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Re: Günstigere Versicherung als HUK für 538ccm gesucht

Beitrag von guidolenz123 »

Stimmt auf den Punkt...sogar die KI-Auskunft... 023) 023) 023)
Gruß Guido
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Re: Günstigere Versicherung als HUK für 538ccm gesucht

Beitrag von 45kmh »

JDM0815 hat geschrieben: Do 1. Okt 2026, 16:43 Ich fahre einen Casalini mit Mitsubishi L2c Schiffsdiesel und 538 cm³ Hubraum und mein Führerschein ist von 1981, der
Casalini von 2006. Wenn das legal ist wäre eine Quellenangabe dazu (zur Legalität) hilfreich.
Gerade erst das Baujahr gesehen. Den Rest hatte ich oben schon zitiert und verlinkt. 2006 galt die Richtlinie 2002/24/EG. Darin heißt es:
(3) Diese Richtlinie gilt auch für vierrädrige Kraftfahrzeuge mit folgenden Merkmalen:

a) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leermasse von bis zu 350 kg (Klasse L6e), ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen, mit einer bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und

i) einem Hubraum von bis zu 50 cm3 im Falle von Fremdzündungsmotoren oder

ii) einer maximalen Nutzleistung von bis zu 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder

iii) einer maximalen Nenndauerleistung von bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.

Diese Fahrzeuge müssen den technischen Anforderungen für dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e genügen, sofern in den Einzelrichtlinien nichts anderes vorgesehen ist.
Auch hier also keine Beschränkung des Hubraums für L6e-Diesel.

Es könnte theoretisch sein, dass die Typgenehmigung für dein Fahrzeug bereits früher erteilt wurde und bestand als deine Kiste gebaut wurde. In der Konformitätsbescheinigung (CoC) sollte die e-Nummer zu finden sein, aus der sich die jeweilige Richtlinie ableiten lässt.
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