blacky1006 hat geschrieben: ↑Di 11. Jan 2022, 13:23
hoffen wir mal, dass das "nur" das ist !?
Hmmm, ....
blacky1006 hat geschrieben: ↑Di 11. Jan 2022, 13:47
Gerade mal gekuckt im Internet.... kommt auch auf nen Motorschaden ....
Eine defekte Kopfdichtung IST ein Motorschaden = reparierbar
Ein verformtes Ventil IST ein Motorschaden = reparierbar
Eineingelaufenes Lager/Kolben IST ein Motorschaden = reparierbar
Ein gerissener Zahnriemen IST ein Motorschaden = idR Totalschaden
Der Zahnriemen ist das Bindeglied zwischen Kurbelwelle und Nockenwelle, treibt zudem noch die Wasserpumpe an was aber unerheblich ist.
Die Nockenwelle drückt mit ihren Nocken ( daher der Name, Amzahl Zylinder mal 2 = Nockenanzahl + Nebenagregate wie Treibstoffpumpe ) die Ventile, über Kipphebel, Schlepphebel oder Tassenstössel.
Das Problem: Reisst der Zahnriemen so bleibt die Nockenwelle unvermittelt stehen. Ist ein Ventil gedrückt - und es ist eigentlich immer irgentwie ein Ventil gedrückt - stößt der aufsteigende Kolben gegen das geöffnete Ventil.
Merke: Der Lombardini LDW 502 ist KEIN sog Freiläufer.
Je nach Drehzahl kann es zu heftigsten Zerstörungen kommen. Mein Nachbar hatte aufgrund eines gerissenen Zahnriemens eine in 3 Teile gebrochene Nockenwelle
Man hörte schon von gebrochenen Kurbelwellen und gesplitterten Pleul ...
Kaum eine Werkstatt macht einen gerissenen Zahnriemen wieder flott, es ist schlicht eine Zeitbombe, der Motor. Kein Mensch kann erahnen ob nicht doch ein weiteres Bauteil einen weg bekommen hat ...
Mit anderen Worten: Wer sich den Zahnriemenwechsel spart, spart am falschen Ende und legt meist drauf.
Solch ein Motor ist nichtmal mehr ein Schlachtmotor ... Kernschrott ist der passendste Name dafür ...
Merke: Zahnriemen immer nach Herstelleranweisung ( aktuell* ) wechseln, ein Nachweis ist unentberlich. Ist KEIN Nachweis geführt ( zB beim Kauf / Verkauf ) ist IMMER als Überfälliger Zahnriemenwechsel zu werten !!!
Zahnriemenwechsel beinhaltet den Zahnriemen, Wasserpumpe, WaPu-Dichtung und Spannrolle, Modellbedingt auch weitere Teile.
Zudem etwa 3Stunden Zeit, macht in etwa 500 € in der Werkstatt.
* Es ist tatsächlich ratsam beim Erfragen der Wechselintervalle zu hinterfragen ob das die neuesten Herstellervorgaben sind.
Beim Golf zB war anfangs ein Wechselinterval von 120.000 Kilometern und 10 Jahre vorgegeben, je nach dem was eher eintritt.
Der Hersteller hat aber rausgefunden, das so mancher Zahnriemen nicht so lange hält und hat diese Daten immer wiedermal korrigiert, im Moment sind bei meinem Golf 75.000 oder 8 Jahre, mglwse auch noch weniger.
Zahnriemen können auch deutlich länger halten, 18 Jahre und 200.000 Kilometer sind nicht unbedingt selten, doch ab der " Verschleisgrenze " fährt halt immer der Totalschaden mit, ob in den Urlaub oder zum Bäcker Brötchen holen.
Merke: Einem Zahnriemen sieht man weder Verschleiß NOCH Alter an. Hab 12 Jahre alten Zahnriemen ausgebaut und neuen ein, der Neue hat übler ausgesehen als der Alte.
Wenn der Verkäufer also auffordert, den Zahnriemen in Augenschein zu nehmen, der sei neu ...
Ohne Nachweis ( Aufkleber mit KM-Leistung und Datum, mglst mit Stempel sowie Eintrag im Serviceheft ) ist Immer der Zahnriemenwechsel als ÜBERFÄLLIG anzusehen !!!
gr