Fahren ohne Fahrerlaubnis

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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Chris-1609
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Fahren ohne Fahrerlaubnis

Beitrag von Chris-1609 » Mo 12. Sep 2011, 19:36

Hallo Leute,bin am 4.09.2011 von der Polizei angehalten worden und die meinten ich kann
mit meiner Mofaprüfbescheinigung von 1994 meinen Krankenfahrstuhl nicht im Strassenverkehr fahren,muss jetzt am 20.09.2011 bei der Polizei mit Papieren vom Auto auflaufen,ich hoffe das der Beamte mir was anderes sagt ,vielleicht weiss noch einer Rat und tat
MFG Chris
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Gewitterhexe
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Beitrag von Gewitterhexe » Mo 12. Sep 2011, 20:14

Was für ein Auto ist Dein Krankenfahrstuhl denn genau, und wie alt bist Du selbst?
Zuletzt geändert von Gewitterhexe am Mo 12. Sep 2011, 23:36, insgesamt 1-mal geändert.

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guidolenz123
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Beitrag von guidolenz123 » Mo 12. Sep 2011, 21:35

Die Mofa-Prüf-Beschein. von 1994 reicht. Erst ab 2002 (entscheidend ist Bestehens-Datum) reicht sie nicht mehr.
Hier steht Alles.
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-I ... rstuhl.htm

Kopier den "Künstlern" das.
Die freundl. Jungs wissen auch nicht Alles.
Ist aber auch--durch die dauernden Gesezesänderungen---recht undurchschaubar.
Definitiv:
Du darfst einen Krankenfahrstuhl fahren mit Deiner Mofa-Prüf-beschein.
Und zwar JEDEN,der als solcher Papiere hat.
D.h.: Deine Tupperdose muß in den Papieren Krankenfahrstul stehen haben.
Auch egal ,ob Du behindert bist oder nicht. Höchstrichterl. Rechtsprechung.
Laß Dich nicht verunsichern.
Nimm Dir im Zweifel vor Ort einen Anwalt,wenn DIE zicken (Beratungshilfe...da kostet es Dich nix,wenn Du "arm" bist)

P.S.
Wenn Du VOR April 1965 geboren bist,brauchst Du nicht mal die Mofa-Prüfung.
Gruß Guido
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Niko
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Beitrag von Niko » Mi 14. Sep 2011, 13:11

ist da nicht noch die frage offen welche eigenschaften der krankenfahrstuhl hat ?

so zumindest verstehe ich es .... man kann damit zwar, aber nun einmal nicht jeden .... oder ?
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Beitrag von guidolenz123 » Mi 14. Sep 2011, 14:08

Niko hat geschrieben:ist da nicht noch die frage offen welche eigenschaften der krankenfahrstuhl hat ?

so zumindest verstehe ich es .... man kann damit zwar, aber nun einmal nicht jeden .... oder ?
Wenn das Teil als Krankenfahrstuhl zugelassen ist (in der Regel steht in den Papieren dann "Sonder-KFZ Krankenfahrstuhl"),sind die übrigen Eigenschaften TOTAL EGAL ,solange das Teil nicht nachträgl. verändert wurde....zB läuft nun 100kmh :mrgreen: .........
Die diversen Eigenschaften sind/waren lediglich dafür relevant ,daß ein Fahrzeug bei "Erstzulassung" die Kriterien des Krankenfahrstuhls erfüllte. Ändern sich Kriterien später wieder ,bleibt der Bestandschutz als Krankenfahrstuhl erhalten.
Deshalb existieren so viele verschiedene...(Duo läuft gemäß Papieren 55kmh, Sachs-KraFaSTühle laufen 30kmh, spätere Modelle 25kmh und teils nur 10kmh. und und und.....
Vereinzelt gibt es tats. Krankenfahrstühle die alte Pandas sind. Aber Vorsichtig !!!
Nicht die Drosselung auf 25kmh ist ausschlaggebend (das allein bringt gar nix) ,sondern einzig der Eintrag als Krankenfahrstuhl.
Gruß Guido
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Niko
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Beitrag von Niko » So 18. Sep 2011, 00:00

na ich meine es gab doch mal die variante das man den krankenfahrstuhl gänzlich ohne schein fahren darf. zumindest suchten wir das mal, da meine freundin das dann hätte so fahren können. dann aber fanden wir auch eine info das man für die dinger schon eine prüfbescheinigung oder so bräuchte.

ach im übrigen, ein anruf bei der polizei brachte uns dato auch nicht weiter .... leider.
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Beitrag von guidolenz123 » So 18. Sep 2011, 09:42

Niko hat geschrieben:na ich meine es gab doch mal die variante das man den krankenfahrstuhl gänzlich ohne schein fahren darf. zumindest suchten wir das mal, da meine freundin das dann hätte so fahren können. dann aber fanden wir auch eine info das man für die dinger schon eine prüfbescheinigung oder so bräuchte.

ach im übrigen, ein anruf bei der polizei brachte uns dato auch nicht weiter .... leider.
Wenn jemand VOR dem 1. April 1965 geboren wurde,braucht er GAR KEINEN SCHEIN also TOTAL OHNE ALLES fürs Krankenfahrstuhlfahren. Er muß auch NICHT behindert sein und das Fahrzeug muß in den Papieren NUR Krankenfahrstuhl stehen haben. SONST DEFINITIV NIX !!!!!!!!!!!!
IST MIT VÖLLIGER SICHERHEIT SO;OHNE JEDE AUSNAHME !!!!!!!!!!!!!!

Kurze Erklärung:
Das hängt damit zusammen, daß vor o.g. Stichtag (1.4.1965) niemand irgendwas fürs Mofa brauchte.
Zudem war bis ca 2002 der Krankenfahrstuhl dem Mofa gleichgesetzt. Bis dahin galten für Mofa und Krankfst. die gleichen gesetzl. Voraussetzungen.
Danach erst teilten sich dei Bedingungen.
Gruß Guido
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