Reifengröße Microcar MC 1 mehr als 145/60-13 möglich???

Ist das gleiche Teil vielleicht auch im Renault, Fiat oder sonstwo verbaut?

Moderator: guidolenz123

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saablancia
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Reifengröße Microcar MC 1 mehr als 145/60-13 möglich???

Beitrag von saablancia » Fr 13. Mai 2011, 21:55

Hallo !

Ich fahre einen Microcar MC 1 von 2005. Meine Reifen sind glatt, jedoch möchte oder würde ich gerne breitere Reifen als die serienmäßigen 145/60-13 montieren!. gibts so eine Freigabe für den Wagen? Einfach breitere draufmachen als in der Betriebserlaubnis steht und die Bullen halten einen an, erlöscht doch die Betriebserlaubnis??? Oder? Wer hat Erfahrung oder einen guten Tipp? Der Importeur antwortet noch nicht einmal auf meine Fragen wegen breiterer Reifen!!!
Vielen Dank im Voraus!

Daany
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Beitrag von Daany » Sa 14. Mai 2011, 10:30

breitere reifen passen ja nich ohne weiteres auf die selbe felge und felgen mit einer anderen ET / breite gibt es nicht...

somit hat sich das erledigt...

aber wozu breitere reifen?
Zuletzt geändert von Daany am Sa 14. Mai 2011, 17:21, insgesamt 1-mal geändert.
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guidolenz123
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Beitrag von guidolenz123 » Sa 14. Mai 2011, 16:22

Mit breiteren Reifen würde das Teil zudem an Leistung verlieren---höherer Reibwert.
Macht sich bei 5,4PS bestimmt schon deutl. bemerkbar.
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Niko
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Beitrag von Niko » Sa 14. Mai 2011, 17:50

bei unseren vw bus (2,1l mit 90 ps oder so) waren anstelle der erlaubten 205er 225er drauf. vom durchmesser durch niederen querschnitt war nicht viel unterschied - was die an leistung nahmen merkte man erst als wieder die serien 185er drauf waren ..... da konnte ich mit 50 auch im 5ten gang steigungen hochrollen und auch noch beschleunigen wo ich vorher schon gezwungen war runter zu schalten ....

bei meinem aixam sind zu den 145/60 R 13 noch 135/80 R 13 eingetragen ...
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Beitrag von saablancia » Sa 14. Mai 2011, 20:24

[quote="Daany"]breitere reifen passen ja nich ohne weiteres auf die selbe felge und felgen mit einer anderen ET / breite gibt es nicht...

somit hat sich das erledigt...

aber wozu breitere reifen?[/quote

Sorry, hab den falschen Button von Privat gedrückt! Bin halt neu dabei. Sorry.

Hier nochmals eine Nachricht. Vielen Dank für die netten Infos. Habe bereits 165/50-13 Reifen drauf, die dem Abrollumfang eines normalen 145/60-13 entsprechen,darauf fahre ich 5,5x13 Alus mit anderer ET! Die Radkästen sind somit voll ausgefüllt, nichts schleift und sieht geil aus! Mir geht es nur um die Legalität, daß Microcar breitere Reifen frei gibt! Leider wollen die nur verkaufen und Kundenanfragen landen wahrscheinlichwie immer im Papierkorb. Mein MC 1 hat keine Probleme mit dem erhöhten Roll-Widerstand der Reifen und meinem Gewicht von ca. 130 kg, er läuft locker 80 KM!!! Der Verbrauch liegt einen halben Liter DIesel höher als normal.
Nochmals vielen Dank für Eure Zuschriften!

