Was darf ich jetzt wirklich fahren??

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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AMFahrer01
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Was darf ich jetzt wirklich fahren??

Beitrag von AMFahrer01 » Di 23. Aug 2022, 18:01

Hallo erstmal in die Runde!

ich verfolge das Forum schon seit einigen Wochen und habe mir viel durchgelesen. Deshalb wende ich mich jetzt an euch, da ich mit meiner Recherche nicht mehr weiterkomme. Zu meiner Situation: ich bin tatsächlich erst 15 Jahre alt, hab meinen AM- Führerschein und mir vor einigen Wochen einen Ligier zugelegt. Den durfte ich jedoch aufgrund der 500ccm Begrenzung nicht fahren, was ich leider erst später erfahren hab... ich habe ihn wieder verkauft und bin mit +- 0 wieder rausgekommen. Mein Traum so ein Auto zu fahren habe ich aber nicht aufgegeben. Ich suche weiter auf ebay-kleinanzeigen, mobile.de und so weiter. Da kommen wir zu meinem Problem. Was darf ich jetzt fahren und was nicht? Ich denke die Bedingungen für ein Auto, dass ich fahren darf liegen bei: -max 500ccm, -3m Länge, -1,5m Breite, 425kg Leermasse und max 6kw. Da ihr Experten in dem Thema seid, könnt ihr mich meinem Ziel sicher einen Schritt weiterbringen :roll:

Danke schonmal und liebe Grüße aus dem weit entfernten Norddeutschland :)

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Fichte
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Re: Was darf ich jetzt wirklich fahren??

Beitrag von Fichte » Di 23. Aug 2022, 20:01

022) Die Frage, welche Leichtkraftfahrzeug die Fahrerlaubnisinhaber der Fahrzeugklasse "AM" - welche ab dem 24.08.2017 erteilt wurde - nunmehr fahren und kaufen dürfen, musste irgendwann kommen und möchte ich wie folgt beantworten:

Grundsätzlich: Alle Leichtkraftfahrzeuge, welche beginnend ab dem Kalenderjahr 2017 auf den Markt gekommen sind und erstmals zugelassen wurden, beinhalten in der Regel Dieselmotoren, deren Kubikobergrenze bei bis zu 500 ccm liegt (hauptsächlich die DCI-Motoren, Diesel Progress ACT mit 500 Kubik oder der Kubota Z482).

Mithin sind alle anderweitigen Leichtkraftfahrzeug, welche vor dem Kalenderjahr 2017 gebaut und zugelassen wurden, hinsichtlich deren Motorisierung zu überprüfen (die Breite oder Länge und Höhe eines Fahrzeuges sind für die Fahrerlaubnis "AM" irrelevant, da dieses nur die Zulassungspflicht beträfe). Das Leergewicht darf ferner die 425 kg wie auch die Leistung von weniger/gleich 6kw nicht überschreiten.

Mithin sind Fahrerlaubnisinhaber der Klasse AM, welche ab dem 24.08.2017 erteilt wurde, nicht (!) berechtigt Leichtkraftfahrzeuge mit nachfolgend explizit benannten Diesel-Motoren zu führen:

Kubota Z602
Lombardini FOCS, LDW 502 oder 505
Lombardini LGW 523 MPI
Honda GX120, GX160, GX200 (Benziner, Ausnahmen möglicherweise bei "Krankenfahrstühle")
Yanmar 2TNE68 (mit 522 ccm)

Die Benzinmotoren sind für diese Fahrerlaubnisinhaber ebenfalls auf 50 ccm beschränkt, aber in und an Leichtkraftfahrzeugen verbaut ohnehin nicht empfehlenswert.

Maßgeblich ist der Hubraum des jeweiligen Motores, welcher Motor in welchem Kraftfahrzeug möglicherweise verbaut ist/verbaut wurde, kann (untergliedert nach dem Hersteller) hier (ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit) nachgeforscht werden:

viewtopic.php?f=14&t=9408
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Re: Was darf ich jetzt wirklich fahren??

