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ATW Charly Automatik Bauj. 1984

Verfasst: Di 9. Jan 2024, 15:21
von Michael123
Leider habe ich mich die letzte zeit etwas bedeckt gehalten , da es mit meiner gesundheit bergab geht . Aus diesem grund möchte ich Charly , den ich eigentlich restaurieren wollte , verkaufen .
Er muss komplett überholt werden , ausserdem fehlen die papiere für ihn . Ich habe aber eine unbedenklichkeits-bescheinigung , die laut meiner versicherung dazu benutzt werden kann ihn anzumelden . Wird er allerdings komplett restauriert , und dem tüv vorgeführt kann eine neue betriebserlaubnis ausgestellt werden .
Kurz gesagt ich möchte 700 euro dafür haben , und natürlich muss er abgeholt werden in 54497 .
Leider sind die bilder zu groß um sie einstellen zu können , aber ich habe auf ebay eine anzeige um ihn zu verkaufen unter : ATW CHARLY Automatic Bauj.1984 Artikelnr.: 134884476147 , sollte jemand interesse haben .
Mfg Mike

Re: ATW Charly Automatik Bauj. 1984

Verfasst: Di 9. Jan 2024, 17:09
von rolf.g3
Das liest sich echt schlecht: Wenn die Gesundheit einen Strich durch die Rechnung macht ... Da wünsch ich Dir trotz allem alles Gute !

Was mich an Deinem Angebot etwas stört is die Aussage in Deiner e-bay-Anzeige, das das Fahrzeug mit Hondamotor ohne weieres anmeldbar ist.
Dein Text:
Der original motor , Fichtel & Sachs , ist nichtmehr vorhanden denn der vorbesitzer hat einen anderen verbaut wobei es sich um einen honda motor handelt der auch in gocarts zu finden ist . Zudem fehlen die original papiere , was aber kein problem darstellt denn eine unbedenklichkeits bescheinigung liegt vor die dazu genutzt werden kann nach restauration einen neuen brief durch den TÜV ausstellen zu lassen .
Ich denke, die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist für das Fahrgestell und nicht für den Hondamotor.
Die Gesetzgebung schreibt vor, das der Motor ein 50 ccm Motor sein muss als Benziner. Der Hondamotor hat wohl mehr ccm.
Daher ist die Zulassung des Fahrzeugs aufgrud der Fahrgestellnummer möglich, aber wird in keinem Fall eine gültige TÜV-Abnahme bestehen. Das tut mir leid.
Der Motor ist in diesem Fahrzeug NICHT erlaubt und ist auch nicht eintragungsfähig. Damit ist das Fahrzeug nicht zulassungsfähig.

Ich denke, Du solltest Deinen Anzeigetext noch einmal überarbeiten, nicht das noch der Eindruck entsteht das der Hondamotor ein adäquater Ersatz für den originalen Motor ist und Du, aufgrund falscher Versprechungen, hinterher Probleme mit dem neuen Besitzer bekommst. Die neue EU-Reglung für ÜPrivatverkäufe ist da, soweit mir bekannt, recht unbiegsam.

Alles gute und einen erfolgreichen Verkauf des schönen Autoś. Ein hübscher Exot in recht passablem Zustand, wie ich meine.
gr

Re: ATW Charly Automatik Bauj. 1984

Verfasst: Di 9. Jan 2024, 17:21
von Fichte
rolf.g3 hat geschrieben:
Di 9. Jan 2024, 17:09

Der Hondamotor hat wohl mehr ccm.
Daher ist die Zulassung des Fahrzeugs aufgrund der Fahrgestellnummer möglich, aber wird in keinem Fall eine gültige TÜV-Abnahme bestehen. Das tut mir leid.
Der Motor ist in diesem Fahrzeug NICHT erlaubt und ist auch nicht eintragungsfähig. Damit ist das Fahrzeug nicht zulassungsfähig.

Ich denke, Du solltest Deinen Anzeigetext noch einmal überarbeiten, nicht das noch der Eindruck entsteht das der Hondamotor ein adäquater Ersatz für den originalen Motor ist und Du, aufgrund falscher Versprechungen, hinterher Probleme mit dem neuen Besitzer bekommst.
Unterschreib ich so, als Forenjurist.

Eine Betriebserlaubnis wird bei abgeändertem Motor nicht erteilt, allenfalls nach einer Vollabnahme durch den TÜV, welches aber die Verkehrssicherheit wiederum voraussetzt. Dasselbe wird kaum/nicht mehr erreichbar sein....

Re: ATW Charly Automatik Bauj. 1984

Verfasst: Di 9. Jan 2024, 18:13
von Michael123
Danke für diesen guten rat , ich habe das so in meiner anzeige bei ebay geändert dass nachgeforscht werden sollte ob der motor zulässig , oder in die ersatzpapiere eingetragen werden kann .Ich denke das sollte reichen . Danke nochmals für diesen guten ratschlag .
Mfg Mike