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Beitrag von guidolenz123 » Sa 14. Mai 2011, 21:23

Da kannst Du nur bei Microcar anfragen und um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bitten.
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Beitrag von Daany » So 15. Mai 2011, 01:11

am besten anrufen, wobei die auf mails eig immer zügig antworten.

der typ von microcar herr bouhier oder sowas hat mir kurz vorm winter erzählt das auf die microcars nur die original felgen passen und keine anderen, weil die einen spezielen lochkreishaben und extra für die autos hergestellt werden, eine alu felge sollte 220 euro kosten und die stahlfelge lag bei ca 90 euro....
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Beitrag von guidolenz123 » So 15. Mai 2011, 09:52

Der Lochkreis bei meinem Lyra Microcar ist (4 Löcher) 100 mm --also OPEL und noch paar Japaner. Die ET (23-24) ist schwer zu bekommen und die Breite der Felge ist auch nicht PKW-Alltag.Weiß nicht ,obs mit Distanzscheiben passen würde.
Da gabs in der Größe früher was von Citroen ABER mit nur 3-Löchern.

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Beitrag von Niko » Mo 16. Mai 2011, 22:49

mal beim tüv angefragt ?

also wozu immer dieser hantier beim hersteller - man muss eh nen gescheiten prüfer suchen und wenn man den hat, dann kann man sich gerade bei reifen die bescheinigung vom hersteller sparen, denn was soll der schon bescheinigen ?!? so etwas wie " hallo, von uns aus kann der das machen " interessiert eh niemanden und mehr können die auch nicht geben ..... für die zulassung steht halt letzten endes der tüv, es sei, man hat eine freigabe wodurch man sich die eintragung sparen kann oder ein gutachten welches die auflagen aufzeigt, aber all das wird dir der hersteller für den wenn auch gelungenen kleinstauto kaum geben.

der richtige prüfer ist dann einer der nicht gleich was von " geräuschmessung, abgasgutachten etc." redet, sondern jemand der simpel nd einfach sagt " komm, lass schauen, ok, funktioniert, trrage ich ein " und genau diese leute sind sehr schwer zu finden - dies wegen so tollen adac aktionen die dann die prüfer testen und das öffentlich machen ..... ja, so sorgen die für sicherheit auf den straßen ... mein umbau damals von pkw auf womo, da meinte der prüfer " nun sparen sie sich gut was ein an versichrung und sind doch der gleiche fahrer, blödsinn aber wenn die versicherungen es so für richtig erachten ..." und recht hatte er. er man nwar gut, nicht weil er einfach eintrug, sondern weil er besagten "sachverstand" hatte und diesen auch genutzt hat. wie besagt - so leute finden sich schwer .....
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Beitrag von guidolenz123 » Di 17. Mai 2011, 09:27

Mit einer werksseitigen Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommst Du das, was dort als unbedenkl. bescheinigt wird ,von jedem TÜV eingetragen.
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Beitrag von Niko » Di 17. Mai 2011, 09:54

und welchen vorteil habe ich damit ?

das ganze kann ich auch durch ein gespräch bei mtüv erfahren und gewinne so den prüfer für mich. komme ich da aber mit unterlagen von was weiss ich wem an, kann es schnell sein das der prüfer einen auf stur macht und eien zeigt wer das sagen hat.

eintragungen erfolgen leider (?) rein nach ermessen des prüfers. selbtst mit ein teil mit abe muss der prüfer nicht eintragen. er kann es, muss es aber nicht. so ist es auch mit teilen die über eine e-nummer verfügen etc. diese erfahrung das teile mit e-nummer nicht eingetragen wurden machte ich mit einem bekannten - fahrzeug bekam ohne probleme den tüv stempel, aber der verbaute auspuff wurde dennoch nicht eingetragen. da war immer wieder die diskussion mit herrn wachtmeister ob man eine übereinstimmunserklärung mitführen muss oder nicht. eine eintragung häätte dieser diskussion jede grundlage genommen - macht zwar schon die gesetzeslage, aber hier auf dem land, da ist manches anders :-(
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Dein auf dem Land kenn ich etwas. Hab in Deiner Nähe vor Jahren den Benz für meinem Ältesten gekauft.
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