Beitrag von AMFahrer01 » Di 23. Aug 2022, 20:22

Danke für die schnelle Antwort. Ich glaube damit bin ich bei der Suche jetzt besser aufgestellt :o

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Re: Was darf ich jetzt wirklich fahren??

Beitrag von AMFahrer01 » Di 23. Aug 2022, 20:26

Wie ist das denn bei der Zulassung bei den Maßen nochmal? Alles über 3m Länge und 1,5m Breite ist zulassungspflichtig? Oder wie läuft das?

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Re: Was darf ich jetzt wirklich fahren??

Beitrag von Fichte » Di 23. Aug 2022, 20:37

Jap, es wird die Ansicht vertreten, dass Leichtkraftfahrzeuge mit

Fahrzeuglänge über 3m oder
Fahrzeugbreite über 1,5m

oder mehr als 500 cm3 (Diesel) oder mehr als 50 cm3 (Benziner) Zulassungspflichtig seien.

Unberücksichtigt hiervon besteht in der FZV jedoch die Regelung, dass alle und vor dem 01.03.2007 in Verkehr gebrachten und ehemals Zulassungsfreien Leichtkraftfahrzeuge nach § 18 Abs. 2 StVZO (a.F.) auch weiterhin Zulassungsfrei sind, § 50 FZV!

Mithin, wenn Du kostengünstig einkaufen willst (musst), musst Du Dich an Leichtkraftfahrzeuge halten, welche weniger/gleich als 500 cm3 (Diesel) oder weniger/gleich 50 cm3 (Benzin) Motoren haben und vor dem 01.03.2007 in Verkehr gebracht wurden (Zulassungsfrei auch hinsichtlich Breite und Höhe).
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Re: Was darf ich jetzt wirklich fahren??

Beitrag von Metaphysik » Di 23. Aug 2022, 21:12

Fichte hat geschrieben:
Di 23. Aug 2022, 20:37
.. und vor dem 01.03.2007 in Verkehr gebrachten und ehemals Zulassungsfreien Leichtkraftfahrzeuge nach § 18 Abs. 2 StVZO (a.F.) auch weiterhin Zulassungsfrei sind, § 50 FZV!
Und wenn Du ganz sicher gehen willst solltest Du bei ausländischen Fahrzeugen darauf achten das sie eine COC oder dt.(!) BE haben. (Ist bei Fahrzeugen aus AT nicht immer gegeben. Bei NL Fahrzeugen ist höchste Vorsicht geboten, da sind wohl einige unseriöse Händler unterwegs.).

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Re: Was darf ich jetzt wirklich fahren??

Beitrag von Fichte » Di 23. Aug 2022, 22:22

Metaphysik hat geschrieben:
Di 23. Aug 2022, 21:12
Und wenn Du ganz sicher gehen willst solltest Du bei ausländischen Fahrzeugen darauf achten das sie eine COC oder dt.(!) BE haben. (Ist bei Fahrzeugen aus AT nicht immer gegeben. Bei NL Fahrzeugen ist höchste Vorsicht geboten, da sind wohl einige unseriöse Händler unterwegs.).
023)
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Re: Was darf ich jetzt wirklich fahren??

Beitrag von HerrToeff » Mi 24. Aug 2022, 02:57

2017 durfte jeder Hersteller noch eine Sonderserie mit max 1000 sTück eines jeden seiner Modelle nach der alten Norm, so es 2016 in akt Produktion noch war fertigen

Es gibt also zb 635ccm Casalinis aus 2017

Diese waren nach EU Recht trotz inverkehrbringens nach 2o16 als L6e zulässig und somit mit AM fahrbar

Bitte ggf um Korrektur
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

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Re: Was darf ich jetzt wirklich fahren??

Beitrag von Fichte » Mi 24. Aug 2022, 06:03

HerrToeff hat geschrieben:
Mi 24. Aug 2022, 02:57

Diese waren nach EU Recht trotz inverkehrbringens nach 2o16 als L6e zulässig und somit mit AM fahrbar

Bitte ggf um Korrektur
Korrektur: es geht um die Fahrerlaubnis „AM“ für jene, welche diese nach dem 24.08.2017 erteilt bekommen haben. Diese dürfen eben diese Wägelchen nicht fahren, da mehr als 500 ccm. Die Frage der Zulassung als LKfzg ist wieder eine andere…
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Re: Was darf ich jetzt wirklich fahren??

Beitrag von rolf.g3 » Mi 24. Aug 2022, 10:25

Ach, ich liebe Deutschland - hier ist ein Käsekuchen nur dann ein Käsekuchen, wenn er mindestens 254 verschiedene EU-Normen erfüllt UND dabei noch ein wenig nach Käsekuchen riecht, so er denn nach dem 12.04.2017 gebacken wurde !

Ist das alles wirklichkeit, oder verarsche ?
Wenn eine Verordnung ab 2017 inkraft getreten sein soll, so müssten auch die Fahrzeuge entsprechend gefertigt sein, oder etwa nicht ?
Das die Hersteller vom Gesetzgeber an die Wand gestellt werden - was soll das denn ? ... oder die potentiellen Fahrer werden zu Schwerverbrechern, weil sie autofahren wollen, mit Führerschein !

Die FZV im Bezug auf Einachser - diese tauchen ja noch sooo oft im Straßenverkehr auf, dem muss einhalt geboten werden ! Der Passus, bezüglich doeser Geräte, komplett entfernt. Die reste zusammengekehrt und dem mündigen Bürger vor die Füße geknallt.

Ebenso bei den LKFZ. Da wurde schlicht die Tatsache vergessen, das es Fahranfänger und ältere Bürger gibt, die ein L6e fahren wollen, die einen versierten Rechtsanwalt brauchen, der sie durch den Urwald der Gesetze und Verordnungen führt.

Setze ich einen 15 Jährigen in meinen M.Go, so darf der den NICHT als L6e fahren, hat er doch einen Motor mit 523 ccm, der 23 Jährige AM-Pilot DARF aber den M.Go fahren, weil er den Führerschein früher gemacht hat - aber halt! Der M.Go hat 1,54 meter Breite, dann darf derjenige dieses Fahrzeug aber nicht fahren, weil die Kiste aber VOR 2017 in Verkehr gebracht wurde, eben doch !
Nein, er darf ihn nun doch nicht fahren, der M.Go ist nämlich blau und nicht grün ! Es war ein grünen-politiker, der diese tollen gesetze ersonnen hat ...

Nach der " Wende " war das Problem mit den Mopeds von Simson.
Schwupdifix, Einigungsvertrag - BASTA !

L6e .... jaaaa, da müssen wir schauen, ebenso mit der elenden Uhrendreherei, 2x im Jahr. Auch das wird geregelt .... ja aber wann ???

gr
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Wer etwas will, findet Wege !
Wer etwas NICHT will, findet Argumente !

" Grüße den König, wo immer er Dir begegnet ! "

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Re: Was darf ich jetzt wirklich fahren??

Beitrag von guidolenz123 » Mi 24. Aug 2022, 14:18

rolf.g3 hat geschrieben:
Mi 24. Aug 2022, 10:25


L6e .... jaaaa, da müssen wir schauen, ebenso mit der elenden Uhrendreherei, 2x im Jahr. Auch das wird geregelt .... ja aber wann ???

gr

Wer hat an der Uhr gedreht........



https://www.youtube.com/watch?v=OxeKnZYH6dA
Gruß Guido
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.

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Re: Was darf ich jetzt wirklich fahren??

Beitrag von Fichte » Do 25. Aug 2022, 14:26

Hinsichtlich einer gesonderten Nachfrage zu Elektroleichtfahrzeugen und der Fahrerlaubnis „AM“ eine Ergänzung meinerseits.

Unabhängig vom Zeitpunkt der Erteilung dieser Fahrerlaubnis sind Inhaber der Fahrerlaubnisklasse „AM“ berechtigt, nachfolgende Elektro(leicht)Fahrzeuge zu führen:

Dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren bis zu 4 kW und
- einer Masse in fahrbereitem Zustand ≤ 270 kg und
- höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz.

Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren bis zu 4 kW (Klasse L6e-A) bzw. 6 kW (Klasse L6e-B) und
- einer Masse in fahrbereitem Zustand < 425 kg und
- höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz.
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Re: Was darf ich jetzt wirklich fahren??

Beitrag von macbloke » Fr 26. Aug 2022, 21:03

So gut wie alle Aixam haben weniger als 500ccm³
Zudem sind die recht robust als gebrauchtfahrzeuge.

Naja, soweit man bei den fahrzeugen von robust sprechen kann.

Es gibt ziemlich viele unter 1000€, wobei auch eine ganze Reihe recht gut erhaltener oder gepflegter dabei sind, die zwar etwas Zuneigung benötigen aber aus dem roten bereich raus sind.

In köln ist ein recht guter Aixam A741 zu verkaufen, wegen eines Sterbefalles, falls du Interesse hast, kann ich gerne den Kontakt vermitteln.
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Re: Was darf ich jetzt wirklich fahren??

Beitrag von M38A1 » Mi 31. Aug 2022, 12:20

Vielen Dank erst mal an Fichte für das fundierte Wissen und die gute Dokumentation - das macht einiges klarer. Eine Frage ist aber noch unbeantwortet:

-> Wie sieht es aus mit den 17-Jährigen mit PKW Führerschein und "begleitetem Fahren" ?
Die haben keinen AM Führerschein sondern einen PKW-Führerschein. Dürfen die ein Leichtfahrzeug mit mehr als 500 cm³ fahren oder ebenfalls nicht ?

-> Wie sieht es mit Traktorführerschein Klasse T aus - da ist AM beinhaltet aber praktisch haben Traktoren etwas mehr Gewicht und Hubraum - bleibt dann die AM Beschränkung ?

Grüße Michael

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Re: Was darf ich jetzt wirklich fahren??

Beitrag von Fichte » Mi 31. Aug 2022, 15:18

M38A1 hat geschrieben:
Mi 31. Aug 2022, 12:20

Eine Frage ist aber noch unbeantwortet:
Sind zwei Fragen, aber eine Antwort gebe ich als Bonus mit… :wink:

Fahrerlaubnisneulinge dürfen mit Fahrerlaubnisklasse „B“ mit 17 Jahren auch ohne Begleitung die Fahrzeuge der Fahrerlaubnisklasse „AM“ führen, da dieses nur für PKW (begleitet) vorgeschrieben ist. Es besteht auch die Möglichkeit, nur für diese Fahrerlaubnisklasse (AM) einen Kartenführerschein bis zum Austausch gegen den Kartenführerschein „B“ (ohne Beschränkung der Begleitung) zu beantragen/zu erhalten. Maßgeblich ist jedoch hier wieder das Datum der Ausstellung der Fahrerlaubnis, da „AM“ in „B“ inkludiert ist. Wurde der „B“ nach dem 24.08.2017 erteilt, gilt auch hier wieder die Höhenbeschränkung von 500 cm3 (Diesel) oder 50 cm3 (Benzin), davor nicht.

Selbiges gilt für Fahrerlaubnisinhaber der Klasse T, welche nach dem 24.08.2017 erteilt wurde. Auch hier ist zwar „AM“ inkludiert, aber nach dem 24.08.2017 erteilt gilt wieder die Kubikobergrenze auf bis zu 500 cm3 (Diesel) und 50 cm3 (Benzin) beschränkt und für Leichtfahrzeuge. Dass Traktoren eine weitaus höhere Kubik haben ist hierbei irrelevant, da dieses nicht auf „AM“ und dessen Fahrzeugspezifikationen abfärbt. Daher darf der Inhaber der Klasse A1 (125ccm) auch kein Leichtfahrzeug mit dem Hondamotor (160 cm3) fahren, obwohl er mit dem „Motorrad“ 125 km/h Düsen darf, darf er jenes Leichtkraftfahrzeug mit bis zu 45 km/h nicht führen…
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farmer
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Führerschein Klasse AM

Beitrag von farmer » Mo 13. Mär 2023, 16:59

Hallo, bin neu hier , habe den Beitrag mit der alten Und neuen AM Klasse gelesen, denn genau damit hab ich ein Problem, habe meinem Sohn ein Ligier Ambra gekauft, OK ist schon was älter, nach viel Pflege und Zuwendung sieht er ganz OK aus, aber er hat eben diese 505ccm und mein Sohn den neuen AM ,also in 2022 gemacht, gekauft weil Händler sagte darf er mit AM ab 15 Jahre fahren. Nun hat die Polizei ihn angehalten und will eine Anzeige wegen fahren ohne Fahrerlaubnis machen, leider läuft der Kleine locker 55 also 10 mehr als erlaubt. Nun ja, Strafe können wir ja nicht mehr ändern, muss abgewartet werden, aber im August soll er damit zu seiner Ausbildung fahren, gibt es denn nun sowas wie eine Ausnahme Genehmigung? Führerschein Stelle versteht das Problem nicht, es wäre doch ein L6e Fahrzeug, das kann er doch fahren.
Bin ratlos,Brauch aber dringend eine Lösung, denn nächstes Jahr soll mein jüngster eigentlich auch so ein Teil bekommen, aber nicht für 10.000 € was die zulässigen ja kosten.

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Re: Was darf ich jetzt wirklich fahren??

Beitrag von farmer » Mo 13. Mär 2023, 17:19

Den durfte ich jedoch aufgrund der 500ccm Begrenzung nicht fahren, was ich leider erst später erfahren hab...

Supi, wer oder wie bist du darauf aufmerksam gemacht worden?

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Re: Bilder hochladen/posten

Beitrag von Metaphysik » Mo 13. Mär 2023, 18:13

Das Fahrzeug hat die L6e, der neue AM umfängt aber nur bis 500ccm.

Schau Dir mal folgenden Link an: viewtopic.php?f=2&t=9664#p97281

Edit: ich habe dieses und ein Posting oben von Farmer hierher verschoben. Das hier drüber würde eigentlich eins höher gehören.

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Re: Führerschein Klasse AM

Beitrag von Fichte » Mo 13. Mär 2023, 20:08

farmer hat geschrieben:
Mo 13. Mär 2023, 16:59
Bin ratlos,Brauch aber dringend eine Lösung, denn nächstes Jahr soll mein jüngster eigentlich auch so ein Teil bekommen, aber nicht für 10.000 € was die zulässigen ja kosten.
Also, das mit der Ausnahmegenehmigung wird mit der Fahrerlaubnis und 505 ccm nichts werden. Um auf die sichere und dauerhafte Seite zu kommen, bleibt (meines Erachtens) nur die Möglichkeit, auf Fahrzeuge mit dem Kubota Z402 Motor auszuweichen, welche meist auch älteren Datums sind, aber meist auch Renovierungsstau haben…. 022)
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Hilfe: Aixam Crossline

Beitrag von bittnin » So 14. Mai 2023, 09:12

Ich bin langsam echt verzweifelt, da ich echt gerne ein Mopedauto fahren würde, mir die EU-Bestimmungen aber irgendwie im Weg stehen. Ich bin 15, habe meinen Führerschein Klasse AM nach 2017 erhalten und dürfte folgenden Aixam Crossline daher ja wegen seiner Länger über 3m nicht fahren: https://www.kleinanzeigen.de/s-anzeige/ ... pp_android
Abgesehen davon wäre es für mich eigentlich ein super Fahrzeug: wartungsarmer Motor, "wenig" Kilometer, nah bei mir, schön groß, usw.
Nun würde ich gerne wissen, ob ihr es mir empfehlen würdet das Fahrzeug einfach trotzdem zu fahren oder ob die Chance zu hoch ist, in Schwierigkeiten zu geraten, wie in diesem Thread ja schon demonstriert wurde. Oder gilt hier dieses Bestandsrecht bzw. wie stehen meine Chancen für eine Ausnahmegenehmigung? :?

Vielen Dank im Voraus! :)

Gruß Elias

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